STZ - Consulting Group

LTE-Versorgung gefährdet Breitband-Förderung

Jetzt ist es wohl doch so weit: eine Versorgung mit dem Mobilfunkdienst LTE gefährdet die Förderfähigkeit eines Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten! Immerhin bietet LTE Bandbreiten mit garantierten mindestens 2 MBit/s und somit mehr als das von dem Förderleitfaden geforderte Minimum.

Allerdings handelt es sich nach wie vor um einen Mobilfunkdienst und ein "shared medium". Entsprechend der Funkausbreitung ist die exakte Angabe eines Versorgungsgrades nicht einfach. Bislang haben sich die LTE-Betreiber auch nach meinem Wissen nicht an Ausschreibungen beteiligt.

Um trotzdem noch an Fördermittel zu kommen, muss eine Kommune nachweisen, dass und wo genau innerhalb der LTE-Zelle noch eine Unterversorgung vorhanden ist. Diesen Nachweis muss die Kommune allerdings vor Einschaltung eines Beraters führen, da die Planungsarbeiten erst dann gefördert werden, wenn die Unterverorgung nachgewiesen ist. Aber wie führt man den Nachweis der Unterversorgung bei einer Funkversorgung: z.B. durch Anmietung eines Funkmesswagens oder durch Auswertung von Dämpfungskarten der Netzbetreiber ...

Es könnte der Verdacht aufkommen, dass diese neuen Restriktionen die Anzahl der Förderprojekte vor dem Hintergrund fehlender Mittel zur Bedienung aller Förderwünsche reduzieren soll. Somit wird es nicht nur technisch schwieriger, die verbleibenden weißen Flecken in dünn besiedelten Gebieten zu beseitigen, sondern auch aufgrund der zunehmend höheren bürokratischen Anforderungen. Vielleicht gehen Sparanstrengungen doch vor Infrastrukturausbau? Es steht zu befürchten, dass nach Auslaufen des Förderprogramms zur Sicherung der Grundversorgung 2013 noch signifikante unterversorgte Gebiete weiterhin unterversorgt bleiben ...

Jürgen Kaack 20.04.2012, 23.35 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, FttC, FttH, FttB, Glasfaser, LTE, Fördermittel,

Neuwahlen in NRW und der Breitbandausbau

Der Breitbandausbau in der Fläche unter Nutzung von öffentlichen Fördermitteln und die anstehenden Neuwahlen in NRW am 13. Mai 2012 haben auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun. Allerdings setzt die Bewilligung von Fördermitteln einen verabschiedeten Haushalt voraus. Aus dem Haushalt  erhalten die Bezirksregierungen die Mittel für den Breitbandausbau.

Ohne Neuwahlen war im Zeitraum April bis Mai mit der Mittelzuteilung zu rechnen. Durch die nicht geplante Landtags-Wahl verschiebt sich dies vermutlich bis in den Spätsommer. Problematisch kann sich dies auf Projekte auswirken, die im ersten Quartal 2012 mit einem Auswahlverfahren zu einer Entscheidung für einen Anbieter für den Breitband-Ausbau gekommen sind. Der Breitbandmarkt ist in jeder Hinsicht schnelllebig und die meisten Angebote haben eine Bindefrist von maximal sechs Monaten. Wird die Bindefrist überschritten und keine weitere Verlängerung eingeräumt, bleibt den Kommunen kaum etwas anderes übrig, als den Auswahlprozess zu wiederholen. Sollten sich in der Zwischenzeit die Bedingungen für das Auswahlverfahren verändert haben, es ist eine mehr oder weniger große Überarbeitung erforderlich. Selbst ohne Überarbeitung verzögert sich der angestrebte Ausbau um weitere zwei Monate – die Mindestfrist für die Veröffentlichung.

Wenn im August feststeht, dass eine neue Ausschreibung erforderlich ist, kann das Ergebnis bis Ende Oktober vorliegen. Und damit eröffnet sich das nächste Problem für die betroffenen Kommunen. Die Tiefbauarbeiten stellen in der Regel nicht nur den höchste Kostenfaktor dar, sondern haben den längsten Zeitbedarf. So ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Breitbandausbau nach Abschluss eines Kooperationsvertrages zwölf Monate dauert. Durch die Verschiebung der Förderanträge in den Herbst wird eine Reihe von Projekten gleichzeitig zur Entscheidung anstehen und im positiven Fall in einem eng beieinander liegenden Zeitraum einen Förderbescheid erhalten. Die Ballung der Projekte kann die verfügbaren Kapazitäten für Tiefbauarbeiten übersteigen und da bei Frost keine Tiefbauarbeiten möglich sind, können unter Umständen zwischen November und März nur eingeschränkt Arbeiten erfolgen.

Bei einer Förderbewilligung im Oktober 2012 wird sich der Ausbau fast immer über das Jahresende hinausziehen. Die Fördermittel werden in NRW für das Kalenderjahr angesetzt und Verpflichtungsermächtigungen für eine Übertragung von Mitteln in das Folgejahr sind immer knapp bemessen. So kann es einige Kommunen treffen, dass keine Bewilligung mehr für 2012 erfolgen kann. Wenn  der Haushalt 2013wieder planmäßig im April oder Mai feststeht, dann ist die Bindefrist der Angebote aus dem Herbst vermutlich wieder überschritten und eine erneute Ausschreibung erforderlich!

Durch diese Randbedingungen kann die Neuwahl in NRW erhebliche Verzögerungen oder Mehrarbeiten bei laufenden und geplanten Breitbandprojekte zur Folge haben. Besonders hinderlich ist – auch unabhängig von der aktuellen Neuwahl - die Festlegung der Förderprojekte auf das Kalenderjahr. In Hessen hat man für den Ausbau die im Leitfaden vorgesehene 12-Monatsfrist angesetzt, unabhängig vom Kalenderjahr! Dafür war die Förderquote in Hessen von Anfang an mit 60% niedriger als in NRW. Aber auch in NRW ist eine deutliche Absenkung der Förderquote unter die bislang angesetzten 90% zu erwarten Die damit einhergehende Erhöhung der erforderlichen Eigenmittel der Kommunen schafft für Kommunen mit Nothaushalt und Haushaltssicherung eine zusätzliche Hürde für die Umsetzung. So gibt es für den Breitbandausbau in NRW mit Fördermitteln eine Reihe von bürokratischen Hürden.

In Hessen ist der Ausbau der Grundversorgung immerhin schon abgeschlossen und die Landesregierung konzentriert sich auf den Aufbau von NGA (Next-Generation-Network) Infrastrukturen. In NRW wird die Beseitigung von unterversorgten Regionen vermutlich noch eine Weile dauern. Allerdings wird die Beseitigung der Unterversorgung mit herkömmlichen Fiber-to-the-Curb (FttC) Konzepten für die verbleibenden „weißen“ Flecken zunehmend schwieriger und teurer.

Jürgen Kaack 22.03.2012, 22.47 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, FttC, FttH, FttB, Glasfaser, Fördermittel,

Leerrohre gefunden – Breitband-Ausbau möglich!

3.000 Einwohner in den Stadtteilen Oberbauer und Rüggeberg von Ennepetal mit einer Internetverbindung unter 0,4 MBit/s (DSL-light) mitten in Deutschland? Auch 2012 ist dies immer noch anzutreffen. Es ist nicht verwunderlich, dass die Bevölkerung mit der Situation unzufrieden ist und sich eine Bürgerinitiative gebildet hat. Für keinen Netzbetreiber ist der Ausbau in den beiden Stadtteilen wirtschaftlich. Um eine Lösung zu finden wurde im August 2011 die STZ-Consulting Group als Breitband-Experten beauftragt.

Die Voraussetzungen für ein Förderprojekt konnten schnell geklärt werden, nur die in den Gesprächen mit den Netzbetreibern ermittelten Wirtschaftlichkeitslücken für einen nachhaltigen Ausbau nach dem Fiber-to-the-Curb Konzept lagen so hoch, dass ein Ausbau selbst bei einer Förderbewilligung zu teuer würde. Muss jetzt ein Umstieg auf eine Überbrückungslösung erfolgen, die niedrigere Investitionskosten und schlechtere Leistungen bedingt? Bei den intensiven Analysen und Gesprächen u.a. mit dem Versorgungsunternehmen AVU haben sich Alternativen ergeben, die eine Investitions-sparende Breitbandzuführung in die Stadtteile ermöglichen. Die Neukalkulation des Ausbaus hat bewiesen, welchen entscheidenden Einfluss vorhandene Leerrohr-Infrastrukturen auf die Kosten haben.

Nach den Analysen und Vorarbeiten konnte der weitere Prozess in erstaunlich kurzer Zeit durchgeführt, ein transparentes Auswahlverfahren erfolgreich zum Abschluss gebracht und eine Vergabe an die Deutsche Telekom erfolgen. Vier Monate nach Projektstart lag bereits kurz vor Weihnachten 2011 der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung vor. Bis Ende 2012 werden die 3.000 Einwohner von Oberbauer und Rüggeberg aus der Internet-Steinzeit heraus sein und mehrheitlich mehr als 16 MBit/s für ihre Aktivitäten im Internet nutzen können, sofern der weitere Ausbau planmäßig voran geht.

Lesen Sie hier den gesamten Beitrag von Dr. Jürgen Kaack, STZ Consulting Group.

Jürgen Kaack 12.03.2012, 19.51 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: breitband, glasfaser DSL, VDSL, Leerrohr, Förderantrag,

"Chancenlos im Funkloch"

In einem Artikel in der Tageszeitung "Neues Deutschland" wird über meine Thesen zum Breitbandausbau im ländlichen Raum berichtet. Der vollständige Text findet sich unter dem folgenden Link: 

Der Republik droht eine digitale Spaltung, wenn zeitgemäß schnelles Internet außerhalb der Ballungsräume weiter auf sich warten lässt. Der rheinische Kommunikationsexperte Dr. Jürgen Kaack erwartet hierbei vom Bund auch neue Förderbedingungen, die praktikabler auf die kommunale Daseinsvorsorge zugeschnitten sind...

Für den Experten Kaack müssten Landkreise und Kommunen die Breitbandversorgung stärker als eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge behandeln und deshalb langfristige Zuständigkeiten hierfür einrichten, etwa für den Netzaufbau. Doch die von der EU bereits in diesem Sinne definierte Übertragungsrate von zwei MBit/s nennt Kaack »veraltet«. Nötig wären wenigstens 16 MBit/s, wobei der zeitgemäße Versorgungslevel mittlerweile bei 50 MBit/s und mehr liege. Anders ließen sich etwa Videostreaming oder Übertragungen dreidimensionaler Konstruktionspläne nicht mehr bewerkstelligen. Dafür müssten die Kommunen jetzt schon Vorsorge treffen...
 
 

Jürgen Kaack 03.02.2012, 22.58 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, FttC, FttH, FttB, Glasfaser, Fördermittel,

bis zu 40% der Haushalte mit schwachen Internetverbindungen

Der Breitbandbedarf und die Definition einer auskömmlichen Bandbreite sind fließende Werte. Vor 15 Jahren war eine Versorgung mit 128 kBit/s noch ausreichend gewesen. Kaum jemand hätte damals etwas mit 50 oder 100 MBit/s anzufangen gewusst. Es gab auch keine Massenmarkt-tauglichen Anwendungen, die solche Bandbreiten erforderlich gemacht hätten. Heute erscheinen 16 MBit/s für die Mehrzahl in der Bevölkerung als durchaus ausreichend. Aber auch diese Bandbreite wird in einigen Jahren nicht mehr zufriedenstellen. Der Wettlauf um mehr Bandbreite endet absehbar erst dann, wenn die Mehrzahl der Haushalte mit Glasfasern angeschlossen sind und die abgerufene Bandbreite nur von der Anzahl der Nutzer an einem Anschluss und den eingesetzten Breitband-Anwendungen abhängen. Bis zu diesem Punkt vergeht in den meisten Kommunen im ländlichen Raum noch viel Zeit. Wenn Kreise und Kommunen nicht schnelle mit dem Aufbau von passiven Zugangsnetzen beginnen, wird sich allerdings auch in zehn Jahren nicht viel verändert haben.

Wo sollten Kreise mit der Planung und Umsetzung passiver Infrastrukturen beginnen? Ca. 50% der Haushalte können bereits heute Breitbandanschlüsse mit 50 MBit/s oder mehr nutzen und zwischen den Angeboten mehrerer Netzbetreiber wählen. In diesen Gebieten kann von funktionierendem Wettbewerrb und einer weiteren Entwicklung des Angebotes ausgegangen werden. In diesen Bereichen sollten Kreise nicht mit öffentlichen Mittel in den Markt eingreifen.

Mit Förderprojekten zur Absicherung der Grundversorgung mit mindestens 2 MBit/s können nicht oder unterversorgte Gebiete ausgebaut werden. Oft gelingt es hierbei, mit FttC-Konzepten deutlich höhere Bandbreiten zu realisieren. Obwohl es nach Schätzung von STZ-Consulting außerhalb der Ballungsgebiete immer noch 10-20% unterversorgte Haushalte gibt, ist es unsicher, in welchem Ausmaß 2012 Fördermittel bereitgestellt werden. In Hessen hat man das Vorhaben einer Förderung des Breitbandausbaus für die Grundversorgung für abgeschlossen erklärt und konzentriert sich auf die Begleitung von Next-Generation-Access (NGA)-Netzen. Es ist nicht absehbar, ob die für NRW im Haushalt 2012 vorgesehenen Mittel tatsächlich beschlossen und zur Finanzierung aller für 2012 geplanten Vorhaben ausreichen werden. Trotzdem sollte die Sicherstellung der Grundversorgung über Fördermittel eine primäre Aufgabe der Kommunen bleiben.

Gebiete, die heute mehrheitlich mit mehr als 2 MBit/s, aber weniger als 16 MBit/s versorgt sind und in denen nur ein Anbieter mit eigener Infrastruktur tätig ist, gelten nach Definition von STZ-Consulting als schwach versorgt. Betroffen Kommunen werden zunehmend benachteiligt, da ein weiterer Regelausbau der Betreiber aus wirtschaftlichen Gründen unwahrscheinlich ist und die heute vielleicht noch für die Mehrzahl der Nutzer ausreichende Versorgung schon in wenigen Jahren unzureichend sein wird. In diesen Regionen wird nur durch eigene Initiativen der betroffenen Kommunen und Kreise für den Aufbau passiver Infrastrukturen (Leerrohre als Kabelschutzrohre für Glasfaserleitungen) zwischen den Netzknoten und den einzelnen Hausanschlüssen eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungssituation erreicht werden. Nach Schätzung von STZ-Consulting sind mit bis 30-40% aller Haushalte in Deutschland erhebliche Teile der Bevölkerung schwach versorgt (und natürlich auch der Unternehmen) betroffen.

Die Breitbandversorgung sollte daher als eine Aufgabe der Daseins-Vorsorge behandelt werden. Hierfür müssen eindeutige Zuständigkeiten für den Netzaufbau in den Kreisen und Kommunen geschaffen werden, die über eine zeitlich befristete Projektverantwortung weit hinausgehen. In Zeiten knapper Haushaltsmittel ist dies keine einfache Aufgabe, da die erforderlichen Budgets auch für andere wichtige Aufgaben der öffentlichen Verwaltung benötigt werden.

Jürgen Kaack 18.01.2012, 19.58 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, FttC, Glasfaser, Internet, Förderprojekt,

Der Ausbau von NGA-Netzen als Voraussetzung für schnelle Breitbandanschlüsse auf Glasfaserbasis erfordert Eigeninitiativen der Landkreise und Kommunen. Die hier am 13.01. eingestellte Kurzversion ist in erweiterter Form mittlerweile von einigen Portalen übernommen worden. Z.B. findet sich der Text auf dem Landesportal IKT.NRW und bei Mittelstandswiki unter diesen Links:
Da es nicht eine "richtige" Muster-Lösung für die Umsetzung gibt und die Voraussetzungen in den einzelnen Kreisen sehr unterschiedlich sind, können verschiedene Ansätze und unterschiedliche Kooperationen erfolgreich sein. Aber nicht alles funktioniert gleichermaßen und erfolgreiche Konzepte können nicht ohne weiteres kopiert werden.

Jürgen Kaack 17.01.2012, 19.54 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in:

Breitbandausbau 2012

Vorhaben zum Breitband-Ausbau laufen auch Anfang 2012 mit ungebremster Dynamik. Entsprechend dem weiter steigenden Bandbreiten-Bedarf wird die Situation insbesondere in den unterversorgten Teilen im ländlichen Raum immer weniger akzeptabel. Während in den Ballungsgebieten in der Regel mehrere Netzbetreiber im Wettbewerb immer höhere Bandbreiten anbieten und auch in steigendem Maße Glasfaser-Hausanschlüsse gebaut werden, stagniert der Ausbau in vielen ländlichen Regionen. Der Ausbau mit Fiber-to-the-Curb (FttC) stößt bei niedriger Besiedlungsdichte und langen Wegstrecken an wirtschaftliche Grenzen. Bei Zahlung von Zuwendungen durch die betroffenen Kommunen an die Betreiber können fallweise unterversorgte Gebiete (mehrheitlich weniger als 2 MBit/s) ausgebaut. Bislang erfolgt dies in vielen Fällen unter Nutzung von Fördermitteln aus dem Konjunkturpaket II (bis Ende 2011) sowie dem GAK- und GRW-Programm (bis Ende 2013).

Die Förderprojekte sind nur nutzbar zur Absicherung der Grundversorgung mit mindestens 2 MBit/s, oft gelingt es allerdings, mit FttC-Konzepten deutlich höhere Bandbreiten zu realisieren. Obwohl es nach Schätzung von STZ-Consulting außerhalb der Ballungsgebiete und der Kernbereiche von Mittelstädten immer nach ca. 20% unterversorgte Haushalte gibt, ist es unsicher, in welchem Ausmaß 2012 Fördermittel bereitgestellt werden. In Hessen hat man das Vorhaben einer Förderung des Breitbandausbaus für die Grundversorgung für abgeschlossen erklärt und konzentriert sich auf die Begleitung von Next-Generation-Access (NGA)-Netzen. Es ist zu befürchten, dass die für NRW bereitgestellten Mittel nicht für die Finanzierung aller für 2012 geplanten Vorhaben ausreichen werden.

Ein Breitbandausbau mit Fördermitteln ist derzeit nur in den unterversorgten Gebieten innerhalb der jeweiligen Förderkulisse möglich. Gebiete, die heute mehrheitlich mit mehr als 2 MBit/s aber weniger und als 16 MBit/s versorgt sind und in denen nur ein Anbieter mit eigener Infrastruktur tätig ist, werden zunehmend benachteiligt, da ein weiterer Regelausbau der Betreiber unwahrscheinlich ist und die heute vielleicht noch für die Mehrzahl der Nutzer ausreichende Versorgung schon in wenigen Jahren unzureichend sein wird. In diesen Regionen wird nur durch eigene Initiativen der betroffenen Kommunen und Kreise für den Aufbau passiver Infrastrukturen (Schutzrohre) zwischen den Netzknoten und den einzelnen Hausanschlüssen zukünftig eine Verbesserung der Versorgungssituation möglich sein. Hierfür müssen eindeutige Zuständigkeiten für den Netzaufbau in den Kreisen geschaffen werden.

Da der Aufbau von passiven Anschlussnetzen einen langen Zeitraum benötigt sollten parallel in den unterversorgten Gebieten Projekten zu einem weiteren Ausbau vorangetrieben werden, die als Überbrückung möglichst nachhaltig gestaltet werden, z.B. mit Fiber-to-the-Curb Ansätzen. STZ unterstützt Kommunen auch in 2012 bei der Verbesserung der Breitband-Versorgung, wenn möglich unter Nutzung von Fördermitteln. Derzeit begleitet STZ die Kommunen Ahlen, Radevormwald, Viersen, Meinerzhagen und Rheurdt bei dem Bemühen um einen Netzausbau. Dabei geht es teilweise um reine Wohn- oder Gewerbegebiete und teilweise um gemischte Siedlungsgebiete. Aktuelle Veröffentlichungen zu diesen Vorhaben finden z.B. unter diesen Links:

Parallel zu diesen Vorhaben begleitet STZ-Consulting Kreise und Kommunen bei der Umsetzung der langfristigen Vorhaben für ein Glasfaser-Anschlussnetz.

Jürgen Kaack 13.01.2012, 22.00 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, FttC, FttH, FttB, Glasfaser, Fördermittel,

Best-Practise Beispiel für Breibandausbau in Haltern am See

Die Versorgung mit schnellen Breitbandzugängen ist ein Standortfaktor mit zunehmender Bedeutung für jede Kommune, der mittlerweile gleichauf liegt mit der Bedeutung einer guten Verkehrsanbindung. Während in der Kernstadt von Haltern am See zumindest über das Kabel-TV Netz ein schneller Internetzugang mit 50 MBit/s und mehr kein Problem darstellt, sieht dies in den anderen Stadtteilen teilweise viel schlechter aus. Schon Bandbreiten von 16 MBit/s sind nur in wenigen eng begrenzten Ortslagen außerhalb der Kernstadt verfügbar. In Hullern war z.B. mit flächendeckend 384 kBit/s an eine schnelle Internetnutzung überhaupt nicht zu denken. Bei dieser Bandbreite sind gerade mal einfache Anwendungen wie Emails und Homebanking möglich. Angebote aus dem Entertainmentbereich oder Homeoffice-Anwendungen mussten dagegen weitgehend entfallen. Auch nach EU-Definition war der Ortsteil Hullern mit mehrheitlich weniger als 2 MBit/s vollständig unterversorgt. Diese Situation ist in der heutigen Zeit nur schwer akzeptabel und der Wunsch nach einer besseren Versorgungssituation in der Bevölkerung von Hullern ist nur zu verständlich.

Die Verwaltung hatte die Aufforderung zum Handeln aufgegriffen und Gespräche mit einer Reihe von Netzbetreibern aufgenommen, allerdings ohne dabei auf einfache und finanzierbare Lösungen zur Verbesserung der Situation zu stoßen. Die Stadt Haltern am See hat insgesamt ca. 38.000 Einwohner. Im Ortsteil Hullern mit 2.300 Einwohnern waren ca. 850 Haushalten unterversorgt. Der Ortsteil wird überwiegend als Wohn-Standort genutzt, ist aber auch Sitz einer Reihe von kleineren Gewerbebetrieben, Freiberuflern und landwirtschaftlichen Betrieben. Als Netzbetreiber mit eigener leitungsgebundener Infrastruktur sind die Deutsche Telekom und Unitymedia im Stadtgebiet tätig.

