STZ - Consulting Group

Neue Monopole beim Ausbau der Glasfasernetze?

Der Breitband-Ausbau erfolgt in Schritten

Breitband-Anschlüsse sind gerade für ländliche Regionen ein essentieller Standortfaktor, der über den Zuzug von Unternehmen und Familien entscheidet. In vielen Kommunen ist die verfügbare Bandbreite unzureichend, selbst wenn sie oberhalb der von der Bundesregierung definierten 1 MBit/s Grenze liegt. Das Problem für die Breitbandversorgung in der Fläche liegt in den meisten Fällen in der Kapazität des regionalen Backbone-Netzes begründet, mit dem das Weitverkehrsnetz und das Anschlussnetz verbunden werden. Hier sind die verfügbaren Bandbreiten heute oft zu gering, um eine höhere Bandbreite bis zum Anschlussnetz zu transportieren. Die regionalen Netze bestehen typischerweise heute noch aus Kupferkabelstrecken, deren Kapazität nicht erweitert werden kann. Hier bleibt oft nur der Ausbau des regionalen Netzes mit Glasfaserstrecken. In einem ersten Schritt werden meist nicht die Einzelhaushalte angeschlossen sondern die Kabelverzweiger. Die Verlegung von Glasfasern bis zu den Kabelverzweigern wird als „Fiber-to-the-Curb“ (FTTC), zu Deutsch etwa „Glasfaser bis zum Bürgersteig“, bezeichnet und stellt den ersten meist auch kurzfristig zu realisierenden Ausbau des Glasfasernetzes dar. Mit einem solchen Schritt können in vielen Fällen für die Mehrzahl der Anschlüsse 16 MBit/s erreicht werden. Nur bei größeren Entfernungen von den überbauten Kabelverzweigern (> 1,5 km) macht sich die Kabeldämpfung in der nach wie vor aus Kupfer bestehenden Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL) bemerkbar und reduziert die Bandbreite auf 6 MBit/s (oder für abgelegene Häuser auch weniger).

Die Erweiterung der Glasfaser bis zum Hausanschluss oder „Fiber-to-the-Building“ (FTTB) oder auch bis in den einzelnen Haushalt „fiber-to-the-Home“ (FTTH) ist der zweite und erheblich aufwendigere Schritt des Infrastruktur-Ausbaus. Neben dem Ersatz des teuren Kupfers durch den unbegrenzt verfügbaren Glasfaserrohstoff sind in einem Glasfasernetz kaum weitere aktive Komponenten erforderlich. Die Vielzahl der zum Outdoor-DSLAM überbauten ehemaligen Kabelverzweiger (etwa ein Kabelverzweiger je 200 Haushalte) kann bei FTTx-Lösungen entfallen. Dies reduziert den Serviceaufwand im Netz und den Stromverbrauch für die Signalverteilung. Auf längere Sicht und zur Erreichung von Bandbreiten oberhalb von 100 MBit/s führt eigentlich nichts an einer durchgängigen Glasfaser-Anbindung vom Hauptverteiler (HVt) bis zum Teilnehmeranschluss (TAL) vorbei.

Investitions-Aufwand bremst den Glasfaser-Anschluss zum Haus

Schon der Aufbau der regionalen Netze bis zu den Kabelverzweigern als FTTC-Lösung ist für Netzbetreiber nicht immer rentabel. Lange Strecken bei der Verlegung von Glasfasern und eine dünne Besiedlung erhöhen die Investitionskosten pro Anschluss schnell über die Wirtschaftlichkeitsgrenze hinaus. Dann bleiben nur zwei Möglichkeiten: entweder werden die Anschluss- und Monatspreise für die Kunden deutlich erhöht gegenüber dem gleichen Angebot in dichter besiedelten Räumen oder irgendjemand trägt die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke der Betreiber. Da man auf die Gleichbehandlung von Einwohnern in der Stadt und auf dem Land nicht verzichten will, bietet die Regierung den Einsatz von Fördermitteln aus EU-Töpfen, die Kommunen unter eng definierten Voraussetzungen gewährt werden für den Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke in Form einer Beihilfe an einen Netzbetreiber.

Wenn der Ausbau der Kabelverzweiger schon teuer ist, so steigen die erforderlichen Investitionen für den Ausbau der Glasfaser bis zum Hausanschluss um ein Vielfaches. Gerade die „letzte Meile“ (Last Mile) vom Kabelverzweiger bis zum Hausanschluss erfordert unvermeidbar umfangreiche Tiefbaumaßnahmen im überbauten Raum. Viele Kommunen haben keine eigenen Leerrohre in den Straßen verlegt, die zum Einziehen von Glasfasern genutzt werden könnten. Selbst vorhandene Leerrohre sind nicht in jedem Fall geeignet, da Glasfasern nur in Netzen mit stumpfem Winkel und mit geeigneter Wandstruktur mit Luftdruck in ein vorhandenes Leerrohr eingeblasen werden können. Neue Leerrohre in den Straßen kosten je nach Verlegungstechnik (Aufgraben, Saug-Spül-Technik, Durchschießen) von 80 bis 120 Euro pro Meter. Die Kosten für die Leerrohre selbst (unter 5 Euro pro Meter) und das Setzen von Schächten fallen dabei kaum zusätzlich ins Gewicht. Von den Leerrohren in der Straße bis zum Haus können fallweise Mini-Pipes ohne eine Öffnung der Oberfläche durchgeschossen werden. Für den einzelnen Hausanschluss kann bei einer unabhängigen Verlegung mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 1.600 Euro gerechnet werden. Dabei sind die Kosten der eigentlichen Übertragungstechnik und der Hausabschluss sowie die ggf. erforderliche Inhouse-Verkabelung noch nicht enthalten. Für den Bau eines neuen flächendeckenden Glasfasernetzes bis in jeden Haushalt dürften Investitionen in Höhe von 100 Mrd. Euro anfallen.

Für die Netzbetreiber sind auch Teilbeträge solcher Vorlauf-Investitionen zu hoch, um den Renditeerwartungen der Gesellschafter und Aktionäre gerecht zu werden. Infrastrukturvorhaben rechnen sich in den allermeisten Fällen erst bei einer 20-jährigen Abschreibungsfrist wie bei öffentlichen Infrastrukturen wie Kanalanschlüssen, Straßen und Bahntrassen. Mit den in der Telekommunikation üblichen drei bis sieben Jahren für die Abschreibung von Netzinfrastrukturen ist eine Rendite nur in Ausnahmefällen (z.B. in Ballungsgebieten) über einen kürzeren Zeitraum zu erzielen. Netzbetreiber gehen von einer Größenordnung von 15% der Haushalte im Versorgungsgebiet aus, die unter derzeitigen Bedingungen wirtschaftlich mit Glasfasern ausgebaut werden können und diese finden sich in Ballungsgebieten mit einer hohen Zahl von Wohneinheiten je Anschluss. Daher sind die Netzbetreiber immer noch sehr zurückhaltend beim Glasfaserausbau bis zum Hausanschluss. In anderen Ländern, die in der Glasfaser-Durchdringung deutlich vor Deutschland rangieren, hat in der Regel der Staat den Ausbau entweder als Infrastrukturmaßnahme subventioniert oder er ist selbst Betreiber der Telekommunikationsnetze. Hier sind die bestehenden alten Netzinfrastrukturen allerdings oft in einem solch schlechten Zustand, dass ein Ausbau mit VDSL überhaupt nicht in Betracht kommt.

Infrastruktur-Betrieb als neues Geschäftsmodell

Neben dem bisher üblichen Ausbau der Netze durch die großen Netzbetreiber mit ihren vertikal integrierten Wertschöpfungsstufen kann aufgrund der dargestellten Investitionsvolumina und der erforderlichen Abschreibungsfristen ist die Entstehung eigenständiger Betreibergesellschaften für die regionalen Zugangsnetze eine mögliche Alternative. Dabei sind verschiedene Geschäftsoptionen denkbar vom reinen Bereitstellen passiver Infrastrukturen (Leerrohre) über das Angebot „beleuchteter“ Glasfasern auf der Übertragungs- und Sicherungsebene im OSI-Schichtenmodell bis zur Realisierung von Übertragungsplattformen, an die sich andere Anbieter auf der Dienste-Ebene anschalten können. Der Aufbau und der Betrieb eines regionalen Breitbandnetzes rentieren sich nur in Ausnahmefällen für Ortsteile oder eine einzelne Kommune. Wenn sich aber mehrere Kommunen zusammenfinden oder auf Kreisebene entsprechende Aktivitäten entwickelt werden, ist ein zu mindestens kostendeckender Betrieb möglich.

Bislang erfolgt der Ausbau durch einen der großen Netzbetreiber, der sich dies fallweise durch die Kommune mittels Zuschüssen im Sinne einer Beihilfe mitfinanzieren lässt. Dabei bleibt das regionale Netz dabei aber im alleinigen Besitz des Netzbetreibers und die Kommune hat kein Mitspracherecht bei der Nutzung oder einem späteren Ausbau. Eine andere Möglichkeit ist ein Joint Venture zwischen einem Netzbetreiber und einer Kommune – eine Private Public-Partnership (PPP). Finanzierung und Nutzungsrechte werden bei diesem Modell vertraglich geregelt. In der extremen Ausprägung kann die Betreibergesellschaft als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Kreises agieren. Wenn die vorhandene Versorgung unzureichend ist und das eigentliche Endkundengeschäft an Kooperationspartner vergeben wird, ist dies wohl auch rechtlich mit dem kommunalen Versorgungsauftrag verträglich. Eine solche Konstellation kann von den dargestellten unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen für öffentliche Infrastruktureinrichtungen (bis zu 20 Jahre) im Vergleich zu den Kalkulationszeiträumen von drei bis fünf Jahren bei den Netzbetreibern profitieren.

Für den weiteren Ausbau der Netze bis zum Hausanschluss ist es naheliegend und konsequent, wenn Stadtwerke (oder Versorgungsunternehmen) neben den Hausanschlüssen für Wasser, Strom, Gas und Abwasser auch die Anbindung an ein passives Breitband-Netz schaffen und betreuen. Für ein solches Szenario spricht, dass Straßen durchschnittlich alle 10 bis 15 Jahre geöffnet oder saniert werden, oft im Auftrag eines Versorgungsunternehmens. Wenn eine Kommune oder ein Kreis heute für sich alleine oder zusammen mit einem Versorgungsunternehmen einen „Masterplan“ erstellt für den Aufbau eines Leerrohr-Netzes, dann können die geplanten Tiefbauarbeiten genutzt werden, um an geeigneter Stelle und in passender Tiefe Leerrohre im Beilauf mit zu verlegen. Die Verlegung von Leerrohren im Beilauf zu anderen Baumaßnahmen senkt die Kosten von den oben angeführten 80 bis 120 Euro pro Meter auf maximal 5 Euro pro Meter und das Leerrohr ist dabei schon enthalten. Dabei ist der eigentliche Hausanschluss allerdings immer noch ein offener Punkt, da entweder an jedem Grundstück ein Schacht und eine Muffe im Leerrohr gesetzt werden muss oder Minipipes von wenigen geeigneten Punkten in der Straße über einen längeren Abschnitt nachträglich verlegt werden müssen. Neubaugebiete sollten schon heute mit Leerrohren ausgestattet werden, die für eine spätere Glasfaserverlegung geeignet sind.

Bei entsprechender Vorplanung wird der Aufbau eines Glasfasernetzes (zunächst als Fiber-to-the-Building) über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren ausgeführt nur ein Bruchteil der erwähnten 100 Mrd. Euro kosten. Denn der Anschluss mit Glasfaser wird auf dieser Grundlage vermutlich bereits für 500 Euro zu realisieren sein. Wird dann jeder dritte Haushalt tatsächlich angeschlossen, ergibt sich ein abgeschätzter Break-even schon unter 15 Jahren! Um dies Wirklichkeit werden zu lassen, muss allerdings jetzt zügig mit den Planungen und der Verlegung begonnen werden.

Trennung von Netz und Dienst fördert den offenen Netzzugang

Die Rahmenbedingungen für die Glasfaser-Verlegung machen also offensichtlich neue Geschäftsmodelle erforderlich, die Rückwirkungen auf die Wertschöpfungsstufen haben werden. Eine Trennung von Netz- und Dienste-Ebene war in einem bis 1998 auf Telefonie ausgelegten Netz nicht sinnvoll. Für ein Breitbandnetz schafft dies neue Ansätze bei Kooperationen und ermöglicht alternative Geschäftsmodellen. Es wird in Zukunft allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, mehrere Leerrohrrassen parallel zueinander zu einem Haushalt zu führen. Allerdings ist es trotzdem vorstellbar, dass mehrere Glasfasern durch dasselbe Leerrohr ins Haus geführt werden. Die Kosten für eine zusätzliche Faser liegen bei ca. 3 Euro pro Meter und fallen somit gegenüber der Leerrohr-Verlegung kaum noch ins Gewicht. Der Einsatz mehrerer Glasfasern kann dann erforderlich sein, wenn die Schnittstellen zu Diensten unterschiedlicher Anbieter nicht verfügbar sind. Von der verfügbaren Bandbreite her ist es aber nicht erforderlich, unterschiedliche Fasern für mehrere gleichzeitig genutzte Breitband-Anwendungen zu installieren, können doch Geschwindigkeiten im GBit/s-Bereich für schnelle Datenübertragung, Sprache und Fernsehen in hochauflösender Qualität (HDTV) über ein und dieselbe Glasfaser zugeführt werden.

Wenn es genau wie es nur einen Wasseranschluss zum Haushalt und nur einen Gasanschluss zukünftig auch nur einen Leerrohranschluss gibt, muss von vornherein verhindert werden, dass ein solches regionales Monopol Einschränkungen in der Wahl der Dienste und Inhalte zur Folge hat. Das Leerrohr muss für alle interessierten Anbieter zu gleichen Bedingungen nutzbar sein. Selbst die Verwendung einer bereits angeschlossenen Glasfaser kann mehreren Dienste-Anbietern im Rahmen eines Open-Access-Modells zugänglich gemacht werden. In diesem Fall muss der Betreiber der Infrastruktur allerdings auch die notwendige Übertragungstechnik realisieren sowie eine Plattform, an der sich die interessierten Anbieter von Diensten anschließen können.

So ist es ein Szenario, dass ein Infrastrukturanbieter den Haus-Anschluss mit einem Leerrohr und einer beleuchteten Glasfaser realisiert und hierfür einen Monatsbetrag in Höhe von circa 10 Euro vom Anschlussinhaber (oder dem Diensteanbieter) berechnet. Mit diesem Betrag können über einen Zeitraum von 20 Jahren bei permanenter Nutzung 2.400 Euro eingenommen werden. Im Vergleich zu den Erschließungskosten von 1.000 bis 1.600 Euro ergibt sich sicher noch kein wirtschaftlich auskömmliches Modell wenn man berücksichtigt, dass die Vorfinanzierung der Investition, ein möglicher Zahlungsausfall und die Tatsache und dass sich nicht jeder Eigentümer anschließen lassen wird. Lassen sich die Investitionskosten wie oben erwähnt auf 500 Euro senken, z.B. bei einer Verlegung im Beilauf, und werden mehrere Anbieter von Diensten für eine Zusammenarbeit gewonnen, kann ein solches Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig und gewinnbringend sein. Dabei können aus Sicht des Nutzers Telefonie, Internet und Fernsehen, aber auch professionelle Anwendungen, z.B. in Verbindung mit Cloud-Computing auf Wunsch von unterschiedlichen Dienste- und Inhalte-Anbietern gebucht werden. Selbst bei diesen Marktgegebenheiten wird es immer noch eine erhebliche Zahl von Nutzern geben, die lieber ein Komplettangebot aus einer Hand und mit einer Rechnung haben, und auch das kann es in diesem Szenario realisiert werden.

