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Tag: Breitband

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Neue Monopole beim Ausbau der Glasfasernetze?

Der Breitband-Ausbau erfolgt in Schritten


Breitband-Anschlüsse sind gerade für ländliche Regionen ein essentieller Standortfaktor, der über den Zuzug von Unternehmen und Familien entscheidet. In vielen Kommunen ist aus Sicht der Betroffenen die verfügbare Bandbreite unzureichend, selbst wenn sie oberhalb der von der Bundesregierung definierten 1 MBit/s Grenze liegt. Erst oberhalb von 6 MBit/s stellt sich derzeit Zufriedenheit ein. Dabei erweist es sich immer wieder, dass nach dem Ausbau eines „weißen“ Fleckens in der Umgebung neue „graue“ Flecken entstehen, wenn dort die verfügbare Bandbreite unter derjenigen in dem neu ausgebauten Gebiet liegt. Durch den über die Jahre laufend steigenden Bandbreiten-Hunger entsteht immer wieder neu Unzufriedenheit bis mit einem Glasfaser-Anschluss am Haushalt auch längerfristig alle Breitband-Bedürfnisse befriedigt werden können.

Das Problem für die Breitbandversorgung in der Fläche liegt in den meisten Fällen in der Kapazität des regionalen Backbone-Netzes begründet, mit dem das Weitverkehrsnetz und das Anschlussnetz verbunden werden. Hier sind die verfügbaren Bandbreiten heute oft zu gering, um eine höhere Bandbreite bis zum Anschlussnetz zu transportieren. Die regionalen Netze bestehen typischerweise heute noch aus Kupferkabelstrecken, deren Kapazität nicht erweitert werden kann. Hier bleibt oft nur der Ausbau des regionalen Netzes mit Glasfaserstrecken. In einem ersten Schritt werden meist nicht die Einzelhaushalte angeschlossen sondern die Kabelverzweiger. Die Verlegung von Glasfasern bis zu den Kabelverzweigern wird als „Fiber-to-the-Curb“ (FTTC), zu Deutsch etwa „Glasfaser bis zum Bürgersteig“, bezeichnet und stellt den ersten meist auch kurzfristig zu realisierenden Ausbau des Glasfasernetzes dar. Mit einem solchen Schritt können in vielen Fällen für die Mehrzahl der Anschlüsse 16 MBit/s erreicht werden. Nur bei größeren Entfernungen von den überbauten Kabelverzweigern (> 1,5 km) macht sich die Kabeldämpfung in der nach wie vor aus Kupfer bestehenden Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL) bemerkbar und reduziert die Bandbreite auf 6 MBit/s (oder für abgelegene Häuser auch weniger).

Die Erweiterung der Glasfaser bis zum Hausanschluss oder „Fiber-to-the-Building“ (FTTB) oder auch bis in den einzelnen Haushalt „fiber-to-the-Home“ (FTTH) ist der zweite und erheblich aufwendigere Schritt des Infrastruktur-Ausbaus. Neben dem Ersatz des teuren Kupfers durch den unbegrenzt verfügbaren Glasfaserrohstoff sind in einem Glasfasernetz kaum weitere aktive Komponenten erforderlich. Die Vielzahl der zum Outdoor-DSLAM überbauten ehemaligen Kabelverzweiger (etwa ein Kabelverzweiger je 200 Haushalte) kann bei FTTx-Lösungen entfallen. Dies reduziert den Serviceaufwand im Netz und den Stromverbrauch für die Signalverteilung. Auf längere Sicht und zur Erreichung von Bandbreiten oberhalb von 100 MBit/s führt eigentlich nichts an einer durchgängigen Glasfaser-Anbindung vom Hauptverteiler (HVt) bis zum Teilnehmeranschluss (TAL) vorbei.

Investitions-Aufwand bremst den Glasfaser-Anschluss zum Haus

Schon der Aufbau der regionalen Netze bis zu den Kabelverzweigern als FTTC-Lösung ist für Netzbetreiber nicht immer rentabel. Lange Strecken bei der Verlegung von Glasfasern und eine dünne Besiedlung erhöhen die Investitionskosten pro Anschluss schnell über die Wirtschaftlichkeitsgrenze hinaus. Dann bleiben nur zwei Möglichkeiten: entweder werden die Anschluss- und Monatspreise für die Kunden deutlich erhöht gegenüber dem gleichen Angebot in dichter besiedelten Räumen oder irgendjemand trägt die so genannte Wirtschaftlichkeitslücke der Betreiber. Da man auf die Gleichbehandlung von Einwohnern in der Stadt und auf dem Land nicht verzichten will, bietet die Regierung den Einsatz von Fördermitteln aus EU-Töpfen, die Kommunen unter eng definierten Voraussetzungen gewährt werden für den Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke in Form einer Beihilfe an einen Netzbetreiber.