Alle digitalen Signale werden je nach Übertragungsmedium unterschiedlich stark gedämpft, so dass nach einer unterschiedlich langen Strecke überhaupt kein Signal mehr ankommt. Der Ortsteil Hullern liegt ca. 7 km Luftlinie vom Netzknoten entfernt. Die Zuleitung war seinerzeit noch in Kupfer ausgeführt und die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) im Stadtteil Hullern und seinen Ortsteilen ist wie in den meisten deutschen Kommunen als Kupferdoppelader realisiert. Die Dämpfung im Lichtwellenleiter ist sehr gering und ermöglicht die Überbrückung langer Wegstrecken bis eine Verstärkung notwendig wird. Bei der Verlegung von Lichtwellenleitern in einer Kommune kann die Dämpfung in aller Regel völlig vernachlässigt werden. Anders sieht es bei der Übertragung über die häufig vierzig Jahre oder ältere Kupferdoppelader aus. Diese Leitungen wurden ja ursprünglich nicht für hochfrequentes Datensignal konzipiert, sondern zur Übermittlung von analogen Sprachsignalen.

Die tatsächliche Dämpfung im Kupferkabel hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. vom Durchmesser und der Qualität des verlegten Kupferkabels. Die Entfernung spielt aber auf jeden Fall eine entscheidende Rolle. Die folgende Tabelle verdeutlicht beispielhaft, wie ein 50 MBit/s-Signal in der Teilnehmeranschlussleitung gedämpft wird. Schon nach zwei Kilometern verbleiben von ursprünglich 50 MBit/s gerade mal 6 MBit/s.

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Für die Breitband-Versorgung von Hullern ist zunächst die Entfernung von ca. 7 Kilometern vom Netzknoten in der Kernstadt zu überbrücken. Durch die verteilte Besiedlung im Ortsteil Hullern mit ihren abgesetzten Siedlungen  wie z.B. Antrup und Westrup sind auch in Hullern selbst lange Wegstrecken zu bewältigen. So beträgt die Entfernung von Hullern zur Siedlung Westrup in Luftlinie ca. 3,5 Kilometer. Die hierdurch bedingte Dämpfung in Kupferkabeln schafft für eine verlustarme Verteilung der Bandbreite in dem Stadtteil zusätzliche Herausforderungen.

 

Generell gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Verteilung eines Signals in einem Netz. Die bestehende Versorgung mit einem einfachen Kupferkabel ist offensichtlich in Hullern nicht ausreichend. Auch die Verlegung von Koaxialkabeln ist für die Fernübertragung nur bedingt besser geeignet. Bei einer durchgängigen Verlegung von Koaxialkabeln bis in den Haushalt (wie dies bei Kabel-TV-Netzen üblich ist) sähe dies anders aus. Hierfür wären im Falle von Hullern sehr umfangreiche Tiefbauarbeiten in allen Straßen erforderlich, die hohe Investitionskosten mit sich bringen. Als tragfähige Lösungen zur Übertragung verbleiben Richtfunk und die Verlegung von Lichtwellenleiterkabeln bis in den Ort. Beide Technologien sind erprobt und ermöglichen die sichere Übertragung von Bandbreiten im GBit/s Bereich über größere Entfernungen.

Ein „klassischer“ Ausbau nach dem Fiber-to-the-Curb Konzept mit der Verlegung von Glasfasern vom Netzknoten bis zu den Kabelverzweigern ist aufgrund der erforderlichen Tiefbaumaßnahmen teuer und führt zu einer hohen Wirtschaftlichkeitslücke. Dies hat sich auch nach den ersten Gesprächen der Stadtverwaltung mit potentiellen Betreibern bestätigt. Für den Ausbau hatte die Stadt Haltern am See Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz reserviert. Im Zuge der Umsetzung wurde ein öffentliches Markterkundungsverfahren durchgeführt, um abzufragen, ob ein Anbieter in den nächsten drei Jahren einen Ausbau ohne öffentliche Zuwendung plant.

Nach dem wenig ergiebigen Ausgang hat die Verwaltung am 20.07.2010 ein öffentliches Auswahlverfahren mit Einstellung auf der Ausschreibungsseite des Landesportals IKT.NRW und auf dem Stadtportal durchgeführt. Dabei wurden Konzepte und Anforderungen für einen flächendeckenden Ausbau mit einer Mindestbandbreite von 2 MBit/s eingefordert. Bis zum Stichtag am 17.09.2010 wurden 6 Angebote eingereicht, die ein breites Spektrum unterschiedlicher Konzepte für die Verbesserung der Versorgung in Hullern vorschlagen. Dies reichte vom Angebot zur Nutzung von Satelliten-Diensten über WLAN-Funklösungen für den Hausanschluss bis zu Alternativen mit Schaltverteilern und dem Ausbau mit Glasfaser bis in die Teilorte von Hullern. Für die Analyse und Bewertung der vorliegenden Angebote hat die Stadtverwaltung Herrn Dr. Kaack von der STZ-Consulting Group hinzugezogen.

Fast alle eingereichten Konzepte erfüllten die Mindestanforderungen für eine Umsetzung nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz. Im Hinblick auf die erzielbaren Leistungen nach dem Ausbau, die Nachhaltigkeit für eine spätere Erweiterung der Bandbreite und natürlich im Hinblick auf die Höhe der Deckungslücke unterschieden sich die Konzepte erheblich. Angebote auf der Basis von Schaltverteilern liegen zwar bei den Investitionskosten günstig, die langen Kupferstrecken hinter dem Schaltverteiler bis zu den einzelnen Siedlungen lassen allerdings eine höhere Dämpfung erwarten. Im Vergleich dazu konnte das Angebot der Deutschen Telekom für einen Fiber-to-the-Curb Ausbau letztlich am meisten überzeugt, da direkt nach dem Ausbau flächendeckend eine hohe Bandbreite verfügbar ist – auch in den abgesetzten Siedlungen Antrup und Westrup. Zudem kann später die Glasfaserverlegung als „Verlängerung“ bis zum Hausanschluss geplant werden.

Die Umsetzung des ausgewählten Konzeptes erforderte Investitionen in Tiefbau-Maßnahmen zur Verlegung von Leerrohren über eine Gesamtstrecke von 2.000 Metern, das Einziehen von gut 9.000 Metern Kabel und in den Ausbau der aktiven Übertragungstechnik. Hierfür wurden 6 der  Kabelverzweigern (KVz) zu Outdoor-DSLAMs ausgebaut. Die für den nahezu vollständigen Umbau des vorhandenen Telekommunikationsnetzes in Hullern erforderlichen Tiefbauarbeiten wurden durch regional ansässige Bauunternehmen realisiert. Die Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke führte insbesondere aufgrund der Tatsache, dass eine vorhandene Leerrohr-Trasse in Länge von 5.000 Metern genutzt werden konnte, zu einer vergleichsweise niedrigen Deckungslücke. So wird ein nachhaltig zukunftssicherer und trotzdem wirtschaftlicher Ausbau möglich.

Für den Breitbandexperten Dr. Kaack ist dies ein gutes Beispiel dafür, dass sich die gezielte Suche nach vorhandenen Infrastrukturen für eine Kommune nachhaltig auszahlen kann. Auch bestätigt es seine These, dass Versorgungsunternehmen zukünftig eine zunehmend wichtigere Rolle beim Aufbau leistungsstarker Breitbandinfrastrukturen einnehmen werden. Versorgungsunternehmen sind mit ihren Infrastrukturen insbesondere innerhalb der Kommunen präsent. Für den Ausbau mit Glasfasern bis zum Hausanschluss kann die Infrastruktur für den Hausanschluss mit der eigenen Primärleistung (z.B. Strom) unterstützend genutzt werden, z.B. in Verbindung mit Sanierungsarbeiten. Hierbei sind durchaus Synergien zu realisieren, die allen Beteiligten erhebliche wirtschaftliche Vorteile bringen. Dr. Kaack sieht daher das Breitbandprojekt für den Ortsteil Hullern als vorbildlich an, auch wenn sich das Konzept und die Umsetzung nur in Ausnahmefällen unmittelbar auf andere Kommunen übertragen lassen. Für die Einwohner von Hullern und die dort ansässigen Betriebe ging die Zeit des langsamen Internets und der Unterversorgung Ende November 2011 zu Ende!
 

Jürgen Kaack 12.01.2012, 12.21 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, FttC, Glasfaser, Internet, Förderprojekt,

Weiße Flecken ade, Video juchhe?

Veranstaltung der Deutschen Medienakademie

Optionen zwischen Stop + Go auf den "Information Highways"

7. Juni 2011, 13.00 - 19.00 Uhr, mit
Führung durch das Vodafone Test- und Innovationzentrum,
Völklinger Str. 1, 40547 Düsseldorf


die Verheißungen der Anbieter von breitbandigem Internet überschlagen sich: 50 Mbps, 100 oder gar 1 Gbps und mehr werden als Angebote in den Ring geworfen, flankiert von Vokabeln wie „Glas“ und „LTE“.

 

Aber es gibt auch Einwände. Wer soll die Investitionen in die teuren FTTH-Netze tätigen? Wann wird der Pay-Back sein? Was sagen die Kommunen dazu? Wann gibt es genügend LTE-Endgeräte? Wie viel Übertragungskapazität bleibt netto für den einzelnen IPTV-Nutzer übrig?

 

Im 11. Breitband-Forum wollen wir, nach einer Einführung durch Medien-Staatssekretär Marc Jan Eumann, mit Experten des Breitband-Büros der Bundesregierung, dem Breitband-Kompetenzzentrum NRW, der DTAG, E-Plus, Eutelsat, Pixelpark, RTL, Unitymedia und Vodafone diskutieren, wie sich die Erreichbarkeit der weißen Flecken in 2011 darstellt, insbesondere im Hinblick auf den rapide steigenden Bandbreitenbedarf, vor allem durch Bewegtbild.

Bei der Veranstaltung werde ich mit einem Impulsvortrag und als Teilnehmer einer Podiumsdiskussion
mitwirken. Ihre Anmeldung können Sie beim Veranstalter oder hier vornehmen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 100 € p.P. zzgl. MwSt und ist auch bei Stornierung fällig.

Jürgen Kaack 15.05.2011, 20.44 | (1/0) Kommentare (RSS) | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, Glasfaser, FttC, FttH, DSL,

Wie viel Breitband braucht der Mensch und wie kommt Breitband auf das Land?

Der Hunger nach mehr Bandbreite wächst stetig. Waren 2010 schon 50 % der Bevölkerung in Deutschland mit einem -Anschluss im Internet, so werden es in 2011 vermutlich 55 % sein. Im Durchschnitt waren im letzten Jahr 72% der Bevölkerung laut (N)Onliner-Atlas 2010 online, aber nur 49,6% nutzen einen Breitbandzugang. Das jährliche Wachstum bei der Internetnutzung liegt derzeit bei etwa 3%.

In Ballungsgebieten schreitet der Glasfaserausbau trotz bereits guter Versorgung mit VDSL zügig voran. Dabei ist mit den Leistungswerten von VDSL in nächster Zeit kein Engpass in der abzusehen – sofern der Bedarf an schnelleren Upload-Lösungen nicht unerwartet schnell ansteigt. VDSL ist auch in Mittelstädten wirtschaftlich und sorgt für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige .

Nur bei dünnerer Besiedelung mit langen Kupferstrecken hinter dem DSLAM wird es eng mit der Wirtschaftlichkeit eines VDSL-Ausbaus und dabei bringt auch der Ausgleich einer Deckungslücke mit Fördermitteln nur begrenzt eine Lösung. Falls VDSL nicht ausgebaut werden kann, bleiben als Alternativen Funklösungen, allen voran mit LTE. Aber auch Satelliten-DSL kann fast überall genutzt werden, wo kein wirtschaftlicher Ausbau möglich ist. Dies sichert allerdings nur die Grundversorgung und Bandbreiten wie mit VDSL sind mit Funklösungen in der Regel nicht zu erreichen.

Der Ausbau mit Glasfaser ist aber auch eine Alternative in Mittel- und Kleinstädten und selbst viele dörfliche Strukturen könnten mit Glasfaser versorgt werden. Dies setzt allerdings eine Reihe von Gegebenheiten voraus, die nicht immer erfüllt werden:
 
  • Kommunen müssen den politischen Willen zur Umsetzung bekunden und langfristig den Ausbau von Leerrohren nach einem Masterplan verfolgen
  • Alle möglichen Synergien für Kosteneinsparungen müssen genutzt werden (Verlegung im Beilauf, Verlegung bei Kanalsanierungen, Nutzung von Freileitungsstrecken)
  • Versorgungsunternehmen sollten als Partner gewonnen werden, vielleicht auch als Betreiber der passiven Infrastrukturen
  • Geschäftsmodelle müssen neu gestaltet werden und neben dem Ausbau des Leerrohrnetzes müssen langfristige Kooperationen mit Betreibern von aktiver Systemtechnik und Dienste-Plattformen gewonnen werden, z.B. die heute in der Ausbauregion aktiven Telekommunikationsanbieter
  • Grundstückseigentümer müssen sich beteiligen durch Beiträge zu den Erschließungskosten und der Gewährung von Grundstückseigentümererklärungen
  • Da der Prozess über eine Reihe von Jahren läuft, sollte eine laufende Projektkoordination eingerichtet werden
 

Auf diesem Wege entsteht eine unmittelbar umsetzbare Alternative zum Ausbau in dünn besiedelten Regionen, in denen ein Ausbau mit VDSL-Technologie (Fiber-to-the-Curb) auch dann unwirtschaftlich bleibt, wenn ein einmaliger Zuschuss aus einem Förderprogramm gezahlt wird.

Gleichzeitig kann in den Regionen (z.B. Mittelstädten), die heute mit VDSL ausgebaut werden, mithilfe des vorgeschlagenen Vorgehens ein Investitionen-schonender Aufbau eines passiven Anschlussnetzes betrieben werden, das in einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren für einen Umstieg auf einen Glasfaserhausanschluss genutzt werden kann. Eine Kooperation mit Versorgungsunternehmen und Netzbetreibern erscheint für Kommunen und Kreise auf jeden Fall unabdingbar.

Mit klarer Strategie und konsequenter Umsetzung muss der Aufbau eines Glasfasernetzes in Deutschland nicht zusätzliche Milliardenbeträge aus Haushaltsmitteln verschlingen.

Der vollständige Artikel und die Argumente für die getroffene Schlußfolgerung findet sich in meinem Artikel unter diesem Link.
Der Breitbandausbau mit dem durchaus sehr guten und nachhaltigen FttC-Konzept findet seine Grenzen im ländlichen und dünn besiedelten Bereich problematisch, da die Grenzen der Wirtschaftlichkeit schnell erreicht werden. Allerdings ist der beschriebene Weg komplex durch die notwendige Zusammenarbeit von Kommunen, Versorgungsunternehmen und Netzbetreibern.

Jürgen Kaack 08.05.2011, 22.12 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, Glasfaser, FttC, FttH, DSL,

Internet, Demokratie und Politik

Das Internet verändert in zunehmenden Maße Lebensgewohnheiten im beruflichen und privaten Umfeld. Dabei sind die Einstellung und der Abruf von Informationen zu jeder Zeit und an nahezu jedem Ort nur eine Facette. Emails verdrängen Briefe und Faxe, selbst für rechtssichere Kommunikation, die bislang Papierform erforderte, entstehen z.B. mit der „De-mail“ Alternativen im Online-Bereich. Die „De-mail“ soll insbesondere die Kommunikation zwischen Bürgern und der öffentlichen Verwaltung erleichtern und Medienbrüche beseitigen, aber auch Verträge können auf diesem Wege rechtsverbindlich geschlossen werden.

In ähnlicher Weise wie die rechtssichere Kommunikation sind andere Anwendungen aus dem Bereich des eGovernment über das Medium Internet zu werten, als Mittel zur Effizienzsteigerung und der Erleichterung. Mit dem eigentlichen politischen Handeln haben diese Anwendungen allerdings so gut wie nichts zu tun.


In diesen Bereich stoßen allerdings mit zunehmender Kraft die sozialen Netzwerke, die erstmals 1997 auf den Markt gekommen sind. Anfangs war die Anwendung zu komplex und der Nutzen zu wenig transparent. Außerdem war die Breitbandinfrastruktur zu diesem Zeitpunkt noch nicht gut genug ausgebaut und mit Analoganschluss und Modem dauert der Seitenaufbau meist inakzeptabel lange. Ein weiteres Hindernis für die Massenanwendung war sicher auch die geringe Verfügbarkeit von Digitalfotos.


Ab 2004 waren viele Voraussetzungen für eine Verbreitung von sozialen Netzwerken wesentlich besser, die Breitbandinfrastruktur über ADSL oder Kabelmodem war in den Ballungsgebieten schon ausgebaut und Digitalkameras verdrängten die analoge Photographie. Mit der Verfügbarkeit von Open-Source Software-Tools wie das Datenbank-Programm MySQL konnten ohne die Barriere hoher Lizenzgebühren Anwendungen programmiert werden. Konsequenterweise entstanden mehr oder weniger zeitgleich eine Reihe von sozialen Netzwerken für unterschiedliche Zielgruppen und mit teils unterschiedlicher Funktionalität, von denen einige auch heute noch online sind wie z.B. Facebook, MySpace, orkut oder LinkedIn. Zunächst hatte MySpace die größeren Nutzerzahlen als Facebook. Durch intelligente Produktgestaltung und eine anwendungsgerechte Gestaltung hat Facebook dann aber alle anderen Netzwerke weit überholt, so dass mittlerweile (Anfang 2011) mehr als 600 Millionen Nutzer regelmäßig das Netzwerk nutzen, bei MySpace sind immerhin auch ca. 300 Millionen Nutzer registriert.


Die sozialen Netzwerke profitieren von der Bereitschaft insbesondere der jüngeren Bevölkerung nicht nur vorhandene Inhalte zu konsumieren, sondern selber eigene Inhalte zu generieren und dabei auch persönliche Informationen online zu stellen. Ein Kernnutzen ist sicher die Pflege von Kontakten und die Gewinnung neuer Bekanntschaften. Die Kommunikation zwischen Bekannten über die Netzwerke verdrängt dabei sogar den Austausch über das „klassische“ Medium Email. Die Möglichkeit, eigene Inhalte einzustellen und diese schnell im Kreis der Bekannten zu verteilen, schafft die Voraussetzung schnell auf Ereignisse zu reagieren und Meinungen Online zu diskutieren.


Die diskutierten Inhalte können ein breites Spektrum abdecken, z.B. Musik, Filme und Partys aber auch politische Themen abdecken. Auffällig war der Einfluss der sozialen Netzwerke und insbesondere von Facebook im Rahmen des Präsidentschaftswahlkampfes von Obama Ende 2008. Auf diesem Wege konnten erstaunlich viele Wahlhelfer motiviert und Wahlkampfspenden eingesammelt werden. Seither versuchen viele Politiker diesen Erfolg zu kopieren und man findet die meisten Politiker mit einer eigenen Seite bei Facebook.

Ebenfalls im Jahr 2008 wurde in Kolumbien über Facebook eine umfassende Protestaktion gegen die kolumbianische Guerilla-Organisation FARC organisiert, die eine Million Menschen auf die Straße gebracht hat. Eine Aktion über soziale Netzwerke kann offensichtlich dann besonders effizient erfolgen, wenn die die Nutzer emotional betroffen sind, wie dies wohl in Kolumbien der Fall war nach langen Jahren des Terrors.

Ein interessantes Beispiel für die Rolle der sozialen Netzwerke ist der Fall des ehemaligen Bundesverteidigungsministers zu Guttenberg. Nachdem es immer offenkundiger wurde, dass der Ex-Verteidigungsminister seinen Doktortitel mit nicht legalen Mitteln erschlichen hat und das Krisenmanagement eher stümperhaft erfolgte, schien die Regierung wieder zur Tagesordnung übergehen wollte, bildete sich Widerstand aus dem akademischen Umfeld. Hierfür war das Netzwerk Facebook eine ideale Basis. Erstaunlich ist, dass innerhalb kurzer Zeit über Facebook ein offener Brief von über 60.000 Akademikern und Unterstützern mit vollem Namen unterschrieben wurde. Für diese eher zurückhaltende Zielgruppe ist das eine erstaunlich hohe Zahl. Ob der offene Brief eine Rolle bei dem kurz darauf erfolgenden Rücktritt spielte, ist natürlich nicht festzustellen. Parallel zu der Bewegung der betroffenen Akademiker haben sich auch die Unterstützer von zu Guttenberg bei Facebook organisiert. Der Fall zeigt, wie ein Vorfall polarisierend wirken kann und in der Wirkung durch die sozialen Netzwerke und die Rückwirkung aus dem Kreis der Bekannten verstärkend wirkt.


Bei den aktuellen Revolutionen in Nordafrika hat das Internet und insbesondere wieder Facebook. Das soziale Netzwerk hat bei fehlender freier Presse für einen unzensierten Informationsaustausch gesorgt und gleichzeitig die Organisation von räumlich getrennten Gruppen ermöglicht. So spielt das Internet in allen Regionen mit zensiertem und begrenztem Informationszugang eine Alternative, die sich einer staatlichen Kontrolle weitgehend entzieht. Auch in China hat die Regierung schon mehrfach Aktionen gegen das Internet mit seiner selbstorganisierenden dezentralen Struktur durchgeführt und versucht das Internet zu kontrollieren. Auf Dauer werden solche Aktionen aber vermutlich nicht erfolgreich sein.

Über das Medium Internet und die sozialen Netzwerke werden somit Kommunikations- und Vernetzungsplattformen geschaffen, die räumliche, zeitliche und soziale Grenzen sprengen und eine unmittelbare Verbindung mit vielen anderen ermöglichen, die sich Großteils nicht mal persönlich kennen. Der Erfolgsfaktor einer einfachen und intuitiven Benutzeroberfläche hilft dabei, die Nutzung in einem weiten Kreis der Bevölkerung und über unterschiedliche Kulturkreise hinweg zu ermöglichen.

Welche Auswirkung können gerade soziale Netzwerke auf die politische Willensbildung und das politische Handel haben? Die Tatsache, dass die meisten Politiker heute ein eigenes Profil bei Facebook und anderen sozialen Plattformen haben bzw. diese durch ihre Büros betreiben lassen, ändert zunächst nicht viel im politischen Meinungsbildungsprozess. Andererseits haben Bürger durch die sozialen Netzwerke eine einfache und unmittelbare Möglichkeit gefunden, Meinungen zu äußern und mit anderen in einen Austausch einzutreten. Zunächst ist dies eine deutliche Erweiterung der früheren „Stammtisch-Diskussionen“. Auf diesem Wege können wieder größere Bevölkerungskreise für politische Themen und den Entscheidungsprozess interessieren. Die Entwicklung kann sich in Richtung einer direkteren Einflussnahme, quasi vergleichbar mit unkontrollierten und nicht-offiziellen Volksabstimmungen erweitern. Dabei können Aktivitäten im Internet unter Umständen die Rolle der etablierten Parteistrukturen unterlaufen oder einen Bypass zu den politischen Parteien bilden.

