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Tag: Breitband
Neue Monopole beim Ausbau der Glasfasernetze?
Der Breitband-Ausbau erfolgt in Schritten
Breitband-Anschlüsse sind gerade für ländliche Regionen ein essentieller Standortfaktor, der über den Zuzug von Unternehmen und Familien entscheidet. In vielen Kommunen ist aus Sicht der Betroffenen die verfügbare Bandbreite unzureichend, selbst wenn sie oberhalb der von der Bundesregierung definierten 1 MBit/s Grenze liegt. Erst oberhalb von 6 MBit/s stellt sich derzeit Zufriedenheit ein. Dabei erweist es sich immer wieder, dass nach dem Ausbau eines „weißen“ Fleckens in der Umgebung neue „graue“ Flecken entstehen, wenn dort die verfügbare Bandbreite unter derjenigen in dem neu ausgebauten Gebiet liegt. Durch den über die Jahre laufend steigenden Bandbreiten-Hunger entsteht immer wieder neu Unzufriedenheit bis mit einem Glasfaser-Anschluss am Haushalt auch längerfristig alle Breitband-Bedürfnisse befriedigt werden können.
Das Problem für die
Breitbandversorgung in der Fläche liegt in den meisten Fällen in der
Kapazität des regionalen Backbone-Netzes begründet, mit dem das
Weitverkehrsnetz und das Anschlussnetz verbunden werden. Hier sind die
verfügbaren Bandbreiten heute oft zu gering, um eine höhere Bandbreite
bis zum Anschlussnetz zu transportieren. Die regionalen Netze bestehen
typischerweise heute noch aus Kupferkabelstrecken, deren Kapazität nicht
erweitert werden kann. Hier bleibt oft nur der Ausbau des regionalen
Netzes mit Glasfaserstrecken. In einem ersten Schritt werden meist nicht
die Einzelhaushalte angeschlossen sondern die Kabelverzweiger. Die
Verlegung von Glasfasern bis zu den Kabelverzweigern wird als
„Fiber-to-the-Curb“ (FTTC), zu Deutsch etwa „Glasfaser bis zum
Bürgersteig“, bezeichnet und stellt den ersten meist auch kurzfristig zu
realisierenden Ausbau des Glasfasernetzes dar. Mit einem solchen
Schritt können in vielen Fällen für die Mehrzahl der Anschlüsse 16
MBit/s erreicht werden. Nur bei größeren Entfernungen von den überbauten
Kabelverzweigern (> 1,5 km) macht sich die Kabeldämpfung in der nach
wie vor aus Kupfer bestehenden Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL)
bemerkbar und reduziert die Bandbreite auf 6 MBit/s (oder für abgelegene
Häuser auch weniger).
Die Erweiterung der Glasfaser bis zum Hausanschluss oder
„Fiber-to-the-Building“ (FTTB) oder auch bis in den einzelnen Haushalt
„fiber-to-the-Home“ (FTTH) ist der zweite und erheblich aufwendigere
Schritt des Infrastruktur-Ausbaus. Neben dem Ersatz des teuren Kupfers
durch den unbegrenzt verfügbaren Glasfaserrohstoff sind in einem
Glasfasernetz kaum weitere aktive Komponenten erforderlich. Die Vielzahl
der zum Outdoor-DSLAM überbauten ehemaligen Kabelverzweiger (etwa ein
Kabelverzweiger je 200 Haushalte) kann bei FTTx-Lösungen entfallen. Dies
reduziert den Serviceaufwand im Netz und den Stromverbrauch für die
Signalverteilung. Auf längere Sicht und zur Erreichung von Bandbreiten
oberhalb von 100 MBit/s führt eigentlich nichts an einer durchgängigen
Glasfaser-Anbindung vom Hauptverteiler (HVt) bis zum Teilnehmeranschluss
(TAL) vorbei.
Investitions-Aufwand bremst den Glasfaser-Anschluss zum Haus
Schon der Aufbau der regionalen Netze bis zu den Kabelverzweigern als
FTTC-Lösung ist für Netzbetreiber nicht immer rentabel. Lange Strecken
bei der Verlegung von Glasfasern und eine dünne Besiedlung erhöhen die
Investitionskosten pro Anschluss schnell über die
Wirtschaftlichkeitsgrenze hinaus. Dann bleiben nur zwei Möglichkeiten:
entweder werden die Anschluss- und Monatspreise für die Kunden deutlich
erhöht gegenüber dem gleichen Angebot in dichter besiedelten Räumen oder
irgendjemand trägt die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke der
Betreiber. Da man auf die Gleichbehandlung von Einwohnern in der Stadt
und auf dem Land nicht verzichten will, bietet die Regierung den Einsatz
von Fördermitteln aus EU-Töpfen, die Kommunen unter eng definierten
Voraussetzungen gewährt werden für den Ausgleich der
Wirtschaftlichkeitslücke in Form einer Beihilfe an einen Netzbetreiber.
Wenn der Ausbau der Kabelverzweiger schon teuer ist, so steigen die
erforderlichen Investitionen für den Ausbau der Glasfaser bis zum
Hausanschluss um ein Vielfaches. Gerade die „letzte Meile“ (Last Mile)
vom Kabelverzweiger bis zum Hausanschluss erfordert unvermeidbar
umfangreiche Tiefbaumaßnahmen im überbauten Raum. Viele Kommunen haben
keine eigenen Leerrohre in den Straßen verlegt, die zum Einziehen von
Glasfasern genutzt werden könnten. Selbst vorhandene Leerrohre sind
nicht in jedem Fall geeignet, da Glasfasern nur in Netzen mit stumpfem
Winkel und mit geeigneter Wandstruktur mit Luftdruck in ein vorhandenes
Leerrohr eingeblasen werden können. Neue Leerrohre in den Straßen kosten
je nach Verlegungstechnik (Aufgraben, Saug-Spül-Technik, Durchschießen)
von 80 bis 120 Euro pro Meter. Die Kosten für die Leerrohre selbst
(unter 5 Euro pro Meter) und das Setzen von Schächten fallen dabei kaum
zusätzlich ins Gewicht. Von den Leerrohren in der Straße bis zum Haus
können fallweise Mini-Pipes ohne eine Öffnung der Oberfläche
durchgeschossen werden. Für den einzelnen Hausanschluss kann bei einer
unabhängigen Verlegung mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 1.600 Euro
gerechnet werden. Dabei sind die Kosten der eigentlichen
Übertragungstechnik und der Hausabschluss sowie die ggf. erforderliche
Inhouse-Verkabelung noch nicht enthalten. Für den Bau eines neuen
flächendeckenden Glasfasernetzes bis in jeden Haushalt dürften
Investitionen in Höhe von 100 Mrd. Euro anfallen.