Infrastruktur-Monopole müssen nicht wettbewerbsschädlich wirken

Wenn es nur einen Anbieter für den Teilnehmeranschluss gibt, dann muss durch entsprechende Regulierung und Überwachung sichergestellt werden, dass es nicht Missbrauch der Monopolsituation im Sinne einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Die Situation ist aber durchaus mit der heutigen vergleichbar. Derzeit hat die Deutsche Telekom immer noch deutlich mehr als 90% aller Hausanschlüsse in ihrem Besitz. Ein alternativer Netzbetreiber mietet nach den von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln und Konditionen die TAL (Teilnehmer-Anschluss-Leitung) von der Deutschen Telekom für eine Bitstream-Access. Diese Regelung hat sich in den letzten Jahren grundsätzlich bewährt, wenn es auch immer wieder unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der zu zahlenden Entgelte gibt. Ähnlich könnten die Regelungen für die neuen Anschlussnetze gestaltet werden. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich bei den Anschlussnetzen nur um passive Leerrohrnetze handelt oder um Netze mit beleuchteten Glasfasern.

Eine andere Frage ist, wer die Entscheidung trifft, dass ein Unternehmen oder ein Joint-Venture ein Anschlussnetz in einer Kommune, einem Kreis oder einer frei definierten Region aufbauen und betreiben darf. Für Wasser- und Strom-Anschlüsse sind die Verhältnisse kommunal geregelt. Es wäre eine Möglichkeit, es für die Breitband-Anschlussnetze genauso zu handhaben und den Kommunen das Recht vorzubehalten, die neue Anschluss-Infrastruktur zu betreiben. Eine andere Option ist, die Vergabe des Rechtes zum Aufbau eines Anschlussnetzes über ein Lizenzverfahren durch die Bundesnetzagentur zu regeln. Im einen Fall kann sich durch klamme Haushalte oder ein fehlendes Interesse der Kommunalpolitik ein Problem für einen planmäßigen Infrastrukturaufbau ergeben, im anderen Fall könnte es zu Verzögerungen kommen, wenn der Lizenznehmer den Aufbau nicht wie vorgesehen vornimmt. Mit WiMAX gibt es für diesen Fall bereits einen Präzedenzfall.

Dabei gibt es noch eine Reihe weiterer Fragen zu klären, z.B. im Hinblick auf eine zeitliche Exklusivität eines Netzes oder den offenen Wettbewerb von Anfang an, die Gewährung von Investitionsschutz für das Unternehmen, das den Aufbau zuerst betreibt. Wie wird mit Unternehmen verfahren, die trotz aller Investitionsrisiken als zweite ein Anschlussnetz aufbauen wollen? Für Ballungsgebiete und bei ersten wirtschaftlichen Erfolgen ist dies vermutlich kein unwahrscheinliches Szenario. Wer trägt die Kosten für die Entwicklung der erforderlichen Schnittstellen zwischen Netzplattform und Anwendungsdiensten? Wie erfolgt die technische Umsetzung im Haushalt, wenn über ein Leerrohr mehrere Glasfasern unterschiedlicher Anbieter zugeführt werden? Wer trägt die Verantwortung für den Fall von Netzausfällen und Fehlern? Wie wird die Qualität der erbrachten Leistung überwacht? Wer hält den Vertrag mit dem Kunden und hat die Kundenverantwortung? Diese Frage hat bereits beim Aufkommen der Service-Provider im Mobilfunk zu langwierigen Diskussionen geführt. Die Klärung der verschiedenen Fragen und die Entwicklung eines Masterplans für die Umsetzung ist eine Aufgabe für die Bundespolitik. Es könnte sich für den Standort Deutschland als fatal erweisen, die weitere Entwicklung alleine dem freien Spiel der Marktkräfte zu überlassen.

Fazit: die Umsetzung ist nicht trivial, aber realisierbar

Mit geeigneten Lösungsansätzen können Open-Access-Netze entstehen, die ihren Namen wirklich verdienen und für neuen und fairen Wettbewerb bei Diensten (Services) und Inhalten (Content) sorgen. Je nachdem, wer den Glasfaseranschluss beim Kunden realisiert, kann der Infrastrukturanbieter selbst eigene Dienste und Inhalte im Wettbewerb zu anderen Unternehmen anbieten, die seinen Anschluss mieten. Die heutige Struktur im Telekommunikationsmarkt kennt neben den auf Vermarktung spezialisierten Resellern in erster Linie vertikal integrierte Anbieter, die ihre Netze nur in Ausnahmefällen für andere Anbieter öffnen. So kann man sich heute nur schwer vorstellen, dass ein Kabelnetzbetreiber Sprachdienste anderer Netzbetreiber anbietet.

Bei einem weitgehend vergleichbaren Angebot von Internetzugang und Telefonie ist das sicher heute zu verschmerzen. Aber in Verbindung mit zukünftigen Angeboten für Bildung, Telemedizin, intelligenten Energiediensten (Smart Grid), häusliche Pflege, Hausautomation, Cloud-Computing, Diensten auf der Basis des Internets-der-Dinge (Vernetzung von Geräten) und weiteren innovativen Anwendungen der nächsten Jahre kann das geschlossene, vertikal integrierte Geschäftsmodell der heutigen Anbieter äußerst hinderlich und kontraproduktiv sein. Offene Strukturen schaffen insbesondere für junge und mittelständische Unternehmen neue Marktchancen.

 

Jürgen Kaack 19.03.2010, 09.41 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, BBCC, FttH, FttB, Private-Public-Partrnership,

Breitband leistungsfähiger gestalten - Profil von Dr. Jürgen Kaack

Telekommunikationsdienste sind eine wichtige Querschnitts-Technologie für nahezu alle Branchen und viele Lebensbereiche. Der Wettbewerbsfaktor Telekommunikation braucht leistungsfähige Infrastrukturen und das bedeutet sowohl flächendeckende Glasfasernetze, als auch schnelle Mobilfunknetze. Die Mitwirkung bei der Konzeption und dem Aufbau von Breitband-Netzen sowie bei innovativen Breitband-Anwendungen bilden derzeit die Schwerpunkte der beruflichen Tätigkeit von Dr. Jürgen Kaack - Managing Director der STZ-Consulting Group mit Sitz in Erftstadt.

"Die Arbeit an Veränderungsprozessen, neuen Geschäftsmodellen und Innovationen bei Produkten sowie Geschäftsmodellen begleitet mich schon während meines gesamten Berufslebens. Dies habe ich sowohl als angestellter Manager, Unternehmensgründer und Unternehmer als auch als Berater von Unternehmern und Kommunen versucht und teilweise auch erfolgreich umgesetzt", erklärt Dr. Jürgen Kaack im Interview mit media|NRW. Der besondere Reiz seines Berufes liege vor allem in der der Gestaltung von Veränderungsprozessen bei der Markteinführung neuer Produkte, Wachstumsvorhaben oder Kooperationen mit anderen Unternehmen und Restrukturierungen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht der promovierte Physiker dabei schon lange als das Zentrum für Telekommunikation in Deutschland, das von vielen großen und kleinen Unternehmen geprägt werde. NRW sei einer der wichtigen "Motoren" für die Entwicklung des IKT-Sektors und so erwarte er auch für die Zukunft interessante Entwicklungen und spannende Innovationen.
 
Wie die Informations- und Kommunikationstechnologie seinen Arbeitsalltag verändert hat und wofür Dr. Jürgen Kaack gerne einmal Zeit hätte, erfahren Sie im neuesten Profil von media|NRW.
 

Jürgen Kaack 09.03.2010, 11.24 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Innovation, Glasfaser, Förderung, Telekommunikation,

IKT und Breitband nicht im Fokus der Bundespolitik?

Die Bundesregierung hat wichtige Aufgaben vor sich, wie ein Konzept zur Regulierung des Finanzsektors, eine Reform des Gesundheitssystems und eine Vereinfachung des komplexen deutschen Steuersystems im Zuge einer grundlegenden Strukturreform.

Auch im Telekommunikationsbereich sind Weichenstellungen für die weitere Entwicklung vorzunehmen. Die Trennung der gleichzeitig durch das Bundeswirtschaftsministerium wahrgenommenen Gesellschafter-Rolle und der Aufsichtsfunktion über die Deutschen Telekom könnte Ungereimtheiten im Markt wie bei der Markteinführung von VDSL vor drei Jahren vermeiden, allerdings ist hierfür bislang kein Ansatz zu sehen. Vielleicht nicht direkt in Verbindung, aber sicher hiervon nicht ganz unbeeinflusst, fehlt ein Masterplan für den Aufbau einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur auf der Basis von Glasfaseranschlüssen bis in die einzelnen Haushalte, bekannt unter dem Schlagwort Fiber-to-the-Home (FttH oder auch als Fiber-to-the-Building FttB). Wie der internationale Vergleich mit im Breitband-Bereich weiter „entwickelten“ Ländern zeigt, gibt es langfristig keine Alternative zur Glasfaser. Funklösungen können geeignete Migrationstechnologien sein, und stellen auch langfristig sinnvolle Ergänzungen dar für die portable bis hin zur mobilen Internet-Nutzung. Funk ist aber sicher keine Substitutionslösung für ein Glasfasernetz.

Der Weg von der heutigen Netz- und Markt-Struktur hin zu einer leistungsstarken Glasfaser-Infrastruktur und die Positionierung der mobilen Lösungen braucht die Kooperation unterschiedlicher Unternehmen, auch über die engere Telekommunikationsbranche hinaus. Ziele, Umsetzungsoptionen und Kooperations-Szenarien zu entwerfen, ist Aufgabe bei Entwicklung des Masterplans. Hierzu gehören auch Überlegungen für eine sinnvolle Trennung von Übertragungsleistung und Diensten. Ob es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, den ordnungspolitisch vielleicht gewollten Wettbewerb auf der Ebene der Netzanschluss-Infrastruktur durch zu halten, erscheint mehr als fraglich. Wenn es im Teilnehmer-Anschlussbereich aber denn wieder lokale oder regionale Netzmonopole geben sollte, dann sind funktionierende Regelungen für einen Wettbewerb auf der Dienstebene zwingend erforderlich.

Für die Umsetzung einer flächendeckenden Hochleistungs-Infrastruktur ist sicher ein Zeitraum von 15 Jahren anzusetzen. Von alleine und nur durch die Marktkräfte wird ein solcher Masterplan aber wohl nicht entstehen, da die einzelnen Aufgaben über Planungshorizonte und Wirtschaftlichkeitsziele der einzelnen Telekommunikations-Unternehmen weit hinausgehen. Die Integration von Versorgungsunternehmen und Kommunen in einen solchen Prozess kann durch eine zentrale Koordinationsstelle gefördert und in Modellprojekten erprobt werden.

Der Masterplan für einen nachhaltige Ausbau der Breitbandinfrastruktur und die Entwicklung von Breitband-Anwendungen beispielsweise für Bildung, Medizin, Verwaltungseffizienz und Mobilitätsvorhaben könnte durch eine koordinierende Stelle im Sinne eines zentralen IKT-Kompetenzzentrums beschleunigt werden. Die möglichen Ergebnisse werden deutlich in Verbindung mit den Aktivitäten des Bundesinnenministeriums bei der Vorbereitung der rechtssicheren Email „de-mail“, der einheitlichen Behördenrufnummer D115 und bei den Lösungen rund um den elektronischen Personalausweis. Ohne die Koordination und das Projektmanagement durch das Bundesinnenministerium wären diese Lösungen nicht so weit, wie sie heute tatsächlich sind. Neben diesen großen und richtigen Lösungen gibt es aber eine Vielzahl von Anwendungen, die heute eher zufällig und getrieben von Einzelinteressen umgesetzt werden. Es ist nicht erkennbar, dass die Einrichtung einer solchen koordinierenden Institution für eine nachhaltige Breitbandinfrastruktur und für innovative Breitband-Anwendungen geplant ist, die Breitbandkompetenzzentren der Länder sind für eine solche Aufgabe nicht aufgestellt. Ohne eine aktive Rolle der Bundesregierung wird es nicht gelingen, den von der ITU im internationalen Vergleich festgestellten Rang 13 von Deutschland zu verbessern. Dabei sollte mittlerweile unstrittig sein, dass IKT eine entscheidende Querschnitts-Technologie ist für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes.

Die Anfang 2009 von der Vorgänger-Regierung gesetzten Breitbandziele für 2014: „Versorgung von 75% der Haushalte mit mindestens 50 MBit/s“ werden ohne konkrete Strategie leere Zahlen bleiben, genau wie die Zielsetzung, alle „weißen“ Flecken bis Ende 2010 zu schließen. Es zeichnet sich bereits ab, dass weiße Flecken noch über längere Zeiten bestehen bleiben werden. Das GAK-Förderprogramm ist auf jeden Fall schon mal bis Ende 2013 verlängert worden. Die Rahmenbedingungen für eine Förderung sind für viele Kommunen zu kompliziert und unnötig bürokratisch. Kommunen mit Nothaushalten sind in der Regel nicht in der Lage, Förderprojekte durchzuführen. So entsteht eine neue Ausprägung der digitalen Spaltung.

Bei den Breitband-Ausbau Projekten, die erfolgreich durchgeführt werden, darf unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Förderungen nur ein Ausbau mit 2 MBit/s gefordert werden. Diese Bandbreite ist als untere Grenze gerade geeignet, um Standard Internet-Anwendungen zu nutzen. Für Bildungs- oder Homeoffice-Anwendungen ist dies in der Regel zu wenig. Wie der weitere Migrationspfad zu höheren Bandbreiten aussehen kann, wird bei den Anbietern allerdings nicht hinterfragt. Da auch kein Masterplan für den Breitband-Ausbau existiert, werden die Kommunen in diesem Punkt alleine gelassen.

Als neues Mittel gegen eine unzureichende Breitband-Versorgung im ländlichen Raum wird derzeit LTE auf der Basis der digitalen Dividende gehandelt. An dem im Mai 2010 anstehenden Versteigerungsverfahren werden wohl auch nur die vier Mobilfunkunternehmen teilnehmen. Es wird interessant sein, zu beobachten, welche Breitbandangebote dabei für den ländlichen Raum herauskommen. Vielleicht verläuft die „Erfolgsgeschichte“ ähnlich wie vor drei Jahren diejenige mit WiMAX? Dabei war nach der Modifikation der Ausschreibungsbedingungen schon abzusehen, dass wirtschaftliche Geschäftsmodelle kaum vorstellbar sind. Schon WiMAX wurde damals als mögliche Technologie für die Next-Generation-Networks (NGN) gehandelt. Hiervon spricht schon lange niemand mehr und vermutlich wird auch keiner der Lizenznehmer die von der Bundesnetzagentur gesetzten Mindest-Ausbauziele erreichen.

Im Rahmen eines nutzenorientierten Technologie-Mix für die Breitband-Nutzung kann LTE eine komplementäre Ergänzung des stationären Netzes für portable und mobile Anwendungen darstellen. Die Basisstationen des LTE-Netzes müssen sich für den Transport hoher Bandbreiten auf jeden Fall auf ein stationäres Glasfaser-Netz abstützen. Auch die UMTS-Basisstationen werden derzeit Zug um Zug mit Glasfaser angebunden. Hier gehen der Ausbau des stationären Glasfasernetzes und der Aufbau mobiler Breitbandnetze durchaus Hand in Hand. Es bleibt abzuwarten, wann die Versorgung mit LTE den ländlichen Raum tatsächlich erreichen wird. Auch heute ist in der Regel gerade dort kein breitbandiger UMTS-Mobilfunkdienst verfügbar, wo auch die stationäre Breitband-Versorgung zu wünschen übrig lässt.