Eine solche Entwicklung muss keineswegs nur positiv wirken, da der Prozess der Meinungsbildung im Internet keinen demokratisch kontrollierten Abläufen entspricht. Mit der richtigen Auswahl und Aufbereitung von Fakten lassen sich Nutzer auf der emotionalen Ebene und unter Missachtung rationaler Argumente beeinflussen. Abstimmungen im Internet und in Foren sozialer Netzwerke sind eigentlich nie auch nur annähernd repräsentativ, da die Grundgesamtheit nicht bekannt ist und die Regeln repräsentativer Befragung nicht eingehalten oder kontrolliert werden können. Durch gefälschte – oder vielleicht sogar gekaufte Identitäten lassen sich so genannte Abstimmungen in die gewünschte Richtung manipulieren.

Dieses Risiko ist aber nicht Internet-spezifisch. Insbesondere Themen mit emotionaler Aufladung werden oft ohne gesicherte Faktenlage diskutiert und bewertet. Ein aktuelles Beispiel ist die Risiko-Diskussion um die Nutzung der Kernenergie. Mit Ängsten und komplexen Zusammenhängen lässt sich durch Simplifizierung und emotionale Aufbereitung eine Grundstimmung erzeugen, die über soziale Netzwerke leicht multiplizierbar ist und durch die Verkürzung von Argumentationen eingängig wird. Hierin liegt sicher eine der Gefahren von Diskussionen und Meinungsbildung über soziale Netzwerke. Auf der anderen Seite zeigt das Beispiel von Wikipedia, dass selbst eine chaotische Form der Wissensgenerierung bei Schaffung einer selbstorganisierten Struktur zu außergewöhnlichen Ergebnissen führen kann. Wikipedia ist heute die vermutlich weltweit umfangreichste Sammlung von lexikalischem Wissen und vor allem wesentlich aktueller als jedes gedruckte Lexikon. Dabei werden Fehler durch die Mitwirkung eines großen Kreises von freiwilligen Lektoren in kurzer Zeit gefunden und beseitigt. Die bewusste Fälschung oder Verfälschung ist zwar nicht ausgeschlossen, aber die Wahrscheinlichkeit einer sehr schnellen Korrektur ist ein ausgleichendes Regulativ. In der Anfangszeit von Wikipedia wurde dies von Vertretern der klassischen Medien und der „Wissensgesellschaft“ noch anders gesehen.

Selbst Organisationen wie WikiLeaks entfalten ihre Bedeutung, indem nicht-öffentliche Quellen einer breiteren Schicht interessierter Nutzung zugänglich gemacht werden. Dieses Vorgehen ist nicht neu, sowohl im Rahmen des investigativen Journalismus als auch in der Industriespionage wird das Ziel verfolgt, als geheim eingestufte Informationen aufzudecken. Grundsätzlich ist Transparenz eine sinnvolle Größe, sofern hierdurch einzelnen Personen oder Gruppen kein Schaden zugefügt wird. Das Beispiel von Präsident Nixon und der Watergate-Skandal sind ein gutes Beispiel für das Wirken investigativer Aufklärung.

Um die Energie der politischen Internet-Aktiven konstruktiv nutzen zu können, ist es notwendig, dass nicht nur die Gegner einer strittigen Angelegenheit vertreten sind. Derzeit sind die Gegner im Vorteil bei Internet-Aktionen und die „Sprachlosigkeit“ oder Abwesenheit der Befürwortet verhindert den konstruktiven Dialog. Dies wird deutlich bei den Revolutionen in Nordafrika oder bei den Stuttgart-21 Demonstrationen. Selbst wenn sich die Vertreter unterschiedlicher Positionen in Gruppen organisieren, so gibt es heute kaum eine Kommunikation zwischen den getrennten Gruppen. Solange es bei der Kommunikation innerhalb der Gruppen bleibt, wird für den demokratischen Prozess kein besonderer Fortschritt erreicht.

Für den Dialog unterschiedlicher Interessenvertreter bedarf es für einen Erfolg einem strukturierten Prozess und einer Moderation in ähnlicher Weise wie bei einem Schlichtungsverfahren. Für die Umsetzung in sozialen Netzwerken sind wohl weitere Innovationen erforderlich. Für die Rolle des Moderators ist eine neutrale und allseits akzeptierte Institution erforderlich.

Grundsätzlich bietet das Internet und hier ganz besonders die sozialen Netzwerke eine gute Chance, Demokratie zu stärken und Bürger wieder an den politischen Prozess heran zu führen und eine Teilhabe zu ermöglichen, die die politischen Parteien offensichtlich nicht in gleicher Weise schaffen. Es bedarf allerdings noch einer Struktur und eines selbstorganisierenden Prozesses vergleichbar Wikipedia, um einen offensichtlichen Missbrauch einzuschränken. Insbesondere ist es unabdingbar, dass die politischen Parteien und Organisationen selber aktiv mit dem Medium umgehen und offene Diskussionen fördern.

Auf dieser Basis kann die breite Intelligenz neue Potenziale entfalten, die im Sinne der Bürgerbeteiligung nicht nur für die emotional wirksamen Themen genutzt werden kann, sondern als Vorbereitung zur breiten Entscheidungsfindung. Mit eParticipation wird dies bereits in ausgewählten Projekten wie Planfeststellungsverfahren oder Bürgerhaushalten genutzt. Eine breite Bürgerbeteiligung kann das vorhandene Wissen und die Erfahrung der Bevölkerung nutzbringend eingesetzt werden. Dabei sollte der breite Diskurs über unterschiedliche Fragestellungen mit Internet-Applikationen nicht mit der Einführung einer allgemeinen direkten Demokratie missverstanden werden. Allerdings kann die Grundlage für Entscheidungen verbessert werden und zusätzliche Alternativen abgewogen werden. Vermutlich gelingt es so, die Wahrscheinlichkeit von Fehlentscheidungen einzugrenzen. Es macht auf der anderen Seite aber sicher keinen Sinn, politische Entscheidung über reine Mehrheitsentscheidungen und Online-Abstimmungen zu fällen.

Jürgen Kaack 27.03.2011, 10.12 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, eGovernment, soziale Netze, Facebook,

Bedarf an Breitband-Grundversorgung ungebrochen

Nach den Zielen der Bundesregierung von Anfang 2009 sollten alle "weißen" Flecken mit einer Breitbandversorgung von mehrheitlich weniger als 2 MBit/s beseitigt und versorgt sein. Im letzten Jahr sind viele der weißen Flecken bearbeitet worden. In den Kommunen, in denen im letzten Jahr Projekte zum Ausbau mit öffentlicher Förderung durchgeführt wurden, wird der eigentlich Ausbau im Laufe dieses Jahres erledigt sein. Bedingt durch Tiefbauarbeiten ist für den Ausbau in der Regel eine Zeit von 12 Monaten realistisch.

Im letzten Jahr wurden viele Projekte mit Finanzierung aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz ("Konjunkturpaket II") geplant, das in NRW auch für den Ausbau von Breitband-Infrastrukturen genutzt werden konnte. Da der Maßnahmenbeginn bis Ende 2010 erfolgen musste, ist dieser Fördertopf für neue Projekte nicht mehr nutzbar. Auch im letzten Jahr wurden zahlreiche Projekte unter Förderung aus dem GAK-Programm (Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz) durchgeführt. Neue Vorhaben ab dem 01.01.2011 sollen überwiegend aus dem
GAK-Programm gespeist werden (die Förderung des Ausbaus nach dem GRW-Programm ist aufgrund der definierten Förderkulisse nur in wenigen Bereichen in NRW möglich, in den östlichen Bundesländern dagegen in größerem Umfang).

Man sollte annehmen, dass die Vorhaben zur Grundversorgung mit mindestens 2 MBit/s mittlerweile weniger werden
. Allerdings sind alleine in NRW liefen oder laufen bis Ende Februar ca. 35 Interessenbekundungsverfahren oder Ausschreibung auf dem Landesportal von IKT.NRW mit einem Ablauf in 2011. Es scheint fast, dass die Intensität der Anfragen gestiegen ist. Dies kann durch den steigenden Druck aus der Bevölkerung getrieben werden oder auch aus den Erfolgsberichten anderer Kommunen. Dies entspricht der Wahrnehmung, dass in vielen Kommunen noch eine ganze Reihe von Ortsteilen schlecht versorgt ist, widerspricht aber der immer wieder verkündeten nahezu Vollversorgung mit fast 99% in NRW.

Da das GAK-Programm vorsorglich bis Ende 2013 verlängert wurde, sind die grundsätzlichen Möglichkeiten ja durchaus gegeben. Eine andere Frage ist, ob es auch noch ausreichende Mittel zur Erfüllung der Bedürfnisse gibt. Die ungeklärte Haushaltslage mit einem nichtgenehmigten Nachtragshaushalt für 2010 und damit erst recht einem fehlenden Haushalt für 2011 in NRW macht dies allerding
nicht einfacher. Es stellt sich die Frage, ob die derzeit laufenden und erst recht zukünftig gestartete Projekte überhaupt eine Förderbewilligung erhalten. Dann wäre nicht nur das Ziel der Bundesregierung zur Schließung der weißen Flecken bis Ende 2010 verfehlt (hier kommt es allerdings sicher nicht auf einige Monate an). Es würde sich die Frage stellen, ob die aus Sicht der Netzbetreiber unwirtschaftlichen Gebiete überhaupt in absehbarer Zeit ausgebaut werden. Transparenz zum Verfahren und den verfügbaren Budgets würde hier schon mal bei der Entscheidung zum weiteren Vorgehen in einer betroffenen Kommune helfen.

Spannend bleibt auch die Umsetzung des zweiten Ziels der Bundesregierung mit dem weiteren Breitbandausbau mit mindestens 50 MBit/s. In den Ballungsgebieten werden diese Werte schon heute fast flächendeckend erreicht und fehlende Stellen bis 2014 sicher nachgerüstet. Wie allerdings diese Versorgung im ländlichen Raum erreicht werden soll, bleibt bislang im Dunklen. Schon heute zeigt sich, dass ein Ausbau in der Grundversorgung (nach Konjunkturpaket oder GAK/GRW) einen Fleckenteppich an gut versorgten Teilen einer Kommune erzeugt, während bisher mit mehr als 2 MBit/s versorgte Teile zunehmend zu "grauen" Flecken werden. Konzeptionell ist hier noch einiges zu leisten und dabei stehen Fördermittel ganz sicher nicht im Vordergrund. Die Einbindung von Stadtwerken und Versorgungsunternehmen sowie die Koordination und langfristige Begleitung sind hier nach Meinung des Autors vordringlich. Dies kann sicher nicht von den Kommunen alleine geleistet werden und braucht eine aktive Rolle zumindest aus der jeweiligen Landesregierung. In Hessen gibt es bereits erfolgversprechende Ansätze, die auch in anderen Bundesländern Schule machen sollten. Nebenbei gefragt, was tut eigentlich das Breitbandbüro des Bundes in diesem Zusammenhang?

 

Jürgen Kaack 28.02.2011, 12.02 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, Förderung, GAK, Glasfaser, DSL,

Weihnachten naht ...

... und ich möchte an dieser Stelle meinen treuen und den gelegentlichen Lesern, natürlich aber auch allen Kunden und Geschäftspartnern ein frohes und friedliches Weihnachtsfest wünschen! Danken möchte ich allen, mit denen ich in diesem Jahr zusammenarbeiten durfte oder die mich mit ihren Anregungen unterstützt haben.

Nach einem wechselvollen und dynamischen Jahr 2010 haben wir uns sicher ein paar erholsame Feiertage verdient, um im neuen Jahr mit gestärktem Elan an die neuen Herausforderungen herangehen zu können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen schon heute einen guten Start in ein hoffentlich erfolgreiches und persönlich zufriedenstellendes Jahr 2011! Auch im neuen Jahr werden Breitband-Themen für STZ-Consullting sicher wieder eine wichtige Rolle spielen. Ich freue mich auf die dann anstehenden neuen Vorhaben und die sicher auch in 2011 zu gewinnenden neuen Erkenntnisse.

Jürgen Kaack


Jürgen Kaack 21.12.2010, 21.37 | (1/0) Kommentare (RSS) | TB | PL | einsortiert in: Allgemeines

Internet und Breitband in Deutschland

Die Internetnutzung hat in Deutschland weiter zugenommen, mittlerweile nutzen nach dem (N)Onliner-Atlas 2010 72,0% der Bevölkerung das Internet gegenüber 69,1% im Vorjahr. Am stärksten aufgeholt hat die Gruppe der über 50-Jährigen, die 2009 noch mit 44,9% weit unterdurchschnittlich vertreten waren und in 2010 um fast 5% auf 49,6% aufgeholt haben. Bei der Gruppe der 14 - 29 Jährigen lag der Zuwachs nur bei 1,3%, allerdings bei einer Nutzungsrate von 95,8%! Die Schere in der Nutzung zwischen männlichen und weiblichen Internetnutzern hat sich 2010 erstaunlicherweise um 1,0% gegenüber dem Vorjahr auf 14,7% erhöht. Auch in 2010 haben wieder 3,8% die Absicht gehabt, neu in die Internetnutzung ein zu steigen. Die Spreizung zwischen den Bundesländern ist allerdings noch erheblich, an der Spitze liegt Bremen mit 80% (und einem Zuwachs um stattliche 6% gegenüber dem Vorjahr). Das Schlusslicht ist Mecklenburg-Vorpommern mit nur 62,7% und einem mageren Zuwachs um gerade mal 0,8%! Dass ein stärkerer Anstieg auch in den Flächenländern zu erreichen ist, beweist Rheinland-Pfalz mit dem stärksten Wachstum (6,4%) aller Bundesländer und einer leicht über dem Durchschnitt liegenden Nutzung von 72,9%. Die Spreizung in der Nutzung zwischen Ballungsgebieten und Flächenregionen ist also kein Naturgesetz!

Für den Breitbandausbau in Deutschland hat sich im Jahr 2010 einiges entwickelt. Die Breitbandnutzung ist um 3,4% auf jetzt 49,6% angestiegen, so dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Bevölkerung Breitband mit mehr als 1 MBit/s nutzen. Im Hinblick auf die technischen Voraussetzungen könnte dieser Wert schon heute deutlich höher liegen! In den Ballungsgebieten schreitet die Schaffung von Glasfaser-Anschlüssen bis zum Haus voran. In erster Linie handelt es sich um Fiber-to-the-Building (FttB), da es bislang noch kein allgemeines Geschäftsmodell für Fiber-to-the-Home (FttH) gibt. Im nächsten Jahr wird es aber größere Pilotprojekte mit FttH geben. Die Gesamtzahl der Glasfaseranschlüsse ist heute noch fast verschwindend klein und auch im internationalen Vergleich unbedeutend, aber immerhin gibt es bei den verschiedenen Netz- und Infrastrukturbetreibern konkrete Planungen für die Schaffung von über 2 Millionen Glasfaseranschlüsse bis 2013!

Auch im ländlichen Raum hat es 2010 erhebliche Fortschritte beim Schließen „weißer“ Flecken ohne oder nur mit unzureichender Breitbandversorgung. Viele Kommunen haben die Bedeutung einer guten Breitband-Versorgung zur Standortsicherung erkannt und Maßnahmen ergriffen, um trotz einer für die Netzbetreiber unwirtschaftlichen Ausgangslage zu Lösungen zu kommen. Dabei kann man sicher davon ausgehen, dass alle heute noch schlecht versorgten Gebiete unter rein wirtschaftlichen Aspekten und getrieben von den Kräften des Marktes auch in den nächsten Jahren nicht ausgebaut werden.

Die Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen und die nachfolgende Diskussion um Funknetze nach dem neuen LTE-Standard als Substitut für stationäre Lösungen in 2010 waren nicht unbedingt zielführend für eine nachhaltig bessere Versorgung. Zwar hat LTE aufgrund seiner Frequenz-Ökonomie mit Sicherheit eine hohe Bedeutung für die mobile Datenkommunikation und LTE kann die heutigen UMTS-Netze in Zukunft komplett ablösen, sobald auch Sprache über LTE-Netze übertragen werden kann. Für die Sicherstellung der Grundversorgung mit Breitband kann LTE mit garantierten Bandbreiten von 3 MBit/s ebenfalls dienen, die angekündigten höheren Bandbreiten von 50 MBit/s und mehr wird man aber wohl nur in Ballungsgebieten und bei kleinen Zellradien antreffen. So ist LTE eine Bereicherung im Technologiemix für den Breitbandausbau und kann insbesondere in dünn besiedelten Regionen eine schnelle Verbesserung schaffen, ansonsten wird es als Substitut für eine stationäre Breitbandanbindung aber nur eine Nischenlösung oder eine Brückentechnologie bleiben.

 

Jürgen Kaack 19.12.2010, 11.03 | (1/1) Kommentare (RSS) | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, LTE, Glasfaser,

2010 - ein gutes Jahr für den Breitbandausbau

Für den Breitbandausbau in Deutschland hat sich im Jahr 2010 einiges entwickelt. In den Ballungsgebieten schreitet die Schaffung von Glasfaser-Anschlüssen bis zum Haus voran. In erster Linie handelt es sich um Fiber-to-the-Building (FttB), da es bislang noch kein allgemeines Geschäftsmodell für Fiber-to-the-Home (FttH) gibt. Im nächsten Jahr wird es aber größere Pilotprojekte mit FttH geben.

Auch im ländlichen Raum hat es 2010 erhebliche Fortschritte beim Schließen „weißer“ Flecken ohne oder nur mit unzureichender Breitbandversorgung. Viele Kommunen haben die Bedeutung einer guten Breitband-Versorgung zur Standortsicherung erkannt und Maßnahmen ergriffen, um trotz einer für die Netzbetreiber unwirtschaftlichen Ausgangslage zu Lösungen zu kommen. Dabei kann man sicher davon ausgehen, dass alle heute noch schlecht versorgten Gebiete unter rein wirtschaftlichen Aspekten und getrieben von den Kräften des Marktes auch in den nächsten Jahren nicht ausgebaut werden.

Je dünner besiedelt eine Region ist, desto höher wird in der Regel der Aufwand für Tiefbauarbeiten zur Umsetzung des Breitbandausbaus ausfallen. Dieser Anteil kann über 70% steigen, so dass in Verbindung mit den bei Betreibern üblichen Amortisationszeiten von vier bis fünf Jahren und einem niedrigen Kundenpotential keine Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann. In diesen Fällen können Förderprogramme helfen, allerdings nur dann, wenn die Wirtschaftlichkeitslücke mit einem einmaligen Investitionszuschuss ausgeglichen werden kann.

2010 haben viele Kommunen einen Ausbau mithilfe von Fördermitteln begonnen. In einer Reihe von Bundesländern konnten hierfür auch Mittel aus dem Zukunftssicherungsgesetz („Konjunkturpaket II“) eingesetzt werden. Da die Bedingungen für eine Förderung nach dem Konjunkturpaket II leichter zu erfüllen sind als bei anderen Förderprogrammen wie GAK oder GRW, war dies eine sinnvolle Entscheidung. Allerdings ist diese Option jetzt abgelaufen, da die Umsetzung von Projekten nach dem Konjunkturpaket II bis Ende 2010 begonnen sein muss.

Auch nach dem GAK-Programm zum Breitband-Ausbau im ländlichen Raum wurden 2010 zahlreiche Projekte begonnen, nachdem in den vorherigen Jahren in erster Linie Planungs- und Beratungsprojekte umgesetzt wurden. Aufgrund der Anforderungen für eine GAK-Förderung sind die Vorlaufzeiten bis zur eigentlichen Umsetzung mit sechs bis neun Monaten relativ lang. Die Anzahl der Förderprojekte nimmt in den letzten Monaten stetig zu. Während die Zahl der unversorgten Regionen deutlich abnimmt, zeigt sich, dass die Zahl der unterversorgten Gebiete kaum abnimmt. Viele als ausreichend versorgt gekennzeichnete Orte sind bei näherer Analyse doch in großen Teilen unterversorgt. Die offiziellen Zahlen einer nahezu Vollversorgung mit mindestens 2 MBit/s entsprechen offensichtlich nicht der Wirklichkeit.

STZ-Consulting konnte auch in 2010 wieder einen Beitrag zur Verbesserung der Breitbandversorgung leisten. Bei Breitband-Projekten für ca. 50 Ortschaften und Gewerbegebiete war STZ-Consulting beteiligt. Darunter waren herausragende Vorhaben wie das bislang größte Projekt zum Breitbandausbau im ländlichen Raum für die Stadt Erftstadt:

  • In Erftstadt konnte ein Vertrag zum Ausbau nach dem Fiber-to-the-Curb (FttC) Konzept geschlossen werden, der die Breitbandversorgung für über 15.000 Einwohner in fünf Stadtteilen signifikant verbessern wird. Hierfür werden über 31 Kilometer Glasfaser verlegt und 32 Multifunktionsgehäuse als Outdoor-DSLAMs errichtet.
  • Für die Stadt Arnsberg konnten Ausschreibungen zum Ausbau in acht Gewerbegebiete und zwei Ortsteilen erfolgreich abgeschlossen werden. Einige der Gewerbegebiete werden dabei mit einer Leerrohr-Infrastruktur bis zum Gebäude zu Next-Generation-Access (NGA) Netzen ausgebaut, um eine nachhaltig zukunftssichere Versorgung zu ermöglichen.
  • Die Stadt Geilenkirchen hat heute noch 13 schlecht versorgte Stadtteile, von denen für 12 eine Lösung zum Ausbau nach dem FttC-Konzept gefunden werden konnte. Zur Reduzierung der Investitionskosten sollen einige der Stadtteile mit einer Richtfunkstrecke an das Backbone angebunden. Die Finanzierung wird zum Teil mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket erfolgen, für andere Ortschaften wurden GAK-Mittel beantragt.
  • In der Gemeinde Philippsthal erfolgt der Ausbau in fünf unterversorgten Ortsteilen durch den Rückkanal-fähigen Ausbau des vorhandenen Kabel-TV Netzes für Downloadraten von 128 MBit/s unter Finanzierung aus dem GAK-Programm.
  • In der Gemeinde Roetgen wird der Breitbandausbau verbessert, indem die Gemeinde eine Leerrohrinfrastruktur im Ortsteil Rott verlegt und diese einem Betreiber zur Nutzung überlässt. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket und neben der Bereitstellung der Leerrohr-Trasse gibt es keine Wirtschaftlichkeitslücke und somit keine weiteren Kosten.