Für die Netzbetreiber sind auch Teilbeträge solcher
Vorlauf-Investitionen zu hoch, um den Renditeerwartungen der
Gesellschafter und Aktionäre gerecht zu werden. Infrastrukturvorhaben
rechnen sich in den allermeisten Fällen erst bei einer 20-jährigen
Abschreibungsfrist wie bei öffentlichen Infrastrukturen wie
Kanalanschlüssen, Straßen und Bahntrassen. Mit den in der
Telekommunikation üblichen drei bis sieben Jahren für die Abschreibung
von Netzinfrastrukturen ist eine Rendite nur in Ausnahmefällen (z.B. in
Ballungsgebieten) über einen kürzeren Zeitraum zu erzielen.
Netzbetreiber gehen von einer Größenordnung von 15% der Haushalte im
Versorgungsgebiet aus, die unter derzeitigen Bedingungen wirtschaftlich
mit Glasfasern ausgebaut werden können und diese finden sich in
Ballungsgebieten mit einer hohen Zahl von Wohneinheiten je Anschluss.
Daher sind die Netzbetreiber immer noch sehr zurückhaltend beim
Glasfaserausbau bis zum Hausanschluss. In anderen Ländern, die in der
Glasfaser-Durchdringung deutlich vor Deutschland rangieren, hat in der
Regel der Staat den Ausbau entweder als Infrastrukturmaßnahme
subventioniert oder er ist selbst Betreiber der Telekommunikationsnetze.
Hier sind die bestehenden alten Netzinfrastrukturen allerdings oft in
einem solch schlechten Zustand, dass ein Ausbau mit VDSL überhaupt nicht
in Betracht kommt.
Infrastruktur-Betrieb als neues Geschäftsmodell
Neben dem bisher üblichen Ausbau der Netze durch die großen
Netzbetreiber mit ihren vertikal integrierten Wertschöpfungsstufen kann
aufgrund der dargestellten Investitionsvolumina und der erforderlichen
Abschreibungsfristen ist die Entstehung eigenständiger
Betreibergesellschaften für die regionalen Zugangsnetze eine mögliche
Alternative. Dabei sind verschiedene Geschäftsoptionen denkbar vom
reinen Bereitstellen passiver Infrastrukturen (Leerrohre) über das
Angebot „beleuchteter“ Glasfasern auf der Übertragungs- und
Sicherungsebene im OSI-Schichtenmodell bis zur Realisierung von
Übertragungsplattformen, an die sich andere Anbieter auf der
Dienste-Ebene anschalten können. Der Aufbau und der Betrieb eines
regionalen Breitbandnetzes rentieren sich nur in Ausnahmefällen für
Ortsteile oder eine einzelne Kommune. Wenn sich aber mehrere Kommunen
zusammenfinden oder auf Kreisebene entsprechende Aktivitäten entwickelt
werden, ist ein zu mindestens kostendeckender Betrieb möglich.
Bislang erfolgt der Ausbau durch einen der großen Netzbetreiber, der
sich dies fallweise durch die Kommune mittels Zuschüssen im Sinne einer
Beihilfe mitfinanzieren lässt. Dabei bleibt das regionale Netz dabei
aber im alleinigen Besitz des Netzbetreibers und die Kommune hat kein
Mitspracherecht bei der Nutzung oder einem späteren Ausbau. Eine andere
Möglichkeit ist ein Joint Venture zwischen einem Netzbetreiber und einer
Kommune – eine Private Public-Partnership (PPP). Finanzierung und
Nutzungsrechte werden bei diesem Modell vertraglich geregelt. In der
extremen Ausprägung kann die Betreibergesellschaft als hundertprozentige
Tochtergesellschaft des Kreises agieren. Wenn die vorhandene Versorgung
unzureichend ist und das eigentliche Endkundengeschäft an
Kooperationspartner vergeben wird, ist dies wohl auch rechtlich mit dem
kommunalen Versorgungsauftrag verträglich. Eine solche Konstellation
kann von den dargestellten unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen für
öffentliche Infrastruktureinrichtungen (bis zu 20 Jahre) im Vergleich
zu den Kalkulationszeiträumen von drei bis fünf Jahren bei den
Netzbetreibern profitieren.
Für den weiteren Ausbau der Netze bis zum Hausanschluss ist es
naheliegend und konsequent, wenn Stadtwerke (oder
Versorgungsunternehmen) neben den Hausanschlüssen für Wasser, Strom, Gas
und Abwasser auch die Anbindung an ein passives Breitband-Netz schaffen
und betreuen. Für ein solches Szenario spricht, dass Straßen
durchschnittlich alle 10 bis 15 Jahre geöffnet oder saniert werden, oft
im Auftrag eines Versorgungsunternehmens. Wenn eine Kommune oder ein
Kreis heute für sich alleine oder zusammen mit einem
Versorgungsunternehmen einen „Masterplan“ erstellt für den Aufbau eines
Leerrohr-Netzes, dann können die geplanten Tiefbauarbeiten genutzt
werden, um an geeigneter Stelle und in passender Tiefe Leerrohre im
Beilauf mit zu verlegen. Die Verlegung von Leerrohren im Beilauf zu
anderen Baumaßnahmen senkt die Kosten von den oben angeführten 80 bis
120 Euro pro Meter auf maximal 5 Euro pro Meter und das Leerrohr ist
dabei schon enthalten. Dabei ist der eigentliche Hausanschluss
allerdings immer noch ein offener Punkt, da entweder an jedem Grundstück
ein Schacht und eine Muffe im Leerrohr gesetzt werden muss oder
Minipipes von wenigen geeigneten Punkten in der Straße über einen
längeren Abschnitt nachträglich verlegt werden müssen. Neubaugebiete
sollten schon heute mit Leerrohren ausgestattet werden, die für eine
spätere Glasfaserverlegung geeignet sind.
Bei entsprechender Vorplanung wird der Aufbau eines Glasfasernetzes
(zunächst als Fiber-to-the-Building) über einen Zeitraum von 10 bis 20
Jahren ausgeführt nur ein Bruchteil der erwähnten 100 Mrd. Euro kosten.
