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Blogeinträge (Tag-sortiert)

Tag: digitale Spaltung

Horizontal kooperieren statt vertikal integrieren!

Mit der Trennung von Übertragungsleistung und Diensten bzw. Inhalten  in Telekommunikationsnetzen entstehen "Open-Access"-Netze, die ihren Namen wirklich verdienen und für neuen Wettbewerb bei Diensten und Inhalten sorgen werden. Je nachdem, wer den Glasfaser-Anschluss für die Übertragung realisiert, kann auch selber eigene Dienste und Inhalte im Wettbewerb anbieten. Die heutige Struktur im Telekommunikations-Markt kennt neben den auf Vermarktung spezialisierten Resellern in erster Linie vertikal integrierte Anbieter, die ihre Netze nur in Ausnahmefällen für andere Anbieter öffnen. So kann man sich heute nur schwer vorstellen, dass ein Kabelnetzbetreiber Sprachdienste der Deutsche Telekom oder von Vodafone anbietet. Umgekehrt ermöglicht die Deutsche Telekom derzeit keine Kabelfernseh-Angebote über ihr VDSL-Netz. Bei einem vergleichbaren Angebot ist das sicher heute zu verschmerzen. Aber in Verbindung mit zukünftigen Angeboten für Bildung, Telemedizin, Smart-Grid, häusliche Pflege, Hausautomation und weitere innovative Anwendungen der nächsten Jahre kann das geschlossene, vertikal integrierte Geschäftsmodell der heutigen Anbieter äußerst hinderlich und kontraproduktiv sein.

Für den Aufbau der zukunftssicheren Glasfasernetze im Anschluss-Bereich kommen sicher auch die heutigen Netzbetreiber selber in Betracht, obwohl das Volumen der Investitionen in passive Netze und die Abschreibungszeiträume die derzeit zu beobachtende bremsende Wirkung auf den Breitband-Ausbau zeigen. Auf der Netzbetreiber-Seite ist heute insbesondere NetCologne auf den Zug der Glasfaser-Versorgung mit Verlegung eigener Fasern bis zum Haus aufgesprungen. In anderen Pilot-Städten wie Coburg, Gelsenkirchen oder Schwerte erfolgt der Ausbau durch kommunale Organisation, z.B. die Stadtwerke. Ähnlich wie der Ausbau der VDSL-Netze wird es für die Netzbetreiber auch beim Ausbau der Glasfaser-Netze bei der Fokussierung auf Ballungsgebiete bleiben. Kleinstädte und der ländliche Raum dürfen aber bei der Glasfaser-Versorgung nicht abgehängt werden.

Für den weiteren Ausbau der Netze ist es naheliegend und konsequent, dass Stadtwerke (oder Versorgungsunternehmen) neben den Hausanschlüssen für Wasser, Strom, Gas und Abwasser auch die Anbindung an ein passives Breitband-Netz schaffen und betreuen. Die Abschreibungszeiträume sind für diese Infrastrukturen gleich lang und die Verlegekosten vergleichbar hoch.

 

Ein weiterer Aspekt spricht für ein solches Szenario: Straßen werden durchschnittlich alle 10 bis 15 Jahre einmal geöffnet. Wenn eine Kommune heute einen „Masterplan“ erstellt für den Aufbau eines Leerrohr-Netzes, dann können die so oder so anfallenden Tiefbauarbeiten genutzt werden, um an geeigneter Stelle und in passender Tiefe Leerrohre im Beilauf mit zu verlegen. Dabei ist der eigentliche Hausanschluss allerdings immer noch ein offener Punkt, da entweder an jedem Grundstück ein Schacht und eine Muffe im Leerrohr gesetzt werden muss oder Minipipes von wenigen geeigneten Punkten in der Straße über einen längeren Abschnitt nachträglich verlegt werden müssen. Auf jeden Fall wird bei entsprechender Vorplanung der Aufbau eines Glasfasernetzes (zunächst als Fiber-to-the-Building) wesentlich weniger kostenintensiv als eine Verlegung mit gesonderter Tiefbau-Verlegung. Um dies Wirklichkeit werden zu lassen, muss aber jetzt mit den Planungen und der Verlegung begonnen werden.