Die Bundesregierung ist zwar erst seit einigen Monaten im Amt, aber wenn es nachhaltige Entwicklungen im Telekommunikations-Markt im Sinne der Ziele für 2014 geben soll und Deutschland seinen Wettbewerbsvorteil halten will, dann muss bald etwas geschehen und es müssen Konzepte für eine nachhaltige Strukturierung des Telekommunikations-Marktes erarbeitet werden, die in einen Masterplan für Deutschland münden.

Jürgen Kaack 07.03.2010, 12.32 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, FttH, FttB, BBCC, LTE, Mobilfunk, Förderung, Innovation,

Geschäftsmodell Glasfaser

Das Internet verführt nicht nur immer mehr Kunden zu intensiver Nutzung, auch die zunehmende Anzahl mobiler Arbeiter, Online-Werbetreibender und Cloud-Computing nutzender Firmen lässt den Datenstrom wachsen. Damit erhöhen sich auch die Anforderungen an die Breitbanddienstleister. Was noch vor kurzem als modern und schnell galt, gilt heute bereits als langsam und rückständig. Ein Netz, das auch den Anforderungen der Zukunft standhalten soll, ist ohne Glasfaser kaum vorstellbar. Hier können verschiedene Ansätze helfen.

Mit den traditionellen Ansätzen der Telekommunikations-Industrie wird es allerdings schwierig, zu einem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur zu kommen. Meine Analyse betrachtet die verscheidenen Ansätze und diskutiert die Trennung von Netzinfrastruktur und Diensten als eine Möglichkeit zur Umsetzung. der vollständige Text findet sich hier.

Jürgen Kaack 04.03.2010, 09.35 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Telekommunikation, Glasfaser, Breitband, FttH, FttB, Private-Public-Partnership,

Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung

Nachdem der Bundesgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form für nicht mit dem Grundgesetz konform erklärt hat, müssen alle Provider die gespeicherten Daten löschen. Zu den bislang gespeicherten Daten gehörten Zeit eines Gespräches, Zielrufnummer und Dauer eines Gespräches. Bei Mobilfunk-Gesprächen kam noch der Ort hinzu, von dem aus das Gespräch geführt wurde. Im Online-Bereich wurden Email-Adressen, IP-Adressen und Termine gespeichert. Was nicht erfasst wurde, waren Inhalte von Gesprächen oder Mail-Nachrichten. Diese konnten und können nur nach vorherigem Gerichtsbeschluss abgehört werden.

Mit den Daten über den gespeicherten Zeitraum lassen sich Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen, die zu unterschiedlichen Zwecken verwendet werden können. Möglicherweise sind die Daten für Ermittlungen sinnvoll. Besteht daher jetzt nach dem Löschen der Verbindungsdaten eine erhöhte Gefahr durch kriminelle Aktivitäten? Vermutlich nicht, denn bei Verwendung von Prepaid-Karten und Internet-Cafes lässt sich die Speicherung von Verbindungsdaten weitgehend umgehen.

Auf der anderen Seite liegt in der Speicherung aller Daten ein nicht unerhebliches Risiko durch Datenverluste oder –missbrauch bei den speichernden Stellen. Es hat in den letzten Monaten ja mehrere Beispiele dafür gegeben, dass das Datenlecks auch bei den großen Netzbetreibern nicht ausgeschlossen werden können!

Viele Bürger gehen unvorsichtig mit ihren Daten um und geben mehr preis, als eigentlich nötig wäre. So sammeln die Betreiber von Bonus- und Kundenbindungsprogrammen viele Daten, die ebenfalls geeignet sind, Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Allerdings erfolgt dies freiwillig und niemand ist gezwungen, die Angebote der Bonus- oder Rabatt-Karten zu nutzen. Bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten sieht dies anders aus, wenn man die Vorteile eines Festnetz-Anschlusses, eines Mobilfunk-Vertrags und einer dauerhaften Email-Adresse nutzen will.

Daher ist es zu begrüßen, dass die unbegründete Speicherung der Verbindungsdaten zunächst unterbunden wurde.

Jürgen Kaack 03.03.2010, 21.47 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Mobilfunk, DSL, Datenschutz,

Breitband-Ausschreibung der Stadt Erftstadt

Die Stadt Erftstadt ist in vier Ortsteilen mit einer Breitband-Versorgung von mehrheitlich weniger als 1 MBit/s als unterversorgt anzusehen.  In einem Markterkundungsverfahren hat sich kein Anbieter bereit erklärt einen flächendeckenden Aufbau ohne Beihilfe vorzunehmen.

Eine Befragung von Bürgern und Unternehmern hat die schlechte Versorgung bestätigt und eine über 80%-ige Unzufriedenheit sowie eine hohe Wechselbereitschaft ergeben. Die Unterversorgung betrifft insgesamt 11.500 Einwohner und damit fast ein Viertel der gesamten Bevölkerung!

Daher wurde jetzt eine Ausschreibung gestartet, die Netzbetreibern die Möglichkeit gibt, sich bis zum 12. Mai 2010 mit Angeboten für einen Ausbau zu melden. Es wird eine Versorgung mit einer aus heutiger Sicht sicher ausreichenden Bandbreite von 16 MBit/s angestrebt. Die Ausschreibung findet sich auf dem Stadtportal von Erftstadt. Interessierte Betreiber können ergänzende Unterlagen bei der Stadtverwaltung anfordern.
 

Jürgen Kaack 01.03.2010, 16.01 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, DSL, Glasfaser, Funk, GAK, Fördermittel,

Deutschland bei IKT auf Platz 13

Die ITU als internationale Institution zur Standardisierung analysiert regelmäßig die Entwicklung der Durchdringung und Nutzung von Informations- und Kommunikations-Technologien (IKT) und ihren Anwendungen. Da dies ein komplexes Feld ist, hat die ITU einen Index entwickelt, der einen Vergleich der Länder ermöglicht. In den Index gehen drei Komponenten ein:

  • die Versorgung mit IKT-Anschlüssen und Diensten in Form von Festnetz- und, Mobilfunkanschlüssen, die verfügbare Bandbreite für die Internetnutzung und die Verfügbarkeit von Computern (z.B. gemessen an der Penetration
  • die Nutzungsintensität bei Telefonie, Mobilfunk und Internetnutzung
  • die Erfahrung der Nutzer für die Nutzung von Geräten und Diensten sowie die Effizienz der IKT-Nutzung


Die umfassende Berücksichtigung der verschiedenen Parameter gleicht unterschiedliche Entwicklungsstufen und Nutzungs-Vorlieben aus. So bekommt der Index trotz des generellen Nachteils von hoch-aggregierten Kennzahlen eine relevante Aussagekraft.

Die neueste Bewertung für 2007 zeigt, dass die skandinavischen Länder wieder an der Spitze rangieren, was an sich wenig erstaunlich ist. Zur Spitzengruppe gehören aber auch Korea, Großbritannien und die Schweiz. Deutschland liegt auf Platz 13 und damit u.a. vor Österreich, Frankreich, den USA und Kanada. Im Vergleich zur Bewertung von 2002 hat Deutschland einen Platz gut gemacht. Bemerkenswert ist die Entwicklung von China auch im IKT-Bereich mit einer Verbesserung um ganze 17 Plätze, bislang allerdings immer noch auf Platz 73. Steigerungen in ähnlich hohem Maße werden in einigen arabischen Staaten registriert, z.B. Saudi-Arabien um 18 Plätze (auf Platz 55). Auch Iran und Syrien haben sich um respektable 14 bzw. 13 Plätze verbessert.

Bei der Analyse der drei Komponenten zeigen sich interessante Unterschiede zwischen den Ländern. Bei den Ländern der Top10-Gruppe gibt es trotz hoher Durchdringung und intensiver Nutzung eine weitere Verbesserung insbesondere im Bereich der Nutzungseffizienz, aber auch bei der Nutzung von Internetdiensten. Deutschland weist ein Profil mit vergleichsweise guter Versorgung mit Anschlüssen und Geräten auf bei eher unterdurchschnittlicher Erfahrung und Nutzungseffizienz. Wenig verwunderlich ist, dass es nach wie vor einen erheblichen Unterschied zwischen den entwickelten Ländern, Schwellenländern und Entwicklungsländern gibt.

Die Analyse der IKT-Kennwerte bringt dann einen wirklichen Nutzen, wenn für die Weiterentwicklung die richtigen Schlüsse gezogen werden. In Deutschland ist die Durchdringung mit Telefon- und Mobilfunkanschlüssen auf einem hohen Niveau. Auch die verfügbare Bandbreite ist im Durchschnitt gut, insbesondere in den Ballungsgebieten. Daher findet sich Deutschland bei der ICT-Komponente „Versorgung“ sogar unter den Top10 aller Länder (2002 lag Deutschland noch auf Platz 12).

Für die weitere Entwicklung ist die noch vorhandene Spaltung zwischen Ballungs- und ländlichen Gebieten bedenklich, da Einwohner und Unternehmer im ländlichen Raum im Hinblick auf die Breitbandversorgung oft noch benachteiligt sind. Daneben fehlt in Deutschland ein Masterplan, der die Migration von der heute ausreichenden Versorgung zielgerichtet zu einer zukünftig notwendig Glasfaserversorgung bis in die Wohnung (Fiber-to-the-Home) aufzeigt. Zwar wird die Notwendigkeit für Bandbreiten von über 100 MBit/s für Standarddienste erst in 10 oder 15 Jahren in der Breite entstehen. Heute gibt es – außer für ausgewählte Unternehmenslösungen – keine Dienste, die eine solche Bandbreite überhaupt benötigen. Selbst hochauflösendes (HD)-Fernsehen ist mit unter 30 MBit/s realisierbar und dies ist derzeit die Anwendung mit dem derzeit höchsten Bandbreitenbedarf.

Unbestritten ist aber, dass der Bandbreiten-Bedarf laufend steigt und neue Anwendungen entwickelt werden, so dass es zu einer flächendeckenden Glasfaserversorgung bis zum Haushalt längerfristig keine Alternative gibt. Wenn nicht heute gezielt auf den Aufbau einer flächendeckenden Glasfaser-Versorgung hingewirkt wird, kann sich der Aufbau später als unverhältnismäßig teuer erweisen. Von alleine wird der notwendige Masterplan allerdings nicht entstehen und auch die Netzbetreiber werden diesen Plan nicht aus eigener Kraft aufstellen, da sie als Aktien-notierte Wirtschaftsunternehmen kürzere Amortisationszeiten brauchen. In einer Kooperation zwischen Netzbetreibern, Kreisen und Kommunen sowie Versorgungsunternehmen lassen sich allerdings durchaus tragfähige Geschäftsmodelle vorstellen.

Neben dem Masterplan für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur sollten in Deutschland Maßnahmen im Hinblick auf Verbesserung bei der Effizienz der IKT-Nutzung ergriffen werden. Dies beginnt bei der konsequenten Nutzung von IKT im Bildungssystem und bezieht die Förderung der Anwendungs-Entwicklung ebenso mit ein wie die Realisierung von Smart-City Lösungen. Bei den ICT-Kennzahlen drückt sich dies in einem Platz 20 bei der Nutzungsintensität und Platz 38 bei Erfahrungen und Effizienz aus. Bei beiden Kennwerten hat sich Deutschland relativ zu den anderen Ländern verschlechtert gegenüber 2002. Diese Kennzahlen sollten natürlich nicht überbewertet werden, aber sie zeigen doch Trends und Entwicklungsphasen auf.

Es gibt eine Reihe von Feldern, in denen die Entwicklung von Breitband-Anwendungen sinnvoll vorangetrieben werden kann. Dies betrifft sicher das Bildungssegment, das Ansätze für Verbesserungen der Lernerfolge unter Einsatz von IKT bietet. Gleichermaßen gilt es aber auch für den Gesundheitsbereich, in dem mit Hilfe von Telemedizin sicherlich Kosten ein zu sparen sind. Im Energiesektor steht die intensivere Nutzung von IKT-Lösungen noch aus, aber Begriffe wie „Internet-der-Energie“ und „Smart-Grid“ zeigen auf, dass hier Entwicklungen zu erwarten sind, die weit über einen intelligenten Stromzähler im Haushalt hinausgehen. Elektromobilität ohne eine intelligente Verteilung und Abrechnung ist kaum vorstellbar.

Im Bereich eGovernment sind Breitband-Dienste möglich, die sowohl die Effizienz bei der Erledigung erhöhen als auch die Interaktion zwischen Unternehmern, Bürgern und der Verwaltung erleichtern. Im Bereich der Mobilität bieten sich ebenfalls viele Ansätze zur Nutzung von IKT. Beginnend mit der Erfassung des Verkehrs über eine Kommunikation zwischen Fahrzeugen und mit der Straße bis hin zu einer gezielten Verkehrsleitung und dem Management der Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern.

Jürgen Kaack 26.02.2010, 15.48 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Telekommunikation, Breitband, Mobilfunk, Innovation, Smart-City, Förderung,

Eine neue Form der digitalen Spaltung?

Die digitale Spaltung der Gesellschaft in Onliner und (Non)liner wird schon seit längerem diskutiert. Da die Auswirkungen generell als negativ angesehen werden, bemüht sich die Politik die Voraussetzungen für die Nutzung des Internets zu schaffen und stellt Fördermittel für Kommunen zur Verfügung. Wenn der Ausbau in einer Region nach den Einschätzungen (und Kalkulationen) der Netzbetreiber nicht wirtschaftlich erscheint, kann unter bestimmten Rahmenbedingungen eine teilweise Förderung mit Bundes- und EU-Mitteln erfolgen (je nach Bundesland bis zu 90%).

Probleme in der Haushaltslage treffen in der Folge der Wirtschaftskrise und rückläufiger Gewerbesteuer-Einnahmen zunehmend mehr Kommunen. Sobald eine Kommune einen Nothaushalt aufstellen muss, kann sie allerdings in der Regel keine Fördermittel für den Breitband-Ausbau (z.B. aus dem GAK- oder GRW-Programm) mehr beantragen, da noch keine rechtliche Verpflichtung für den Breitband-Ausbau entstanden ist. Es ist zu erwarten, dass die "Gesundung" der öffentlichen Haushalte einige Jahre dauern wird, vermutlich länger als die Laufzeit der derzeitigen Förderprogramme zum Breitbandausbau (GAK-Programm ist bis 2013 verlängert).

So werden die betreffenden Kommunen wohl auch zukünftig ohne einen Ausbau ihrer Breitband-Infrastruktur auskommen müssen. Nun zeigt sich bei Befragungen der Bevölkerung und der Unternehmen in Verbindung mit Breitband-Projekten, dass sowohl für den Bürger als auch für Unternehmen ein schneller Breitbandzugang längst zu einem wichtigen Standortfaktor geworden ist. Familien prüfen vor einem Zuzug in eine Kommune vermehrt, wie die Breitbandversorgung ist für die Einrichtung eines Home-Office Arbeitsplatzes und die Bildungsbelange der Kinder. Unternehmen gehen bis zu einer Verlagerung ihres Standortes, wenn der schnelle Datenzugang nicht gegeben ist.

So entsteht durch die prekäre finanzielle Situation von Kommunen mit einem Nothaushalt eine zusätzliche Belastung, die einer Besserung entgegen wirkt. Da das Ziel der Bundesregierung, alle "weißen" Flecken der Breitband-Versorgung bis Ende 2010 zu schließen, wohl sowieso nicht erreicht wird, kommt diesem Effekt vielleicht keine so große Bedeutung mehr zu? Hier rächt sich wieder einmal, dass man die Breitbandversorgung nicht zur Grundversorgung erklärt hat. Da dies heute nicht mehr zu heilen ist, sollte die Politik nach anderen Lösungen suchen, um die flächendeckende Breitband-Versorgung auch den finanziell schwachen Kommunen zu ermöglichen! Für die Nutzung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat man ja auch in einigen Bundesländern geeignete Lösungen gefunden.