Denn der Anschluss mit Glasfaser wird auf dieser Grundlage vermutlich
bereits für 500 Euro zu realisieren sein. Wird dann jeder dritte
Haushalt tatsächlich angeschlossen, ergibt sich ein abgeschätzter
Break-even schon unter 15 Jahren! Um dies Wirklichkeit werden zu lassen,
muss allerdings jetzt zügig mit den Planungen und der Verlegung
begonnen werden.
Trennung von Netz und Dienst fördert den offenen Netzzugang
Die Rahmenbedingungen für die Glasfaser-Verlegung machen also
offensichtlich neue Geschäftsmodelle erforderlich, die Rückwirkungen auf
die Wertschöpfungsstufen haben werden. Eine Trennung von Netz- und
Dienste-Ebene war in einem bis 1998 auf Telefonie ausgelegten Netz nicht
sinnvoll. Für ein Breitbandnetz schafft dies neue Ansätze bei
Kooperationen und ermöglicht alternative Geschäftsmodellen. Es wird in
Zukunft allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, mehrere
Leerrohrrassen parallel zueinander zu einem Haushalt zu führen.
Allerdings ist es trotzdem vorstellbar, dass mehrere Glasfasern durch
dasselbe Leerrohr ins Haus geführt werden. Die Kosten für eine
zusätzliche Faser liegen bei ca. 3 Euro pro Meter und fallen somit
gegenüber der Leerrohr-Verlegung kaum noch ins Gewicht. Der Einsatz
mehrerer Glasfasern kann dann erforderlich sein, wenn die Schnittstellen
zu Diensten unterschiedlicher Anbieter nicht verfügbar sind. Von der
verfügbaren Bandbreite her ist es aber nicht erforderlich,
unterschiedliche Fasern für mehrere gleichzeitig genutzte
Breitband-Anwendungen zu installieren, können doch Geschwindigkeiten im
GBit/s-Bereich für schnelle Datenübertragung, Sprache und Fernsehen in
hochauflösender Qualität (HDTV) über ein und dieselbe Glasfaser
zugeführt werden.
Wenn es genau wie es nur einen Wasseranschluss zum Haushalt und nur
einen Gasanschluss zukünftig auch nur einen Leerrohranschluss gibt, muss
von vornherein verhindert werden, dass ein solches regionales Monopol
Einschränkungen in der Wahl der Dienste und Inhalte zur Folge hat. Das
Leerrohr muss für alle interessierten Anbieter zu gleichen Bedingungen
nutzbar sein. Selbst die Verwendung einer bereits angeschlossenen
Glasfaser kann mehreren Dienste-Anbietern im Rahmen eines
Open-Access-Modells zugänglich gemacht werden. In diesem Fall muss der
Betreiber der Infrastruktur allerdings auch die notwendige
Übertragungstechnik realisieren sowie eine Plattform, an der sich die
interessierten Anbieter von Diensten anschließen können.
So ist es ein Szenario, dass ein Infrastrukturanbieter den
Haus-Anschluss mit einem Leerrohr und einer beleuchteten Glasfaser
realisiert und hierfür einen Monatsbetrag in Höhe von circa 10 Euro vom
Anschlussinhaber (oder dem Diensteanbieter) berechnet. Mit diesem Betrag
können über einen Zeitraum von 20 Jahren bei permanenter Nutzung 2.400
Euro eingenommen werden. Im Vergleich zu den Erschließungskosten von
1.000 bis 1.600 Euro ergibt sich sicher noch kein wirtschaftlich
auskömmliches Modell wenn man berücksichtigt, dass die Vorfinanzierung
der Investition, ein möglicher Zahlungsausfall und die Tatsache und dass
sich nicht jeder Eigentümer anschließen lassen wird. Lassen sich die
Investitionskosten wie oben erwähnt auf 500 Euro senken, z.B. bei einer
Verlegung im Beilauf, und werden mehrere Anbieter von Diensten für eine
Zusammenarbeit gewonnen, kann ein solches Geschäftsmodell wirtschaftlich
tragfähig und gewinnbringend sein. Dabei können aus Sicht des Nutzers
Telefonie, Internet und Fernsehen, aber auch professionelle Anwendungen,
z.B. in Verbindung mit Cloud-Computing auf Wunsch von unterschiedlichen
Dienste- und Inhalte-Anbietern gebucht werden. Selbst bei diesen
Marktgegebenheiten wird es immer noch eine erhebliche Zahl von Nutzern
geben, die lieber ein Komplettangebot aus einer Hand und mit einer
Rechnung haben, und auch das kann es in diesem Szenario realisiert
werden.
Infrastruktur-Monopole müssen nicht wettbewerbsschädlich
wirken
Wenn es nur einen Anbieter für den Teilnehmeranschluss gibt, dann
muss durch entsprechende Regulierung und Überwachung sichergestellt
werden, dass es nicht Missbrauch der Monopolsituation im Sinne einer
Wettbewerbsverzerrung kommt. Die Situation ist aber durchaus mit der
heutigen vergleichbar. Derzeit hat die Deutsche Telekom immer noch
deutlich mehr als 90% aller Hausanschlüsse in ihrem Besitz. Ein
alternativer Netzbetreiber mietet nach den von der Bundesnetzagentur
festgelegten Regeln und Konditionen die TAL
(Teilnehmer-Anschluss-Leitung) von der Deutschen Telekom für eine
Bitstream-Access. Diese Regelung hat sich in den letzten Jahren
grundsätzlich bewährt, wenn es auch immer wieder unterschiedliche
Auffassungen über die Höhe der zu zahlenden Entgelte gibt. Ähnlich
könnten die Regelungen für die neuen Anschlussnetze gestaltet werden.
Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich bei den
Anschlussnetzen nur um passive Leerrohrnetze handelt oder um Netze mit
beleuchteten Glasfasern.