Wenn der Ausbau der Kabelverzweiger schon teuer ist, so steigen die erforderlichen Investitionen für den Ausbau der Glasfaser bis zum Hausanschluss um ein Vielfaches. Gerade die „letzte Meile“ (Last Mile) vom Kabelverzweiger bis zum Hausanschluss erfordert unvermeidbar umfangreiche Tiefbaumaßnahmen im überbauten Raum. Viele Kommunen haben keine eigenen Leerrohre in den Straßen verlegt, die zum Einziehen von Glasfasern genutzt werden könnten. Selbst vorhandene Leerrohre sind nicht in jedem Fall geeignet, da Glasfasern nur in Netzen mit stumpfem Winkel und mit geeigneter Wandstruktur mit Luftdruck in ein vorhandenes Leerrohr eingeblasen werden können. Neue Leerrohre in den Straßen kosten je nach Verlegungstechnik (Aufgraben, Saug-Spül-Technik, Durchschießen) von 80 bis 120 Euro pro Meter. Die Kosten für die Leerrohre selbst (unter 5 Euro pro Meter) und das Setzen von Schächten fallen dabei kaum zusätzlich ins Gewicht. Von den Leerrohren in der Straße bis zum Haus können fallweise Mini-Pipes ohne eine Öffnung der Oberfläche durchgeschossen werden. Für den einzelnen Hausanschluss kann bei einer unabhängigen Verlegung mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 1.600 Euro gerechnet werden. Dabei sind die Kosten der eigentlichen Übertragungstechnik und der Hausabschluss sowie die ggf. erforderliche Inhouse-Verkabelung noch nicht enthalten. Für den Bau eines neuen flächendeckenden Glasfasernetzes bis in jeden Haushalt dürften Investitionen in Höhe von 100 Mrd. Euro anfallen.

Für die Netzbetreiber sind auch Teilbeträge solcher Vorlauf-Investitionen zu hoch, um den Renditeerwartungen der Gesellschafter und Aktionäre gerecht zu werden. Infrastrukturvorhaben rechnen sich in den allermeisten Fällen erst bei einer 20-jährigen Abschreibungsfrist wie bei öffentlichen Infrastrukturen wie Kanalanschlüssen, Straßen und Bahntrassen. Mit den in der Telekommunikation üblichen drei bis sieben Jahren für die Abschreibung von Netzinfrastrukturen ist eine Rendite nur in Ausnahmefällen (z.B. in Ballungsgebieten) über einen kürzeren Zeitraum zu erzielen. Netzbetreiber gehen von einer Größenordnung von 15% der Haushalte im Versorgungsgebiet aus, die unter derzeitigen Bedingungen wirtschaftlich mit Glasfasern ausgebaut werden können und diese finden sich in Ballungsgebieten mit einer hohen Zahl von Wohneinheiten je Anschluss. Daher sind die Netzbetreiber immer noch sehr zurückhaltend beim Glasfaserausbau bis zum Hausanschluss. In anderen Ländern, die in der Glasfaser-Durchdringung deutlich vor Deutschland rangieren, hat in der Regel der Staat den Ausbau entweder als Infrastrukturmaßnahme subventioniert oder er ist selbst Betreiber der Telekommunikationsnetze. Hier sind die bestehenden alten Netzinfrastrukturen allerdings oft in einem solch schlechten Zustand, dass ein Ausbau mit VDSL überhaupt nicht in Betracht kommt.

Infrastruktur-Betrieb als neues Geschäftsmodell

Neben dem bisher üblichen Ausbau der Netze durch die großen Netzbetreiber mit ihren vertikal integrierten Wertschöpfungsstufen kann aufgrund der dargestellten Investitionsvolumina und der erforderlichen Abschreibungsfristen ist die Entstehung eigenständiger Betreibergesellschaften für die regionalen Zugangsnetze eine mögliche Alternative. Dabei sind verschiedene Geschäftsoptionen denkbar vom reinen Bereitstellen passiver Infrastrukturen (Leerrohre) über das Angebot „beleuchteter“ Glasfasern auf der Übertragungs- und Sicherungsebene im OSI-Schichtenmodell bis zur Realisierung von Übertragungsplattformen, an die sich andere Anbieter auf der Dienste-Ebene anschalten können. Der Aufbau und der Betrieb eines regionalen Breitbandnetzes rentieren sich nur in Ausnahmefällen für Ortsteile oder eine einzelne Kommune. Wenn sich aber mehrere Kommunen zusammenfinden oder auf Kreisebene entsprechende Aktivitäten entwickelt werden, ist ein zu mindestens kostendeckender Betrieb möglich.

Bislang erfolgt der Ausbau durch einen der großen Netzbetreiber, der sich dies fallweise durch die Kommune mittels Zuschüssen im Sinne einer Beihilfe mitfinanzieren lässt. Dabei bleibt das regionale Netz dabei aber im alleinigen Besitz des Netzbetreibers und die Kommune hat kein Mitspracherecht bei der Nutzung oder einem späteren Ausbau. Eine andere Möglichkeit ist ein Joint Venture zwischen einem Netzbetreiber und einer Kommune – eine Private Public-Partnership (PPP). Finanzierung und Nutzungsrechte werden bei diesem Modell vertraglich geregelt. In der extremen Ausprägung kann die Betreibergesellschaft als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Kreises agieren. Wenn die vorhandene Versorgung unzureichend ist und das eigentliche Endkundengeschäft an Kooperationspartner vergeben wird, ist dies wohl auch rechtlich mit dem kommunalen Versorgungsauftrag verträglich. Eine solche Konstellation kann von den dargestellten unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen für öffentliche Infrastruktureinrichtungen (bis zu 20 Jahre) im Vergleich zu den Kalkulationszeiträumen von drei bis fünf Jahren bei den Netzbetreibern profitieren.