 

Auf diesem Wege wird der Anschluss mit Glasfaser vermutlich bereits für 500 Euro zu realisieren sein. Wird dann jeder dritte Haushalt tatsächlich angeschlossen, ergibt sich ein (ohne Zins und Zinseszins) ermittelter Break-even schon unter 15 Jahren! So lässt sich ein organisch wachsender Glasfaserausbau in Deutschland ohne öffentliche Mittel in Höhe von 100 Mrd. Euro finanzieren. Dabei können Fördermittel – oder Bürgschaften für regionale Betreibergesellschaften helfen, um entsprechende Projekte in Gang zu bringen.


 

Jürgen Kaack 18.12.2009, 09.20 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Die Bundesregierung braucht ein Breitband-Kompetenzzentrum im BMWi

Meine Begründung für die Einrichtung eines Breitband-Kompetenzzentrums des Bundes und die durch eine solche Institution zu erbringenden Kernaufgaben bei der Konzeption des langfristigen Infrastruktur-Aufbau sowie bei der Koordination der Kommunen und Anbieter findet sich als Gastbeitrag bei dem News-Portal www.portel.de

Jürgen Kaack 30.10.2009, 14.04 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Wirksamer Breitband-Ausbau

"Das Ziel 2014: Eine Versorgung mit mindestens 50 MBit/s für mehr als 75 Prozent aller Haushalte. Trotz der zur Verfügung stehenden Fördermittel kann der derzeitige Stand des Breitband-Ausbaus aber nicht überzeugen; Kritiker meinen, die Fördermaßnahmen unterstützen den Ausbau nicht ausreichend. Andere Ansätze, wie die Unterstützung von Kommunen, könnten konkrete Hilfe bieten, ohne die bestehenden Netzbetreiber unmittelbar zu fördern. Das Wichtigste aber ist, die Innovationskultur Deutschlands voranzutreiben, um wettbewerbsfähig zu bleiben."

Der vollständige Text zu meiner Analyse der derzeitigen Situation und Vorschlägen zur Optimierung findet sich auf der Seite des ecin Portals (Veröffentlichung am 15.10.2009).

Jürgen Kaack 16.10.2009, 10.02 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Aufbau regionaler Breitband-Zugangsnetze fördern

Bei Problemen in der Breitband-Versorgung stehen die betroffenen Kommunen heute in der Regel alleine da, um eine Lösung zu finden. Eine Breitband-Unterversorgung findet sich oft begrenzt auf einzelne Ortsteile in einer  Kommune und selbst wenn benachbarte Kommunen betroffen sind, ist eine interkommunale Zusammenarbeit alles andere als selbstverständlich. Dabei ist es noch ein weiter Schritt von der Zusammenarbeit zweier benachbarter Kommunen bis zu einer Initiative auf Kreisebene. Dabei wäre aber gerade eine Voraussetzung für eine erfolgversprechende und nachhaltige Lösung des Breitband-Problems. Eine Einigung im Kreistag ist durch die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Kommunen und der notwendigen Einigung einer Finanzierung durch eine Kreisumlage auf der anderen Seite keine triviale Aufgabe!

Breitband-Zugangsnetze sollten für alle interessierten Netzbetreiber und Diensteanbieter zugänglich sein, wie es auch in der Breitbandstrategie richtigerweise als Open-Access Netz gefordert wird. Ein Open-Access Netz braucht aber eine Mindestgröße, um wirtschaftlich betrieben werden zu können. Einzelne, heute unterversorgte Ortschaften erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht. Wird der Betrachtungsansatz größer gewählt, z.B. auf Kreisebene, so ergeben sich durchaus tragfähige Geschäftsmodelle.