Eine andere Frage ist, wer die Entscheidung trifft, dass ein
Unternehmen oder ein Joint-Venture ein Anschlussnetz in einer Kommune,
einem Kreis oder einer frei definierten Region aufbauen und betreiben
darf. Für Wasser- und Strom-Anschlüsse sind die Verhältnisse kommunal
geregelt. Es wäre eine Möglichkeit, es für die Breitband-Anschlussnetze
genauso zu handhaben und den Kommunen das Recht vorzubehalten, die neue
Anschluss-Infrastruktur zu betreiben. Eine andere Option ist, die
Vergabe des Rechtes zum Aufbau eines Anschlussnetzes über ein
Lizenzverfahren durch die Bundesnetzagentur zu regeln. Im einen Fall
kann sich durch klamme Haushalte oder ein fehlendes Interesse der
Kommunalpolitik ein Problem für einen planmäßigen Infrastrukturaufbau
ergeben, im anderen Fall könnte es zu Verzögerungen kommen, wenn der
Lizenznehmer den Aufbau nicht wie vorgesehen vornimmt. Mit WiMAX gibt es
für diesen Fall bereits einen Präzedenzfall.
Dabei gibt es noch eine Reihe weiterer Fragen zu klären, z.B. im
Hinblick auf eine zeitliche Exklusivität eines Netzes oder den offenen
Wettbewerb von Anfang an, die Gewährung von Investitionsschutz für das
Unternehmen, das den Aufbau zuerst betreibt. Wie wird mit Unternehmen
verfahren, die trotz aller Investitionsrisiken als zweite ein
Anschlussnetz aufbauen wollen? Für Ballungsgebiete und bei ersten
wirtschaftlichen Erfolgen ist dies vermutlich kein unwahrscheinliches
Szenario. Wer trägt die Kosten für die Entwicklung der erforderlichen
Schnittstellen zwischen Netzplattform und Anwendungsdiensten? Wie
erfolgt die technische Umsetzung im Haushalt, wenn über ein Leerrohr
mehrere Glasfasern unterschiedlicher Anbieter zugeführt werden? Wer
trägt die Verantwortung für den Fall von Netzausfällen und Fehlern? Wie
wird die Qualität der erbrachten Leistung überwacht? Wer hält den
Vertrag mit dem Kunden und hat die Kundenverantwortung? Diese Frage hat
bereits beim Aufkommen der Service-Provider im Mobilfunk zu langwierigen
Diskussionen geführt. Die Klärung der verschiedenen Fragen und die
Entwicklung eines Masterplans für die Umsetzung ist eine Aufgabe für die
Bundespolitik. Es könnte sich für den Standort Deutschland als fatal
erweisen, die weitere Entwicklung alleine dem freien Spiel der
Marktkräfte zu überlassen.
Fazit: die Umsetzung ist nicht trivial, aber realisierbar
Mit geeigneten Lösungsansätzen können Open-Access-Netze entstehen,
die ihren Namen wirklich verdienen und für neuen und fairen Wettbewerb
bei Diensten (Services) und Inhalten (Content) sorgen. Je nachdem, wer
den Glasfaseranschluss beim Kunden realisiert, kann der
Infrastrukturanbieter selbst eigene Dienste und Inhalte im Wettbewerb zu
anderen Unternehmen anbieten, die seinen Anschluss mieten. Die heutige
Struktur im Telekommunikationsmarkt kennt neben den auf Vermarktung
spezialisierten Resellern in erster Linie vertikal integrierte Anbieter,
die ihre Netze nur in Ausnahmefällen für andere Anbieter öffnen. So
kann man sich heute nur schwer vorstellen, dass ein Kabelnetzbetreiber
Sprachdienste anderer Netzbetreiber anbietet.
Bei einem weitgehend vergleichbaren Angebot von Internetzugang und Telefonie ist das sicher heute zu verschmerzen. Aber in Verbindung mit zukünftigen Angeboten für Bildung, Telemedizin, intelligenten Energiediensten (Smart Grid), häusliche Pflege, Hausautomation, Cloud-Computing, Diensten auf der Basis des Internets-der-Dinge (Vernetzung von Geräten) und weiteren innovativen Anwendungen der nächsten Jahre kann das geschlossene, vertikal integrierte Geschäftsmodell der heutigen Anbieter äußerst hinderlich und kontraproduktiv sein. Offene Strukturen schaffen insbesondere für junge und mittelständische Unternehmen neue Marktchancen.
Jürgen Kaack 19.03.2010, 09.41 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Breitband leistungsfähiger gestalten - Profil von Dr. Jürgen Kaack
"Die Arbeit an Veränderungsprozessen, neuen Geschäftsmodellen und Innovationen bei Produkten sowie Geschäftsmodellen begleitet mich schon während meines gesamten Berufslebens. Dies habe ich sowohl als angestellter Manager, Unternehmensgründer und Unternehmer als auch als Berater von Unternehmern und Kommunen versucht und teilweise auch erfolgreich umgesetzt", erklärt Dr. Jürgen Kaack im Interview mit media|NRW. Der besondere Reiz seines Berufes liege vor allem in der der Gestaltung von Veränderungsprozessen bei der Markteinführung neuer Produkte, Wachstumsvorhaben oder Kooperationen mit anderen Unternehmen und Restrukturierungen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht der promovierte Physiker dabei schon lange als das Zentrum für Telekommunikation in Deutschland, das von vielen großen und kleinen Unternehmen geprägt werde. NRW sei einer der wichtigen "Motoren" für die Entwicklung des IKT-Sektors und so erwarte er auch für die Zukunft interessante Entwicklungen und spannende Innovationen.
Wie die Informations- und Kommunikationstechnologie seinen Arbeitsalltag verändert hat und wofür Dr. Jürgen Kaack gerne einmal Zeit hätte, erfahren Sie im neuesten Profil von media|NRW.
Jürgen Kaack 09.03.2010, 11.24 | (0/0) Kommentare | TB | PL
IKT und Breitband nicht im Fokus der Bundespolitik?
Die Bundesregierung hat wichtige Aufgaben vor sich, wie ein Konzept
zur Regulierung des Finanzsektors, eine Reform des Gesundheitssystems
und eine Vereinfachung des komplexen deutschen Steuersystems im Zuge
einer grundlegenden Strukturreform.