Jürgen Kaack 23.02.2010, 11.05 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Förderung, Glasfaser, FttH, DSL,

Fördermittel-Schwund?

Der Abruf der Fördermittel für den Breitband-Ausbau in der Fläche kommt so langsam etwas in Schwung. Gleichzeitig konnte man schon Anfang des Jahres hören, dass bei den Vergabestellen die Mittel für die Förderung für 2010 voraussichtlich knapp werden.

Dies ist schon erstaunlich, wenn man bedenkt, dass in 2008 kaum etwas von den 16,7 Mio. Euro abgeflossen sind, die der Bund für die Breitband-Förderung bereit stellt. Auch in 2009 wird der Abfluss der Fördermittel eher schwach gewesen sein. Somit dürfte alleine aus den beiden Vorjahren ein Vortrag in Höhe von über 30 Mio. Euro vorhanden sein. Hinzu kommen die weiteren Mittel für 2010.

Wenn die Fördermittel jetzt tatsächlich schon zu Beginn des Jahres knapp werden sollten, stellt sich die Frage, wo diese Mittel geblieben sind?

Jürgen Kaack 21.02.2010, 12.48 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Brteitband, Breitband-Ausbau, Fördermittel,

Studie zum Breitband-Ausbau in Deutschland

Deutschland liegt in der Breitband-Durchdringung laut Statistik der OECD von Juni 2009 auf Platz 11 mit einer Penetration von 29% der Bevölkerung. Spitzenreiter der Statistik ist dabei kein asiatischer Tigerstaat, sondern unser Nachbarstaat, die Niederlande (38%)! Aber auch die Schweiz und Canada liegen vor Deutschland.

Betrachtet man die Durchdringung mit Glasfaser-Anschlüssen bis zum Hasuhalt (FttH), dann liegt die Durchdringung (Stadn 04.2009) bei verschwindenden 0,4%! Korea und Japan sind hier seit langem Spitzenreiter mit 67 bzw. 67%, auch europäische Länder liegen um eine Größenordnung vor Deutschland (neben den skandinavischen Ländern gehört auch Frankreich mit 11% zu dieser Gruppe).

Auf der Basis langjähriger Beschäftigung mit Breitband-Themen habe ich eine ausführliche Anbieter- und Technologie-neutrale Studie zum Breitband-Ausbau erstellt, die u.a. auf dem Portal von Telecom.DE.com kostenfrei heruntergeladen werden kann
.

Die Studie richtet sich an Vertreter von Kommunen und Kreisen, die sich mit der Verbesserung der Breitbandversorgung und der Schaffung höherer Bandbreiten beschäftigen müssen, politischen Entscheidungsträgern. Neben der Darstellung der aktuellen Situation in Deutschland werden auch Vorschläge zur Verbesserung der Fördermaßnahmen und zu nachhaltigenGestaltung des Breitband-Ausbaus in Richtung auf ein flächendeckendes Glasfasernetz analysiert.

Folgende Themen werden in der Studie behandelt:
  1. Wachsender „Breitband-Hunger
  2. Breitbandausbau erfolgt nicht als Selbstzweck
  3. Problemfall regionale Zugangsnetze
  4. Ablauf eines Breitbandprojektes im ländlichen Raum
  5. Ziele und Realität beim Breitbandausbau klaffen auseinander
  6. Förderung heute auf „schmalbandigen“ Breitbandausbau begrenzt
  7. Techniken für eine zukunftssichere Breitbandversorgung
  8. Breitbandausbau in der Fläche braucht neue Geschäftsmodelle
  9. Politische Rahmenbedingungen zur Zielerreichung anpassen
  10. T-City als Beispiel für Veränderungen durch Breitbandanwendungen
  11. Fazit

Jürgen Kaack 15.02.2010, 10.37 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: | Tags: Breitband, Glasfaser, DSL, Förderung, GAK, VDSL,

TAL-Preise und Breitband-Ausbau?

Der Breitband-Ausbau in Deutschland kommt eher schleppend voran - insbesondere im ländlichen Raum! Auch der Abfluss der auch in diesem Jahr wieder bereit gestellten  Mio 16,7 € ist langsam. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen, über die ich schon verschiedentlich geschrieben habe.

Die jetzt als "Beschleunigungs"-Maßnahme in die Diskussion gebrachte Erhöhung der TAL-Preise (Teilnehmer-Anschluss-Leitung) zugunsten der Deutschen Telekom ist aus verschiedener Sicht unsinnig und bringt für den Netzausbau kaum etwas.

Zum einen haben wir in Deutschland (und auch in Europa) die Entscheidung getroffen, Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt zu schaffen. Gegen die starke Stellung der ehemaligen Monopolisten haben die oft mittelständischen Wettbewerber nur bei einer asymmetrischen Regulierung eine Chance, die den Wettbewerbern Vorteile verschafft. Von daher gesehen macht die Entscheidung der Bundesnetzagentur vom letzten Frühjahr zur Senkung der TAL-Preise durchaus Sinn. Dies wieder ändern zu wollen, würde die Wettbewerbssituation schwächen.

Der Ausbau wird derzeit aus Sicht der Netzbetreiber am ehesten durch fehlende Investitionsmittel begrenzt. Selbst bei ausreichendem Kapital würde ein überproportional starker Infrastruktur-Ausbau die kurz- bis mittelfristige Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Auch bei Zahlung von öffentlichen Beihilfen  zur  Deckung von Wirtschaftlichkeitslücken bleiben noch erhebliche Investitionssummen durch die Netzbetreiber zu tragen. Da sich die einzelnen Ausbau-Vorhaben typischerweise erst nach drei bis fünf Jahren amortisieren, verschlechtert sich somit die kurzfristige Ergebnislage. Dies gilt auch für die Deutsche Telekom, die sich aus Sicht ihrer Aktionäre sicher nicht erlauben kann, schlechte Quartalsberichte vorzulegen.

So bleibt es für den Ausbau des Breitbandnetzes in der Fläche das Beste, auf möglichst viele Anbieter zu setzen - auch auf mittelständische Unternehmen -  und Kooperationen mit Kommunen und Kreisen zu nutzen. Ein Abbau von Bürokratie bei der Beantragung von Fördermitteln würde zusätzlich helfen.

 

Jürgen Kaack 07.02.2010, 16.55 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, Förderung, DSL,

Breitband-Ausbau aus Sicht der Kommunen

Viele Kommunen sind heute noch teilweise unversorgt mit Breitband-Zugängen zum Internet oder haben nur eine langsame Anbindung mit weniger als 1 Mbit/s und sind damit nach der Definition der EU unterversorgt. Dabei ist auch eine Versorgung mit 2 Mbit/s - der Minimalforderung bei Breitband-Förderprojekten - nicht wirklich begeisternd bei der Internetnutzung. 16 Mbit/s sind heute ein gängiger Standard, mit dem die meisten Anwendungen gut erledigt werden können - bis auf Fernsehen in guter Qualität und ein schneller Austausch von großen Datenmengen.

Obwohl der Breitband-Ausbau für die Netzbetreiber gängige Praxis ist, so sind die Rahmenbedingungen von Kommune zu Kommune etwas unterschiedlich. In vielen Kommunen fehlt es an Erfahrung mit Breitband-Themen. Dies ist ja auch durchaus kein Tagesgeschäft für eine Stadt- oder Kreisverwaltung.

Bei der Projektduchführung sind die engen Vorgaben der Förderrichtlinien ein zu halten und die tatsächliche Versorgungssituation zu erheben, eine Markterkundung bei den Netzbetreibern durchzuführen und die Bedarfssituation durch eine breite Befragungsaktion zu erheben. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine transparente, Technologie- und Anbieter-neutrale Ausschreibung vorzunehmen.

Für die Umsetzung des Breitband-Ausbaus gibt es unterschiedliche Technologien von Funk-Lösungen über den Ausbau des heutigen Netzes durch schnelle Anbindung der Kabelverzweiger bis zu Glasfaserlösungen bis zum Hausanschluss.

Eine Übersicht über die Randbedingungen, Technologien und Vorgehensweise beim Breitbandausbau informiert ein ausführlicher Text, den ich nach dne Erfahrungen bei verschiedenen Breitband-Projekten und Gesprächen mit Beteiligten bei Kommunen und Netzbetreibern erstellt habe. Der Text kann kostenlos heruntergeladen werden auf der Seite meines Blogs beim IKT.NRW-Clusters.

 

Jürgen Kaack 31.01.2010, 17.50 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation

Der Unsinn der 1 Mbit/s Grenze beim Breitband-Ausbau in der Fläche

Die Beantragung von Förderungmitteln für den Breitband-Ausbaus nach dem GAK-Programm ist nur dann erfolgversprechend, wenn derzeit im jeweiligen Ortsteil mehrheitlich eine Bandbreite von weniger als 1 Mbit/s verfügbar ist – und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Dann kann die Kommune im Rahmen einer Ausschreibung Angebote für einen Ausbau mit mindestens 2 Mbit/s einfordern. Nur wie weit kommt der Nutzer bei der heutigen multimedialen Aufbereitung vieler Internetseiten und bei der beruflichen Nutzung im Homeoffice mit 2 Mbit/s? Eine sinnvolle Nutzung des Internets erfordert eher 16 Mbit/s und in Ballungsgebieten sind folgerichtig bereits Anschlüsse mit 50 Mbit/s großräumig zu bekommen. Damit ist auch hochauflösendes Fernsehen über den Internet-Anschluss ohne Einschränkungen möglich.

 

Bei einem aktuellen Projekt des Breitband-Ausbaus in der Fläche wurde eine umfassende Befragung bei Bürgern und Unternehmern durchgeführt. Dabei musste ein Ortsteil mit weniger als 5.000 Einwohnern aufgeteilt werden in einen Teil mit einer „ausreichenden“ Versorgung von mehrheitlich mehr als 1 Mbit/s und einem mit durchschnittlich weniger als 1 Mbit/s unterversorgten Teil. Der Unterschied in der durchschnittlichen Bandbreite beträgt knapp 1 Mbit/s. Zwar lässt sich beim Grad der Unzufriedenheit noch ein Unterschied von über 15 % feststellen, der absolute Wert liegt aber bei fast 80 % und spricht nicht für allgemeine Zufriedenheit. Betrachtet man die Wechselbereitschaft, so ist der Unterschied mit unter 5 % deutlich kleiner.

 

Die Notwendigkeit der Unterteilung von einzelnen Ortschaften in Teile mit höherer und zu geringer Versorgung ist ein von der EU vorgegebener Bürokratismus, der nur schwer nachvollziehbar ist, am wenigsten für betroffene Bürger! Im Rahmen des beschriebenen Förderprojektes haben sich Einwohner eines anderen Ortsteils an die Stadtverwaltung gewendet, weil sie nicht berücksichtigt werden. Der Grund ist formal sehr einfach: nur ca. 7 % der Anschlüsse haben eine Bandbreite von weniger als 1 Mbit/s und so besteht keine Förderfähigkeit! Allerdings reicht die verfügbare Bandbreite in diesem Ortsteil nur bis 3 Mbit/s, nach Brüsseler Rahmenbedingungen aber im Sinne der Daseinsvorsorge völlig ausreichend! Wen stört es dabei außerhalb der Kommune, dass Bürger nicht in diesen Ortsteil neu zuziehen oder die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes nicht möglich ist?

 

Nicht nur Einwohner betroffener Ortschaften können diese Regelungen nicht nachvollziehen, sie schaffen auch keine nachhaltige Zukunftssicherheit. Erfolgt mithilfe von Fördermitteln und nach Durchlaufen eines aufwändigen Projektes ein Ausbau mit 2 Mbit/s oder vielleicht sogar mit 6 Mbit/s, so kann man sicher sein, dass nach einigen Jahren wieder Unzufriedenheit bei privaten und gewerblichen Internetnutzern aufkommen wird! Wie der Weg zu den von der Bundesregierung im Jahr 2009 proklamierten ziel von 50 Mbit/s für 75 % der Haushalte in 2014 aussehen soll, bleibt völlig im Dunkeln. Die Netzbetreiber und Kommunen werden es schon irgendwie einrichten …

 

Es lässt sich unschwer prognostizieren, dass das für 2010 gesetzte Ziel der Schließung aller weißen Flecken nicht erreicht wird. Vorsorglich hat man das GAK-Förderprogramm schon mal bis 2013 verlängert. In den Ballungsgebieten wird eine Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s sicher erreicht werden und schon heute finden sich entsprechende Angebote überwiegend auf der Basis von Fiber-to-the-Curb Konzepten (z.B. mittels VDSL) oder über einen Ausbau der Kabelnetze. Vereinzelt wird auch der Fiber-to-the-Home Ansatz realisiert. Aber wie sieht die übergreifende Strategie für den ländlichen Raum aus, der wie das Beispiel von Kaarst oder Bad Homburg beweist, ja schon dicht an den Grenzen der Ballungsgebiete beginnt?

 

Jürgen Kaack 30.01.2010, 14.48 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, DSL, Förderung, GAK, VDSL,

Weihnachtsgrüße

Liebe Leser meines Blogs,

das Jahr 2009 geht so langsam wieder zu Ende und hat für manche Veränderungen gesorgt. Die Wirtschaftskrise hat manche Unternehmen betroffen, Umsätze einbrechen lassen sowie zu teilweise massiver Kurzarbeit geführt  und auch die Haushalte vieler Kommunen gebeutelt. Die Telekommunikationsbranche ist dabei durch ihre querschnittliche Nutzung in allen Branchen und im privaten Umfeld weniger von der Krise betroffen als die meisten anderen Branchen. Dabei verändert sich auch die Telekommunikations-Industrie laufend und für einige Anbieter durchaus auch in dramatischer Weise. Dies betrift sowohl das Diensteangebot als auch die Anbieter als Unternehmen.

Es zeichnet sich für mich ab, dass sich die bislang geschlossenen, vertikal integrierten Geschäftsmodelle öffnen zu Open-Access Strukturen. In den vergangenen Jahren war ja eigentlich nur die Wertschöpfungsstufe des Vertriebs mit Vermarktung und Kundenbetreuung für andere Anbieter offen. Mit steigender Bandbreite in den Netzen steigen die Investitionskosten und die Notwendigkeit Infrastrukturen mehrfach zu nutzen. Gleichzeitig sollten sich unter diesen Bedingungen neue Geschäftsmöglichkeiten auch für mittelständische Anbieter von Diensten ergeben.

Der Markt ist somit nicht nur in ständiger Veränderung, sondern bleibt weiter gestaltbar und spannend! Interessant wird eine Industrie nicht nur durch die Änderungen der technischen Grundlagen und der Angebote, sondern insbesondere durch die Menschen, die sie schaffen, gestalten und verändern.

Ich möchte allen Lesern frohe und erholsame Feiertage wünschen und einen guten Start in ein hoffentlich erfolgreiches neues Jahr, in dem sowohl berufliche als auch private Wünsche und Belange zu ihrem Recht kommen!