Es hat sich auch 2010 gezeigt, dass kein Breitband-Vorhaben einem anderen gleicht. Topographie, Infrastruktur und Besiedlungsstruktur unterscheiden die einzelnen Vorhaben und lassen die Lösungssuche immer wieder zu einem spannenden Unterfangen werden. Für 2011 ist in dieser Hinsicht keine grundsätzliche Änderung zu erwarten. Allerdings ist zu wünschen, dass es dann bereits verstärkt um Konzepte für die Erweiterung der Glasfaser-Infrastruktur bis zum Haushalt gehen wird.

Neben der operativen Durchführung von Projekten hat Dr. Kaack 2010 eine Reihe von Vorträgen gehalten, z.B. beim ZVEI, der eco-Kongress und bei der euregia-Messe. Studien z.B. zu den Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau und für den Glasfaser-Ausbau in der Fläche sowie eine Reihe von Fachartikeln ergänzen die PR-Aktivitäten von STZ-Consulting.

 

Jürgen Kaack 17.12.2010, 13.50 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Förderung, Telekommunikation, Glasfaser, DSL, FttH, FttB,

Kommentar zur Einrichtung eines Breitband-Büros des Bundes

Am 01.12.2010 hat das Bundeswirtschaftsministerium nach einem zweistufigen Auswahlverfahren die Vergabe eines Breitband-Büros des Bundes (BBB) an die beiden Unternehmen Serviceplan und Atene KOM bekanntgegeben (http://bit.ly/idc7Co). Die Einrichtung eines Breitbandbüros zusätzlich zu den in den meisten Bundesländern bereits vorhandenen Breitbandkompetenzzentren wird von Experten schon seit längerem gefordert. Dr. Kaack von der STZ-Consulting Group bereits Mitte 2008 die Schaffung eines zentralen Breitbandkompetenzzentrums angeregt (http://bit.ly/e2IwjN). Seit 2008 hat sich der Breitbandausbau rasant weiterentwickelt, in den Ballungsgebieten sind erste Fiber-to-the-Building (FttB) Anschlüsse verlegt und die Beseitigung von „weißen“ Flecken mit mehrheitlich weniger als 1 MBit/s macht deutliche Fortschritte. Trotzdem macht die Einrichtung des BBB unverändert sehr viel Sinn.

Der Breitband-Ausbau in Deutschland bringt eine Reihe von Herausforderungen für Kommunen, Kreise, Länder und die Netzbetreiber. Dabei ist die Schließung der „weißen“ Flecken, d.h. solcher Ortsteile, die entweder ganz unversorgt sind oder mehrheitlich eine Bandbreite von weniger als 1 MBit/s aufweisen, nur ein Zwischenschritt. Diese Gebiete sind nur aus einem Grund immer noch nicht ausreichend versorgt: der Ausbau ist für die Betreiber unwirtschaftlich! Um dieses Problem zu vermeiden hat der Bund Fördermittel für den Ausbau bereitgestellt, die von Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden können, um den größten Teil (bis zu 90%) der Wirtschaftlichkeitslücke aus zu gleichen. Bis Ende 2011 wird es mithilfe der Förderprogramme gelingen, den größten Teil der heute noch unterversorgten Regionen aus zu bauen.

Es ist allerdings zu befürchten dass auch Ende 2011 noch schlecht versorgte Ortschaften übrigbleiben. In manch einem dünn besiedelten Gebieten mit geringem Kundenpotential, die weit entfernt von einem Backbone liegen, reicht selbst die einmalige Zahlung zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke nicht aus, da auch der laufende Betrieb eine Unterdeckung bringt. Für diese Regionen gibt es bislang noch keine Lösung.

Selbst wenn es eine Lösung für die Schließung der weißen Flecken gibt, entstehen in Verbindung mit Förderprogrammen oft Fleckenteppiche von Ausbaugebieten mit unterschiedlichen Technologien. Gelingt ein nachhaltiger Ausbau, z.B. mit einer Fiber-to-the-Curb Lösung, bei der die Standorte der Kabelverzweiger mit Glasfaser angebunden werden, so sind dort flächendeckend Bandbreiten von 16 MBit/s (oder bei Einsatz von VDSL als Übertragungstechnik auch mit 50 MBit/s) verfügbar. Oft entsteht in den eigentlich ausreichend mit z.B. 2 MBit/s versorgten Nachbar-Ortschaften nach dem Ausbau ein neuer Bedarf und die „schwarzen“ Flecken werden zunehmend zu „grauen“ Flecken.

Dieser Zyklus wird erst unterbrochen, wenn an jedem Anschluss mit einer Glasfaser-Leitung eine beliebig hohe Bandbreite verfügbar ist. Ein flächendeckender Ausbau mit Glasfaser-Anschlüssen kostet zwischen 50 und 100 Mrd. €, die weder die Netzbetreiber noch die Kommunen finanzieren können. Daher ist eine langfristige Planung über 10 bis 15 Jahren mit einem Masterplan und der Nutzung von anstehenden Tiefbaumaßnahmen für eine Verlegung im Beilauf erforderlich. Die Kosten für den Ausbau werden auf diesem Wege auf einen Betrag in Höhe von 10 bis 20 Mrd. € über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren sinken.

Die Erfahrungen der letzten Jahre lassen befürchten, dass diese Entwicklung nicht von alleine erfolgen wird. Weder die Kommunen noch die Netzbetreiber sind auf eine solche Aufgabe vorbereitet oder halten Ressourcen für die Durchführung bereit. Zudem wird es vermutlich erforderlich sein, dass regional unterschiedliche Kooperationen und Geschäftsmodelle für die Umsetzung erforderlich werden. Sollte diese Aufgabe nicht in großen Teilen des Landes nachdrücklich angegangen werden, könnten in zehn Jahren so hohe Investitionskosten erforderlich werden, dass sie nicht erbracht werden können. Dann wird die digitale Kluft zwischen Stadt und Land weiter vertieft.

Für eine weitere Beschleunigung der Beseitigung der weißen Flecken kommt das Anfang Dezember 2010 beim Bundes-Wirtschaftsministerium (BMWi) eingerichtete Breitband-Büro des Bundes eher etwas zu spät. Auch dürfte der Bedarf an einer Bürgermeister-Hotline heute nicht mehr allzu groß sein. Trotzdem gibt es immer noch offene Fragen, die bislang keine Anlaufstelle finden, z.B. bei Fragen zur Beihilfeproblematik, sobald der Weg der EU-notifizierten Prozesse verlassen wird. Oder auch die Frage, nach welchen Regeln Breitband-Ausschreibungen zu behandeln sind, nach VOL-A, als Dienstleistungs-Konzession oder als einfache Auswahlverfahren? Hieran hängen unmittelbar weitere Fragen, wie die Anwendung der EU-Grenzwerte für eine europaweite Ausschreibung bei Breitband-Vorhaben. Für die Koordination und Unterstützung bei der flächendeckenden Versorgung mit Glasfaser-Anschlüssen (Fiber-to-the-Building) kann das BBB aber auf jeden Fall wertvolle Beiträge liefern und verhindern, dass Aktivitäten so lange verschoben werden, bis es für eine wirtschaftliche Lösung zu spät ist. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Weichen zu stellen für eine flächendeckende Glasfaser-Versorgung in 15 Jahren!

Jürgen Kaack 05.12.2010, 12.53 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Telekommunikation, Breitband, Glasfaser, Leerrohr, Förderung, FttH, FttB,

Der stufenweise Weg zu Glasfaser

Glasfaser ist das Übertragungsmedium der Zukunft, hierin sind sich die Experten weitgehend einig. Bietet Glasfaser doch nahezu unbegrenzte Übertragungskapazitäten und spart darüber hinaus gegenüber einem Netz aus Kupferkabeln erheblich Strom, da es zwischen dem Knoten und dem Anschluss keine aktive Übertragungstechnik benötigt.

Der Haken beim Ausbau mit Glasfaser ist die „letzte Meile“ auf dem Weg zum Hausanschluss, da ist sich Dr. Kaack von der STZ-Consulting Group sicher. Die heutige Kupferdoppelader für den Telefonanschluss und das Koaxialkabel des Kabel-TV Anbieters liegen unter den Gehwegen im Boden. Um Glasfaser an den Hausanschluss zu bringen, werden Kabelschutzrohre (Leerrohre) benötigt, in die die Fasern eingezogen werden. Dies geht kaum ohne aufwändige Tiefbauarbeiten in praktisch allen Straßen. Die Verlegung von einem Meter Leerrohr kostet bei einer versiegelten Oberfläche zwischen 60 und 100 Euro, so dass für den Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes in Deutschland 50 Mrd. Euro vermutlich nicht reichen.

Mit der vorhandenen Kupferdoppelader ist an vielen Orten mit VDSL 50 MBit/s verfügbar sind, nachdem Glasfaser in die Ortschaften („Fiber-to-the-Curb“) verlegt wurde, mit dem Koaxialkabel erreicht man sogar 128 MBit/s. Daher ist der Anreiz zur Umrüstung derzeit gering – und für die Betreiber nur in Ballungsgebieten wirtschaftlich. Trotzdem werden wir in 10 Jahren höhere Bandbreiten brauchen, als sie technisch auf Kupferbasis möglich sind. Dr. Kaack geht von einem weiteren Anstieg des übertragenen Datenvolumens in der Größenordnung von jährlich 30 bis 40 % aus. Neue Anwendungen wie es Youtube vor fünf Jahren war und ein absehbarer Erfolg von Clud Computing wird das zu übertragende Datenvolumen möglicherweise sogar noch schneller ansteigen lassen. Funktechnologien sind keine flächendeckende Alternative zur Glasfaserversorgung, da die benötigten Frequenzen nicht beliebig vermehrt werden können und Funklösungen in der verfügbaren Bandbreite immer um etwa eine Größenordnung unter der mit leitungsgebundenen Technologien möglichen Bandbreite liegen werden.

Wenn es für die Netzbetreiber nicht wirtschaftlich ist, Glasfaser in die Fläche zu bringen und der Breitbandausbau keine hoheitliche Aufgabe darstellt, wer sorgt dann für den Glasfaserausbau in ländlichen Räumen? Wird die „digitale Spaltung“ zwischen Stadt und Land in Zukunft noch größer werden? Wird es für Familien und für Senioren in Zukunft zunehmend unattraktiv, außerhalb der Ballungsgebiete zu leben? Verstärkt sich die Besiedlungsdichte in den Ballungsgebieten weiter zulasten der umliegenden Regionen?

Möglich ist der Ausbau in der Fläche schon, meint Dr. Kaack auf der Basis von Erfahrungen mit Breitbandprojekten, allerdings erfordert dies ein Umdenken bei den Beteiligten, neue Kooperationen und eine langfristige Planung. Den Kommunen und Kreisen kommt dabei eine zentrale Aufgabe zu bei der Initiative für den Start und bei der langfristigen Koordination der Umsetzung. Genau wie es auch in Zukunft kaum kostendeckend zu betreibende Schwimmbäder, öffentliche Bibliotheken oder Kindergärten geben wird, dürfte auch die Schaffung und der Betrieb eines Breitbandnetzes einen Teil an öffentlicher Finanzierung benötigen. Entweder kostet der Breitbandanschluss außerhalb der Ballungsgebiete zukünftig mehr als in der Stadt oder Staat und Kommunen subventionieren das Glasfasernetz mit öffentlichen Mitteln.

In einer Studie zeigt Dr. Kaack ein Szenario auf, wie durch konsequente und langfristige Planung ein Glasfasernetz in der Fläche bei nur moderaten Kosten entstehen kann. Dies erfordert allerdings eine Koordination der Beteiligten und einen Zeithorizont von ca. 15 Jahren – und es muss jetzt damit begonnen werden und nicht erst in 10 Jahren!

 

 

Jürgen Kaack 25.11.2010, 13.04 | (1/0) Kommentare (RSS) | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, FttH, FttB, Mobilfunk, Fördermittel,

Best Practise Beispiel Erftstadt: Das bislang größte Breitband-Ausbauprojekt in NRW

Die Mehrzahl der Projekte zum Breitband-Ausbau im ländlichen Raum erfolgt mit Fördermitteln. Die für einen Betreiber wirtschaftlich, d.h. ohne Deckungslücke ausbaubaren Gebiete dürften mittlerweile vollständig erschlossen sein. Somit bleiben die aus wirtschaftlicher Sicht problematischen Regionen mit dünner Besiedlungsdichte und größerer Entfernung zum Backbone. Zwischen zusätzlichen Umsatzerlösen nach dem Ausbau und den Investitions- und Betriebskosten klafft oft die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke, die entweder aus Haushaltsmitteln gedeckt werden kann oder unter Zuhilfenahme von Fördermitteln der Länder. Dabei steigt die Anzahl der mit Fördermitteln umgesetzten Breitband-Projekte in den letzten Monaten deutlich an.

Neben Projekten nach dem GAK-Programm wird derzeit noch eine Reihe von Vorhaben mit Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II umgesetzt. Da eine Voraussetzung für die Nutzung von Mitteln aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz ein Baubeginn vor dem 31.12.2010 ist, geht die Zeit für die Nutzung dieser Fördermöglichkeit schnell zu Ende. Das GAK-Programm dagegen ist bis Ende 2013 verlängert worden. Ob diese Frist tatsächlich genutzt werden kann, hängt in der Umsetzung von den Bundesländern ab.

Eine Förderung nach dem GAK-Programm unterliegt engen Auflagen und führt daher in vielen Fällen zu kleinteiligen Lösungen für Ortschaften oder Ortsteile, für die eine Unterversorgung nachgewiesen werden konnte. Daher ist es umso bemerkenswerter, dass mit dem Breitbandprojekt für Erftstadt eine Umsetzung nach dem Fiber-to-the-Curb (FttC) Konzept in insgesamt fünf Stadtteilen mit insgesamt über 15.000 Einwohnern möglich ist. FttC ist ein für den Ausbau anerkanntes Verfahren für eine nachhaltige Versorgung. Mit diesem Ansatz wird eine Glasfaser-Versorgung bis in die Ortschaften (zu den Standorten der Kabelverweiger) vorangetrieben. Durch einen konsequenten und geplanten Ausbau des Leerrohr-Netzes kann aufbauend auf dem FttC-Netz in einigen Jahren ein Glasfaser-Anschluss-Netz realisiert werden.

In die fünf Ortsteile Bliesheim, Dirmerzheim, Erp, Friesheim und Gymnich werden in den nächsten Monaten 31 Kilometer Glasfaser-Kabel verlegt werden. Insgesamt werden 32 Kabelverzweiger mit Multifunktionsgehäusen (MfG) zum Outdoor-DSLAM überbaut und mit Stromanschlüssen für die dann dort installierte aktive Übertragungstechnik ausgerüstet. Im Ergebnis werden dann für die überwiegenden Mehrzahl der Anschlüsse wird nach dem Infrastruktur-Ausbau eine Bandbreite von 16 MBit/s nutzbar sein anstatt der heute im Schnitt mit unter 1 MBit/s unzureichenden Bandbreite.

Dem Vertragsabschluss mit der Deutsche Telekom als dem ausgewählten Netzbetreiber ist ein Projekt mit einer Dauer von einem Jahr vorausgegangen. Ende 2009 beauftragte die Stadt Herrn Dr. Kaack von der STZ-Consulting Group mit der Durchführung der notwendigen Projektarbeiten. Dabei wurde zunächst die Unterversorgung durch Versorgungstabellen nachgewiesen und eine Markterkundung bei den Netzbetreibern durchgeführt. Für Dr. Kaack ist es wenig erstaunlich, dass sich auch in Erftstadt kein Anbieter finden ließ, der einen wirtschaftlichen und nachhaltig zukunftssicheren Ausbau ohne öffentliche Zuwendungen plant. Ergänzende Erkundungen bei der Deutschen Bahn, den Stadtwerken, dem örtlichen Gas- und dem Energieversorger haben keine geeignete Leerrohrinfrastruktur zutage gefördert, die für einen Breitband-Ausbau nutzbar gewesen wäre.

Als nächstes wurde eine schriftliche Befragung bei allen Haushalten durchgeführt, die die Unterversorgung mit 79% der Anschlüsse der Befragten unter einem MBit/s (im Durchschnitt der Befragten 714 Kbit/s) bestätigen. Durch die frühzeitige Einbeziehung der Ortsbürgermeister und deren aktive Unterstützung bei der Befragung konnte mit bis zu 25% eine recht hohe Rücklaufquote erreicht werden. Die Unzufriedenheit mit der derzeitigen Versorgung liegt entsprechend 94% hoch und auch die Wechselbereitschaft von 83% der Befragten unterstreicht den vorhandenen Bedarf. Die Ergebnisse bei den befragten Unternehmen liegen auf ähnlichen Werten (91% Unzufriedenheit). Aufgrund der derzeit fehlenden Wettbewerbsangebote ist es nicht verwunderlich, dass ca. 85% der Befragten DSL als die genutzte Breitband-Technologie angegeben haben. Nach DSL ist die Nutzung von Modems für den Analog- oder ISDN-Anschluss die am meist genutzte Technologie für den Internet-Zugang. Mit den Ergebnissen der Befragung und einer parallel durchgeführten statistischen Ableitung des theoretischen Kundenpotenzials ist die Potenzialanalyse abgeschlossen und eine weitere Voraussetzung zur Stellung des Förderantrages erfüllt.

Im Laufe der Projektdurchführung wurde die Grenze für eine Unterversorgung von 1 auf 2 MBit/s angehoben. Damit konnten anderthalb weitere Ortsteile in die Projektarbeit einbezogen werden, die heute eine Versorgung von etwa 1,5 MBit/s haben. Durch diese Erweiterung konnten mit fünf geschlossenen Ortsteilen erhebliche Teile des Stadtgebietes für einen Ausbau bearbeitet werden. Für die Konkretisierung ist eine transparente Ausschreibung nach den Regeln des GAK-Programms erforderlich, die technologieneutral aufgestellt sein muss, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Um die Auswahl unter den Anbietern nicht nur mit qualitativen Argumenten zu treffen, hat Dr. Kaack quantitative Bewertungskriterien entwickelt. Dabei haben wirtschaftliche Aspekte wie die Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke und die Kaufkraftabschöpfung durch höhere Kundenkonditionen besondere Bedeutung. Andere Aspekte wie die verfügbare Bandbreite und das Angebot von weiteren Diensten wie z.B. Telefonie werden berücksichtigt. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Förderprogramm fordert, dass die mit Subventionen errichtete Infrastruktur über mindestens sieben Jahr in Betrieb gehalten werden muss. Dies stellt Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters. Für den späteren Kunden sind ergänzend die Serviceleistungen des Anbieters von Bedeutung, falls es Fragen zum Dienst oder zur Rechnung gibt und insbesondere im Falle von Störungen.

Für den Anbieter wird die Erstellung eines erfolgversprechenden Angebotes einfacher, wenn er die Bewertungskriterien bereits bei der Erstellung kennt. Bewertungskriterien und eine Leistungsbeschreibung mit ergänzenden Informationen über die auszubauenden Ortschaften, Besiedlungsstrukturen und die Ziele beim Breitbandausbau wurden daher interessierten Bietern auf Anfrage während der Ausschreibungsfrist bereitgestellt. Die eigentliche Dauer der Ausschreibung sollte zwei Monate nicht unterschreiten, damit alternative Anbieter die Chance haben, Informationen über Netzinfrastrukturen und Trassenverläufe von der Deutschen Telekom zu erhalten.

Nach der Submission werden die eingegangenen Angebote bewertet und eine Vergabeempfehlung erarbeitet. Jetzt kann der endgültige Förderantrag an das zuständige Dezernat der Bezirksregierung gerichtet werden. Sollte die Zeit bis zur Entscheidung der Bezirksregierung nicht ausreichen, ohne die Bindefrist des ausgewählten Betreibers zu überschreiten, kann ein Antrag auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nach dessen Eingang oder nach Bewilligung des Förderantrags können die eigentlichen Vertragsverhandlungen zwischen der Kommune und dem Betreiber aufgenommen werden. Nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrages beginnt der Infrastrukturausbau, der in der Regel innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein sollte. Ein erfolgreiches Breitbandprojekt kann bis zur Bereitstellung des neuen Dienstes somit durchaus zwei Jahre dauern.

In Erftstadt werden in der zweiten Jahreshälfte 2011 die ersten Ortschaften fertig ausgebaut sein. Bis zum Ausbau der letzten Ortschaften kann es aber bis 2012 dauern. Der mittlerweile vertraglich vereinbarte Breitbandausbau für mehr als 4.000 Haushalte belastet den städtischen Haushalt mit 27.000 Euro. Bei gut 4.000 unterversorgten Haushalten ergibt sich somit ein öffentlicher Zuschuss in Höhe von 6,75 Euro pro unterversorgten Haushalt. Aus Sicht von Dr. Kaack ein sehr niedriger Wert zur Absicherung der Zukunftsfähigkeit – selbst für eine Kommune mit Nothaushalt.

Bis zur Inbetriebnahme sind nicht unerhebliche Tiefbauarbeiten zur Verlegung der benötigten 31 Kilometer Glasfaserstrecken und die Stromversorgung von 32 Multifunktionsgehäusen zu erbringen. Nach Fertigstellung der Infrastruktur ist über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren der weitere Breitbandausbau voraussichtlich kein weiteres Problem für die Kommune. Durch Änderungen in der aktiven Übertragungstechnik ist mit geringem Aufwand eine frühere oder spätere Erweiterung von ADSL zu VDSL möglich, d.h. Bandbreiten von 50 MBit/s in Abhängigkeit von der Länge der nach wie vor in Kupfer betriebenen Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Über einen längeren Zeitraum hinweg wird auch in Erftstadt nichts an einem Ausbau mit Glasfaser bis zum Hausanschluss (Fiber-to-the-Building) vorbei führen ist sich Dr. Kaack sicher. Aber auf der Basis des Fiber-to-the-Curb Ausbaus ist dies bei rechtzeitiger Vorplanung mit überschaubarem Aufwand zu realisieren. Die Vorplanung sollte allerdings nicht verschleppt werden, sonst droht später ein erheblicher Investitionsaufwand für die Verlegung von Leerrohren bis zum Hausanschluss.