Auch im Telekommunikationsbereich sind Weichenstellungen für die
weitere Entwicklung vorzunehmen. Die Trennung der gleichzeitig durch das
Bundeswirtschaftsministerium wahrgenommenen Gesellschafter-Rolle und
der Aufsichtsfunktion über die Deutschen Telekom könnte Ungereimtheiten
im Markt wie bei der Markteinführung von VDSL vor drei Jahren vermeiden,
allerdings ist hierfür bislang kein Ansatz zu sehen. Vielleicht nicht
direkt in Verbindung, aber sicher hiervon nicht ganz unbeeinflusst,
fehlt ein Masterplan für den Aufbau einer flächendeckenden
Breitbandinfrastruktur auf der Basis von Glasfaseranschlüssen bis in die
einzelnen Haushalte, bekannt unter dem Schlagwort Fiber-to-the-Home
(FttH oder auch als Fiber-to-the-Building FttB). Wie der internationale
Vergleich mit im Breitband-Bereich weiter „entwickelten“ Ländern zeigt,
gibt es langfristig keine Alternative zur Glasfaser. Funklösungen können
geeignete Migrationstechnologien sein, und stellen auch langfristig
sinnvolle Ergänzungen dar für die portable bis hin zur mobilen
Internet-Nutzung. Funk ist aber sicher keine Substitutionslösung für ein
Glasfasernetz.
Der Weg von der heutigen Netz- und Markt-Struktur hin zu einer
leistungsstarken Glasfaser-Infrastruktur und die Positionierung der
mobilen Lösungen braucht die Kooperation unterschiedlicher Unternehmen,
auch über die engere Telekommunikationsbranche hinaus. Ziele,
Umsetzungsoptionen und Kooperations-Szenarien zu entwerfen, ist Aufgabe
bei Entwicklung des Masterplans. Hierzu gehören auch Überlegungen für
eine sinnvolle Trennung von Übertragungsleistung und Diensten. Ob es
volkswirtschaftlich sinnvoll ist, den ordnungspolitisch vielleicht
gewollten Wettbewerb auf der Ebene der Netzanschluss-Infrastruktur durch
zu halten, erscheint mehr als fraglich. Wenn es im
Teilnehmer-Anschlussbereich aber denn wieder lokale oder regionale
Netzmonopole geben sollte, dann sind funktionierende Regelungen für
einen Wettbewerb auf der Dienstebene zwingend erforderlich.
Für die Umsetzung einer flächendeckenden Hochleistungs-Infrastruktur
ist sicher ein Zeitraum von 15 Jahren anzusetzen. Von alleine und nur
durch die Marktkräfte wird ein solcher Masterplan aber wohl nicht
entstehen, da die einzelnen Aufgaben über Planungshorizonte und
Wirtschaftlichkeitsziele der einzelnen Telekommunikations-Unternehmen
weit hinausgehen. Die Integration von Versorgungsunternehmen und
Kommunen in einen solchen Prozess kann durch eine zentrale
Koordinationsstelle gefördert und in Modellprojekten erprobt werden.
Der Masterplan für einen nachhaltige Ausbau der
Breitbandinfrastruktur und die Entwicklung von Breitband-Anwendungen
beispielsweise für Bildung, Medizin, Verwaltungseffizienz und
Mobilitätsvorhaben könnte durch eine koordinierende Stelle im Sinne
eines zentralen IKT-Kompetenzzentrums beschleunigt werden. Die möglichen
Ergebnisse werden deutlich in Verbindung mit den Aktivitäten des
Bundesinnenministeriums bei der Vorbereitung der rechtssicheren Email
„de-mail“, der einheitlichen Behördenrufnummer D115 und bei den Lösungen
rund um den elektronischen Personalausweis. Ohne die Koordination und
das Projektmanagement durch das Bundesinnenministerium wären diese
Lösungen nicht so weit, wie sie heute tatsächlich sind. Neben diesen
großen und richtigen Lösungen gibt es aber eine Vielzahl von
Anwendungen, die heute eher zufällig und getrieben von Einzelinteressen
umgesetzt werden. Es ist nicht erkennbar, dass die Einrichtung einer
solchen koordinierenden Institution für eine nachhaltige
Breitbandinfrastruktur und für innovative Breitband-Anwendungen geplant
ist, die Breitbandkompetenzzentren der Länder sind für eine solche
Aufgabe nicht aufgestellt. Ohne eine aktive Rolle der Bundesregierung
wird es nicht gelingen, den von der ITU im internationalen Vergleich
festgestellten Rang 13 von Deutschland zu verbessern. Dabei sollte
mittlerweile unstrittig sein, dass IKT eine entscheidende
Querschnitts-Technologie ist für die gesellschaftliche und
wirtschaftliche Entwicklung eines Landes.
Die Anfang 2009 von der Vorgänger-Regierung gesetzten Breitbandziele
für 2014: „Versorgung von 75% der Haushalte mit mindestens 50 MBit/s“
werden ohne konkrete Strategie leere Zahlen bleiben, genau wie die
Zielsetzung, alle „weißen“ Flecken bis Ende 2010 zu schließen. Es
zeichnet sich bereits ab, dass weiße Flecken noch über längere Zeiten
bestehen bleiben werden. Das GAK-Förderprogramm ist auf jeden Fall schon
mal bis Ende 2013 verlängert worden. Die Rahmenbedingungen für eine
Förderung sind für viele Kommunen zu kompliziert und unnötig
bürokratisch. Kommunen mit Nothaushalten sind in der Regel nicht in der
Lage, Förderprojekte durchzuführen. So entsteht eine neue Ausprägung der
digitalen Spaltung.
Bei den Breitband-Ausbau Projekten, die erfolgreich durchgeführt
werden, darf unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Förderungen nur
ein Ausbau mit 2 MBit/s gefordert werden. Diese Bandbreite ist als
untere Grenze gerade geeignet, um Standard Internet-Anwendungen zu
nutzen. Für Bildungs- oder Homeoffice-Anwendungen ist dies in der Regel
zu wenig. Wie der weitere Migrationspfad zu höheren Bandbreiten aussehen
kann, wird bei den Anbietern allerdings nicht hinterfragt. Da auch kein
Masterplan für den Breitband-Ausbau existiert, werden die Kommunen in
diesem Punkt alleine gelassen.
Als neues Mittel gegen eine unzureichende Breitband-Versorgung im
ländlichen Raum wird derzeit LTE auf der Basis der digitalen Dividende
gehandelt. An dem im Mai 2010 anstehenden Versteigerungsverfahren
werden wohl auch nur die vier Mobilfunkunternehmen teilnehmen. Es wird
interessant sein, zu beobachten, welche Breitbandangebote dabei für den
ländlichen Raum herauskommen. Vielleicht verläuft die
„Erfolgsgeschichte“ ähnlich wie vor drei Jahren diejenige mit WiMAX?