Beste Grüße

Jürgen Kaack

Jürgen Kaack 23.12.2009, 18.14 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Allgemeines

Verwaltung hat Telekommunikations-Experten beauftragt

Auszug aus der Pressemitteilung der Stadt Erftstadt vom 10.12.2009:

"... Daher ist es umso ärgerlicher, dass etwa 3.000 Haushalte in Erftstadt nur mit einer langsamen Internetverbindung versorgt sind. Nach den Erkenntnissen der Verwaltung sind die Einwohner von Erp, Friesheim, Gymnich und Teile von Bliesheim hiervon betroffen. Für Bürgermeister Dr. Franz-Georg Rips ist dieser Zustand nicht länger akzeptabel: Eine Breitbandanbindung mit mindestens 1 Mbit/s im ganzen Stadtgebiet gehört für uns zur Daseins-Vorsorge und zur Wirtschaftsförderung.

Da es unterschiedliche technische Möglichkeiten zur Umsetzung gibt, der Weg zu einer Verbesserung der Breitbandanbindung teuer und die Beantragung von Fördermitteln des Landes kompliziert ist, hat sich der Rat der Stadt Erftstadt entschlossen, fachliche Unterstützung einzuholen. Der in Erftstadt ansässige Telekommunikations-Experte Dr, Jürgen Kaack, Leiter der STZ-Consulting Group, wurde Mitte November beauftragt, die Stadt in diesem Punkt beratend zu unterstützen. Dr. Kaack ist seit über 25 Jahren im Telekommunikationsmarkt tätig und kennt die Probleme mich schlechter Internetversorgung und zeigt Lösungswege auf.

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt wurden die ersten Schritte bereits unternommen und eine Markterkundung bei den im Stadtgebiet tätigen Netzbertreibern eingeleitet. Es zeichnet sich ab, dass kein Unternehmen einen Ausbau ohne öffentliche Beihilfe vornehmen will. Daher wird für Anfang nächsten Jahres ein öffentliches Ausschreibungsverfahren vorbereitet, ..."

Die vollständifge Pressemitteilung findet sich auf der Seite des Stadtportals.


Jürgen Kaack 23.12.2009, 10.40 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Förderung, DSL, Glasfaser, Funk,

Die Voraussetzungen für den Glasfaserausbau sind vorhanden

Zur Abgrenzung von Risiken können eigenständige Projekt- oder Infrastrukturgesellschaften für die passiven Breitband-Netze sinnvoll sein. Dabei bieten Private-Public-Partnership (PPP) Modelle die Chance, unterschiedliche Stärken zu verbinden. Dabei ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die Betreibergesellschaft nur die Leerrohr-Infrastruktur baut und unterhält, oder ob auch Glasfaser eingezogen und in einem weiteren Schritt der Wertschöpfung auch „beleuchtet“ werden. Dies hängt zum einen von den vorhandenen Kompetenzen ab und ist zum anderen eine Frage der Wirtschaftlichkeit.

 

Ein noch zu lösendes Problem liegt in der Gestaltung von einheitlichen Schnittstellen für die unterschiedlichen Protokolle von Diensten und Inhalten. Nur mit solchen technischen Standards kann die gemeinsame Glasfaser-Leitung auch tatsächlich in den Haushalten und Unternehmen für die unterschiedlichen Dienste und Inhalte genutzt werden! Weitere Fragen für solche offenen Strukturen sind im Zusammenhang mit Kundenbetreuung, Rechnungsstellung, Datenschutz etc. zu klären. Es muss verhindert werden, dass Anbieter mit ihren Lösungen willentlich oder unwillkürlich andere Anwendungen stören oder Netze lahmlegen. So stellt sich die Frage, ob es eine Zertifizierung oder Zulassung von Anbietern geben soll. Auch der Aspekt der Kundenbeziehung und die in der Telekommunikation immer wieder gerne diskutierte Frage der „Customer-Ownership“ bedürfen einer neuen Definition. Es wird auf dem Weg zu einer flächendeckenden Glasfaser-Infrastruktur nicht ohne eine Koordination durch eine staatliche Institution wie ein Breitband (BBCC) oder IKT-Kompetenzzentrum funktionieren. Andernfalls wird es wesentlich länger dauern und es wird viel Doppelarbeit geben, da immer wieder ähnliche Modelle aufs Neue erprobt oder verworfen werden müssen. Ländliche Regionen, die auch schon mal an den Grenzen der Ballungsgebiete anfangen, könnten ohne staatliche Koordination das Nachsehen haben und länger von einem Glasfaserausbau abgeschnitten bleiben.

 

Die wichtigen Bausteine auf dem Weg zu einem zukunftssicheren Breitbandnetz entlang der Wertschöpfungskette sind heute bereits vorhanden:

  • Hersteller von Übertragungstechnik, Glasfasern und Infrastrukturkomponenten sind vorhanden und verfügen über erforderliche Systeme
  • Regionale Betreiber- oder Projektgesellschaften für die passive Infrastruktur (Leerrohr-System) können gemeinsam mit Kommunen, Stadtwerken, Versorgern und anderen Institutionen gebildet werden
  • ·Betreiber-Gesellschaften für offene Netzplattformen, die die Übertragung über die regionalen Netze ermöglichen und Anbietern von Telekommunikations-Diensten, Anwendungen und Inhalten den Zugang ermöglichen können unter Einbeziehung von bestehenden Netzbetreibern gebildet werden
  • Angebote von Diensten und Inhalten sind bereits heute vorhanden (z.B. von den Netzbetreibern, Kabelfernsehgesellschaften und Medienanbietern) und werden sich bei Vorhandensein offener Plattform schnell erweitern um neue mittelständische Unternehmen
  • Vermarktung und Kundenbetreuung wird bereits heute durch unterschiedliche Unternehmenstypen (Netzbetreiber, ISP, Kabelnetzbetreiiber, Diensteanbieter, Reseller, MVNO etc.) realisiert
  • Kundengeräte (Router, Antennen, Settop-Boxen etc.) werden auf bei neuen Übertragungstechniken benötigt. Bei wachsendem Markt und einer Standardisierung ist hier nicht mit Engpässen zu rechnen. Vermutlich werden auch zukünftig Produktbündel bei längeren Vetragslaufzeiten preisreduziert angeboten

 

Der größte Schritt auf dem Wege zu einer Breitband-Infrastruktur liegt nicht in der Schaffung der „neuen“ Wertschöpfungsstufe der regionalen Betreibergesellschaften für passive Leerrohr-Netze, sondern in der Öffnung der bislang weitgehend geschlossenen vertikalen Geschäftsmodelle hin zu offenen Strukturen mit Schnittstellen und Standards für die Anbindung von Angeboten dritter Anbieter.

Jürgen Kaack 21.12.2009, 09.26 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfasr, Kooperationen, Private-Public-Partnership, FttH, FttB,

Horizontal kooperieren statt vertikal integrieren!

Mit der Trennung von Übertragungsleistung und Diensten bzw. Inhalten  in Telekommunikationsnetzen entstehen "Open-Access"-Netze, die ihren Namen wirklich verdienen und für neuen Wettbewerb bei Diensten und Inhalten sorgen werden. Je nachdem, wer den Glasfaser-Anschluss für die Übertragung realisiert, kann auch selber eigene Dienste und Inhalte im Wettbewerb anbieten. Die heutige Struktur im Telekommunikations-Markt kennt neben den auf Vermarktung spezialisierten Resellern in erster Linie vertikal integrierte Anbieter, die ihre Netze nur in Ausnahmefällen für andere Anbieter öffnen. So kann man sich heute nur schwer vorstellen, dass ein Kabelnetzbetreiber Sprachdienste der Deutsche Telekom oder von Vodafone anbietet. Umgekehrt ermöglicht die Deutsche Telekom derzeit keine Kabelfernseh-Angebote über ihr VDSL-Netz. Bei einem vergleichbaren Angebot ist das sicher heute zu verschmerzen. Aber in Verbindung mit zukünftigen Angeboten für Bildung, Telemedizin, Smart-Grid, häusliche Pflege, Hausautomation und weitere innovative Anwendungen der nächsten Jahre kann das geschlossene, vertikal integrierte Geschäftsmodell der heutigen Anbieter äußerst hinderlich und kontraproduktiv sein.

Für den Aufbau der zukunftssicheren Glasfasernetze im Anschluss-Bereich kommen sicher auch die heutigen Netzbetreiber selber in Betracht, obwohl das Volumen der Investitionen in passive Netze und die Abschreibungszeiträume die derzeit zu beobachtende bremsende Wirkung auf den Breitband-Ausbau zeigen. Auf der Netzbetreiber-Seite ist heute insbesondere NetCologne auf den Zug der Glasfaser-Versorgung mit Verlegung eigener Fasern bis zum Haus aufgesprungen. In anderen Pilot-Städten wie Coburg, Gelsenkirchen oder Schwerte erfolgt der Ausbau durch kommunale Organisation, z.B. die Stadtwerke. Ähnlich wie der Ausbau der VDSL-Netze wird es für die Netzbetreiber auch beim Ausbau der Glasfaser-Netze bei der Fokussierung auf Ballungsgebiete bleiben. Kleinstädte und der ländliche Raum dürfen aber bei der Glasfaser-Versorgung nicht abgehängt werden.

Für den weiteren Ausbau der Netze ist es naheliegend und konsequent, dass Stadtwerke (oder Versorgungsunternehmen) neben den Hausanschlüssen für Wasser, Strom, Gas und Abwasser auch die Anbindung an ein passives Breitband-Netz schaffen und betreuen. Die Abschreibungszeiträume sind für diese Infrastrukturen gleich lang und die Verlegekosten vergleichbar hoch.

 

Ein weiterer Aspekt spricht für ein solches Szenario: Straßen werden durchschnittlich alle 10 bis 15 Jahre einmal geöffnet. Wenn eine Kommune heute einen „Masterplan“ erstellt für den Aufbau eines Leerrohr-Netzes, dann können die so oder so anfallenden Tiefbauarbeiten genutzt werden, um an geeigneter Stelle und in passender Tiefe Leerrohre im Beilauf mit zu verlegen. Dabei ist der eigentliche Hausanschluss allerdings immer noch ein offener Punkt, da entweder an jedem Grundstück ein Schacht und eine Muffe im Leerrohr gesetzt werden muss oder Minipipes von wenigen geeigneten Punkten in der Straße über einen längeren Abschnitt nachträglich verlegt werden müssen. Auf jeden Fall wird bei entsprechender Vorplanung der Aufbau eines Glasfasernetzes (zunächst als Fiber-to-the-Building) wesentlich weniger kostenintensiv als eine Verlegung mit gesonderter Tiefbau-Verlegung. Um dies Wirklichkeit werden zu lassen, muss aber jetzt mit den Planungen und der Verlegung begonnen werden.

 

Auf diesem Wege wird der Anschluss mit Glasfaser vermutlich bereits für 500 Euro zu realisieren sein. Wird dann jeder dritte Haushalt tatsächlich angeschlossen, ergibt sich ein (ohne Zins und Zinseszins) ermittelter Break-even schon unter 15 Jahren! So lässt sich ein organisch wachsender Glasfaserausbau in Deutschland ohne öffentliche Mittel in Höhe von 100 Mrd. Euro finanzieren. Dabei können Fördermittel – oder Bürgschaften für regionale Betreibergesellschaften helfen, um entsprechende Projekte in Gang zu bringen.


 

Jürgen Kaack 18.12.2009, 09.20 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, FttH, FttB, digitale Spaltung, Open Access,

Investitionsaufwand für Glasfasernetze erfordert neue Geschäftsmodelle

Auf längere Sicht und zur Erreichung von Bandbreiten oberhalb von 100 Mbit/s führt eigentlich nichts an einer durchgängigen Glasfaser-Anbindung bis zum Hausanschluss vorbei. Gerade die „letzte Meile“ vom Kabelverzweiger bis zum Hausanschluss erfordert allerdings in der Mehrzahl aller Fälle Tiefbaumaßnahmen. In der Regel haben die Kommunen keine eigenen Leerrohre in den Straßen verlegt, die zum Einziehen von Glasfasern genutzt werden könnten. Selbst vorhandene Leerrohre können nicht in jedem Fall genutzt werden, da Glasfaser nur in Netzen mit stumpfem Winkel und mit geeigneter Wandstruktur mit Druck in ein vorhandenes Leerrohr eingeblasen werden können.

 

Wenn Leerrohre neu in allen Straßen verlegt werden müssen, fallen erhebliche Kosten an. Je nach Verlegetechnik (Aufgraben Saug-Spül-Tecnik, Durchschiessen) ist mit Kosten in Höhe von 80 bis 120 Euro pro Meter zu kalkuliert. Die Kosten für die Leerrohre selber (unter 5 Euro pro Meter) und das Setzen von Schächten fallen dabei kaum zusätzlich ins Gewicht. Von den Leerrohren in der Straße bis zum Haus können fallweise Mini-Pipes ohne eine Öffnung der Oberfläche durchgeschossen werden. Für den einzelnen Hausanschluss auf der Basis von Leerrohren kann bei einer unabhängigen Verlegung ohne Kostenteilung mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 1.600 Euro gerechnet werden. Dabei sind die Kosten der eigentlichen Übertragungstechnik und der Hausanschluss sowie die ggfs. Erforderlich Inhouse-Verkabelung noch nicht enthalten. Für den Bau eines neuen flächendeckenden Glasfasernetzes bis in jeden Haushalt dürften Investitionen in Höhe von 100 Mrd. Euro anfallen.

Für die Netzbetreiber sind auch Teilbeträge solcher Vorlauf-Investitionen in der Regel zu hoch, um den Renditewünschen der Gesellschafter und Aktionäre Genüge zu tun. Infrastruktur-Vorhaben rechnen sich in den allermeisten Fällen erst bei einer 20-jährigen Abschreibungsfrist, wie sie auch bei öffentlichen Infrastrukturen wie Straßen und Schienen üblich ist. Mit den in der Telekommunikation an zu treffenden drei bis sieben Jahren für die Abschreibung von Netzinfrastrukturen ist eine Rendite nur in Ausnahmefällen (z.B. in Ballungsgebieten) über einen kürzeren Zeitraum zu erzielen. Einige Netzbetreiber gehen von einer Größenordnung von 15 % der Haushalte im Versorgungsgebiet aus, die unter derzeitigen Bedingungen wirtschaftlich mit Glasfaser ausgebaut werden können. Daher sind die Netzbetreiber immer noch sehr zurückhaltend beim Glasfaser-Ausbau bis zum Hausanschluss. In anderen Ländern, die in der Glasfaser-Durchdringung deutlich vor Deutschland rangieren, hat meist der Staat den Ausbau entweder als Infrastruktur-Maßnahme subventioniert oder er ist selber Betreiber der Telekommunikationsnetze. Hier sind die bestehenden, alten Netzinfrastrukturen allerdings oft in einem solchen Zustand, dass ein Ausbau mit VDSL überhaupt nicht in Betracht kommt.

 

Die Rahmenbedingungen für die Glasfaser-Verlegung machen neue Geschäftsmodelle erforderlich, um den Ausbau zu beschleunigen und in die Fläche zu bringen. Eine Trennung von Netz- und Dienste-Ebene war in einem bis 1998 auf Telefonie ausgelegten Netz nicht sinnvoll. Für ein Breitband-Netz schafft dies neue Ansätze bei Kooperationen und Geschäftsmodellen gemeinsam mit neuen Partnern. Es wird in Zukunft alleine aus wirtschafltichen Gründen nicht möglich sein, mehrere Glasfaser-Trassen unabhängig voneinander zu einem Haushalt zu führen. Von der verfügbaren Bandbreite ist das auch nicht erforderlich, können doch selbst GBit/s über eine Faser übertragen werden. Schnelle Datenübertragung, Sprache und Fernsehen in hochauflösender (HD)-Qualität können über ein und dieselbe Glasfaser zugeführt werden. Wenn es genau wie es nur einen Wasseranschluss zum Haushalt und nur eine Gasleitung zukünftig auch nur eine Glasfaserleitung, muss von vorneherein verhindert werden, dass ein solches, regionales Monopol Einschränkungen in der Wahl der Dienste und Inhalte bedingt.