Jürgen Kaack 22.11.2010, 08.53 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, Glasfaser, DSL, PPP, BBCC, FttH, FttB, Mobilfunk,

Nachlese zur euregia Veranstaltung

Die ganztägige Veranstaltung zum Breitband-Ausbau im Rahmen der euregia-Messe zur Standort- und Regionalentwicklung in Europa hat einen guten Überblick über die allgemeine Entwicklung gegeben. Einigkeit bestand bei den Referenten, dass die Ziel-Perspektive für Deutschland in einem flächendeckenden Glasfaser-Ausbau zu jedem Gebäude liegt. Zumindest zu fast jedem, denn abgelegene Häuser, Einzelgehöfte und Gebiete mit sehr geringer Besiedlungsdichte werden vermutlich in absehbarer Zeit ohne Glasfaser-Anschluss (Fiber-to-the-Building) auskommen müssen.

Funklösungen werden langfristig komplementäre Angebote für den mobilen oder portabelen Einsatz bleiben. Kurzfristig können Funklösungen auch leitungsgebundene Anschlüsse substituieren, dies ist aber eher als Zwischen- oder Brückenlösung zu sehen. Dies gilt auch für den in letzter Zeit viel diskutierten LTE-Standard, der in Ballungsgebieten und mit Zellradien von 500 Metern sicher auf Bandbreiten bis 100 MBit/s kommen kann. In der Fläche und mit Zellradien von 10 bis 20 Kilometern können aber kaum mehr als 2 MBit/s im Download garantiert werden. Die Preise werden wohl eher bei den Preisen der Mobilfunkdienste liegen und Volumenbegrenzung bringen als bei den Konditionen der heutigen DSL-Angebote.

So ist die entscheidende Frage, wie lange es dauert, wie ein Ausbau finanziert werden kann und welche Verlegetechnik geeignet ist. Im Rahmen der Veranstaltung wurden verschiedene bewährte technologische Lösungen vorgestellt, um die Verlegung zu erleichtern. Zum einen die Verlegung von Glasfasern in Abwasserkanälen und zum anderen die Möglichkeit zur Verlegung von Microducts in bestehenden oder neu verlegten Leerrohren.

Für die Finanzierung wird heute überwiegend auf Fördermittel zurückgegriffen. Deutlich wurden bei den Vortträgen die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. So haben einige Bundesländer das maximale Fördervolumen von 200.000 auf 500.000 Euro angehoben, entsprechend der Neufestlegung der EU. Die Förderquote liegt zwischen 60% und 90%. Unterversorgung ist manchmal gegeben, wenn mehr als 5% der Haushalte höhere Bandbreiten fordern und mal erst bei mehr als 60% Unterversorgung. Diese wird mal bei Werten unter 1 MBit/s festgelegt und in anderen Bundesländern bei weniger als 2 MBit/s. In einigen Ländern sind die Mittel wohl auch anscheinend bereits weitgehend aufgebraucht, so dass das GAK-Programm Ende 2011 ausläuft, andere Bundesländern wollen die Förderung bis Ende 2013 gewähren. Ob diese Unterschiede den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern geschuldet sind, oder ob sie eher willkürlich sind, sei dahin gestellt.

Auf jeden Fall wird die Förderung auf keinen Fall ausreichen, um einen flächendeckenden Ausbau zu ermöglichen. So bleibt es dabei, dass Eigeninitiative der Kommunen und Kreise gefordert ist, um Lösungen zu schaffen. Es bestand im Kreis der Referenten weitgehende Einigkeit, dass insbesondere für den Glasfaser-Ausbau eine langfristige Planung und die Erstellung eines Masterplans erforderlich ist, damit die Infrastruktur auch in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen errichtet werden kann. Hierfür sollte ein Zeitraum von ca. 15 Jahren angesetzt werden, der allerdings nur dann eingehalten werden kann, wenn man heute beginnt!

Jürgen Kaack 31.10.2010, 10.29 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Förderung, Telekommunikation, Glasfaser, LTE, FttH, FttB,

Breitbandtag auf der euregia-Messe

Die euregia als Messe für Standort- und Regionalentwicklung findet vom 25. bis 27. Oktober auf dem Messegelände in Leipzig statt und beschäftigt sich mit den aktuellen Themen der Standortentwicklung statt. In diesem Jahr wird im Rahmen des Kongress-Programms am 27.10. unter anderem die Breitbandversorgung mit einer ganztägigen Vortragsreihe behandelt. Das Kongressprogramm findet sich unter diesem Link.

Das Programm des "Fachforums Breitbandinitiative - die Umsetzung zukunftsfähig lösen" kann hier heruntergeladen werden. Im Fachforum werde ich einen Vortrag halten mit dem Titel: "Breitbandausbau in Stufen - mittelfristig Glasfaser in jeden Haushalt?" Ich freue mich auf viele Zuhörer und eine rege Diskussion mit den anderen Referenten und den  Teilnehmern. Vielleicht kann das Fachforum zur Aufklärung über die Möglichkeiten, Perspektiven und Voraussetzungen des Breitband-Ausbaus helfen!

 

Jürgen Kaack 19.10.2010, 14.00 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, Förderung, Glasfaser, LTE,

"Schwerpunkt Nachfolge" - Thema bei Brand eins

In Konzernen ist die "Nachfolge" bei Managern, die in den Ruhestand gehen, in der Regel kein Problem und wird rechtzeitig vorbereitet. Anders sieht das häufig bei Inhaber-geführten Unternehmen im Mittelstand aus. Der Inhaber ist oft so lange im Unternehmen operativ engagiert, bis es zu spät ist für eine geordnete Übernahme. In vielen Fällen setzt er auf ein Familienmitglied als Nachfolger, das entweder kein Interesse an einer Übernahme hat oder für die Führung des Unternehmens ungeeignet ist. Je nach Quelle werden 70.000 bis 80.000 kleinere und mittlere Unternehmen genannt, die pro Jahr durch eine fehlende Nachfolge bedroht sind.

Jetzt hat sich auch das Magazin Brand eins in der Ausgabe 09 / 2010 mit der Nachfolgethematik beschäftigt. In einem ausführlichen Gespräch mit dem Redakteur durfte ich meine Erfahrungen für den Artikel einbringen. Für alle in nächster Zeit von einer Nachfolge betroffenen Unternehmer sollte der Artikel eine Pflichtlektüre sein. Online findet sich der vollständige Artikel unter diesem Link. Im Folgenden wird ein Auszug mit meinen Stellungnahmen als Zitat aus dem Artikel wiedergegeben:

" ... Das kennt der Nachfolgeberater Jürgen Kaack von der STZ-Consulting in Erftstadt auch ganz gut. Seit Jahren berät er Unternehmen auf der Suche nach Nachfolgern. Sein Satz zur Nachfolgeproblematik ist für ihn Fluch und Segen zugleich: "Die unternehmerische Leistung sitzt im Kopf." Und wer Nachfolger will, der muss diese Leistung wenigstens teilweise aus diesem Kopf herauskriegen - und sich klarmachen, was er tut. "In Konzernen ist das eigentlich normal - da werden Prozesse abgebildet, durch die ganze Organisation. Im Mittelstand ist das schon selten, bei Kleinunternehmen meistens unbekannt."

 

Das Rezept für den tollen Kranzkuchen hat der Bäcker im Kopf. Die Wurst schmeckt nur bei Vati so. Kann ich mal das Rezept haben? Nö, hab' ich im Gefühl, hab' ich im Gespür. Eine schöne Sache für die, die nachkommen sollen: Das intellektuelle Kapital vom Vorgänger hundertprozentig mündelsicher angelegt - nur weil der sein Wissen nicht teilen mag oder kann. Und wie viele Gründerfiguren gar nicht darüber nachdenken mag, was nach ihm kommt - wie der alte Julius. Memento Mori? Fehlanzeige.

 

Für Kaack hat die Nachfolgeproblematik-Diskussion nicht nur als Berater ihr Gutes: "Viele Unternehmer machen sich beim Thema Nachfolge zum ersten Mal bewusst, was sie eigentlich wie machen - im Sinne eines klaren Prozesses." Genau das fehle den Klein- und Mittelständlern vielfach: "Ein klares Risikomanagement, in dem es um frühzeitiges Erkennen von möglichen Problemen geht, beispielsweise: Wer führt den Laden nach mir? Mit welchen Mitteln? Und wissen das im Unternehmen alle, die es wissen müssen?"

 

Verlieren kleinere Firmen dadurch nicht den persönlichen Charme, werden sie nicht zu Kopien anonymer Konzerne, in denen alles durch die Matrix bestimmt wird - und eine Idee nur etwas ist, das man via Powerpoint darstellen kann? "Nein, es geht darum, den Leuten ihren unternehmerischen Freiraum zurückzugeben. Wer sich rechtzeitig um die Fragen kümmert, was tun wir, und wer tut es nach mir, der hat mehr Zeit, um seine Kreativität und Ideen umzusetzen", sagt Kaack. Dem Berater geht es um das richtige Maß, nicht um Ewigkeits- oder Hochsicherheitsformeln, mit denen man Nachfolge exakt definieren kann. Kein Korsett, ein Gerüst, auf dem man aufbauen kann, eine Bilanz, die beim Entscheiden und Handeln hilft ..."

 

Jürgen Kaack 10.09.2010, 22.18 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Unternehmensnachfolge | Tags: Mittelstand, Nachfolgeregelung, Strategie, Risikomanagement,

Zukunftsszenario für den Breitband-Markt

Wenn die Blüte-Zeit der vertikal integrierten Universalanbieter wohl überschritten ist, sind recht unterschiedliche Szenarien für die zukünftige Entwicklung vorstellbar. Die jeweilige Ausgestaltung hängt wesentlich von den beteiligten Partnern und ihren spezifischen Kompetenzen und Strategien ab. Ein Szenario erscheint dabei für den Betrieb von FttB- (oder FttH-) Netzen realistisch:

  • Ein im Landkreis agierendes Infrastruktur-Konsortium bestehend aus Stadtwerken der Kommunen, einem Energieversorger und einem Tiefbauunternehmen bauen das Leerrohrnetz konsequent von den Netzwerk-Knoten bis an den Hausanschluss aus. Die Planungen und Vorarbeiten werden fast zehn Jahre dauern und in dieser Zeit investieren alle Partner in das Zugangsnetz ohne größere Rückflüsse durch Umsatzerlöse.

Mit dem Leerrohrnetz können mehrere Fasern oder Kabel parallel bis in jedes Gebäude gebracht werden. Wenn Standard-Leerrohre verlegt werden, bestehen Reserven für weitere interessierte Nutzer. Die Investitionen sind selbst bei Nutzung aller Synergien mit einigen Hundert Euro pro Hausanschluss nicht gering, daher wird neben dem ersten Konsortium mit hoher Sicherheit kein weiterer Infrastruktur-Betreiber ein eigenes Leerrohr-Netz errichten und das erste Konsortium hat somit in dem betreffenden Land-Kreis ein „natürliches“ Monopol.

Umsätze erzielt der Betreiber durch die langfristige Vermietung von Leerohr-Kapazität an alle interessierten Betreiber zu marktüblichen Preisen von 0,05 bis 0,10 Euro pro Meter und Monat und je eingezogenes Kabel. Der Energieversorger ist einer der Kunden des Konsortiums und vernetzt die Stromzähler in jedem Haushalt, um so eine Smart-Grid-Applikation zu realisieren. Auch werden Stromzapfsäulen vielleicht in Kombination mit der Straßenbeleuchtung verbunden, so dass Elektromobilität im Land-Kreis möglich wird. Der Energieversorger zahlt dabei den gleichen Preis für die Leerrohrnutzung wie die anderen Kunden, eine eigene Verlegung von  Leerrohren hätte sich aber auch für EVU wirtschaftlich nicht rentiert.

  • Ein regionaler Plattformbetreiber zieht Fasern in die Leerrohre zu den Kunden, die einen Glasfaser-Anschluss benötigen. Auch der Betrieb von Lasern zur Beleuchtung der Fasern und zur Übertragung von Daten wird von ihm realisiert.

Über Standardschnittstellen können sich Dienste-Anbieter mit ihren Produkten an seine Plattform anschließen. Damit wird sowohl aus Sicht des Kunden wie auch aus Sicht der Dienste-Betreiber ein virtueller Marktplatz geschaffen. Der Plattformbetreiber verrechnet seine Leistung in der Regel an die Dienste-Betreiber, die ihrerseits dem Kunden ihre Dienste und den Anschluss gemeinsam in Rechnung stellen.

Einzelne Kunden, die sich ihr Dienste-Portfolio selber zusammenstellen, buchen nur die Leistung des Breitbandanschlusses und zahlen hierfür ca. 10 Euro pro Monat an den Plattformbetreiber. Einen Teil seiner Einnahmen führt der Plattformbetreiber in Form einer Miete für die Leerrohr-Nutzung an die Infrastruktur-Gesellschaft ab.

  • Klassische Telekommunikation-Anbieter verbinden die verschiedenen Netze mit den nationalen und internationalen Backbone-Netzen und realisieren wichtige Basis-Dienste wie die Sprachtelefonie, den Internetzugang und Standard-Internet-Dienste. Fernseh- und Video-Angebote werden ebenfalls auf diesem Wege angebunden und über das Glasfasernetz in die Haushalte transportiert. Ergänzend werden Videotelefonie, Back-up Lösungen, Virenschutz und andere ergänzende Dienstleistungen als Zusatz-Module angeboten.

Die Anbieter akquirieren wie heute auch ihre Kunden direkt und auf eigene Rechnung und übernehmen das Kundenmanagement mit Rechnungsstellung und Hotline. Ein Kunde kann je nach Vorlieben entweder alle Leistungen aus einer Hand nehmen oder Dienste unterschiedlicher Anbieter kombinieren.

Seine Rechnung erhält der Kunde von dem oder den von ihm ausgewählten Telekommunikations-Anbietern. Dieser wiederum zahlt an den Plattformbetreiber für den Zugang zum Kunden einen monatlichen  Betrag in Höhe von ca. 10 Euro.

  • Spezialisierte Lösungs- und Inhalte-Anbieter realisieren für ihre Zielgruppen spezielle Anwendungen, z.B. Vernetzungsdienste für Unternehmen oder Cloud-Computing Lösungen und lassen die IT-Services des Kunden im eigenen Rechenzentrum laufen, so dass der Kunde nur ein Eingabe- und Ausgabegerät („Netz-PC“) benötigt.

Da die Anwendung über eine eigene Datenkommunikationsverbindung realisiert wird und nicht über das öffentliche Internet ist die Sicherheit für den Anwender ungleich höher. Die Kundenbetreuung und die Zahlungsströme entsprechen denjenigen der klassischen Telekommunikations-Anbieter.

Die Zusammensetzung der jeweiligen Anbieter-Gruppen kann  von Fall zu Fall anders ausfallen. So könnte das Geschäft als Plattformbetreiber auch für Lieferanten der eingezogenen Kabel interessant sein sowie für Hersteller von System- und Verbindungstechnik, die auf diesem Wege nicht nur den eigenen Marktanteil absichern, sondern auch in neue Geschäftsmodelle mit absehbaren Renditechancen einsteigen. Es ist ebenso vorstellbar, dass der Infrastruktur- und der Plattform-Betreiber von einem gemeinsamen Konsortium realisiert werden.

Zwar entstehen nach diesem Modell mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit neue regionale Monopole für die Glasfaserzugangsnetze und möglicherweise auch für den regionalen Plattform-Betrieb. Dies ist aber unter Wettbewerbsgesichtspunkten unkritisch, wenn im Sinne eines offenen Zugangs ("Open Access") alle interessierten Telekommunikations-Anbieter angeschlossen werden können. Selbst für den Fall, dass nicht alle Schnittstellen zu Content- und Dienste-Bereitstellern realisiert werden können, kann das Geschäftsmodell funktionieren. In diesem Fall ist alternativ eine eigene Glasfaser für den jeweiligen Anbieter durch das Leerrohr zu ziehen und an der Plattform vorbei direkt an die Plattform des jeweiligen Anbieters anzuschließen. Da dies zu höheren Kosten führt, werden die Bemühungen zur Schaffung von Schnittstellen beschleunigt vorangetrieben.

Ein wichtiger Vorteil des skizzierten Szenarios liegt in der Öffnung des Marktes, der nicht wie heute durch den Besitz der Anschlussleitung dominiert wird. Zwar wird über die Vermietung der TAL (Teilnehmer-Anschluss-Leitung) und den Bitstream-Access eine Öffnung für den Wettbewerb realisiert, die aber immer wieder zu Unzufriedenheit und laufenden Verhandlungen führt. Kabel-TV-Angebote können heute zudem nur in den Regionen genutzt werden, in denen bereits ein Koaxialkabel verlegt ist. Über die regionalen Plattformen könnte jeder Kunde an jeder Stelle jeden Dienst buchen und nutzen. So sollte sich der Wettbewerb verlagern von der Schaffung des besten Zugangs hin zur Gestaltung der besten und für die Zielgruppen optimalen Dienste. Da der Zugang für alle Betreiber gleichermaßen möglich ist, können auch kleinere Zielgruppen mit speziellen Angeboten bedient werden. Insgesamt wäre mit diesem Modell allen Bedürfnissen gedient und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes gesteigert!

Jürgen Kaack 14.07.2010, 20.44 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, LTE, Mobilfunk, Glasfaser, GAK,

Politik als gestaltende Kraft beimn Breitband-Ausbau nicht präsent

Der Aufbau von flächendeckenden Glasfasernetzen als entscheidender Standortfaktor für Deutschland ist im Hinblick auf die Rahmenbedingungen eine nationale Aufgabe. Die Langfristigkeit des Netzaufbaus und die Komplexität der Organisation für die Umsetzung macht es sinnvoll, dass sich der Staat um die Organisation und die Rahmenbedingung kümmert.

Im föderalen System haben die Bundesländer oft nicht nur eigene Förderbedingungen und Förderquoten, sondern auch eine unterschiedliche Form der Unterstützung von Kommunen mit Beratungsleistungen. Ein Landes-weites Breitband-Kataster gibt es derzeit nur in Nieder-Sachsen, in anderen Bundesländern gibt es dagegen nur einzelne Breitband-Berater. Die konsequente Begleitung und Umsetzung von Kooperationsmodellen für regionale Betreiber fehlt dagegen ebenso wie die Unterstützung von zukunftsweisenden NGA-Netzen.

Während in NRW der stufenweise Ausbau mit Glasfasernetzen zunächst als  Fiber-to-the-Curb (FttC) und in einem späteren Schritt als Fiber-to-the-Building (FttB) propagiert wird, verfolgt man in Hessen die Schließung der weißen Flecken bevorzugt mittels Funklösungen. Es gibt zwar durchaus eine Reihe von Szenarien, in denen der Breitbandausbau mittels Funk schneller und mit niedrigeren Kosten erfolgen kann, z.B. wenn die nächste Möglichkeit zur Anbindung an ein Backbone-Netz weit entfernt ist, die zu versorgenden Teilnehmer weit auseinander liegen oder die Qualität der Leitungen im Anschluss-Bereich schlecht ist.

Im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat man im Juni 2010 die Errichtung eines Breitbandkompetenzzentrums (BBCC) ausgeschrieben. Analysiert man die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung kann sich der Verdacht einschleichen, dass es hierbei um ein Kommunikationsorgan für die Ziele der Bundesregierung und eine übergreifende „Bürgermeister-Hotline“ handelt. Diese Zielsetzung scheint nicht stringent, wenn gleichzeitig die Fördermöglichkeiten mit Mitteln aus dem Zukunftssicherungsgesetz („Konjunkturpaket II“) bald ausläuft und die steigende Nachfrage nach Fördermitteln aus dem GAK-Programm (Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz) eine baldige Erschöpfung der verfügbaren Mittel befürchten lässt! Während einerseits viele Förderanträge gestellt werden, können zunehmend mehr Kommunen keine Fördermittel in Anspruch nehmen, weil sie keinen ordentlichen Haushalt mehr erstellen können und der Haushaltssicherung unterliegen. Wen soll das geplante BBCC dann aber beraten und unterstützen?

Eigentliche Kernaufgaben eines BBCC werden gleichzeitig durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen wie z.B. mit dem im Mai 2010 gestartete NGA-Forum. Dabei sollte es doch Aufgabe der Bundesnetzagentur sein, den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sicher zu stellen. Die Gestaltung neuer Märkte gehört eigentlich nicht dazu! Andere wesentliche Aufgaben eines BBCC sollten in der Entwicklung und Begleitung von Pilotprojekten für den Netzausbau nach Schließung der weißen Flecken und dem Auslaufen der Förderprogramme liegen, Es ist unstrittig, dass der Breitbandausbau bei richtiger Planung auch ohne staatliche Mittel wirtschaftlich betrieben werden kann – und dass nicht nur in Ballungsgebieten! Hierfür müssen aber Partner zusammen gebracht werden, die bislang nicht gewohnt sind, zu kooperieren wie z.B. Netzbetreiber, Stadtwerke, Energieversorger und Tiefbauunternehmen. Neue Gesellschaftformen wie PPPs (Private-Public-Partnerships) müssen erprobt und gestaltet werden. Diese Aktivitäten entstehen derzeit eher zufällig oder durch Eigeninitiativen Einzelner.

Nicht nur die Gestaltung neuer Betreiber-Modelle abseits der etablierten Ansätze muss koordiniert und kommuniziert werden, auch neue Breitband-Anwendung mit übergreifender Bedeutung sollten entwickelt und gefördert werden. Neben den gesellschaftlich relevanten Themen Bildung und Telemedizin als Element zur Kostensenkung im Gesundheitswesen sind auch intelligente Lösungen in Verbindung mit dem Energiemanagement von hoher Zukunftsbedeutung. Hierzu gehören Smart-Grid Lösungen, die Energieverbraucher und –Erzeuger in einer Region „managen“, sowie Konzepte für die Umsetzung der Elektromobilität. Entsprechende Dienste müssen in Kooperation mit der betroffenen Industrie entwickelt und erprobt werden, damit Deutschland in diesem Feld nicht den Anschluss verliert. Erfolgreiche und in Pilotversuchen bewährte Lösungen müssen standardisiert werden, damit es im Ergebnis flächendeckende und wirtschaftlich zu produzierende Lösungen gibt.

Im Umfeld von Breitband-Netzen und Anwendungen gibt es also offensichtlich eine Reihe von wichtigen Aufgaben, die bislang nicht wahrgenommen werden und Kernaufgaben eines BBCC sein sollten. Dabei sei betont, dass es nicht um zusätzliche Fördertöpfe und staatliche Finanzierung geht, sondern in erster Linie um die Stimulation der Entwicklungen, die Koordination der beteiligten Partner, die beratende und Interessen-ausgleichende Begleitung der Umsetzung, die Unterstützung bei der EU-weiten Standardisierung und die Multiplikation erfolgreicher Vorhaben. Leider fehlen bisher erkennbare Ansätze der Politik für eine konsequente Umsetzung dieser Aufgaben.