 

Die erforderlichen regionalen Betreibergesellschaften benötigen selber keine große Organisation und auch keine größeren Marketing-Budgets. Diese Organisationen haben vielmehr den Geschäftszweck, ein eigenes Glasfasernetz aufzubauen und zu betreiben, das von den nationalen Backbone-Netzen bis zu den einzelnen Kabelverzweigern in den Ortschaften reicht. Den Ausbau der Übertragungstechnik in den Kabelverzweigern übernehmen bei diesem Modell die Anschluss-Netzbetreiber. Nutzen mehrere Anschluss-Netzbetreiber das regionale Zugangsnetz, dann können durchaus auch unterschiedliche Übertragungstechniken zum Einsatz kommen. Die Vermarktung erfolgt an Teilnehmer-Anschluss-Netzbetreiber wie die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Versatel oder regionale Netzbetreiber, die ihrerseits das Geschäft mit dem Verbraucher auf eigene Rechnung betreiben. Sofern Kommune oder Kreise Gesellschafter solcher regionaler Netzbetreiber sind (z.B. im Rahmen einer PPP), ist das unmittelbare Geschäft mit Verbrauchern auch rechtlich untersagt. Selbst wenn es diese Beschränkung nicht gäbe, wäre es unternehmerisch wohl nur in Ausnahmefällen sinnvoll, die Vertriebsleistung und Kundenbetreuung der bestehenden Betreiber nicht zu nutzen.

 

Regionale Betreiber-Gesellschaften ermöglichen einen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern in den einzelnen Kommunen und Ortschaften und vermeiden den teuren Aufbau von parallelen Infrastrukturen bzw. wirken einem Fernbleiben von Wettbewerbern entgegen, wenn bereits ein anderer Betreiber in der Region tätig ist. Dabei vermeiden sie durch eine gesamthafte Planung für die Region die Entstehung von Insellösungen in einzelnen Ortschaften, die sich später nur schwer in ein Gesamtkonzept integrieren lassen. Zudem können die Betreiber-Gesellschaften ein Nukleus für den späteren Ausbau des Netzes in Richtung von Fiber-to-the-Home Anschlüssen sein. Solche Ansätze haben das Potenzial, auch über das mittelfristige Ziel von Anschlüssen mit 50 MBit/s hinaus zukunftssicher zu sein. Es bietet sich an, regionale Betreiber-Gesellschaften in Form von Private-Public-Partnerships (PPP) zwischen Kreisen und Kommunen auf der einen Seite und technischen Dienstleistern auf der anderen Seite zu organisieren, um eine effiziente Lösung zu erreichen.

 

Ein Hindernis auf dem Weg zur Umsetzung sind oft einerseits die Einigung im Kreistag und zum anderen die Finanzierung über eine Kreisumlage. Eine auf einzelne unterversorgte Ortschaften ausgerichtete Förderung ist bei der Umsetzung nur bedingt hilfreich. Sinnvoll wäre eine Finanzierung der Betreibergesellschaft aus Fördermitteln auf der Basis eines ausgearbeiteten Geschäftsplans. Durch die mit dem Netzaufbau verbundenen Tiefbauarbeiten entstehen meist hohe Vorlaufkosten und ein Payback stellt sich in der Regel erst nach fünf bis sieben Jahren ein. Für interessierte Kreise würde eine Förderung der Kosten zur Verlegung von Leerrohren und die Errichtung anderer passiver Netzkomponenten die Umsetzung erheblich erleichtern. Da gleichzeitig keine Förderung von Einzelmaßnahmen in den unterversorgten Ortschaften mehr erforderlich wird, dürfte es kaum zu einer Erhöhung des Fördervolumens kommen.

 

Erste Kreise sind in fortgeschrittenen Überlegungen für den Aufbau von regionalen Betreibern oder auch bereits in der Umsetzungsphase. Dies trifft z.B. auf den Hochsauerlandkreis zu, aber auch auf die Kreise Coesfeld und Borken. Allerdings handelt es bislang nur um wenige vereinzelte Kreise und zum anderen entwickelt sich die Umsetzung vermutlich aufgrund von Finanzierungsengpässen eher schwerfällig. Dabei stellt eine Investition in eine zukunftssichere Breitband-Infrastruktur eine wesentliche Investition in die Strukturentwicklung einer Region dar.