Dabei war nach der Modifikation der Ausschreibungsbedingungen schon
abzusehen, dass wirtschaftliche Geschäftsmodelle kaum vorstellbar sind.
Schon WiMAX wurde damals als mögliche Technologie für die
Next-Generation-Networks (NGN) gehandelt. Hiervon spricht schon lange
niemand mehr und vermutlich wird auch keiner der Lizenznehmer die von
der Bundesnetzagentur gesetzten Mindest-Ausbauziele erreichen.
Im Rahmen eines nutzenorientierten Technologie-Mix für die
Breitband-Nutzung kann LTE eine komplementäre Ergänzung des stationären
Netzes für portable und mobile Anwendungen darstellen. Die
Basisstationen des LTE-Netzes müssen sich für den Transport hoher
Bandbreiten auf jeden Fall auf ein stationäres Glasfaser-Netz abstützen.
Auch die UMTS-Basisstationen werden derzeit Zug um Zug mit Glasfaser
angebunden. Hier gehen der Ausbau des stationären Glasfasernetzes und
der Aufbau mobiler Breitbandnetze durchaus Hand in Hand. Es bleibt
abzuwarten, wann die Versorgung mit LTE den ländlichen Raum tatsächlich
erreichen wird. Auch heute ist in der Regel gerade dort kein
breitbandiger UMTS-Mobilfunkdienst verfügbar, wo auch die stationäre
Breitband-Versorgung zu wünschen übrig lässt.
Die Bundesregierung ist zwar erst seit einigen Monaten im Amt, aber wenn es nachhaltige Entwicklungen im Telekommunikations-Markt im Sinne der Ziele für 2014 geben soll und Deutschland seinen Wettbewerbsvorteil halten will, dann muss bald etwas geschehen und es müssen Konzepte für eine nachhaltige Strukturierung des Telekommunikations-Marktes erarbeitet werden, die in einen Masterplan für Deutschland münden.
Jürgen Kaack 07.03.2010, 12.32 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Geschäftsmodell Glasfaser
Mit den traditionellen Ansätzen der Telekommunikations-Industrie wird es allerdings schwierig, zu einem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur zu kommen. Meine Analyse betrachtet die verscheidenen Ansätze und diskutiert die Trennung von Netzinfrastruktur und Diensten als eine Möglichkeit zur Umsetzung. der vollständige Text findet sich hier.
Jürgen Kaack 04.03.2010, 09.35 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung
Nachdem der Bundesgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in der
bisherigen Form für nicht mit dem Grundgesetz konform erklärt hat,
müssen alle Provider die gespeicherten Daten löschen. Zu den bislang
gespeicherten Daten gehörten Zeit eines Gespräches, Zielrufnummer und
Dauer eines Gespräches. Bei Mobilfunk-Gesprächen kam noch der Ort
hinzu, von dem aus das Gespräch geführt wurde. Im Online-Bereich wurden
Email-Adressen, IP-Adressen und Termine gespeichert. Was nicht erfasst
wurde, waren Inhalte von Gesprächen oder Mail-Nachrichten. Diese
konnten und können nur nach vorherigem Gerichtsbeschluss abgehört
werden.
Mit den Daten über den gespeicherten Zeitraum lassen sich
Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen, die zu
unterschiedlichen Zwecken verwendet werden können. Möglicherweise sind
die Daten für Ermittlungen sinnvoll. Besteht daher jetzt nach dem
Löschen der Verbindungsdaten eine erhöhte Gefahr durch kriminelle
Aktivitäten? Vermutlich nicht, denn bei Verwendung von Prepaid-Karten
und Internet-Cafes lässt sich die Speicherung von Verbindungsdaten
weitgehend umgehen.
Auf der anderen Seite liegt in der Speicherung aller Daten ein nicht
unerhebliches Risiko durch Datenverluste oder –missbrauch bei den
speichernden Stellen. Es hat in den letzten Monaten ja mehrere
Beispiele dafür gegeben, dass das Datenlecks auch bei den großen
Netzbetreibern nicht ausgeschlossen werden können!
Viele Bürger gehen unvorsichtig mit ihren Daten um und geben mehr
preis, als eigentlich nötig wäre. So sammeln die Betreiber von Bonus-
und Kundenbindungsprogrammen viele Daten, die ebenfalls geeignet sind,
Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Allerdings erfolgt dies freiwillig
und niemand ist gezwungen, die Angebote der Bonus- oder Rabatt-Karten
zu nutzen. Bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten sieht dies
anders aus, wenn man die Vorteile eines Festnetz-Anschlusses, eines
Mobilfunk-Vertrags und einer dauerhaften Email-Adresse nutzen will.
Daher ist es zu begrüßen, dass die unbegründete Speicherung der Verbindungsdaten zunächst unterbunden wurde.
Jürgen Kaack 03.03.2010, 21.47 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Breitband-Ausschreibung der Stadt Erftstadt
Eine Befragung von Bürgern und Unternehmern hat die schlechte Versorgung bestätigt und eine über 80%-ige Unzufriedenheit sowie eine hohe Wechselbereitschaft ergeben. Die Unterversorgung betrifft insgesamt 11.500 Einwohner und damit fast ein Viertel der gesamten Bevölkerung!
Daher wurde jetzt eine Ausschreibung gestartet, die Netzbetreibern die Möglichkeit gibt, sich bis zum 12. Mai 2010 mit Angeboten für einen Ausbau zu melden. Es wird eine Versorgung mit einer aus heutiger Sicht sicher ausreichenden Bandbreite von 16 MBit/s angestrebt. Die Ausschreibung findet sich auf dem Stadtportal von Erftstadt. Interessierte Betreiber können ergänzende Unterlagen bei der Stadtverwaltung anfordern.
Jürgen Kaack 01.03.2010, 16.01 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Deutschland bei IKT auf Platz 13
Die ITU als internationale Institution zur Standardisierung analysiert regelmäßig die Entwicklung der Durchdringung und Nutzung von Informations- und Kommunikations-Technologien (IKT) und ihren Anwendungen. Da dies ein komplexes Feld ist, hat die ITU einen Index entwickelt, der einen Vergleich der Länder ermöglicht. In den Index gehen drei Komponenten ein:
- die Versorgung mit IKT-Anschlüssen und Diensten in Form von Festnetz- und, Mobilfunkanschlüssen, die verfügbare Bandbreite für die Internetnutzung und die Verfügbarkeit von Computern (z.B. gemessen an der Penetration
- die Nutzungsintensität bei Telefonie, Mobilfunk und Internetnutzung
- die Erfahrung der Nutzer für die Nutzung von Geräten und Diensten sowie die Effizienz der IKT-Nutzung
Die umfassende Berücksichtigung der verschiedenen Parameter gleicht
unterschiedliche Entwicklungsstufen und Nutzungs-Vorlieben aus. So
bekommt der Index trotz des generellen Nachteils von hoch-aggregierten
Kennzahlen eine relevante Aussagekraft.