Jürgen Kaack 10.07.2010, 09.49 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Broschüren | Tags: Breitband, PPP, Glasfaser, Förderung, BBCC, GAK, LTE, Mobilfunk,

LTE - eine weitere Komponente im Technologie-Mix für den Breitband-Ausbau

Über einige Wochen hinweg konnte man aus den Beiträgen in der Presse den Eindruck gewinnen, dass die Probleme zur Schließung der „weißen“ Flecken im ländlichen Raum, d.h. der Regionen, die heute entweder im Hinblick auf Breitband unversorgt oder mit durchschnittlich weniger als 2 MBit/s unterversorgt sind. Auch wenn es bundesweit keine veröffentlichten Zahlen zum Umfang der weißen Flecken gibt, so kann man vermuten, dass zwischen 20 und 30 % der Haushalte derzeit noch weniger als 2 MBit/s haben und somit Internet-Anwendungen nur in begrenztem Rahmen nutzen können. Die überwiegende Mehrzahl der heute noch unterversorgten Regionen ist aufgrund der topographischen Bedingungen oder der niedrigen Anzahl potenzieller Kunden für die Betreiber unwirtschaftlich.

In diesen Fällen wurde LTE als die schnelle Alternative gesehen, um das Versprechen der Bundesregierung von Anfang 2009 zu erfüllen, die weißen Flecken bis Ende 2010 zu schließen und mit mindestens 1 MBit/s zu versorgen. Gleichzeitig sorgen Demonstrationen von LTE-Teststellungen, bei denen im fahrenden Fahrzeug Videokonferenzen mit hoher Videoqualität demonstriert werden, für die Erwartung, dass zukünftig 100 MBit/s in jedem Haushalt verfügbar sein wird, ganz ohne eine lästige Leitungs-Anbindung.

In einer Veranstaltung des IKT.NRW Clusters am 07.07.2010 in Münster zeigte sich, dass diese schöne Zukunftsversion wohl zunächst nur eine Vision bleibt. LTE wird voraussichtlich im Rahmen von Förderprojekten zum Breitbandausbau wie eine weitere Technologie-Komponente behandelt. Bereits heute werden UMTS-Lösungen im Rahmen eines Technologie-Mix bei der Planung berücksichtigt. In Zukunft kommt neben dem Glasfaser-Ausbau bis zum Kabelverzweiger, der Errichtung von Schaltverteilern und dem Einsatz von Mobilfunk mit UMTS und Satelliten-DSL noch LTE hinzu. Die Bandbreiten werden bei Zellgrößen von 10 Kilometern (im 800 MHz-Band) außer in unmittelbarer Nähe zur Sendestation auch nur im Bereich von wenigen MBit/s liegen. Wie bei anderen Funklösungen ist auch bei LTE als einem shared medium mit einem deutlich Leistungsabfall zu rechnen, wenn viele Nutzer gleichzeitig auf das Internet zugreifen. Hohe Bandbreiten, vergleichbar mit VDSL werden bei diesen Zellgröße auch in den nächsten Jahren nicht erreichbar sein (bei kleineren Zellen und höheren Frequenzen wird dies sicher anders aussehen).

LTE wird sich als Mobilfunklösung vermutlich auch von der Preisgestaltung eher bei Mobilfunkangebote orientieren als bei leitungsgebundenen Diensten, auch wenn keiner der Anbieter bisher hierzu eine verbindliche Äußerung abgeben kann. So wird ein Breitbandanschluss mittels LTE vermutlich teurerer als ein ADSL- oder Kabel-TV-Anschluss heute bei gleichzeitig niedrigerer Leistung. Vermutlich wird es eine Volumenbegrenzung geben, die bei Erreichen eines bestimmten Datenvolumens zu einer Reduktion der Übertragungsraten oder höheren Preisen pro Datenpaket führt.

Ob es einen Ausbau unabhängig von Förderprojekten zum Breitbandausbau geben wird, erscheint noch offen. Somit wird es für Kommunen in der Haushaltssicherung oder mit einem Nothaushalt wohl auch mit LTE keinen Breitbandausbau geben! Überhaupt fehlen bislang noch Systemtechnik-Entscheidungen und Endgeräte für die LTE-Nutzung. Es ist damit zu rechnen, dass frühestens im Sommer 2011 Netze und Geräte für eine breitere Nutzung in unterversorgten Regionen zur Verfügung stehen. Auch eine Koordination beim Ausbau nach der bei der Bundesnetzagentur hinterlegten Liste unterversorgten Ortschaften zwischen den Betreibern oder durch die Politik scheint es nicht zu geben.

Somit lösen sich die ganz großen Erwartungen an LTE wieder weitgehend in Wohlgefallen auf! Immerhin steigert das Angebot von LTE die Zahl verfügbarer Breitbandtechnologien, die im Einzelfall geprüft werden können. Ein Ausbau mit LTE erfordert zudem die Zuführung von Bandbreiten bis zur Basis-Station. Hierfür kommen sowohl Glasfaser- als auch Richtfunk in Betracht. Mit dem Ausbau der LTE-Zellen werden somit Backhaul-Lösungen in die Fläche gebracht, die für den weiteren Ausbau genutzt werden können. Zudem bringt LTE für die Nutzung des mobilen Internets in Ballungsgebieten aufgrund der höheren Frequenz-Effizienz absehbar deutliche Fortschritte.

Somit bleibt als subjektives Fazit zu den bisher vorliegenden Informationen über LTE:

  • LTE bringt deutliche Vorteile für mobile Internet-Anwendungen
  • Für den Ausbau der stationären Breitbandanschlüsse kann LTE im 800 MHz-Band als Brückentechnologie dienen
  • Preismodelle und Konditionen werden voraussichtlich näher an heutigen Mobilfunk-Diensten liegen als bei DSL- oder Kabel-TV-Angeboten
  • Vor Mitte 2011 werden Anschlüsse im Praxis-Einsatz kaum zur Verfügung stehen
  • Eine Koordination der Ausbaugebiete unter den Lizenznehmern scheint es nicht zu geben

Betrachtet man die Gesamt-Situation im Breitband-Markt Deutschland, so sehen die Perspektiven nicht rosig aus:

  • Für die zunehmende Anzahl von Kommunen in der Haushaltssicherung und mit Nothaushalt gibt es keine Lösung für den Breitbandausbau mit Förderprojekten (oder mit LTE)
  • Der genaue Stand noch verfügbarer Fördervolumina ist nicht bekannt. Es zeichnet sich aber ab, dass die Fördermittel vielleicht schon Mitte 2011 ausgeschöpft sind
  • Die Finanzierung von Vorhaben, deren Umsetzung über das Jahresende hinaus gehen, ist offen. Die hierfür erforderlichen Verpflichtungs-Ermächtigungen für die Bezirks-Regierungen stehen derzeit nicht zur Verfügung. Damit wären Projekte, die erst nach März eines Jahres zum Abschluss kommen, nicht mehr umsetzbar!

Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage, wie die beiden Ziele der Bundesregierung für 2010 (Schließung der weißen Flecken) und 2014 (75% der Haushalte haben mehr als 50 MBit/s) erreicht werden soll …

Jürgen Kaack 09.07.2010, 17.29 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, LTE, Mobilfunk, Glasfaser, GAK,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 5: Förderung von Eigeninitiativen

Aufsetzen eines Fonds zur Stützung von Neugründungen durch Bürgschaften


Fördermittel gehen oft als „verlorene Zuschüsse“ an Netzbetreiber. Aus Sicht einer Kommune oder eines Kreises wäre es wünschenswert neben der Verbesserung der Breitbandversorgung auch wirtschaftliche Effekte durch die Gründung regional agierender Netzbetreiber zu stimulieren. Die Neugründung von Betreiber-Gesellschaften schafft Arbeitsplätze, generiert Gewerbesteuer-Einnahme und bietet den Ansatz zusammen mit den Betreibern auf die Region abgestimmte Konzepte umzusetzen. Ein Problem vieler Ansätze zur Gründung entsprechender regionaler Betreiber ist die Absicherung von Finanzierungskonzepten durch Bürgschaften. Die Schaffung eines Fonds zur Gewährung von Bürgschaften könnte eine stärkere Hebelwirkung erzeugen als die Gewährung von Fördermitteln.


Unterstützung von Kommunen und Kreisen bei der Planung von Netzbetreiber-Projekten und der Gestaltung von Private-Public-Partnerships (PPP)

 

Der flächendeckende Breitband-Ausbau von NGA (Next Generation Access) Netzen auf der Basis von Glasfaser-Anschlüssen ist durch die Netzbetreiber alleine nicht wirtschaftlich auf zu bauen. Alleine die Investitionen bei einem unabhängigen Aufbau liegt bei über 40 Mrd. Euro. Nur durch Kooperationen mit kommunalen Organisationen und anderen Mitwirkenden wie z.B. Tiefbauunternehmen oder Energieversorgungs-Unternehmen (EVU) lassen sich Geschäftsmodelle entwickeln, die eine tragfähige Umsetzung ermöglichen. Der Aufbau von Glasfasernetzen in der Fläche benötigt eine auf über mindestens 15 Jahre angelegte Planung. Auch die Amortisationszeiten liegen in vergleichbarer zeitlicher Dimension. Für kommunale Organisationen und EVUs sind das durchaus übliche Zeiträume. Zudem lassen sich in dieser Konstellation Verlege-Arbeiten von Leerrohren mit anderen Tiefbaumaßnahmen kombinieren, so dass die Kosten erheblich gesenkt werden können.

 

Problematisch bei diesen Partnerschaften, in der Regel in der Form von Private-Public-Partnerships (PPP) zwischen öffentlichen Einrichtungen und Privatunternehmen sind nicht üblich und erfordern konzeptionelle und formal-rechtliche Überlegungen. Die Prüfung der kommunalen Aufgaben und die Bereitstellung von Finanzmitteln (oder Bürgschaften) dürften gerade in Zeiten enger Haushaltsmittel oder sogar bei Nothaushalten erhebliche Hürden für eine Umsetzung aufbauen.


Verlegung von Leerrohren bis an den Hausanschluss bei allen Neubau-Erschließungen und allen Tiefbauarbeiten


Ohne erhebliche Zusatz-Investitionen kann bereits heute bei der Neu-Erschließung von Wohn- oder Gewerbegebieten durch die Verlegung von Leerrohren zusammen mit den übrigen Hausanschlüssen erfolgen – und somit erhebliche Investitionen in der Zukunft einsparen. Es ist unverantwortlich, dass dies immer noch keineswegs selbstverständlich ist.Es macht allerdings auch keinen Sinn, Leerrohre irgendwie mit zu verlegen.

Jede Trasse ist genau zu dokumentieren, sie sollte nicht unter der Fahrbahndecke verlaufen und an Anfang und Ende sowie ca. alle 100 Meter sollten Schächte installiert werden, damit die verlegten Leerrohre später wieder aufgefunden und zu einem Gesamt-Netz verbunden werden.In Baden-Württemberg besteht bereits seit ca. einem Jahr die verbindliche Verpflichtung aller Kommunen zur Verlegung von Standard-Leerrohren im Beilauf bei allen Tiefbaumaßnahmen im öffentlichen Raum. Diese Verfügung sollte als Muster für alle anderen Bundesländer genutzt werden. So lassen sich Diskussionen in den einzelnen Gemeinderäten ersparen und auch Kommunen in der Haushaltssicherung oder mit Nothaushalt wären mit erfasst.
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Selbst bei einem Nothaushalt erscheint es sinnvoll. bei anstehenden Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum ein Standard-Leerrohr mit zu verlegen.  Bei Verlegekosten von ca. 100 Euro pro Meter bei versiegelter Oberfläche bedeutet de Mitverlegung von Leerrohren Mehrkosten von unter 10 Euro pro Meter (einschließlich der notwendigen Schächte).


Erarbeitung eines Masterplans für den Aufbau eines flächendeckenden Leerrohrnetzes


Damit Leerrohre, die im Beilauf zu Tiefbauarbeiten verlegt werden, später zum Aufbau eines FttB-Netzes genutzt werden können, bedarf es einer Vorplanung. Zunächst muss sichergestellt werden, dass die verlegten Leerrohre später bei Bedarf wieder aufgefunden werden. Eine sorgfältige Dokumentation sollte selbstverständlich sein. Zudem sollten Leerrohre möglichst nicht im Bereich der Fahrbahn verlegt werden und es sollten in regelmäßigen Abständen Schächte gebaut werden, um später leichter auf die Leerrohre zugreifen zu können und Muffen und Abzweige zu errichten. Leerrohre sollten in einer einheitlichen Tiefe verlegt werden und wenn bei Beginn der Verlegung ein Masterplan für die Zielstruktur erstellt wird, kann der Bau nach diesem Plan erfolgen und verbleibende Lücken in der Struktur Zug-um-Zug schließen.

Benennung von
Breitbandbeauftragten in den Kommunen


In den meisten Kommunen fehlt eine eindeutige Zuständigkeit für den Breitbandausbau. Bei Breitband-Projekten ist entweder die Wirtschaftsförderung oder das Tiefbauamt als Projektleiter zuständig. Grundsätzlich ist es nicht entscheidend, zu welchem Amt oder welcher Institution der Zuständige gehört. Wichtiger sind die Kontinuität bei der Bearbeitung und die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Kompetenzen für das Thema aufzubauen und kontinuierlich weiter zu entwickeln. So kann auch die Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern gezielt entwickelt werden. Natürlich ist es bei der Umsetzung notwendig, die Zuständigkeit für Breitband in die Stellenbeschreibung und die Zielvereinbarungen aufzunehmen. Bei stetig abnehmenden Mitarbeiterzahlen ist dies für viele kommunale Verwaltungen eine Herausforderung.

Jürgen Kaack 08.07.2010, 09.10 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, BBCC, FttH, FttB, Private-Public-Partrnership,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 4: Definition von Schnittstellen und Standards

Die derzeitige Förderpraxis sorgt eher für einen Fleckenteppich von Einzel-Lösungen auf der Ebene von Ortsteilen mit unterschiedlichen Betreibern als für großflächige und homogene Netz-Architekturen. Für die weitere Entwicklung kann man unterstellen, dass eine Reihe von Betreibern regionaler Zugangsnetze entstehen werden, die Leistungen auf unterschiedlichen Ebenen der Wertschöpfung anbieten (reine Infrastrukturbetreiber auf der Basis von Leerrohren, Netze aus beleuchteten Glasfasernetzen, Netze mit einer Plattform für Marktplätze zur Anbindung unterschiedlicher Dienste-Anbieter und Vollsortimenter mit eigenem Dienstebetrieb).  Es werden je nach Voraussetzung Netze mit Point-to-Point Ethernet Glasfasern, Point-to-Multipoint (GPON) Glasfasernetze und Breitbandnetze auf der Basis von DOCSIS 3.0 und Kabel-TV Installationen parallel und in angrenzenden Regionen nebeneinander entstehen. Für die Sicherstellung der Durchgängigkeit von Dienste-Merkmalen ist eine Standardisierung der Schnittstellen unerlässlich.

 

Neben den Schnittstellen zwischen den Netzen auf den verschiedenen Ebenen sind auch die Schnittstellen und Abschluss-Geräte im Haus zu definieren, damit die Voraussetzung für hohe Stückzahlen und  einen Roll-out in breiter Fläche gegeben werden.

 

Für die verschiedenen Standardisierungsaufgaben und die Definition der Schnittstellen fehlt bislang eine eindeutige Zuständigkeit im Bund. Die Schnittstellen dürfen auf keinen Fall auf Landesebene begrenzt sein, sondern mindestens das Bundesgebiet abdecken, besser aber ganz Europa.

 

Jürgen Kaack 07.07.2010, 08.56 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: | Tags: Breitband, Telekommunikation, Mobilfunk, LTE, Förderung, FttB, FttH, FttC,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 3: Technologieneutralität oder Nachhaltigkeit

Die neutrale Betrachtung der unterschiedlichen Technologien ist vom Grundsatz sicher richtig, da mit öffentlichen Mitteln nicht ein Betreiber und eine Technologie einseitig bevorzugt werden sollte. Allerdings sollte es genauso selbstverständlich sein, dass öffentliche Mittel nur in nachhaltige Technologien investiert werden. Als nachhaltig kann – auch bei Berücksichtigung der Ziele der Bundesregierung von Anfang 2009 – nur eine solche Technologie gelten, die geeignet ist, bis 2014 Bandbreiten von 50 MBit/s und mehr zuverlässig und unabhängig von der Nutzerzahlen bereitstellen zu können.

 

Hierfür kommen im Teilnehmeranschluss-Bereich derzeit verschiedene Technologien in Betracht:

  • Glasfaser als Point-to-Point Ethernet-Verbindung
  • Glasfaser für Point-to-Multi-Point Netze (z.B. GPON)
  • Kabel-TV Netze auf der Basis von Koaxialkabeln (z.B. mit DOCSIS 3.0)
  • VDSL auf der Basis der Kupferdoppelader bei Kupfer-Längen deutlich unter einem Kilometer

 

Funklösungen können unter Laborbedingungen oder als Infrastruktur-Komponenten mit hoher Strahlbündelung zwar ebenfalls sehr hohe Bandbreiten ermöglichen, mit Richtfunk sind Bandbreiten über 2 GBit/s möglich. Für den Anschlussbereich sind diese Technologien allerdings aus verschiedenen Gründen nicht geeignet. Für die 2006 mit großen Vorschuss-Lorbeeren versteigerten Frequenzen für WiMAX-Netze sind im Labor über 50 MBit/s möglich, für Netze im praktischen Betrieb werden typischerweise nur 2 MBit/s realisiert. Mobilfunk ermöglicht mit HSDPA 7,2 MBit/s im Download, allerdings um den Preis sehr kleiner Zellenradien (weit unter einem Kilometer) und somit vieler Basisstationen.

 

Aufgrund der hohen Nutzerdichte rechnen sich die Aufwendungen zum Aufbau eines solchen Netzes für die mobile Internetnutzung in Ballungsgebieten. Es ist ebenso wenig erstaunlich, dass HSDPA-Netze im ländlichen Raum kaum anzutreffen sind. Ob sich dies mit LTE tatsächlich ändern wird, bleibt abzuwarten. Immerhin ermöglichen die im Juni 2010 mit versteigerten 800 MHz-Frequenzen größere Zellenradien und eine gute Indoor-Versorgung. Vermutlich wird aber auch mit LTE-Netzen in der Praxis nur eine im Vergleich eher moderate Bandbreite von ca. 6 MBit/s ermöglicht. Für bislang unversorgte oder nur mit niedrigen Bandbreiten versorgte Regionen stellt dies natürlich eine wesentliche Verbesserung dar. LTE-Netze versprechen eine schnelle Versorgung der dünn-besiedelten Räume. Die für die Anbindung der Basisstationen benötigte Glasfaser-Anbindung bringt zudem Bandbreite in die unterversorgten Räume und schafft Ansätze für einen späteren leitungsgebundenen Ausbau. Es sollte allerdings nicht übersehen werden, dass der LTE-Ausbau als Substitut für eine stationäre Anbindung nur eine Brücken-Technologie für die nächsten 5 bis 10 Jahre darstellt und keinen Ersatz für einen flächendeckenden Ausbau von Glasfaser-Netzen.

 

Funkfrequenzen sind anders als leitungsgebundene Übertragungswege nicht beliebig vermehrbar. Nach der abgeschlossenen Frequenzauktion im Juni 2010 sind weitere größere Frequenzzuweisungen unwahrscheinlich. Das knappe Gut der Funkfrequenzen sollte daher möglichst effizient eingesetzt werden im Bereich der mobilen und portablen Nutzung. Das stetig steigende Datenvolumen für mobile Internetnutzung spricht dafür, in diesem Bereich Kapazitäten aufzubauen. Dabei ergänzt das Funknetz den stationären Anschluss als komplementäre Lösung, idealerweise mit einer durchgängigen („seamless“) gestalteten Dienste-Oberfläche. Die Verwendung von Funklösungen als Substitution von stationären Anschlüssen sollte daher die Ausnahme für abgelegene und dünn besiedelte Regionen sein oder eine zeitliche Überbrückungslösung.

 

Während die Deckungslücken der Betreiber von Funknetzen oft niedriger liegen als für leitungsgebundene Alternativen, sind die Kundenpreise in vielen Fällen signifikant höher. Dabei sind noch nicht mal die in der Regel (bei WLAN-Netzen und Satelliten-DSL-Lösungen) zusätzlich erforderlichen Außenantennen mit 100 bis 200 Euro Einmalkosten entscheidend, sondern die höheren laufenden Monatskosten. Auf diesem Wege wird mit niedrigeren Beihilfen eine höhere Kaufkraftabschöpfung erkauft. Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung ist daher grundsätzlich sinnvoll bei der Bewertung unterschiedlicher Ausbau-Konzepte, erhöht aber den Aufwand und die Unsicherheit.

 

Jürgen Kaack 06.07.2010, 08.52 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, Mobilfunk, LTE, Förderung, FttB, FttH, FttC,

Interview mit Messe Leipzig: Breitband erfordert Eigeninitiative


17.06.2010: Die euregia 2010 rückt mit dem "Forum Breitband" ein Thema in den Fokus, das in seiner Bedeutung für die wirtschaftliche Erschließung speziell ländlicher Räume von der Politik zwar erkannt, dennoch aber noch unterschätzt wird. Der Informationsbedarf in den Kommunen ist hierzu ebenso gewaltig wie oft noch der technische Rückstand. Der wohl profundeste nationale Insider auf diesem Zukunftsfeld ist der Physiker Dr. JÜRGEN KAACK, Gründer und Managing Director der STZ-Consulting Group in Erftstadt/Köln, München und Stuttgart. Mit Blick auf das euregia-Forum plädiert der Spezialist für Telekommunikationsthemen und innovative Geschäftsmodelle dafür, in den nächsten 15 Jahren jeden Haushalt mit Glasfaser-Anbindungen auszustatten und hierfür insbesondere auf Kooperationen zwischen Kommunen und Netzbetreibern zu setzen sowie punktuell die Förderrichtlinien zu modifizieren.

Frage: Herr Dr. Kaack, weshalb braucht es in ländlichen Räumen Breitbandinternet?

Dr. Jürgen Kaack: Internet und Breitband verändern die Gesellschaft nachhaltig. Gesellschaftliche Megatrends und Breitbandanwendungen hängen eng zusammen. In Ballungsgebieten sind schnelle Internetanschlüsse bis zu 100 MBit/s bereits selbstverständlich, denn sie bilden einen wichtigen Standortfaktor. Zieht hier der ländliche Raum nicht nach, droht eine digitale Spaltung. Dies kann den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge haben und den Zuzug von Familien in die betroffene Kommune verhindern.