Jürgen Kaack 14.10.2009, 09.59 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Förderung von Breitband-Projekten entbürokratisieren

Förderprogramme und Voraussetzungen

Für die Verbesserung der Breitban-Infrastruktur fallen für Kreise oder Kommunen in der Regel Kosten an, sei es für die Verlegung von Leerrohren, sei es zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke eines Anbieters sowie für Planungsarbeiten, die Durchführung einer Ausschreibung und die Vorbereitung eines Förderantrags. Einen Teil dieser Kosten kann eine Kommune bei Vorliegen der Voraussetzungen über Fördermittel erstattet bekommen.

Beim Einsatz von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II gibt es nur wenige Einschränkungen. Allerdings haben viele Kommune diese Mittel bereits anderweitig verplant. Für die Förderung nach GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) kommen nur Kommunen in Betracht, die offiziell der ländlichen Kulisse zugerechnet werden. Gefördert werden je nach Bundesland von 60 bis 90 % der Nettokosten eines Vorhabens, in der Regel bis maximal 200.000 Euro pro Antrag. Sind mehrere Ortsteile einer Kommune betroffen, können mehrere Anträge gestellt werden. Allerdings werden nur solche Ortschaften gefördert, die im Durchschnitt eine Versorgung mit weniger als 1 Mbit/s nachweisen können.


Der Bedarfs-Nachweis ist nicht hilfreich


Der Aufwand zur Erstellung eines Förderantrags ist für die Kommunen unverhältnismäßig hoch und bedingt, dass oft externe Hilfe hinzu gezogen werden muss. Zur Erlangung von Fördermitteln ist es sicher notwendig, ein Marktversagen nach zu weisen und hierzu mit den verschiedenen Netzbetreibern zu verhandeln. Warum allerdings bei einer nicht vorhandenen oder einer Unterversorgung der tatsächliche Bedarf aufwändig nachgewiesen werden muss, erschließt sich nur schwer. Über 50 % aller Haushalte in Deutschland nutzen bereits Breitband-Anschlüsse. So kann man alleine durch statistische Analogien eine Potenzialabschätzung für schlecht versorgte Gebiete vornehmen.

Die geforderte Befragung getrennt nach Privathaushalten und Unternehmen bedeutet einen Mehraufwand und weckt Erwartungen an die Verwaltung, die nicht immer zeitnah befriedigt werden können. Die Netzbetreiber wiederum werden ihre eigenen Wirtschaftlichkeitsanalysen kaum auf einer unverbindlichen Befragungsaktion aufbauen. Die Ergebnisse der Befragung haben außer für den Förderantrag daher kaum eine Relevanz. Auf den Nachweis des vorhandenen Bedarfs sollte daher ersatzlos verzichtet werden.

 

Das richtige Umsetzungskonzept schafft Zukunftssicherheit

Wichtig und unverzichtbar sind dagegen die Gespräche mit den verschiedenen Netzbetreibern und die Entwicklung eines Konzeptes, das eine Optimierung der Netzstrukturen, auch unter Verknüpfung unterschiedlicher Technologien vorsieht. Ein Schwerpunkt sollte sicherlich die Prüfung von Alternativen zu verlorenen Zuschüssen (als Wirtschaftlichkeitslücke) darstellen. Mit dem Aufbau von Leerrohrsystemen oder anderen passiven Infrastruktur-Komponenten kann einerseits die Wirtschaftlichkeitslücke reduziert und andererseits nachhaltig Anlagevermögen aufgebaut werden. Wird die Förderhöhe gespreizt und für die Zahlungen einer Wirtschaftlichkeitslücke abgesenkt, so könnte der Aufbau eigene passiver Infrastruktur-Komponenten (insbesondere Leerrohre) mit höheren Quoten bzw. auch in den heute nach der 1 MBit/s Definition nicht untersorgten Regionen gefördert werden.