 

So ist es ein realistisches Szenario, dass ein Infrastruktur-Anbieter den Anschluss realisiert und hierfür einen zu erwartenden Monatsbetrag in Höhe von 10 Euro beim Anschluss-Inhaber berechnet. Dann können Telefonie, Internet und Fernsehen – aber auch professionelle Lösungen in Verbindung mit Cloud-Computing Anwendungen auf Wunsch von unterschiedlichen Dienste- und Inhalte-Anbietern gebucht werden. Selbst bei diesen Marktgegebenheiten wird es immer noch eine erhebliche Zahl von Nutzern geben, die lieber ein Komplettangebot aus einer Hand und mit einer Rechnung haben, und auch hierfür kann es in diesem Szenario weiter Anbieter geben.

Jürgen Kaack 17.12.2009, 10.24 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, FttH, FttB,

Die Zukunft der Telekommunikation ist "gläsern"

Breitband ist in aller Munde und viele Kommunal-Verwaltungen werden von unzufriedenen Bürgern und Unternehmern aufgefordert, sich für höhere Bandbreiten ein zu setzen. Einige Treiber der Internetnutzung aus dem Web2.0 Umfeld erfreuen sich gerade mal seit 5 Jahren breiterer Marktpräsenz. Social Networks wie MySpace, Facebook, Schüler- und StudiVZ, Xing, LinkedIN und eine wachsende Schar weiterer Netze verführen zu intensiver Nutzung. Das Viedoportal YoutUbe ist auch nicht älter, sorgt aber bereits für über 10 % des Internet-Datenverkehrs. Demnächst kommt zu dem bisherigen schmalbandigen Film-Upload auch ein breitbandiges, höherauflösendes Angebot hinzu. Neben dem Video-Portal gibt es Portale für Digitalphotos (Flikr), Musiktauschbörsen, Auktionsportale und Online-Shops für laufend steigende Internet-Nutzung. Neben diesen eher privaten Anwendungen steigen durch die Veränderungen im Berufsumfeld (z.B. durch eine zunehmende Anzahl von Heimarbeitsplätzen, die über ein VPN mit dem Firmenrechner verbunden sind) für steigende Datenmenge. Anwendungen aus dem Bereich des Cloud-Computing mit verteilten Rechenzentren werden in absehbarer Zeit hinzukommen und den Ruf nach mehr Breitband weiter verstärken!

Derzeit gilt jede durchschnittlich mit 1 Mbit/s ausgestattete Kommune als Breitband-versorgt. Noch vor wenigen Jahren galten schon Anschlüsse mit 128 kbit/s als schnell. Tatsächlich stösst man heute sowohl im privaten wie im beruflichen Umfeld mit 1 Mbit/s-Anschlüssen schnell an Grenzen. Dabei ist oft nicht der Download das eigentliche Problem, sondern der Upload. Wer häufiger große Dateien bei einer Upload-Geschwindigkeit von 128 Kbit/s verschickt, kennt die damit verbundenen Wartezeiten. Für viele Nutzer ist heute 16 Mbit/s eine durchaus auskömmliche Geschwindigkeit. Bedingt durch die oben erwähnten Anwendungstrends werden sich in den nächsten Jahren die Erwartungen und Grenzen weiter verschieben. 100 Mbit/s sind dabei vermutlich keine längerfristige Grenze.

Ein leistungsfähiges und zukunftssicheres Breitbandnetz ist ohne Glasfaser kaum vorstellbar. Kupferkabel dämpfen digital übertragene Signale bei zunehmender Entfernung vom letzten Netzknoten stark. Bis 300 Meter sind immerhin 50 Mbit/s mit VDSL  als Übertragungstechnik zu erreichen. Nach 3 Kilometer reduziert sich dies auf bescheidene 1 bis 2 Mbit/s. Mit Mobilunk (HSDPA; HSUPA) sind bei kleinen Zelldurchmessern (unter einem Kilometer) derzeit auch schon 7,2 Mbit/s zu erreichen. Anschlüsse mit Technologien, die auf lizenzfreiem Funk im 5 GHz Frequenz-Band basieren, sind bis zu nutzbaren 30 Mbit/s möglich. Anders als leitungsgebundene Infrastrukturen unterliegen alle Funklösungen Begrenzungen im Frequenzspektrum. Daher kann auch bei optimalen Übertragungsbedingungen nicht der derzeit stark steigende Bandbreiten-Bedarf für die Übertragung von Daten mit Funk erfolgen. Im Hinblick auf die erzielbare Bandbreite liegen Funklösungen typischerweise um eine Größenordnung hinter leitungsgebundenen Übertragungstechnologien zurück und sind in vielen Fällen bei gleichen Bandbreiten und Datenvolumina teuerer als diese. Im übrigen basieren Funklösungen für die Zu- und Abführung des Datenstroms oft selbver auf einem leistungsfähigen Glasfasernetz.

Nahezu unbegrenzte Bandbreite und eine fast ungedämpfte Übertragung ist nur mit einer durchgängigen Glasfaser-Verbindung bis zum Hausanschluss möglich. Schon heute erfolgt die Übertragung in den nationalen und internationalen Backbone-Netzen mittels Glasfaser. In den internationalen und nationalen Backbonenetzen sind Glasfaser-Leitungen schon seit Jahren selbstverständlich. Im Mobilfunk werden die bislang häufig an zu treffenden Richtfunkstrecken zunehmend durch Glasfaser ersetzt, da durch die mobile Internetnutzung das übertragene Datenvolumen erheblich steigt. Auch große Unternehmen haben ihre Standorte schon in wesentlichen Teilen mit Glasfaser vernetzt. Die derzeit in vielen Kommunen zu beobachtende unzureichende Breitband-Versorgung ist in den meisten Fällen auf lange Kupferleitungen zwischen den Hauptverteilern und den Kabelverzweigern in den Ortsteilen zurück zu führen. Die Kabelverzweiger sind die letzte aktive Netzkomponente vor dem Hausanschluss. Eine Verbesserung in der Breitbandversorgung bedarf meist die Verlegung von Glasfaser-Leitungen von den Netzknoten bis zu den einzelnen Kabelverzweigern in den Ortschaften als Ersatz der heutigen Kupferkabel. Für eine nach heutigen Bedürfnissen ausreichende Breitbandversorgung mit 16, 25 oder auch 50 Mbit/s kann die bestehende Kupfer-Doppelader zunächst weiter genutzt werden.


Die Verlegung von Glasfasern bis zu den Kabelverzweigern wird als „Fiber-to-the-Curb“ bezeichnet und stellt den ersten – oft auch kurzfristig zu realisierenden Ausbau des Glasfasernetzes dar. Die Erweiterung der Glasfaser bis zum Haus („Fiber-to-the-Building“) oder auch bis in den einzelnen Haushalt („Fiber-to-theHome“) ist der zweite und erheblich aufwändigere Schritt. Neben dem Ersatz des teuren Kupfers durch die unbegrenzt verfügbare Glasfaser sind in einem Glasfasernetz kaum weitere aktive Komponenten erforderlich. Die Vielzahl von Kabelverzweigern (etwa ein Kabelverzweiger je 200 Haushalte) kann damit entfallen. Dies reduziert den Serviceaufwand im Netz und den Stromverbrauch für die Signalverteilung.

 

Jürgen Kaack 16.12.2009, 08.56 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, FttH, FttB, DSL, VDSL, Funk,

Stau auf der Datenautobahn

Im WDR wurde gestern gegen 19:30 Uhr im Rahmen der Sendung "Westpol" ein Beitrag über den Breitband-Ausbau gesendet. Dabei wurde am Beispiel der Stadt Kaarst verdeutlicht, welche Probleme eine Stadt zu lösen hat, um zu Breitband zu kommen. Die unsinnige Festlegung, dass eine Förderung nur möglich ist, wenn die Gemeinde heute im Durchschnitt weniger als 1 MBit/s Bandbreite hat und in der sogenannten ländlichen Kulisse liegt. Für Kaarst und einige andere Städte trifft dies nicht zu, so dass auch keine Förderung verfügbar ist.

Ich werde in dem Beitrag mit Auszügen aus einem Interview für den WDR zitiert. Hierin fordere ich (wieder mal) die Entwicklung einer Strategie für die Erreichung der von der Bundesregierung gesetzten Breitbandziele 2014. Außerdem ist eine koordinierende Stelle beim Bundes-Wirtschaftsministerium erforderlich, um eine solche Strategie in der Fläche effizient um zu setzen.

Der Text des Beitrags findet sich in Kurzform unter diesem Link zu Westpol. Durch anklicken des webTV Symbols kann der Beitrag auch noch mal angesehen werden.

Jürgen Kaack 07.12.2009, 14.15 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Förderung, Glasfaser, FttH, DSL,

Erfolgreiche Bürgerinformationsveranstaltung

Im Stadtgebiet von Bad Homburg gibt es mit Ober-Erlenbach einen Stadtteil mit über 5.000 Einwohnern, der im Vergleich zum Rest der Stadt mit einer schwachen Bandbreite angebunden ist. Während in den anderen Stadtteilen mit über 6 MBit/s gesurft werden kann, stehen in Ober-Erlenbach nur 1 bis 2 MBit/s zur Verfügung. Die Ursache ist die Entfernung zum Hauptknoten mit 3 bis 5 km, so dass aufgrund der Dämpfung im Kupferkabel kaum mehr als 1 MBit/s ankommen kann.

Die von den Bürgern wahrgenommene schwache Versorgung ist allerdings ein wesentliches Hindernis für den Ausbau zu schnelleren Geschwindigkeiten. Mit durchschnittlich ber 1 MBit/s giltz Ober-Erlenbach nicht mehr als unterversorgt. Daher besteht für die Deutsche Telekom keine Verpflichtung zur Errichtung eines Schaltverteilers, der vor die im Ortsbereich vorhandenen elf Kabelverzweiger gesetzt wird und diese bündelt. Mit einem Schaltverteiler lässt sich ein Ausbau für einen alternativen Netzbetreiber mit Unterstützung durch die Stadt wirtschaftlich erschließen. Eine Anbindung aller elf Kabelverzweiger mit Glasfaser und der Ausbau der aktiven Übertragungstechnik ist selbst bei Unterstützung durch die Stadt bei Tiefbaumaßnahmen nicht wirtschaftlich zu gestalten.

So bleibt nur der Weg der weiteren Verhandlungen und die Prüfung einer Alternative mit Verlegung von Glasfaser bis zum Hausanschluss (FttH). Beide Ansätze sind teuer und zeitaufwendig. Daher kommen als Alternativen für die Überbrückungszeit der nächsten Jahre Funklösungen in Betracht die bis zu 10 MBit/s ermöglichen, allerdings brauchen sie eine Sichtverbindung zwischen Sender und Empfänger. Zwei Anbieter sind in der Lage kurzfristig eine Versorgung auf der Basis Lizenz-freien 5 GHz-Funks eine sichere Versorgung mit schnellen Internetzugängen zu ermöglichen.

Diese Zusammenhänge wurden am 03.12. in einer Bürgerinformations-Veranstaltung präsentiert und in einem vollen Saal rege diskutiert. Mancher Teilnehmer mag sich eine schnellere und einfachere Umsetzung erhofft haben, aber die Zusammenhänge sind doch nicht immer so einfach und mit den Funkangeboten sind immerhin schnell realisierbare Alternativen verfügbar, so dass ein akuter Bedarf befriedigt werden kann.

Jürgen Kaack 05.12.2009, 11.09 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Breitband-Ausbau, FttH, Funklösung, Glasfaser,

Schnelles Internet für Bad Homburg

Im April hat die Bad Homburger Stadtverwaltung im Stadtteil Ober-Erlenbach eine Bedarfsumfrage zum Thema Breitband/schnelles Internet durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass hier eine deutlich schlechtere Breitbandversorgung als im übrigen Stadtgebiet gegeben ist. Die Stadt hat mit verschiedenen Unternehmen Kontakt aufgenommen und deren Konzepte geprüft.

Eine Verbesserung kann mit einer Verlegung von Glasfaser-Infrastruktur erzielt werden, die jedoch zum jetzigen Zeitpunkt von den Anbietern nicht vorgesehen sind. Die Stadt hält jedoch am Ausbau mit einer Glasfaser-Infrastruktur für die Zukunftssicherung fest und sucht mit den Anbietern nach alternativen Möglichkeiten.

Es gibt bereits technisch ausgereifte Überbrückungs-Lösungen für Ober-Erlenbach, die von den Haushalten kurzfristig genutzt werden können. Die Stadt möchte allen Ober-Erlenbacher Bürgern sowie Firmenvertreter und Gewerbetreibende am Donnerstag, 3. Dezember, 19 Uhr in der Erlenbachhalle, Raum Wingert I, in Ober-Erlenbach, die Perspektiven und die kurzfristigen Möglichkeiten erläutern.

Als Berater der Stadt habe ich die Gespräche mit Netzbetreibern vorbereitet und die Konzepte geprüft. Bei der Veranstaltung werde ich über den Stand berichten und kurzfristig verfügbare Alternativen vorstellen.

Jürgen Kaack 30.11.2009, 16.26 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Breitband-Ausbau, Funklösung, Glasfaser,

Breitband-Ausbau ist kein Selbstzweck - mit Breitband-Anwendungen zu Wettbewerbsvorteilen

Die Diskussion um den Ausbau von Breitband-Infrastruktur und die Beseitigung von weißen Flecken lässt manchnmal vergessen, dass es nicht um die Erfüllung eines "Breitband-Fetisches" geht, bei dem die Bandbreite immer schneller immer höher werden soll. Der Bedarf nach Bandbreiten ergibt sich aus der stetig steigenden Zahl von Internetnutzern, einer steigenden Nutzungsintensität und dem Aufkommen innovativer und mulitmedialer Dienste.

Großunternehmen nutzen die Vorteile von Breitband-Anwendungen schon lange und setzen auf eigene Datenkommunikationsnetze, mit denen Standorte und Geschäftspartner untereinander verbunden sind. Oft basieren diese Verbindungen bereits auf Glasfaser-Strecken, um so Datenmengen GB oder TB Volumina schnell und sicher zu transportieren. Eigene Corporate Networks sind nur in Ausnahmefällen auch für mittelständische Unternehmen rentabel oder auch nur erschwinglich. Für diese Zielgruppe ist eine gute Breitbandanwendung somit eine notwendige Voraussetzung, um von neuen Applikationen Gebrauch machen zu können.

Zu den Anwendungen, die für mittelständische Unternehmen Nutzen im Sinne einer Steigerung der Effizienz in den eigenen Geschäftsabläufen durch höhere Transparenz und bessere Steuerungsmöglichkeiten ermöglichen, eine Ausweitung des bedienten Marktes, der Einsparung von Kosten, aber auch die Umsetzung neuer Geschäftsmodelle, gehören neben der mittlerweile allgemein akzeptierten Internet-Recherche und der Email-Nutzung:

  • Hosting von Webseiten
  • Nutzung von Web2.0 Diensten für die Kommunikation und Einbindung von Kunden
  • Sichere und regelmäßige Back-ups von Datenbeständen
  • Zentrale Sicherheitsfunktionen für Virenschutz etc.
  • Automatische Back-ups von Anwendungsprogrammen
  • Verlagerung des Netzwerkmanagements auf einen exterenen Dienstleister
  • Automatisierung von geeigneten Abläufen wie z.B. die Integration von papiergebundenen Dokumenten in den Workflow)
  • Auslagerung von Geschäftsprozessen an Dienstleister (Dokumenten-Management, Rechnungsstellung, Auftragserfassung,...)
  • Mobiliserung der Arbeitsplätze bei vollständiger Integration in die internen Prozesse, z.B. durch Heimarbeitsplatz-Lösungen und mobile Zugänge von fremden Computern
  • Verlagerung von Software-Anwendungen aus dem Desktop zu externen Rechenzentren
  • Einrichtung einer zentralen Arbeitsplatzadministration mit remote-Zugriff
  • Nutzung von modernen Kollaborationstechniken angefangen mit Telefonkonferenzen über Video- bis zu Webkonferenzen

Welche Anwendung für welches Unternehmen Vorteile schafft, muss der Unternehmer nach einer kritischen Analyse der bestehenden Geschäftsabläufe und der Möglichkeiten für Ausweitung und Wachstum entscheiden. Allerdings ist kein Unternehmen zu klein, um Nutzen aus Breitbandanwendungen zu ziehen. Die Voraussetzung hierfür ist natürlich die Verfügbarkeit einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur.