Frage: Wird dies auf dem Lande bereits erkannt?

Dr. Jürgen Kaack: Ja, zunehmend. Eine repräsentative IHK-Befragung in der Region Bodensee-Oberschwaben ergab bereits 2007, dass die Breitbandversorgung aus Sicht der Unternehmen den drittwichtigsten Standortfaktor bildet – nach Personalkosten und der Straßenanbindung. Doch diese Entwicklung kommt nicht nur dem Mittelstand zugute. Der Breitbandausbau gibt auch dem derzeit stagnierenden Telekommunikationsmarkt einen Schub.

Frage: Wo liegt Deutschland bei der Ausstattung mit Breitband im internationalen Kontext?

Dr. Jürgen Kaack: Trotz hoher Wachstumsraten in jüngerer Zeit sind uns andere Länder wie Japan um bis zu acht Jahre voraus. In Holland und Skandinavien liegt die Breitband-Durchdringung bei über 80 Prozent aller Haushalte, in Deutschland bei gerade gut 50 Prozent. Während bei uns nicht einmal jede Schule über DSL verfügt, werden in den Niederlanden bereits viele Schulen mit Glasfaseranschlüssen versorgt.

Frage: Stichwort Glasfaser: Wann zieht dies bei uns auch auf dem Lande ein?

Dr. Jürgen Kaack: Hier bleibt DSL zunächst die dominierende Technologie. Die großen Netzbetreiber, auch die Telekom, nehmen den Netzausbau nur unter wirtschaftlichen Kriterien vor. So werden kleinere Kommunen auch in den nächsten Jahren Probleme haben, die Breitbandnachfrage zu befriedigen. Doch das eröffnet kleineren Anbietern die Chance, mit flexiblem Vorgehen und unter Einsatz der optimalen Infrastruktur Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Im Vorteil sind dabei solche Anbieter, die bereits über Kontakte und Netzwerke in diesen Regionen verfügen – das spart Zeit und Geld.

Frage: Was raten Sie diesbezüglich den Kommunen?

Dr. Jürgen Kaack: Unbedingt mehr Eigeninitiative entwickeln! Zu oft bleibt es dem Zufall überlassen, ob und wann in einer Kommune Breitbandanschlüsse bereitstehen. Oft gibt es weder ausgewiesene Kompetenzen hierfür in der Verwaltung noch klare Zuständigkeiten. Daher fällt schon die grundsätzliche Bearbeitung von Fragen zum Thema schwer. Für die Projektarbeiten – Voranalysen, Anbieterauswahl, Umsetzung – kann eine Breitbandinitiative hilfreich sein. Natürlich muss auch ein Budget für notwendige Projektarbeiten und Ausbauleistungen bereitstehen. Hilfreich wäre neben den eher schwachen Breitbandkompetenzzentren auf Landesebene eine bundesweit koordinierende Stelle. Auch wir klären in eintägigen Workshops mit interessierten Kommunalvertretern, wie die Möglichkeiten konkret in ihrer Region aussehen.

Frage: Die Bundesregierung will bis 2014 drei Viertel aller Haushalte mit mindestens 50 MBit/s angebunden haben. Ist das realisierbar?

Dr. Jürgen Kaack: Die derzeitige Entwicklung in Kommunen und Landkreisen spricht nicht dafür; ebenso wenig wie die Förderbedingungen das Beseitigen weißer Flecken garantieren. Es müssen sich einige politische Parameter ändern. So sollte statt einer Fokussierung auf 2 MBit/s für die Grundversorgung ein Meilensteinplan zum Ausbau auf 50 MBit/s bis 2014 erstellt werden. Daneben müsste der Fokus auf regionale Open-Access-Netze – etwa auf Landkreisebene – gelegt werden, und nicht auf unzusammenhängende Lösungen für einzelne Ortsteile. Überdies sollten auch Kommunen, die nicht der ländlichen Kulisse zuzurechnen sind, Mittel aus Förderprogrammen beantragen dürfen. Nicht zuletzt fehlen konsequent entwickelte Modellprojekte z.B. für regionale Netze auf Basis von Private-Public-Partnership-Ansätzen zwischen Kommunen, Stadtwerken und Netzbetreibern.

Frage: Und wie kann eine Kommune von sich aus hierfür nötige Weichen stellen?

Dr. Jürgen Kaack: Der nachhaltige Breitbandausbau und die Schaffung einer Leerohrinfrastruktur für Glasfaserstrecken gehören eng zusammen. Eben hier muss das Rathaus aktiv werden. Immerhin fordert auch die Breitbandstrategie des Bundes den Ausbau der passiven Telekommunikationsinfrastruktur. Durch fehlende Vorbereitungen in den Kommunen wurden 2008, als die Breitbandförderung einsetzte, so gut wie keine Mittel abgerufen. Letztes Jahr waren es rund 20 Prozent, nun wird es allerdings schnell mehr. Jedoch muss man auch sagen: Werden erst alle ländlichen Regionen aktiv, reichen nach aller Voraussicht die verfügbaren Förderbudgets nicht für die Beseitigung sämtlicher weißer Flecken.

Frage: Setzt die Förderung denn auch richtig an?

Dr. Jürgen Kaack: Ein Konstruktionsfehler der Programme liegt darin, dass sie die Kommunen nur unzureichend bei der Schaffung von Eigentum an Leerrohren unterstützen. Eine Leerrohrförderung ist zwar möglich, sie deckt oft aber nicht die Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers. Stellt die Kommune aber einen Förderantrag zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke, gehen die benötigten Leerrohre in das Eigentum des Netzbetreibers über. Es müsste also möglich sein, die Gelder aus einer Maßnahme anteilig für die Schaffung der Infrastruktur wie auch zur Schließung einer Finanzlücke nutzen zu dürfen. Verlegte Leerrohre sollten im Sinne einer nachhaltigen Förderung kommunales Eigentum bleiben – und nach und nach so ausgebaut werden, dass ein flächendeckendes Netz bis zu den Hausanschlüssen entsteht, das hier dann mit Glasfasern ausgestattet werden kann. So bleiben die Kommunen auch langfristig für Bürger und Unternehmen im Wettbewerb mit den Ballungsgebieten attraktiv.

(Quelle: Leipziger Messe GmbH)

Jürgen Kaack 05.07.2010, 09.46 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation

LTE: Glücksfall für Politik und Betreiber - Pech für die Kommunen?

Die LTE-Technologie wurde mit vielen Vorschuss-Lorbeeren behandelt und die Versteigerung der Mobilfunklizenzen im Mai 2010 hat die Öffentlichkeitswirksamkeit weiter gesteigert. Es scheint unstrittig, dass die verwendete Modulation eine höhere Frequenz-Effizienz ermöglicht als dies bei den 3G-Netzen der Fall war. Insofern verspricht LTE eine Verbesserung für die mobile Internetnutzung, auch wenn hierfür zunächst noch Endgeräte und Anwendungen geschaffen werden müssen.

Die bei der Lizenzvergabe gemachte Auflage, mit LTE bevorzugt kleinere, unterversorgte Kommunen auszubauen, scheint auf den ersten Blick eine positive Geste für die bislang schlecht versorgten Gegenden. Wenn sich allerdings bewahrheitet, dass mit LTE beim Ausbau im ländlichen Raum nur eine Bandbreite von 2 MBit/s im Download garantiert wird, dann entspricht dies zwar vordergründig den Rahmenbedingungen für eine Förderung, die Bandbreite ist allerdings wesentlich niedriger als bei einem leitungs-gebundenen Ausbau. Mit ADSL waren bereits in der Mehrzahl der versorgten Haushalte 16 MBit/s erreichbar, ab Sommer 2010 werden neue Bauvorhaben mehrheitlich bereits mit VDSL-Technik, d.h. einer Bandbreite bis 50 MBit/s ausgebaut. Dagegen erscheinen 2 MBit/s nicht mehr ganz zeitgemäß. Auch in der praktischen Anwendung sind 2 MBit/s nicht ausreichend für eine effiziente Nutzung des Internets, zumindest wenn dabei auch multimediale Anwendungen genutzt werden sollen.

Für die Bundespolitik kommt LTE gerade richtig, ist so doch das im letzten Jahr formulierte Ziel, alle weißen Flecken bis Ende 2010 (fast) erreichbar – faktisch wird es zwar wohl eher bis Ende 2011 dauern, aber immerhin kann so das erste der Breitbandziele sicher erreicht werden. Gleichzeitig kann sich ein mögliches Problem durch aufgebrauchte Fördervolumina für die Politik vermeiden. Eine Kommune, für die ein LTE-Ausbau in den nächsten drei Jahren geplant ist, gilt als versorgt und kann nach vorherrschender Experten-Meinung wohl keine weiteren Fördermittel aus dem GAK- oder GRW-Programm in Anspruch nehmen. Dies kommt zur rechten Zeit. 2008 und 2009 erfolgte der Fördermittel-Abruf aufgrund der bürokratischen Aufwände für eine Beantragung nur zögerlich. In diesen beiden Jahren beschränkten sich Förderanträge in der großen Mehrzahl auf Beratungs- und Planungsleistungen. Seit Anfang 2010 gehen aber mehr und mehr Förderanträge ein für einen Ausbau (in der Regel zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei dem ausgewählten Netzbetreiber). Schon für kleinere Ortsteile überschreiten die erforderlichen Deckungslücken 100.000 Euro je Ortsteil. So könnten zumindest die GAK-Mittel schon 2011 erschöpft sein, GRW-Mittel waren wohl länger verfügbar sein, da die Anzahl der laut Rahmenbedingungen förderfähigen Gewerberegionen vergleichsweise gering ist.

Aber nicht nur für die Politik kommt LTE zur rechten Zeit. Auch für die Netzbetreiber ist LTE als alternative Ausbau-Technologie sicher hoch willkommen. Die wirtschaftlich erschließbaren Regionen im städtischen und ländlichen Raum sind inzwischen weitgehend mit Breitbandlösungen ausgebaut. Die verbleibenden weißen oder grauen Flecken liegen entweder weit entfernt von Breitbandnetzen oder weisen eine so dünne Besiedlungsdichte auf, dass ein Ausbau auch mit Investitions-Zuschüssen im laufenden Betrieb unwirtschaftlich ist. In diesen Fällen ist LTE eine gute Möglichkeit, mit vergleichsweise geringen Investitionskosten Flächen von 10 bis 20 Kilometer im Radius um eine Basisstation zu versorgen. Allerdings sind dann immer noch die Basis-Stationen mit Glasfaser anzubinden. Vermutlich werden die LTE-Sendestationen bevorzugt auf den Funkmasten für GSM installiert und die Mehrzahl dieser Funkmasten dürfte immer noch mit Kupferkabeln angebunden sein. Somit entstehen unter Umständen auch beim LTE-Ausbau für die Betreiber nicht geringe Kosten für Tiefbauarbeiten. Immerhin wird bei einer Versorgung mit LTE der Druck auf die Betreiber geringer, den Kommunen eine nachhaltig zukunftssichere Lösung in der Breitbandversorgung zu schaffen. So können sich die Betreiber wieder den rentableren Ballungsgebieten zuwenden und hier weiter ausbauen.

Bei diesem nicht unrealistischen Szenario sind die Kommunen Verlierer, die bislang noch keine Anstrengungen für einen Ausbau mit Fördermitteln unternommen haben. Da mit einer LTE-Versorgung vermutlich keine Fördermittel mehr beantragt werden können und die Haushaltsmittel vieler Kommunen nicht für die Finanzierung eines Ausbaus mit Glasfaser-Kabeln reichen dürfte, könnte für diese Kommunen der Zug für einen zukunftssicheren Ausbau mit höheren Bandbreiten zunächst für einige Jahre abgefahren sein. Ob die Bürger mit der dann garantierten Bandbreite von 2 MBit/s zufrieden sein werden, darf bezweifelt werden. So könnte eine neue Art der digitalen Spaltung zwischen Ballungsgebieten und dem ländlichen Raum entstehen.

LTE wird bei Einsatz in einem höheren Frequenzband und damit bei niedrigeren Zellradien deutlich höhere Bandbreiten bieten. So können in Ballungsgebieten mit LTE auch 50 MBit/s realisiert werden. Damit können mobil selbst Videokonferenzen abgehalten werden. Dies allerdings nur bei Zellradien von ca.500 Metern. Für die Mobilfunkbetreiber ist ein solcher Ausbau nur dann rentabel, wenn genügend Nutzer in den Zellen anzutreffen sind. Bei allen Potenzialen für LTE sind noch einige Fragen offen. Wie die mobilen Dienste ausgestaltet sein werden und wie die Endgeräte aussehen werden, scheint noch nicht fest zu stehen. Bei WiMAX wurde vermutet, dass von den Chip-Herstellern, insbesondere Intel Chip-Sätze entwickelt werden, die wie solche wie für WLAN automatisch in alle Laptops eingebaut werden. Bei WiMAX hat dies allerdings nicht funktioniert.

LTE wird sicher seine Rolle beim Ausbau des mobilen Internet mit höheren Bandbreiten haben. Es bleibt auf jeden Fall spannend zu sehen, wie die Entwicklung um LTE im Verhältnis zu den anderen mobilen Funkstandards weiter gehen wird und welche Rolle LTE beim Breitbandausbau als Substitut für leitungsgebundene Lösungen einnehmen wird.

Jürgen Kaack 04.07.2010, 16.26 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, Mobilfunk, LTE, Förderung, FttB, FttH, FttC,

Vortrag auf der euregia Messe am 27.10.2010

Vom 25. bis 27.10.2010 findet in Leizig wieder die euregia-Messe für Standort und Regionalentwicklung Europa statt. Am 27.10. findet in der Zeit von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr im Kongreßteil das Forum "Breitbandinitiative - die Umsetzung zukunftsfähig lösen" statt. Bei der Vortragreihe werde ich den zweiten Vortrag halten zu dem Thema: "Breitbandausbau in Stufen - mittelfristig Glasfaser in jeden Haushalt".

Zum Thema "Breitbandausbau erfordert Eigeninitiative" findet sich ein Interview mit mir auf der Startseite (http://www.euregia-leipzig.de/). Es ist gut und für die Sache sicher hilfreich, dass sich eine Messe vom Format der euregia dem Thema des Breitband-Ausbaus intensiver widmet und so dazu beiträgt, mehr Kenntnisse über dieses wichtige Standort-Thema verbreitet und Wege zur Umsetzung mit und ohne Fördermittel aufzeigt.

Ich freue mich auf den Termin und eine hoffentlich rege Diskussion!


 

Jürgen Kaack 30.06.2010, 22.33 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, PPP, Förderung, Kooperation, Glasfaser Ftth, Fttb, Telekommunikation,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 2: Abbau von Bürokratie bei Förderprojekten

  • Durchführung eines separaten Interessenbekundungsverfahrens zusätzlich zur Ausschreibung nur bei absehbaren technologischen Alternativen

In den meisten Fällen sind die Möglichkeiten für einen Ausbau offensichtlich und es reicht eigentlich ein öffentliches Ausschreibungsverfahren ohne die zusätzliche Stufe der Interessenbekundung. Das Interessenbekundungsverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn alternative technische Konzepte möglich sind oder ein Technologie-Mix niedrigere Kosten verspricht.

  • Genereller Verzicht auf eine Bedarfs- und Potenzialerhebung mit Befragungsaktion

Das Potenzial für Neukunden oder Upgrader kann auch im ländlichen Raum leicht durch statistische Überlegungen und die Zahl der unterversorgten Haushalte abgeschätzt werden. Die Ergebnisse einer Befragung erlauben  nur selten eine belastbare Hochrechnung auf die Gesamtbevölkerung und werden weder von den Kommunalverwaltungen noch von den Netzbetreibern benötigt. Der einzige Zweck der Befragung ist die Erfüllung der Rahmenbedingungen für eine Förderung.

  • Auswahlverfahren statt Ausschreibung

Bislang muss eine Kommune ein streng formal durchzuführendes Ausschreibungsverfahren für die Vergabe einer Beihilfe durchführen, das nach der Vergaberichtlinie für Dienstleistungen (VOL) erfolgen muss. Dies bereitet zusätzlichen formalen Aufwand und einen hohen Grad an Verbindlichkeit. Hinzu kommt, dass viele Kommune sich zwar mit den Bedingungen der VOB aus der Vergabe von Baugewerken auskennen, aber kaum Erfahrungen mit Ausschreibungen nach VOL haben. Zum Erreichen der Zielsetzung wäre es sicher ausreichend, auf ein weniger formales Auswahlverfahren zu setzen, da als Ergebnis der Ausschreibung „nur“ die Gewährung einer Beihilfe steht.

  • Verpflichtender Stufenplan für den weiteren Ausbau der Bandbreite

Die Förderprogramme der Gemeinschaftsaufgaben erlauben nur die Forderung nach einem Ausbau auf 2 MBit/s. Diese Bandbreite ist bereits heute nicht mehr ausreichend für eine sinnvolle Nutzung des Internets. Da eine Kommune nach Erreichen der Grundversorgung mit 2 MBit/s nicht mit weiteren Fördermitteln rechnen kann, sollte entweder direkt eine höhere Bandbreite gefordert werden (z.B. 16 MBit/s) oder zumindest die Aufstellung eines verbindlichen Stufenplans zur Steigerung der Bandbreite auf 50 MBit/s bis 2014.

  • Öffnung der Förderprogramme für Schaffung von kommunalem Eigentum

Fast alle Breitbandprojekte bedingen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von  Leerrohren und ohne Leerrohre wird der weitere Ausbau zu einem Glasfasernetz zusätzlich verteuert. Nur selten ist die Wirtschaftlichkeitslücke der Betreiber ausschließlich durch Tiefbauarbeiten bedingt. Sollte dies der Fall sein, kann die Kommune über eine Förder-Maßnahme Leerrohre verlegen, die im kommunalen Eigentum verbleiben und den Netzbetreibern zur Nutzung vermietet werden. Die Miete zur Nutzung kann dabei durchaus auch Null sein, wenn hierdurch die Deckungslücke der Betreiber geschlossen wird.

In allen anderen Fällen bleibt der Kommune nur die Ausschreibung der Beihilfe als verlorener Zuschuss, da es sich bei Förderung des Leerrohr-Ausbaus und einer Wirtschaftlichkeitslücke nach derzeitiger Auffassung um eine Doppelförderung handelt. Das verlegte Leerrohr befindet sich in diesem Fall im Eigentum des Netzbetreibers. Solange es sich um eine Fördermaßnahme handelt (andernfalls handelt es sich auf jeden Fall um eine nicht erlaubte Doppelförderung), sollte es den Kommunen ermöglicht werden, den bewilligten Gesamt-Förderbetrag für die Verlegung von Leerrohren und den den Ausgleich der Deckungslücke aufzuteilen. Dies würde weder die Fördersumme erhöhen noch den Aufwand für die Bearbeitung oder die Bewilligung.

  • Schaffung von Rechtssicherheit im Hinblick auf das europäische Beihilferecht

Jede Zuwendung finanzieller oder sonstiger Art einer Kommune an einen Netzbetreiber ist als eine Beihilfe zu verstehen und unterliegt somit strengen Regeln der Europäischen Kommission. So soll verhindert werden, dass auf dem Wege einer Beihilfe aus Haushaltsmitteln eine Wettbewerbsverzerrung durch Bevorzugung einzelner Betreiber erfolgt. Unklar ist allerdings, wann eine Beihilfe gerechtfertigt  ist und wann nicht. Im Fall einer Unterversorgung ist dies noch relativ eindeutig, aber wie steht es um solche Fälle, in denen keine Unterversorgung vorliegt, die Kommune aber trotzdem zur Absicherung des Standorts eine Verbesserung der Versorgung anstrebt (z.B. zur besseren Vermarktung von Gewerbeflächen)? Wie steht es um den Aufbau von NGA (Next-Generation-Access)-Netzen mit durchgängigen Glasfaserstrecken? Eng verknüpft mit der Frage nach der Beihilfe ist die Frage nach den kommunalen Aufgaben in Verbindung mit dem Breitbandausbau und der Breitbandversorgung als Daseinsvorsorge.

Da die Breitbandversorgung auch im Fall unversorgter Gebiete als freiwillige Leistung gesehen wird, kann eine Kommune in der Haushaltssicherung ohne Zustimmung der Bezirksregierung keine Fördermittel beantragen, wenn sie einen Eigenanteil übernehmen muss – und sei es auch nur 10% des Gesamtvolumens. Bei der steigenden Anzahl von Kommunen mit Haushaltsproblemen dürfte es so zu einer weiteren Form der digitalen Spaltung kommen! Sinnvoller wäre es schon, die Breitbandversorgung als Teil der Grundversorgung zu behandeln. So könnten alle Kommunen die staatlichen Förderprogramme nutzen.

  • Offene Kommunikation über verfügbare Fördervolumina

In den Jahren 2008 und 2009 wurden nur wenige Förderprojekte abgewickelt und hierbei handelte es sich in erster Linie um die Finanzierung von Planungsarbeiten. Seit Frühjahr 2010 steigt die Anzahl der Projekte sprunghaft an, bei denen der tatsächliche Ausbau durch Zuwendungen oder den Bau von Leerrohrnetzen gefördert werden soll. Eine Ursache hierfür ist die lange Vorlaufzeit bis zur Stellung eines Förderantrags (bedingt durch Marktanalysen, Bedarfserhebungen, Interessenbekundung und Ausschreibung) und zum anderen das steigende Bewusstsein vieler Kommunen für die Breitbandversorgung. Bei Abschätzung der kommunizierten Volumina ergibt sich, dass die vorhandenen Fördermittel schneller erschöpft sein könnten, als dies ursprünglich geplant war. So ist es ein mögliches Szenario, dass die Mittel aus dem GAK-Programm bereits Mitte 2011 aufgebraucht sind – ohne tatsächlich alle weißen Flecken beseitigt zu haben.

Aus dem GRW-Programm für die Verbesserung der Versorgung von Gewerbegebieten in ausgewiesenen Förderregionen sind aber offensichtlich bislang nur wenig Mittel abgeflossen. Dies ist eigentlich nicht erstaunlich, da nur wenige Kommunen in die Förderkulisse fallen und die Grenze von 2 MBit/s für Unternehmen realitätsfern ist, Unternehmen benötigen mindestens 16 MBit/s mit einer schnell steigenden Tendenz auf 50 MBit/s. Gewerbegebiete mit 6 MBit/s Versorgung sind faktisch unterversorgt, gelten aber offiziell als versorgt!