 

Bündelung der Förderprogramme im Wirtschaftsministerium

Dabei ist zu fragen, warum Kommunen, die eine nicht der ländlichen Kulisse zuzurechnen sind, wohl aber unter einer Breitbandunterversorgung leiden, heute von einer Förderung (mit Ausnahme von Mitteln aus dem Konjunkturpaket II) ausgenommen sind. Da die finanzielle Lage dieser Kommunen auch nicht unbedingt besser ist als diejenige von Kommunen im rein ländlichen Raum, entsteht hier eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung. Grundsätzlich sollten die Aktivitäten in Verbindung mit der Breitband-Entwicklung vermutlich in einer Zuständigkeit gebündelt werden und hierfür bietet das Wirtschaftsressort engere Bezüge als die Ministerien für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Dies hätte den weiteren Vorteil, dass hier nicht nur der Netzausbau behandelt werden könnte, sondern auch die Entwicklung von Breitband-Applikationen.

Jürgen Kaack 12.10.2009, 09.10 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Fiber-to-the-Home muss langfristig geplant werden

Tiefbauarbeiten werden in den meisten Fällen unumgänglich, wenn die Glasfaser vom KVz (Kabelverzweiger) bis zum Hausanschluss verlängert werden soll (Fiber-to-the-Building oder Fiber-to-the-Home wenn der Glasfaser-Anschluss bis in die Wohnung verlängert wird). Selbst bei Verwendung von Mini-Pipes anstelle der sonst üblichen D50 Leerrohre und unter Einsatz kostensparender Verlegungstechniken (z.B. Spül-Saug-Technik) ist dieser Schritt für die Betreiber oder Kommunen teuer. Da mit den verfügbaren Übertragungs-Techniken durchaus Bandbreiten von 50 MBit/s am Hausanschluss erreicht werden, ist der Druck zur Nachrüstung mit Glasfasern in Deutschland noch nicht besonders hoch. In Ländern mit weniger guter Leitungs-Infrastruktur kann dagegen bereits heute ein Bedarf nach Glasfaseranschlüssen entstehen.

 

Trotzdem sollte jedes Neubaugebiet nur noch mit Glasfaser angeschlossen werden und bei jeder Baumaßnahme im innerstädtischen Bereich sollte ebenso automatisch ein Leerrohr mit der notwendigen Technik (z.B. Schächten für den leichten Zugang, Muffen zur Verbindung der Strecken) verlegt werden. So kann ohne größere Mehrkosten über einen Zeitraum von bis zu zwanzig Jahren eine passive Leitungs-Infrastruktur geschaffen werden, die sich mit niedrigerem Investitionsaufwand hochrüsten lässt. Bei einer Umstellung auf rein passive Glasfaser-Netze entfällt die Einrichtung von aktiven Netzelementen zwischen dem Hauptverteiler und dem Hausanschluss. Hier bietet sich z.B. die „Gigabit Passive Optical Network“ (GPON) Technologie an, mit der bis zu 2,5 Gbit/s nach dem IP-Protokoll übertragen werden können. Es sind dabei keine verteilten Netzkomponenten mit Schaltverteilern und Kabelverzweigern (KVz) mehr erforderlich, die jeweils mit Strom versorgt werden müssen und Quellen für Störung sind.

 

Jürgen Kaack 07.10.2009, 19.33 | (0/0) Kommentare | TB | PL

STZ als gelisteter Berater für Breitband in NRW

STZ-Consulting ist schon seit einiger Zeit als Berater für Kommunen in Baden-Württemberg gelistet. Jetzt ist unsere Beratung auch in NRW gelistet. Die Übersicht über die eingetragenen Gutachter findet sich auf der Seite von Media-NRW.

Außerdem ist STZ als Partner und Förderer der IKT.NRW Clusters aufgeführt.
Dort schreibe ich ja auch in einem eigenen Blog über aktuelle Entwicklungen im Bereich Breitband, Smart Cities und Mobile Communications. In diesem Bereich findet sich unter anderem mein Artikel zur Analyse der aktuellen Breitbandsituation in Deutschland mit Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung des Ausbaus.
 

Jürgen Kaack 14.07.2009, 11.01 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Geht dem Breitband-Ausbau in Deutschland die Luft aus?