Der Beitrag mit einer angefügten Präsentation zu Breitband-Anwendungen für Unternehmen findet sich auf Seite des IKT.NRW Clusters

Jürgen Kaack 11.11.2009, 10.43 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Innovation, Kooperationen, Geschäftsprozesse, Wachstum,

Organisation eines Breitband-Kompetenzzentrums (BBCC)

Landesspezifisch gibt es bereits unterschiedliche Unterstützungsangebote, von Breitband-Kompetenzzentren. Es wäre naheliegend, ein bundesweit agierendes BBCC dem Bundes-Wirtschaftsministerium anzugliedern und in ein gemeinsames Netzwerk mit den in einigen Bundeländern eingerichteten Kompetenzzentren ein zubinden. Wenn ein bundesweit agierendes Breitband-Kompetenzzentrum eingerichtet wird, empfiehlt es sich, die Mitarbeiter sowohl mit in den Abläufen der Verwaltung und des Ministeriums vertrauten Managern als auch mit erfahrenen Telekommunikations-Experten zu besetzen, die die „Sprache“ der Anbieter sprechen und Konzepte technologisch und wirtschaftlich bewerten können.

Die Aufgaben eines BBCC sind sehr breit und daher werden für die Organisation Mitarbeiter benötigt, die die vorhandenen Förderprogramme und Förderbedingungen kennen, aber auch neue Programme mitgestalten und verhandeln können. Als Ansprechpartner für die Bundesnetzagentur werden Mitarbeiter mit juristischen Kenntnissen im Bereich der Telekommunikations-Regulierung benötigt. Ebenso werden aber auch Experten für die Beurteilung von Übertragungstechnologien und zur Diskussion von technischen Konzepten mit Anbietern und Netzbetreibern benötigt. Da alle Lösungen, sowohl im Hinblick auf Betreiber-Gesellschaften für Infrastruktur als auch für die Entwicklung von Breitband-Applikationen von dem erzielbaren wirtschaftlichen Nutzen geprägt sein sollten, werden Experten zur Beurteilung von Geschäftsplänen und zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsanalysen benötigt.

Alle Aufgaben zielen nicht auf akademischen Erkenntnisgewinn sondern auf pragmatische, im kommunalen Umfeld umsetzbare Lösungen. Die Mitarbeiter eines BBCC müssen daher nicht nur Experten in ihrem Bereich sein, sondern auch Generalisten mit der Fähigkeit zur verständlichen Kommunikation. In vielen Bereichen der praktischen Umsetzung werden Kompromisse mit Augenmaß vor der Realisierung theoretischer Ideale stehen, so dass Pragmatismus und Verhandlungsgeschick insbesondere die Arbeit vor Ort in Kreisen und Kommunen kennzeichnen sollte. Die Entwicklung von Modellprojekten erfordert einerseits die Offenheit und Unvoreingenommenheit für neue technische oder organisatorische Lösungen, andererseits den Weitblick zur Verallgemeinerung auf die Situation in anderen Kommunen.

Der Umgang mit Breitband-Strukturen und Anwendungen ist in vieler Hinsicht komplex, sei es von technologischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Seite. Einzelne Kommunen sind hierbei oftmals ebenso überfordert wie einzelne Anbieter. Die nachhaltige Konzeption für ein „Breitband-fähiges“ Deutschland braucht eine langfristige Perspektive über mehrere Jahrzehnte. Dabei gilt es nicht nur das „große“ Bild zu erstellen, sondern im Kleinen in den Kommunen zum Leben zu erwecken. Heutige Versäumnisse im Aufbau von Infrastrukturen rächen sich in der Zukunft entweder durch Nachteile in der Wettbewerbsfähigkeit oder in unverhältnismäßig hohen Investitionsaufwänden. Bei dem hohen Stellenwert, den die Telekommunikation im Ganzen und Breitband im Speziellen für die Entwicklung von Gesellschaft und Unternehmen einnimmt, ist die Einrichtung eines auf diese Belange ausgerichteten Breitband-Kompetenzzentrums die richtige Antwort.

Jürgen Kaack 04.11.2009, 11.54 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, BBCC, Innovation, Förderung, Private-Public-Partnership,

Modellprojekte zur Entwicklung von innovativen Breitband-Anwendungen

Zu den Modellprojekten, die über ein Breitband-Kompetenzzentrum  (BBCC) entwickelt werden können, sollten nicht nur solche für den Ausbau der Infrastruktur für Breitbandnetze gehören, sondern auch zur Entwicklung von innovativen Breitband-Anwendungen. Zwar wächst der Bedarf nach Bandbreite bedingt durch wachsende Nutzerzahlen und eine steigende Intensität in der Nutzung stetig weiter. Zusätzlicher Nutzen für Unternehmen und Gesellschaft entsteht allerdings erst durch die Entwicklung und Einführung von Applikationen.

Dabei gibt es keinen gesellschaftlich oder wirtschaftlich relevanten Bereich, der nicht durch Breitband-Applikationen verbessert werden kann. Beispiele sind Bildungsplattformen für die schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Telemedizin-Anwendungen, Lösungen für den Bereich der Pflege zuhause, Smart-Grid-Anwendungen für die Optimierung der Energieerzeugung und –Verteilung. Viele der möglichen Anwendungen kommen der Allgemeinheit zugute und sollten entsprechend gefördert werden. Rein privat-wirtschaftliche Lösungen entstehen dagegen in der Regel auch ohne die Förderung ein Kompetenzzentrum und brauchen keine Begleitung durch ein Bundes-BBCC. Anders sieht dies allerdings für solche Lösungen aus, die die Effizienz in der Verwaltung und das Zusammenwirken von Verwaltungen mit Bürgern  und Unternehmen betreffen. Die Entwicklung hierfür geeigneter eGovernment-Applikationen kann durchaus im Interesse der Allgemeinheit liegen und mittelfristig bei der Senkung der Kosten helfen.

Die Entwicklung von Applikationen wirft neben den rein technischen Herausforderungen und der Akzeptanz durch die Nutzer weitere Fragestellungen, die durch ein bundesweit agreierendes Kompetenz-Zentrum unterstützt werden könnten. Dies trifft die Aspekte der Rechteverwertung („Intellectual Property Rights“ – IPR), die gerade bei gemeinsamen Entwicklungsvorhaben mehrerer Partner gelegentlich zu wenig Beachtung finden, sich nach einer erfolgreichen Entwicklung aber als kritischer Erfolgsautor für die Umsetzung erweisen können. Dies trifft umso eher zu, wenn ungleiche Partner wie Konzerne und mittelständische Unternehmen zusammen wirken. Neben den IPR ist bereits früh bei der Planung von neuen Applikationen ein Geschäftsmodell zu entwickeln, in dem die Beiträge der Partner bewertet werden, gegebenenfalls Lücken identifiziert und die Wirtschaftlichkeit ermittelt wird. Die Entwicklung von Breitband-Applikationen sollte nicht von technischen Möglichkeiten ausgehen, sondern von einem konkreten Bedarf und einem quantifizierbaren Nutzen der potenziellen Käufer.

Als erfolgreich für die Entwicklung neuer Breitband-Anwendungen hat sich das PPP-Modell am Beispiel des T-City Projekts in Friedrichshafen erwiesen, wenn interessierte Anwender-Organisationen zusammen mit Herstellern Spezifikationen entwickeln und die Risiken der Umsetzung teilen. Breitband-Anwendungen sind grundsätzlich in allen Lebenslagen sinnvoll nutzbar. Die Wirtschaft hat die Vorteile schon längst erkannt und setzt eine Reihe von Breitband-Anwendungen erfolgreich um, z.B. für eCommerce und Kollaboration. Ähnlich wie beim Breitband-Ausbau sind die Investitionen oft zu hoch für einzelne Institutionen und die Technologie komplex, zusätzlich ist das Anfangsrisiko einer Neuentwicklung in der Regel hoch und der Aufbau von Pilotanwendungen aufwändig. Umso mehr bietet sich dieses Betätigungsfeld als eine weitere Aufgabe für ein Anbieter-neutrales Breitband-Kompetenzzentrum an.

Jürgen Kaack 02.11.2009, 20.07 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, BBCC, Beitband-Anwendungen, Innovation,

Fördermittel für Breitbandausbau fließen nur zögerlich ab

Jährlich stellt der Bund GAK (Gemeinschaftsaufgabe Entwicklung der Agrarstrukturen und Küstenschutz) Fördermittel für den Breitband-Ausbau in nicht oder unterversorgten ländlichen Gebieten (durchschnittlich weniger als 1Mbit/s) in Höhe von 16,7 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderbedingungen aus dem GAK-Programm sind allerdings eng und die Beantragung recht komplex, so dass nur wenige Kommunen Förderanträge ohne externe Hilfe erstellen können. Viele Kommunen stellen keinen Antrag, da maximal 2 MBit/s für den Ausbau in einer für den Förderantrag erforderlichen Technologie- und Anbieter-neutralen Ausschreibung gefordert werden dürfen. Da die Förderungen sich auf den ländlichen Raum beziehen, werden solche Kommunen nicht gefördert, die nicht zur ländlichen Kulisse zählen. Der Breitbandausbau für Gewerbegebiete ist ebenfalls eigentlich nicht vorgesehen. Aber wenn glücklicherweise ein an zu bindender landwirtschaftlicher Betrieb in der Nähe ist, kann ein Gewerbegebiet nebenbei auch mit erschlossen werden. Technologie- und Anbieter-Neutralität ist unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs notwendig, aber ohne eine Perspektive auf eine Bandbreiten-Erhöhung auf mindestens 16, mittelfristig auch 50 MBit/s hilft dies nicht weiter zu einer zukunftssicheren Lösung.

 

Auch ohne diesen Aspekt stehen Aufwand und Förderung für viele Kommunen anscheinend nicht in einem vernünftigen Verhältnis, denn der Abfluss der Mittel erfolgt nur zögerlich. So sind im letzten Jahr kaum Fördermittel abgerufen worden und der Fördertopf ist in 2009 durch einen Übertrag aus dem Vorjahr um fast 100 % auf 32,9 Mio. Euro angewachsen. Das erinnert an den Jackpot beim Lotto. Auch in diesem Jahr werden die Fördermittel vermutlich wieder nicht ausgeschöpft und da die verbleibenden Mittel in das Jahr 2010 übertragen werden, steigt der Fördertopf vermutlich auch im Jahr 2010 weiter.

 

Auf der Basis dieser Erfahrungen ist für Ende 2009 eine Überarbeitung der Förderbedingungen geplant. Das Programm sollte eigentlich 2010 auslaufen und auch die Breitbandstrategie der Bundesregierung hat noch im Frühjahr 2009 die Schließung der letzten « weißen » Flecken für 2010 angekündigt. Da dieses Ziel nicht mit einer Umsetzungsstrategie untermauert wurde, ist abzusehen, dass auch Ende 2010 noch unterversorgte Regionen vorhanden sein werden. Die Überarbeitung des GAK-Programms sieht jetzt konsequenterweise eine Verlängerung der Förderung bis 2013 vor. Damit ist wohl auch klar, dass die Bundesregierung heute davon ausgeht, dass die letzten nach heutiger Definition unterversorgten Regionen erst 2013 ausgebaut werden sein. Wann wird dann wohl das Ziel für 2014 mit einer Versorgung von 75 % der Haushalte mit mindestens 50 MBit/s erreicht werden?

 

Eine Förderung mit öffentlichen Mittel ist grundsätzlich gut, wenn es ein Marktversagen gibt. Im Falle des Breitband-Ausbaus scheint es allerdings eher negativ gewirkt zu haben. Die Investitionen in den Infrastruktur-Aufbau sind durch die Förderung auf jeden Fall nicht gestiegen. Manche Netzbetreiber haben ihren Fokus auf erzielbare Fördermittel gelegt und es ist zu vermuten, dass die als Wirtschaftlichkeitslücken ausgewiesenen Beträge durch die Aussicht auf Förderung nicht kleiner geworden sind. Auf jeden Fall hat die Einführung der Förderung viele Entscheidungen zum Ausbau verschoben, so dass der Ausbau eher ins Stocken geraten ist. Da hilft es vermutlich auch wenig, wenn der maximale Förderbetrag ab Anfang 2010 von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht wird. Bereits im Frühjahr haben viele Bundesländer die Förderbedingungen erweitert, so dass die Förderquote von 60 auf 90 % gestiegen ist. Auch können in der Regel mehr als eine Maßnahme in einer Kommune gefördert werden. Trotzdem hat sich bei Mittelabfluss nicht viel bewegt.

 

Damit die eigentlich unselige Förderung denn doch noch eine sinnvolle Verwendung findet, sollten zum einen die bürokratischen Hürden abgebaut werden. Die für den Förderantrag geforderte detaillierte Bedarfsanalyse wird weder von der Kommune noch von den Netzbetreibern benötigt und sollte stark vereinfacht werden. Eine Kommune sollte in der Ausschreibung höhere Bandbreiten fordern dürfen oder zumindest einen Migrationspfad zu den in der Breitbandstrategie der Bundesregierung geforderten 50 MBit/s bis 2014. Dann braucht sich die Kommune nicht in den nächsten Jahren wieder mit dem Thema befassen müssen. Die Technologie- und Anbieter-Neutralität sollte dagegen auf jeden Fall gewahrt bleiben, wenn wir den Wettbewerb erhalten wollen und auch mittelständische Anbieter eine Chance in dem Wachstumsmarkt erhalten.

 

Im Gegensatz zur kritischen Würdigung der allgemeinen Förderung eines Breitband-Ausbaus ist die Förderung der Verlegung von Leerrohren im Beilauf ausdrücklich zu begrüßen. Nur mit einer rechtzeitigen und planvollen, aber auch konsequenten Verlegung von Leerrohren sind wir in einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren in der Lage, ein Glasfasernetz unter wirtschaftlichen Bedingungen zu realisieren, das bis zum Hausanschluss reicht und dann 100 MBit/s und mehr für Haushalte und Unternehmen ermöglicht.

 

Eigen Artikel zu einer Veranstaltung des VATM zu diesem Thema vom 29.10.09 findet sich auf dem Portal von www.portel.de.