Jürgen Kaack 29.06.2010, 09.42 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, FttH, FttB, Mobilfunk, Fördermittel,

Veranstaltung zu LTE für den Breitband-Ausbau

Vor Kurzem wurden eine Reihe von Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur versteigert. Lizenznehmer sind die vier in Deutschland tätigen Mobilfunkbetreiber. Die Frequenzen sollen laut Lizenzbedingungen zunächst für den Ausbau im ländlichen Raum verwendet werden. Die Bundesnetzagentur hat eine lange Liste mit derzeit unterversorgten Ortschaften veröffentlicht, die vorrangig bedient werden sollen. Dabei wird der neue Funkstandard LTE (Long Term Evolution) zum Einsatz kommen. Was tatsächlich geplant ist und was von dem neuen Angebot zu erwarten ist, wird unter anderem auf einer Roundtable-Veranstaltung des IKT.NRW Clustersam 07.07.2010 in Münster vorgestellt und diskutiert. Ich werde eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der Deutschen Telekom, Vodafone D2 und der E-Plus Gruppe leiten. Im Hinblick auf die Aktualität des Themas wird dies sicher eine spannende Veranstaltung. Agenda und Anmeldeformular finden sich unter diesem Link.

Mit den 2006 mit großen Vorschuss-Lorbeeren für den Aufbau von WiMAX-Netze versteigerten Frequenzen sind im Labor Bandbreiten von über 50 MBit/s möglich, Netze im praktischen Betrieb werden typischerweise allerdings mit nur 2 MBit/s im Download realisiert. Mobilfunk ermöglicht mit HSDPA 7,2 MBit/s im Download (mit einer Perspektive auf über 10 MBit/s mit HSPA), allerdings um den Preis sehr kleiner Zellenradien (weit unter einem Kilometer) und somit vieler Basisstationen. Aufgrund der hohen Nutzerdichte rechnen sich die Aufwendungen zum Aufbau eines solchen Netzes für die mobile Internetnutzung in Ballungsgebieten. Es ist aber ebenso wenig erstaunlich, dass HSDPA-Netze aus genau diesem Grund im ländlichen Raum kaum anzutreffen sind.

Ob sich dies mit LTE tatsächlich ändern wird, bleibt abzuwarten. Immerhin ermöglichen die im Juni 2010 mit versteigerten 800 MHz-Frequenzen größere Zellenradien und eine gute Indoor-Versorgung. Vermutlich wird aber auch mit LTE-Netzen in der Praxis nur eine im Vergleich eher moderate Bandbreite von ca. 6 MBit/s ermöglicht. Für bislang unversorgte oder nur mit niedrigen Bandbreiten versorgte Regionen stellt dies natürlich eine wesentliche Verbesserung der Situation dar. LTE-Netze versprechen eine schnelle Versorgung der dünn-besiedelten Räume. Die für die Anbindung der Basisstationen benötigten Glasfaser-Strecken bringen zudem Bandbreite in die unterversorgten Räume und schaffen Ansätze für einen späteren leitungsgebundenen Ausbau. Es sollte allerdings nicht übersehen werden, dass der LTE-Ausbau als Substitut für eine stationäre Anbindung nur eine Brücken-Technologie für die nächsten 5 bis 10 Jahre darstellt und keinen Ersatz für einen flächendeckenden Ausbau von Glasfaser-Netzen.

Funkfrequenzen sind anders als leitungsgebundene Übertragungswege nicht beliebig vermehrbar. Nach der abgeschlossenen Frequenzauktion im Juni 2010 sind weitere größere Frequenzzuweisungen unwahrscheinlich. Das knappe Gut der Funkfrequenzen sollte daher möglichst effizient eingesetzt werden im Bereich der mobilen und portablen Nutzung. Das stetig steigende Datenvolumen für mobile Internetnutzung spricht dafür, für diesen Bereich Kapazitäten vorzuhalten. Dabei ergänzt das Funknetz den stationären Anschluss als komplementäre Lösung, idealerweise mit einer durchgängigen („seamless“) gestalteten Dienste-Oberfläche. Die Verwendung von Funklösungen als Substitution von stationären Anschlüssen sollte daher die Ausnahme für abgelegene und dünn besiedelte Regionen sein oder eine zeitliche Überbrückungslösung.

 

Jürgen Kaack 28.06.2010, 12.07 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Mobilfunk, Funk, Breitband, LTE, Glasfaser,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 1

Eine flächendeckende Breitbandversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor nicht nur in Ballungsgebieten sondern gerade auch in ländlichen Regionen. Dabei ist unter Breitband nicht nur der von der EU definierte Wert von 2 MBit/s im Sinne der Daseinsvorsorge zu verstehen, sondern ein Wert von derzeit 16 MBit/s, der in nächsten 5 bis 10 Jahren aber vermutlich auf 50 MBit/s und mehr steigen wird. Mit 16 MBit/s sind die wichtigsten privaten und professionellen Internet-Anwendungen problemlos nutzbar. Für spezielle Anwendungen wie z.B. Videostreaming und die Übertragung von drei-dimensionalen Konstruktionsplänen reicht diese Bandbreite allerdings schon heute nicht.

 

Unter anderem angetrieben durch neue Anwendungen aus dem Web2.0-Umfeld wie z.B. den seit 2004 immer stärker genutzten „social networks“ (z.B. MySpace, Facebook, SchülerVZ, StudiVZ, Xing) steigen der Bandbreiten-Bedarf und das übertragene Datenvolumen kontinuierlich. Video-Dienste wie YouTube und Bilderdienste wie Flikr haben in selbst für Experten unvorhersehbarem Maße Nutzer gefunden, dass sie alleine für über 10% des gesamten Internet-Datenvolumens stehen. Es ist schwer zu prognostizieren, welche neuen Anwendungen in Zukunft entstehen und Bandbreite benötigen. Absehbar ist allerdings, dass stimuliert durch verfügbare Bandbreiten und sinkende Übertragungspreise mit Cloud-Computing neue Dienste für Unternehmen entstehen werden, die ebenfalls für eine Erhöhung des übertragenen Datenvolumens sorgen werden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es unabdingbar, dass in den nächsten Jahren flächendeckende Glasfaser-Netze bis zum Hausanschluss verlegt werden. Dies ist aufgrund der erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leerrohren und Glasfaser-Kabeln nicht nur teuer sondern auch zeitaufwändig. Allerdings steht für eine flächendeckende Versorgung eine Zeitspanne von etwa 15 Jahren zur Verfügung, da es bislang oberhalb von 25 MBit/s noch keine Massenmarkt-tauglichen Produkte gibt. Mit 25 MBit/s ist die Übertragung von hochauflösenden Fernsehsendungen verzögerungsfrei gleichzeitig mit Internet-Anwendungen möglich. Glasfaser-Anschlüssen ermöglichen 100 MBit/s und mehr, so dass mehrere HD-Sendungen gleichzeitig empfangen werden können, während zudem Online-Games gespielt und größere Dateien aus dem Internet herunter geladen werden. Das Angebot an HD-Sendungen ist bislang allerdings noch überschaubar, so dass selbst mit 25 MBit/s für den Durchschnitts-Anwender in nächster Zeit kein Engpass auftreten sollte, so dass in einem Haushalt mittelfristig ein VDSL- oder ein Rückkanal-fähiger Kabel-TV-Anschluss ausreichen sollte.

In den Städten ist diese Bandbreite bereits heute weitgehend Standard. Mit Kabel-TV oder VDSL sind auch je nach Entfernung vom Outdoor-DSLAM 50 MBit/s verfügbar und das Angebot entwickelt sich schnell weiter. VDSL wird demnächst auch mit 80 MBit/s angeboten werden können und über Koaxialkabel sind durchaus auch 100 MBit/s stabil übertragbar. In diesem Bereich wird allerdings dann auch die Grenze für die Übertragung über Kupferkabel liegen. Der nächste Entwicklungsschritt braucht dann eine durchgängige Glasfaser-Anbindung. So wird NetCologne noch 2010 den ersten kommerziellen 1 GBit/s-Anschluss auf der Basis von FttB realisieren.

 

Diese Entwicklung ist in der Fläche aber noch keineswegs absehbar. Selbst für die Versorgung mit 16 MBit/s sind zum Teil erhebliche Investitionen erforderlich, insbesondere im ländlichen Raum. Für die Netzbetreiber ist der Ausbau in dünn besiedelten Räumen und nur wenigen Wohneinheiten je Anschluss in vielen Fällen nicht rentabel, da in der Regel in nicht unerheblichem Maße in Tiefbauarbeiten investiert werden muss.

Da die Netzbetreiber im Interesse ihrer Gesellschafter, also in den meisten Fällen für die Aktienbesitzer, für Renditen sorgen müssen, werden auch im ländlichen Raum Amortisationszeiten von vier bis fünf Jahren unterstellt und so ergeben sich Deckungslücken zwischen den zu erwartenden Mehreinnahmen und den erforderlichen Investitionen für den Netzaufbau und die zusätzlichen Betriebskosten. Zur Schließung der Deckungslücken wurden verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die entweder den Ausbau in unterversorgten Wohnsiedlungen im ländlichen Raum (GAK) oder in Gewerbegebieten in ausgewiesenen Regionen (GRW) mit staatlichen Mitteln unterstützen sollen. Auch Mittel aus dem Zukunftssicherungsgesetz (Konjunkturpaket II) können für den Breitbandausbau eingesetzt werden. Die Förderprogramme für GAK- und GRW-Mittel laufen bis Ende 2013, das Zukunftssicherungsgesetz fordert, dass Maßnahmen noch in 2010 begonnen und bis Ende 2011 abgeschlossen werden müssen. Die Rahmenbedingungen für die Förderprogramme erfordern einen aufwändigen Prozess. Es dauert daher in der Regel 1,5  bis 2 Jahre, bis nach Beginn eines Breitband-Projektes die tatsächliche Versorgungslage verbessert ist.

Im zweiten Teil meiner Studie zu den Rahmenbedingungen für den Breitband-Ausbau werde ich mich mit den Möglichkeiten zur Einschränkung des bürokratischen Aufwandes insbesondere in Verbindung mit Förderprogrammen beschäftigen.

 

Jürgen Kaack 26.06.2010, 18.41 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, Telekommunikation, BBCC, FttH, FttB, Private-Public-Partrnership,

Breitbandausbau und Förderprogramme

Seit 2008 wird der Breitbandausbau in ländlichen Regionen mit Fördermitteln von EU und Bund gefördert, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das GAK-Programm (Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz) stellt Kommunen, die zur so genannten ländlichen Kulisse gehören (eine Graphik hierzu findet sich auf den Seiten der Bundeländer und Bezirksregierungen) und mehrheitlich mit weniger als 2 MBit/s versorgt sind, Fördermittel für den Breitbandausbau zur Verfügung. Je Vorhaben können bis zu 500.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 90% an die Kommunen ausgeschüttet werden. Die Volumina und Förderquoten sind je nach Bundesland unterschiedlich, so werden in NRW und in Hessen 200.000 Euro je Vorhaben gefördert bei 90% Förderquote in NRW und 60% in Hessen. Der Bund stellt jedes Jahr 10,7 Mio. Euro für diese Förderung bereit.

 

Förderprogramme greifen erst seit Anfang 2010

 

2008 sind noch so gut wie keine Mittel abgerufen worden, weil die meisten Kommunen noch nicht auf die Durchführung von Breitband-Projekten vorbereitet. Im Folgejahr wurden erste Beratungsprojekte für Planungsarbeiten mit Fördermitteln unterstützt. Vielleicht 20% der verfügbaren Fördermittel wurden 2009 abgerufen. Die nicht abgerufenen Fördermittel sollten auf die Folgejahre übertragen werden.

 

Seit Anfang 2010 kommen zunehmend auch Projekte für den konkreten Breitbandausbau hinzu. Dabei wird in der Regel die Wirtschaftslücke der Netzbetreiber gefördert, die zwischen den Investitionen und den Betriebsmitteln über einen Zeitraum von 60 Monaten im Vergleich zu den rechnerischen Einnahmen über diesen Zeitraum möglicherweise verbleibt. Bei der steigenden Anzahl der Projekte stellt sich die Frage, wie weit die vorhandenen Fördermittel denn tatsächlich reichen. Je nach Aufwand beim Ausbau liegt die Deckungslücke der Betreiber für eine Ortschaft mittlerer Größenordnung (zwischen 2.500 und 5.000 Einwohner) bereits bei 200.000 Euro. Selbst bei kleineren Ortschaften ergeben sich oft Werte oberhalb von 50.000 Euro. Dabei haben Kommunen in ländlichen Regionen oft mehr als eine unterversorgte Ortschaft, die ausgebaut werden müssen. 5 unterversorgte Ortschaften sind für ländliche Kommunen durchaus üblich. Kommen fünf derartiger Projekte zur Entscheidung, so wird damit das Jahresbudget eines Bundeslandes schnell erschöpft.

 

Förderbudgets reichen nicht für die Beseitigung der weißen Flecken!

 

Ein Blick auf das Portal Media.NRW zeigt, wie viele Projekte derzeit nur in NRW bearbeitet werden. Es bleibt die Frage, was mit den anderen Vorhaben geschieht, die bereits vorbereitet werden, für die aber keine Fördermittel mehr bereit stehen. Eine Möglichkeit wäre eine Verschiebung der Maßnahme in die Folgejahre. Aber dies verstopft die Möglichkeiten für andere Kommunen. Eine weitere Frage ist, was eine Kommune tun soll, die fünf unterversorgte Ortsteile hat, aber nur für einen Ortsteil eine Förderung erhält? Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kommunen im Land, dürfte dieser Fall nicht besonders unwahrscheinlich sein!

 

Die Haushaltslage vieler Kommunen erlaubt nicht, verbleibende Lücken aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren. Werden die Verwaltungen so gezwungen, sich einen Ortsteil für einen geförderten Ausbau aus zu suchen, so verbleiben unzufriedene Bürger in den weiterhin unterversorgten Ortsteilen. Diese benachteiligten Ortschaften haben nicht nur unzufriedene Bürger sondern auch einen erheblichen Standortnachteil gegenüber den versorgten Ortsteilen. Dies kann den Zuzug von Familien und den Verbleib von Unternehmen gefährden!

 

Ein Konstruktionsfehler der Förderprogramme liegt in der nur unzureichenden Unterstützung der Schaffung von kommunalem Eigentum an Leerrohren. Die Leerrohr-Förderung ist zwar möglich, aber in vielen Fällen nicht ausreichend, um die Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers zu decken. Da eine Doppelförderung (aus nachvollziehbaren Gründen) ausgeschlossen ist, bleibt einer Kommune in diesem Fall nichts anderes übrig, als einen Förderantrag für die Wirtschaftlichkeitslücke zu stellen. Das verlegte Leerrohr kommt so in das Eigentum des Netzbetreibers. Warum es ausgeschlossen wird, dass die Mittel aus einem (!) Förderantrag nicht anteilig für die Verlegung von Leerrohren und zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke genutzt werden kann, ist allerdings von der Sache her nicht zu verstehen. Leerrohre sollten nach Möglichkeit und im Sinne einer nachhaltigen Förderung nach der Verlegung im Eigentum einer Kommune verbleiben und im Laufe der Zeit so ausgebaut werden, dass ein flächendeckendes Netz bis zu den Hausanschlüssen entsteht (Fiber-to-the-Building oder Fiber-to-the-Home).

 

Förderung nach dem Zukunftssicherungsgesetz läuft aus

 

Auch mit Mitteln aus dem Zukunftssicherungsgesetz (Konjunkturpaket II) kann in vielen Fällen ein Breitbandausbau finanziert werden. Dabei wurden je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen getroffen, so verzichtet Hessen ganz auf den Einsatz dieser Mittel für den Breitbandausbau. Im Vergleich zum GAK-Programm ist die Abwicklung unbürokratischer. Eine sowohl für Kommune wie für Netzbetreiber unsinnige Bedarfsermittlung durch Befragung kann entfallen. Auch erfolgt eine Prüfung der Fördermaßnahme erst rückwirkend. Trotzdem müssen die allgemeinen Regeln für die Gewährung von Beihilfen beachtet werden. Eine öffentliche Ausschreibung ist verpflichtend und auch ein Interessenbekundungsverfahren kann sinnvoll sein. Da die Mittel aus dem Konjunkturpaket aber zeitlich befristet sind, muss noch in diesem Jahr mit der Umsetzung (z.B. im Sinne eines Baubeginns) gestartet werden und bis spätestens Ende 2011 müssen die betroffenen Maßnahmen vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein. Für den Einsatz in Breitband-Projekten bedeutet dies bei den teilweise längeren Vorarbeiten, dass interessierte Kommunen vor dem Sommer mit den Projekten begonnen haben müssen.

 

Förderprogramme alleine reichen nicht

 

Es wird deutlich, dass Fördermittel alleine nicht ausreichen werden, um Lücken in der Breitband-Versorgung zu schließen. Es sind sicher neue Wege erforderlich, um Kommunen, kommunale Unternehmen und Netzbetreiber in einer Zusammenarbeit einen wirtschaftlichen Ausbau zu ermöglichen. Kommunen können Wegerechte und Erfahrung bei der Bereitstellung von Hausanschlüssen einbringen und sicherstellen, dass bei jeder Tiefbaumaßnahme Standard-Leerrohre mit verlegt werden. Gegebenenfalls können geplante Baumaßnahmen vorgezogen werden oder mit Maßnahmen von Energie-, Wasser- oder Gas-Versorgern koordiniert werden. Auf diesem Wege lassen sich die für den Breitband-Ausbau nicht unerheblichen Tiefbau-Kosten erheblich senken. Dies erfolgt zwar um den Preis der Schnelligkeit, da jede Straße im Schnitt nur alle 15 Jahre einmal geöffnet wird. Außerdem erfordert es eine Vorausplanung und Koordination, die sonst nicht anfällt. Aber es hilft auf der anderen Seite, Nachteile durch eine dauerhafte Unterversorgung zu vermeiden.

 

Auch in Verbindung mit Fördermaßnahmen könnte Eigeninitiative schon heute verstärkt eingebracht werden. Eigenleistungen bei Baumaßnahmen können bereits heute mit bis zu 10 Euro pro Stunde aus Fördermitteln unterstützt werden. Sammelt die Bürgerschaft allerdings Gelder, um diese der Kommune zur Verfügung zu stellen, so sinkt das Fördervolumen um genau diesen Betrag. Dies ist juristisch sicher richtig und begründbar, in der Sache bleibt es unverständlich!

 

Eigeninitiative und neue Geschäftsmodelle

 

Es gibt immer wieder Ambitionen engagierter Unternehmer zum Aufbau von regionalen Netzbetreibern, die auf eigenes unternehmerisches Risiko den Breitbandausbau vorantreiben wollen. Selbst Banken finden sich, die ein solches Unterfangen mit einer Finanzierung unterstützen würden, wenn entsprechende Bürgschaften nachgewiesen werden können. Hieran können solche Vorhaben scheitern. Es wäre sicher kein Fehler, wenn es ähnlich wie für Banken auch für neugegründete Netzbetreiber, die neben ihren ureigenen unternehmerischen Interessen die Breitband-Versorgung im Sinne des Gemeinwohls verbessern wollen, Bürgschaften für die ersten Jahre erhalten.

 

Dass der Breitbandausbau in Eigenregie durch Kommunen und Bürger funktionieren kann, belegen Projekte in den Städten Coburg, Gelsenkirchen und Schwerte. Aber auch kleine Kommunen wie die Gemeinde Oerel in Niedersachsen sind ein Beweis, dass in Eigenregie auch dort ein Breitbandausbau realisiert werden kann, wo große Netzbetreiber keine wirtschaftliche Basis sehen. Allerdings benötigen auch diese Projekte eine sachkundige Koordination.

 

Mit solchen Maßnahmen könnten die Förder-Programme mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sein und nicht nur den Breitbandausbau stimulieren, sondern Initiativen von Kommunen und Bürgern stärken und entwickeln. Dies wäre in jedem Fall hilfreich, da der Breitbandausbau erst dann abgeschlossen sein wird, wenn alle Haushalte mit einem Glasfaser-Anschluss versorgt sind. Dies wird sich zwar über einen Zeitraum von 15 Jahren hinziehen, braucht aber Initiative und Koordination. Dabei ist die Beseitigung der weißen Flecken nur ein erster Schritt …

 

Jürgen Kaack 23.05.2010, 20.50 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, Förderung, DSL, Mobilfunk,

Breitband leistungsfähiger gestalten - Profil von Dr. Jürgen Kaack

Telekommunikationsdienste sind eine wichtige Querschnitts-Technologie für nahezu alle Branchen und viele Lebensbereiche. Der Wettbewerbsfaktor Telekommunikation braucht leistungsfähige Infrastrukturen und das bedeutet sowohl flächendeckende Glasfasernetze, als auch schnelle Mobilfunknetze. Die Mitwirkung bei der Konzeption und dem Aufbau von Breitband-Netzen sowie bei innovativen Breitband-Anwendungen bilden derzeit die Schwerpunkte der beruflichen Tätigkeit von Dr. Jürgen Kaack - Managing Director der STZ-Consulting Group mit Sitz in Erftstadt.

"Die Arbeit an Veränderungsprozessen, neuen Geschäftsmodellen und Innovationen bei Produkten sowie Geschäftsmodellen begleitet mich schon während meines gesamten Berufslebens. Dies habe ich sowohl als angestellter Manager, Unternehmensgründer und Unternehmer als auch als Berater von Unternehmern und Kommunen versucht und teilweise auch erfolgreich umgesetzt", erklärt Dr. Jürgen Kaack im Interview mit media|NRW. Der besondere Reiz seines Berufes liege vor allem in der der Gestaltung von Veränderungsprozessen bei der Markteinführung neuer Produkte, Wachstumsvorhaben oder Kooperationen mit anderen Unternehmen und Restrukturierungen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht der promovierte Physiker dabei schon lange als das Zentrum für Telekommunikation in Deutschland, das von vielen großen und kleinen Unternehmen geprägt werde. NRW sei einer der wichtigen "Motoren" für die Entwicklung des IKT-Sektors und so erwarte er auch für die Zukunft interessante Entwicklungen und spannende Innovationen.
 
Wie die Informations- und Kommunikationstechnologie seinen Arbeitsalltag verändert hat und wofür Dr. Jürgen Kaack gerne einmal Zeit hätte, erfahren Sie im neuesten Profil von media|NRW.
 

Jürgen Kaack 09.03.2010, 11.24 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Innovation, Glasfaser, Förderung, Telekommunikation,

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