Noch vor wenigen Monaten stand der Breitband-Ausbau als wichtiges Ziel weit oben auf der politischen Agenda. In Verbindung mit dem Konjunktur-Paket wurden einige vollmundige Ziele verkündet. So sollen bis Ende 2010 alle weißen Flecken, d.h. Regionen mit weniger als 1 MBit/s, versorgt sein und bis 2014 75 % aller Haushalte mit mindestens 50 MBit/s anschließbar sein. Bis 2018 sollten nach den ursprünglichen Plänen dann alle Haushalte mit hoher Bandbreite erreicht werden. Dies klingt grundsätzlich gut und die Umsetzung wird mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II gefördert.

Betrachtet man die Situation aus der Sicht Mitte 2009, so klafft eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Tatsächlich kommt der Ausbau nicht so schnell voran, wie dies Anfang des Jahres richtigerweise geplant war. Stattdessen werden Anträge für Fördermittel zum Breitband-Ausbau nur in geringer Zahl gestellt, die Telekom streitet mit der Bundesnetzagentur und gibt kaum Angebote an Kommunen weiter.

Was ist schief gegangen bzw. an welchen Stellen hat sich die Umsetzung anders entwickelt als geplant? Ich habe eine Analyse aus meiner subjektiven Einschätzung der Lage erstellt, die allerdings durch eine Reihe von Gesprächen mit Betroffenen untermauert wird. Die Zusammenfassung findet sich z.B. auf dem Portal TelecomDE.com, bei dem ich bereits verschiedene Artikel veröffentlicht habe.

Jürgen Kaack 05.07.2009, 15.54 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Berater für Breitband-Ausbau

STZ-Consulting ist bereits seit geraumer Zeit in der Beratung von Telekommunikations-Anbietern tätig und unterstützt bei der Marktausweitung, der Einführung innovativer Dienste, der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und dem Aufbau von tragfähigen Kooperationen.

Seit einigen Jahren kommen verstärkt Anfragen von Kommunen, die keine oder nur eine unzureichende Breitband-Versorgung haben und hierdurch Standortnachteile befürchten. STZ-Consulting unterstützt interessierte Kommunen auf dem Weg zu einer besseren Versorgung durch Analysen von Bedarf und Anbietersituation sowie durch Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten, die zukunftssicher sind und die finanzielle Belastung gering halten.

Seit einiger Zeit ist STZ-Consulting auch bei er Clearingstelle BW als Breitband-Berater für Kommunen gelistet. Die Clearingstelle BW unterstützt Kommunen in Baden-Württemberg bei der Erlangung von Fördermitteln für den Breitband-Ausbau und bei der richtigen Vorgehensweise. Die Liste der Beratungsunternehmen für Breitbandinfrastruktur findet sich hier.

Jürgen Kaack 18.06.2009, 10.25 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Vernetzte Welt(en): Wie eine Stadt zur

"Das Innovationsprojekt T-City in Friedrichshafen gibt einen Eindruck davon, welchen Nutzen innovative Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) schon heute für ein Gemeinwesen bieten bzw. welche Chancen und Möglichkeiten eine durchgängige Vernetzung von Bürgern, Institutionen und lokaler Wirtschaft in Zukunft noch eröffnen wird.

Smart City Lösungen wirken mithilfe von IKT-Anwendungen in einem Gemeinwesen. Dabei bleibt zunächst offen, in welchen Bereichen die Anwendungen wirken und welche Änderungen sie auslösen.  Die Voraussetzung für Smart Cities ist immer die Bereitstellung einer schnellen Breitbandinfrastruktur. Auf dieser können Netzbetreiber und Diensteanbieter ihre speziellen Anwendungen realisieren. Aus einer Kommune wird eine Smart City, wenn neue Anwendungen in überdurchschnittlich hohem Maße genutzt werden und die allgemeine Vernetzung steigt. Die Entwicklung zur Smart City ist ein permanenter Prozess und vermutlich zeichnet sich eine Smart City dadurch aus, dass regelmäßig neue Anwendungen getestet werden und aus der Vernetzung neue Lösungen hervorgehen."

Meinen vollständigen Artikel zu dem Thema "Smart Cities" findet sich bei Perspektive Mittelstand. Das Thema wird zunehmend wird wichtiger, um die Ziele Vernetzung in der Gesellschaft und Lebensqualität zu steigern.

Jürgen Kaack 11.06.2009, 10.06 | (0/0) Kommentare | TB | PL

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