Die neueste Bewertung für 2007 zeigt, dass die skandinavischen Länder
wieder an der Spitze rangieren, was an sich wenig erstaunlich ist. Zur
Spitzengruppe gehören aber auch Korea, Großbritannien und die Schweiz.
Deutschland liegt auf Platz 13 und damit u.a. vor Österreich,
Frankreich, den USA und Kanada. Im Vergleich zur Bewertung von 2002 hat
Deutschland einen Platz gut gemacht. Bemerkenswert ist die Entwicklung
von China auch im IKT-Bereich mit einer Verbesserung um ganze 17 Plätze,
bislang allerdings immer noch auf Platz 73. Steigerungen in ähnlich
hohem Maße werden in einigen arabischen Staaten registriert, z.B.
Saudi-Arabien um 18 Plätze (auf Platz 55). Auch Iran und Syrien haben
sich um respektable 14 bzw. 13 Plätze verbessert.
Bei der Analyse der drei Komponenten zeigen sich interessante
Unterschiede zwischen den Ländern. Bei den Ländern der Top10-Gruppe gibt
es trotz hoher Durchdringung und intensiver Nutzung eine weitere
Verbesserung insbesondere im Bereich der Nutzungseffizienz, aber auch
bei der Nutzung von Internetdiensten. Deutschland weist ein Profil mit
vergleichsweise guter Versorgung mit Anschlüssen und Geräten auf bei
eher unterdurchschnittlicher Erfahrung und Nutzungseffizienz. Wenig
verwunderlich ist, dass es nach wie vor einen erheblichen Unterschied
zwischen den entwickelten Ländern, Schwellenländern und
Entwicklungsländern gibt.
Die Analyse der IKT-Kennwerte bringt dann einen wirklichen Nutzen,
wenn für die Weiterentwicklung die richtigen Schlüsse gezogen werden. In
Deutschland ist die Durchdringung mit Telefon- und Mobilfunkanschlüssen
auf einem hohen Niveau. Auch die verfügbare Bandbreite ist im
Durchschnitt gut, insbesondere in den Ballungsgebieten. Daher findet
sich Deutschland bei der ICT-Komponente „Versorgung“ sogar unter den
Top10 aller Länder (2002 lag Deutschland noch auf Platz 12).
Für die weitere Entwicklung ist die noch vorhandene Spaltung zwischen
Ballungs- und ländlichen Gebieten bedenklich, da Einwohner und
Unternehmer im ländlichen Raum im Hinblick auf die Breitbandversorgung
oft noch benachteiligt sind. Daneben fehlt in Deutschland ein
Masterplan, der die Migration von der heute ausreichenden Versorgung
zielgerichtet zu einer zukünftig notwendig Glasfaserversorgung bis in
die Wohnung (Fiber-to-the-Home) aufzeigt. Zwar wird die Notwendigkeit
für Bandbreiten von über 100 MBit/s für Standarddienste erst in 10 oder
15 Jahren in der Breite entstehen. Heute gibt es – außer für ausgewählte
Unternehmenslösungen – keine Dienste, die eine solche Bandbreite
überhaupt benötigen. Selbst hochauflösendes (HD)-Fernsehen ist mit unter
30 MBit/s realisierbar und dies ist derzeit die Anwendung mit dem
derzeit höchsten Bandbreitenbedarf.
Unbestritten ist aber, dass der Bandbreiten-Bedarf laufend steigt und
neue Anwendungen entwickelt werden, so dass es zu einer
flächendeckenden Glasfaserversorgung bis zum Haushalt längerfristig
keine Alternative gibt. Wenn nicht heute gezielt auf den Aufbau einer
flächendeckenden Glasfaser-Versorgung hingewirkt wird, kann sich der
Aufbau später als unverhältnismäßig teuer erweisen. Von alleine wird der
notwendige Masterplan allerdings nicht entstehen und auch die
Netzbetreiber werden diesen Plan nicht aus eigener Kraft aufstellen, da
sie als Aktien-notierte Wirtschaftsunternehmen kürzere
Amortisationszeiten brauchen. In einer Kooperation zwischen
Netzbetreibern, Kreisen und Kommunen sowie Versorgungsunternehmen lassen
sich allerdings durchaus tragfähige Geschäftsmodelle vorstellen.
Neben dem Masterplan für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur
sollten in Deutschland Maßnahmen im Hinblick auf Verbesserung bei der
Effizienz der IKT-Nutzung ergriffen werden. Dies beginnt bei der
konsequenten Nutzung von IKT im Bildungssystem und bezieht die Förderung
der Anwendungs-Entwicklung ebenso mit ein wie die Realisierung von
Smart-City Lösungen. Bei den ICT-Kennzahlen drückt sich dies in einem
Platz 20 bei der Nutzungsintensität und Platz 38 bei Erfahrungen und
Effizienz aus. Bei beiden Kennwerten hat sich Deutschland relativ zu den
anderen Ländern verschlechtert gegenüber 2002. Diese Kennzahlen sollten
natürlich nicht überbewertet werden, aber sie zeigen doch Trends und
Entwicklungsphasen auf.
Es gibt eine Reihe von Feldern, in denen die Entwicklung von
Breitband-Anwendungen sinnvoll vorangetrieben werden kann. Dies betrifft
sicher das Bildungssegment, das Ansätze für Verbesserungen der
Lernerfolge unter Einsatz von IKT bietet. Gleichermaßen gilt es aber
auch für den Gesundheitsbereich, in dem mit Hilfe von Telemedizin
sicherlich Kosten ein zu sparen sind. Im Energiesektor steht die
intensivere Nutzung von IKT-Lösungen noch aus, aber Begriffe wie
„Internet-der-Energie“ und „Smart-Grid“ zeigen auf, dass hier
Entwicklungen zu erwarten sind, die weit über einen intelligenten
Stromzähler im Haushalt hinausgehen. Elektromobilität ohne eine
intelligente Verteilung und Abrechnung ist kaum vorstellbar.