 

Jürgen Kaack 31.10.2009, 09.32 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Förderung, Breitband-Ausbau, FttH,

Die Bundesregierung braucht ein Breitband-Kompetenzzentrum im BMWi

Meine Begründung für die Einrichtung eines Breitband-Kompetenzzentrums des Bundes und die durch eine solche Institution zu erbringenden Kernaufgaben bei der Konzeption des langfristigen Infrastruktur-Aufbau sowie bei der Koordination der Kommunen und Anbieter findet sich als Gastbeitrag bei dem News-Portal www.portel.de

Jürgen Kaack 30.10.2009, 14.04 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, BBCC, digitale Spaltung, Förderung, Breitband-Ausbau,

Modellprojekte für Breitband-Anwendungen

Zu den Modellprojekten, die über ein neu zu schaffendes Breitband-Kompetenzzentrum (BBCC) entwickelt werden, sollten nicht nur solche für den Ausbau der Breitbandnetze gehören, sondern auch zur Entwicklung von innovativen Breitband-Anwendungen. Zwar wächst der Bedarf nach Bandbreite bedingt durch wachsende Nutzerzahlen und eine steigende Intensität in der Nutzung stetig weiter. Zusätzlicher Nutzen für Unternehmen und Gesellschaft entsteht allerdings erst durch die Entwicklung und Einführung von Applikationen. Dabei gibt es keinen gesellschaftlich oder wirtschaftlich relevanten Bereich, der nicht durch Breitband-Applikationen verbessert werden kann. Beispiele sind Bildungsplattformen für die schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, Telemedizin-Anwendungen, Lösungen für den Bereich der Pflege zuhause, Smart-Grid-Anwendungen für die Optimierung der Energieerzeugung und –Verteilung. Viele der möglichen Anwendungen kommen der Allgemeinheit zugute und sollten entsprechend gefördert werden. Rein privat-wirtschaftliche Lösungen entstehen dagegen in der Regel auch ohne die Förderung ein Kompetenzzentrum und brauchen keine Begleitung durch ein Bundes-BBCC. Anders sieht dies allerdings für solche Lösungen aus, die die Effizienz in der Verwaltung und das Zusammenwirken von Verwaltungen mit Bürgern  und Unternehmen betreffen. Die Entwicklung hierfür geeigneter eGovernment-Applikationen kann durchaus im Interesse der Allgemeinheit liegen und mittelfristig bei der Senkung der Kosten helfen.

 

Die Entwicklung von Applikationen wirft neben den rein technischen Herausforderungen und der Akzeptanz durch die Nutzer weitere Fragestellungen, die durch ein bundesweit agreierendes Kompetenz-Zentrum unterstützt werden könnten. Dies trifft die Aspekte der Rechteverwertung („Intellectual Property Rights“ – IPR), die gerade bei gemeinsamen Entwicklungsvorhaben mehrerer Partner gelegentlich zu wenig Beachtung finden, sich nach einer erfolgreichen Entwicklung aber als kritischer Erfolgsautor für die Umsetzung erweisen können. Dies trifft umso eher zu, wenn ungleiche Partner wie Konzerne und mittelständische Unternehmen zusammen wirken. Neben den IPR ist bereits früh bei der Planung von neuen Applikationen ein Geschäftsmodell zu entwickeln, in dem die Beiträge der Partner bewertet werden, gegebenenfalls Lücken identifiziert und die Wirtschaftlichkeit ermittelt wird. Die Entwicklung von Breitband-Applikationen sollte nicht von technischen Möglichkeiten ausgehen, sondern von einem konkreten Bedarf und einem quantifizierbaren Nutzen der potenziellen Käufer.


Als erfolgreich für die Entwicklung neuer Breitband-Anwendungen hat sich das PPP-Modell (Private-Public-Partnership) zwischen der Deutschen Telekom und der Stadt Friedrichshafen am Beispiel des T-City Projekts (www.t-city.de) erwiesen, wenn interessierte Anwender-Organisationen zusammen mit Herstellern Spezifikationen entwickeln und die Risiken der Umsetzung teilen. Breitband-Anwendungen sind grundsätzlich in allen Lebenslagen sinnvoll nutzbar. Die Wirtschaft hat die Vorteile schon längst erkannt und setzt eine Reihe von Breitband-Anwendungen erfolgreich um, z.B. für eCommerce und Kollaboration. Ähnlich wie beim Breitband-Ausbau sind die Investitionen oft zu hoch für einzelne Institutionen und die Technologie komplex, zusätzlich ist das Anfangsrisiko einer Neuentwicklung in der Regel hoch und der Aufbau von Pilotanwendungen aufwändig. Umso mehr bietet sich dieses Betätigungsfeld als eine weitere Aufgabe für ein Anbieter-neutrales Breitband-Kompetenzzentrum des Bundes (BBCC-Bund) an.

Jürgen Kaack 30.10.2009, 09.35 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, BBCC, Innovation, Förderung, Private-Public-Partnership,

Zukunft Glasfaser: Veranstaltung in Greven am 10.11.

Zukunft Glasfaser - die Datenautobahn für Unternehmen:

am Dienstag, 10.11.2009 um 16.00 Uhr im
Ballenlager, Friedrich-Ebert-Str. 3 - 5 in 48268 Greven

Diese Veranstaltung der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt) findet in Kooperation mit der GfW Greven, der Wirtschaftsvereinigung Steinfurt, Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf, der Handwerkskammer Münster, der IHK Nordwestfalen sowie den Unternehmen NDIX und osnatel statt.

Telekommunikations- und Breitbanddienste erlangen im Alltag von Unternehmen einen immer größeren Stellenwert. Mit Breitband-Diensten lassen sich Produktivitätsvorteile und konkrete Mehrwerte erzielen, die im Wettbewerb zunehmend unverzichtbar werden. Konkret geht es in der Veranstaltung um Anwendungsmöglichkeiten für Unternehmen.

Die Zukunft gehört den neuen Medien und Anwendungen sowie Glasfaserdirektanbindungen (Fiber-to-the-Building - FttB), hierin sind sich Experten einig. Es ist also Zeit, die Betriebe fit zu machen für die neue Generation von Breitband-Technik. Ich werde bei der Veranstaltung einen Vortrag über die verschiedenen Anwendungsbereiche von Breitband-Dienste in Unternehmen halten:
  • Marketing und Neukundengewinnung
  • Produktgestaltung gemeinsam mit den Kunden
  • Kundenbindung durch Kommunikation mit den Kunden
  • Effizienzsteigerung für interne Geschäftsprozesse
  • Kosteneinsparpotenziale durch bessere "Manageability" der IT
  • Optimierung in der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

Jürgen Kaack 29.10.2009, 17.26 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Innovation, Breitband-Anwendungen, FttH, FttB,

Modellprojekte für Infrastrukturaufbau fördern

Beim Breitband-Ausbau verfolgt jede Kommune  ihre eigenen Ziele und Vorstellungen, aber in der Regel sind auch die jeweiligen Voraussetzungen und Möglichkeiten. unterschiedlich Alleine topographische Randbegingungen erfordern meist eine individuelle Lösungskonzeption. Bei allen Unterschieden gibt es doch auch viele wiederkehrende Elemente. Es sollte immer als langfristiges Ziel der Glasfaser-Ausbau bis zum Hausanschluss (FttH) verfolgt werden und es sollten möglichst immer regionale Netze als Open-Access-Lösungen angestrebt werden. Nur so kann Dienstewettbewerb auch auf lokaler Ebene realisiert und die Gründung neuer mittelständischer Unternehmen angeregt werden.

Um tragfähige Konzepte zu schaffen und nicht bei jeder Kommune wieder aufs Neue ähnliche Analysen und Konzeptionen zu erstellen, bietet es sich geradezu an, Modellprojekte zu realisieren und so zu gestalten, dass sich die wichtigsten Ergebnisse auf vergleichbare Situationen in anderen Kommunen übertragen lassen. Die Breitband-Kompetenzzentren der Bundesländer verfolgen diesen Weg teilweise und mit unterschiedlichen Ressourcen. So wäre es eine naheliegende Möglichkeit, ein Breitband-Kompetenzzentrum des Bundes (BBCC-Bund) mit einer solchen Aufgabe zu betrauen. Die Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit den Länder-BBCC sollte eine erhebliche Effizienzsteigerung ermöglichen.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit eines BBCC-Bund sollte daher die enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Anbietern sein und die Kommunikation von Ergebnissen aus den Modellprojekten und dem hierbei erarbeiteten exemplarischen Vorgehen. Die gezielte Initiierung und Begleitung von Modellprojekten ist dabei ein wichtiger Schritt, da Modellprojekte nur selten alleine durch die Initiative lokaler Beteiligter entstehen. Zu den Gemeinsamkeiten, die über Modellprojekte entwickelt und multipliziert werden können, gehören insbesondere die Netz-Konzeption und der Aufbau von Betreibergesellschaften für regionale Zugangsnetze auf Kreisebene. Hierbei geht es nicht nur um die Lösung von technologischen Migrationsfragen, sondern auch um die Gestaltung von Geschäftsmodellen und Kooperationen. Die Einbindung von Kommunen und Kreisen in Betreibergesellschaften (z.B. durch Bildung von Private-Public-Partnerships - PPP) kann die nachhaltige Entwicklung im Sinne der Regionalentwicklung fördern und absichern.


Zu den Aufgaben eines Breitband-Kompetenzzentrums (BBCC) des Bundes sollte allerdings neben der Entwicklung und Umsetzung von Modellprojekten die Beratung von Kreisen und Kommunen durch eigene Experten (oder durch Experten der Landes-Kompetenzzentren) gehören, die den Aufbau von regionalen Netzen z.B. durch Projektmanagement-Leistungen oder auch auf Interimsbasis vor Ort vorantreiben können.
Zur Unterstützung von Kommunen beim Breitband-Ausbau ist eine kompetente und Anbieter-neutrale Unterstützung letztlich ebenso erforderlich wie die notwendige finanzielle Förderung der Umsetzung. Die Bewertung von Aufbaukonzepten und Phasenmodellen für die zeitliche Entwicklung aus einer Technologie- und Anbieter-neutralen Perspektive und unter Berücksichtigung der absehbaren technologischen Entwicklung kann Vertretern von Verwaltung und Politik bei der Entscheidungsvorbereitung und beim Ausräumen von Bedenken helfen.

Jürgen Kaack 28.10.2009, 10.18 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, BBCC, Innovation, FttH, FttB, Private-Public-Partnership,

Aufgaben für ein Breitband-Kompetenzzentrum

Bei der Lösung dieser Problemstellungen kann ein übergeordnetes Breitband-Kompetenzzentrum (BBCC) durch kompetente Information, Beratung, Koordination und operative Unterstützung beschleunigend wirken. Ein erfolgversprechendes BBCC muss dabei unabhängig von Anbieter- und Hersteller-Interessen agieren und durch einen engen Informationsaustausch mit nationalen und internationalen Institutionen nach den besten Lösungen („Best Practises“) suchen, um diese zu multiplizieren. Landesspezifisch gibt es bereits unterschiedliche Unterstützungsangebote, die aber auch nicht die erforderliche Befugnisse und Ausstattung haben. Es wäre naheliegend ein bundesweit agierendes BBCC dem Bundes-Wirtschaftsministerium anzugliedern und in ein gemeinsames Netzwerk mit den in einigen Bundeländern eingerichteten Kompetenzzentren ein zubinden. Zu den primären Aufgaben eines übergeordneten Breitband-Kompetenzzentrums gehören daher:

  • Sammlung, Bewertung und Aufbereitung von Informationen zu Breitband-Technologien und internationalen Best-Practise  Beispielen
  • Kommunikation gegenüber anderen Behörden, Kreisen und Kommunen
  • Enge Koordination und Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, mit Netzbetreibern Herstellern und deren jeweiligen Branchen-Verbänden sowie den Kompetenzzentren der Länder
  • Zusammenarbeit mit den EU-Behörden für die Ausgestaltung der Förderprogramme
  • Vor-Ort-unterstützung von Kommunen und Kreisen beim Breitband-Ausbau durch eigene Experten (oder durch Experten der Landes BBCC)
  • Entwicklung von Konzepten für regionale Zugangsnetze (z.B. als PPP zwischen Kreisen und Netzbetreibern) und operative Unterstützung bei der Umsetzung
  • Aufbereitung von Modellprojekten für eine weitere Multiplikation
  • Unterstützung von Modellprojekten für innovative Breitband-Applikationen

Jürgen Kaack 27.10.2009, 10.50 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Kooperation, Private-Public-Partnership, BBCC,

Warum Deutschland ein übergeordnetes Breitband-Kompetenzzentrum braucht

Die Bundesregierung hat Anfang 2009 ehrgeizige Ziele für die zukünftige Breitbandversorgung definiert. Danach sollen bis Ende 2010 alle „weißen“ Flecken in Deutschland geschlossen werden, d.h. die heute nicht oder als unterversorgt eingestuften Regionen sollen mit mindestens 1 MBit/s ausgebaut werden und bis 2014 sollen mindestens 75 % der Haushalte mit mehr als 50 MBit/s versorgt werden können. Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Attraktivität als Wohnort ist dies eine notwendige, wenn auch mittelfristig nicht ausreichende Zielsetzung.

 

Für die Schließung der “weißen“ Flecken stehen öffentlichen Fördermitteln bereit. Da es immer noch ca. 230 Gemeinden gibt, die entweder überhaupt nicht mit Breitband versorgt oder nur einen unzureichenden Zugang mit weniger als 1 MBit/s ermöglichen, ist dies grundsätzlich eine richtige Maßnahme. Allerdings bestehen Unstimmigkeiten zwischen den längerfristigen Zielen (Breitbandstrategie 2014) und den Bedingungen für eine Förderung. Die finanziell unterstützen Maßnahmen müssen derzeit keine Entwicklung in Richtung auf 50 MBit/s oder mehr aufzeigen, so dass manche Kurzfristmaßnahme mittelfristig in einer Sackgasse mündet.

 

Obwohl klare Ziele definiert und Mittel zur Förderung bereitgestellt werden, geht es mit dem Breitband-Ausbau in Deutschland nicht so voran, wie es sein könnte. Die Gründe sind vielfältig, die Förderanträge sind komplex und in der Bearbeitung aufwändig. Gleichzeitig ist die Förderung ausschließlich auf die Schließung der „weißen“ Flecken ausgerichtet, die heute mit weniger als 1 MBit/s Bandbreite versorgt sind. Es gibt darüber hinaus eine Reihe von Gründen, warum die Einrichtung eines Breitband-Kompetenzzentrums (BBCC) auf Bundesebene sinnvoll ist:

  • Für die Entscheidungsfindung zum richtigen Vorgehen beim Breitband-Ausbau sind Erfahrungen mit Telekommunikations-Technologien und bei der Gestaltung von Geschäftsmodellen erforderlich sowie Verhandlungsgeschick zur Sicherstellung tragfähiger Partnerschaften
  • Der TK-Markt ist durch eine hohe Dynamik bei verfügbaren Technologien und auf der Anbieter-Seite charakterisiert
  • Die Verträglichkeit und Zukunftssicherheit von Übertragungs-Technologien ist nicht immer einfach zu beurteilen und die Entstehung von Flickenteppichen aus vielen Einzelnetzen sollte verhindert werden
  • Das Ziel einer Glasfaser-Versorgung bis zum Haushalt (FttB und FttH) ist nur in Ausnahmefällen auf einen Schritt zu erreichen und erfordert vorausschauende Planung über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren
  • In Kommunalverwaltungen fehlen oft Erfahrung und Kompetenz für die Konzeption und Umsetzung von Telekommunikations-Vorhaben
  • Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten sind den Verwaltungen in der Regel in der Kenntnis der Erfordernisse weit voraus, sie sind allerdings als wirtschaftliche handelnde Unternehmen alleine nicht in der Lage, den Breitband-Ausbau zu stemmen
  • Regionale Zugangsnetze als Open-Access-Plattform können den Wettbewerb auf Diensteebene anregen und für mittelständische Unternehmen öffnen, sie entstehen aber nur selten alleine auf Initiative einer Kommune oder eines Kreises
  • Die Bündelung von Interessen einzelner Kommunen auf Kreisebene ist mitunter schwierig
  • Für die Entwicklung und Verbreitung von Modellprojekten fehlt eine koordinierende Institution

 

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