Im Bereich eGovernment sind Breitband-Dienste möglich, die sowohl die Effizienz bei der Erledigung erhöhen als auch die Interaktion zwischen Unternehmern, Bürgern und der Verwaltung erleichtern. Im Bereich der Mobilität bieten sich ebenfalls viele Ansätze zur Nutzung von IKT. Beginnend mit der Erfassung des Verkehrs über eine Kommunikation zwischen Fahrzeugen und mit der Straße bis hin zu einer gezielten Verkehrsleitung und dem Management der Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern.
Jürgen Kaack 26.02.2010, 15.48 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Eine neue Form der digitalen Spaltung?
Probleme in der Haushaltslage treffen in der Folge der Wirtschaftskrise und rückläufiger Gewerbesteuer-Einnahmen zunehmend mehr Kommunen. Sobald eine Kommune einen Nothaushalt aufstellen muss, kann sie allerdings in der Regel keine Fördermittel für den Breitband-Ausbau (z.B. aus dem GAK- oder GRW-Programm) mehr beantragen, da noch keine rechtliche Verpflichtung für den Breitband-Ausbau entstanden ist. Es ist zu erwarten, dass die "Gesundung" der öffentlichen Haushalte einige Jahre dauern wird, vermutlich länger als die Laufzeit der derzeitigen Förderprogramme zum Breitbandausbau (GAK-Programm ist bis 2013 verlängert).
So werden die betreffenden Kommunen wohl auch zukünftig ohne einen Ausbau ihrer Breitband-Infrastruktur auskommen müssen. Nun zeigt sich bei Befragungen der Bevölkerung und der Unternehmen in Verbindung mit Breitband-Projekten, dass sowohl für den Bürger als auch für Unternehmen ein schneller Breitbandzugang längst zu einem wichtigen Standortfaktor geworden ist. Familien prüfen vor einem Zuzug in eine Kommune vermehrt, wie die Breitbandversorgung ist für die Einrichtung eines Home-Office Arbeitsplatzes und die Bildungsbelange der Kinder. Unternehmen gehen bis zu einer Verlagerung ihres Standortes, wenn der schnelle Datenzugang nicht gegeben ist.
So entsteht durch die prekäre finanzielle Situation von Kommunen mit einem Nothaushalt eine zusätzliche Belastung, die einer Besserung entgegen wirkt. Da das Ziel der Bundesregierung, alle "weißen" Flecken der Breitband-Versorgung bis Ende 2010 zu schließen, wohl sowieso nicht erreicht wird, kommt diesem Effekt vielleicht keine so große Bedeutung mehr zu? Hier rächt sich wieder einmal, dass man die Breitbandversorgung nicht zur Grundversorgung erklärt hat. Da dies heute nicht mehr zu heilen ist, sollte die Politik nach anderen Lösungen suchen, um die flächendeckende Breitband-Versorgung auch den finanziell schwachen Kommunen zu ermöglichen! Für die Nutzung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat man ja auch in einigen Bundesländern geeignete Lösungen gefunden.
Jürgen Kaack 23.02.2010, 11.05 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Fördermittel-Schwund?
Der Abruf der Fördermittel für den Breitband-Ausbau in der Fläche
kommt so langsam etwas in Schwung. Gleichzeitig konnte man schon Anfang
des Jahres hören, dass bei den Vergabestellen die Mittel für die
Förderung für 2010 voraussichtlich knapp werden.
Dies ist schon erstaunlich, wenn man bedenkt, dass in 2008 kaum etwas
von den 16,7 Mio. Euro abgeflossen sind, die der Bund für die
Breitband-Förderung bereit stellt. Auch in 2009 wird der Abfluss der
Fördermittel eher schwach gewesen sein. Somit dürfte alleine aus den
beiden Vorjahren ein Vortrag in Höhe von über 30 Mio. Euro vorhanden
sein. Hinzu kommen die weiteren Mittel für 2010.
Wenn die Fördermittel jetzt tatsächlich schon zu Beginn des Jahres knapp werden sollten, stellt sich die Frage, wo diese Mittel geblieben sind?
Jürgen Kaack 21.02.2010, 12.48 | (0/0) Kommentare | TB | PL
Studie zum Breitband-Ausbau in Deutschland
Betrachtet man die Durchdringung mit Glasfaser-Anschlüssen bis zum Hasuhalt (FttH), dann liegt die Durchdringung (Stadn 04.2009) bei verschwindenden 0,4%! Korea und Japan sind hier seit langem Spitzenreiter mit 67 bzw. 67%, auch europäische Länder liegen um eine Größenordnung vor Deutschland (neben den skandinavischen Ländern gehört auch Frankreich mit 11% zu dieser Gruppe).
Auf der Basis langjähriger Beschäftigung mit Breitband-Themen habe ich eine ausführliche Anbieter- und Technologie-neutrale Studie zum Breitband-Ausbau erstellt, die u.a. auf dem Portal von Telecom.DE.com kostenfrei heruntergeladen werden kann.
Die Studie richtet sich an Vertreter von Kommunen und Kreisen, die sich mit der Verbesserung der Breitbandversorgung und der Schaffung höherer Bandbreiten beschäftigen müssen, politischen Entscheidungsträgern. Neben der Darstellung der aktuellen Situation in Deutschland werden auch Vorschläge zur Verbesserung der Fördermaßnahmen und zu nachhaltigenGestaltung des Breitband-Ausbaus in Richtung auf ein flächendeckendes Glasfasernetz analysiert.
Folgende Themen werden in der Studie behandelt:
- Wachsender „Breitband-Hunger
- Breitbandausbau erfolgt nicht als Selbstzweck
- Problemfall regionale Zugangsnetze
- Ablauf eines Breitbandprojektes im ländlichen Raum
- Ziele und Realität beim Breitbandausbau klaffen auseinander
- Förderung heute auf „schmalbandigen“ Breitbandausbau begrenzt
- Techniken für eine zukunftssichere Breitbandversorgung
- Breitbandausbau in der Fläche braucht neue Geschäftsmodelle
- Politische Rahmenbedingungen zur Zielerreichung anpassen
- T-City als Beispiel für Veränderungen durch Breitbandanwendungen
- Fazit
Jürgen Kaack 15.02.2010, 10.37 | (0/0) Kommentare | TB | PL
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