Für den weiteren Ausbau der Netze bis zum Hausanschluss ist es naheliegend und konsequent, wenn Stadtwerke (oder Versorgungsunternehmen) neben den Hausanschlüssen für Wasser, Strom, Gas und Abwasser auch die Anbindung an ein passives Breitband-Netz schaffen und betreuen. Für ein solches Szenario spricht, dass Straßen durchschnittlich alle 10 bis 15 Jahre geöffnet oder saniert werden, oft im Auftrag eines Versorgungsunternehmens. Wenn eine Kommune oder ein Kreis heute für sich alleine oder zusammen mit einem Versorgungsunternehmen einen „Masterplan“ erstellt für den Aufbau eines Leerrohr-Netzes, dann können die geplanten Tiefbauarbeiten genutzt werden, um an geeigneter Stelle und in passender Tiefe Leerrohre im Beilauf mit zu verlegen. Die Verlegung von Leerrohren im Beilauf zu anderen Baumaßnahmen senkt die Kosten von den oben angeführten 80 bis 120 Euro pro Meter auf maximal 5 Euro pro Meter und das Leerrohr ist dabei schon enthalten. Dabei ist der eigentliche Hausanschluss allerdings immer noch ein offener Punkt, da entweder an jedem Grundstück ein Schacht und eine Muffe im Leerrohr gesetzt werden muss oder Minipipes von wenigen geeigneten Punkten in der Straße über einen längeren Abschnitt nachträglich verlegt werden müssen. Neubaugebiete sollten schon heute mit Leerrohren ausgestattet werden, die für eine spätere Glasfaserverlegung geeignet sind.

Bei entsprechender Vorplanung wird der Aufbau eines Glasfasernetzes (zunächst als Fiber-to-the-Building) über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren ausgeführt nur ein Bruchteil der erwähnten 100 Mrd. Euro kosten. Denn der Anschluss mit Glasfaser wird auf dieser Grundlage vermutlich bereits für 500 Euro zu realisieren sein. Wird dann jeder dritte Haushalt tatsächlich angeschlossen, ergibt sich ein abgeschätzter Break-even schon unter 15 Jahren! Um dies Wirklichkeit werden zu lassen, muss allerdings jetzt zügig mit den Planungen und der Verlegung begonnen werden.

Trennung von Netz und Dienst fördert den offenen Netzzugang

Die Rahmenbedingungen für die Glasfaser-Verlegung machen also offensichtlich neue Geschäftsmodelle erforderlich, die Rückwirkungen auf die Wertschöpfungsstufen haben werden. Eine Trennung von Netz- und Dienste-Ebene war in einem bis 1998 auf Telefonie ausgelegten Netz nicht sinnvoll. Für ein Breitbandnetz schafft dies neue Ansätze bei Kooperationen und ermöglicht alternative Geschäftsmodellen. Es wird in Zukunft allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, mehrere Leerrohrrassen parallel zueinander zu einem Haushalt zu führen. Allerdings ist es trotzdem vorstellbar, dass mehrere Glasfasern durch dasselbe Leerrohr ins Haus geführt werden. Die Kosten für eine zusätzliche Faser liegen bei ca. 3 Euro pro Meter und fallen somit gegenüber der Leerrohr-Verlegung kaum noch ins Gewicht. Der Einsatz mehrerer Glasfasern kann dann erforderlich sein, wenn die Schnittstellen zu Diensten unterschiedlicher Anbieter nicht verfügbar sind. Von der verfügbaren Bandbreite her ist es aber nicht erforderlich, unterschiedliche Fasern für mehrere gleichzeitig genutzte Breitband-Anwendungen zu installieren, können doch Geschwindigkeiten im GBit/s-Bereich für schnelle Datenübertragung, Sprache und Fernsehen in hochauflösender Qualität (HDTV) über ein und dieselbe Glasfaser zugeführt werden.

Wenn es genau wie es nur einen Wasseranschluss zum Haushalt und nur einen Gasanschluss zukünftig auch nur einen Leerrohranschluss gibt, muss von vornherein verhindert werden, dass ein solches regionales Monopol Einschränkungen in der Wahl der Dienste und Inhalte zur Folge hat. Das Leerrohr muss für alle interessierten Anbieter zu gleichen Bedingungen nutzbar sein. Selbst die Verwendung einer bereits angeschlossenen Glasfaser kann mehreren Dienste-Anbietern im Rahmen eines Open-Access-Modells zugänglich gemacht werden. In diesem Fall muss der Betreiber der Infrastruktur allerdings auch die notwendige Übertragungstechnik realisieren sowie eine Plattform, an der sich die interessierten Anbieter von Diensten anschließen können.

So ist es ein Szenario, dass ein Infrastrukturanbieter den Haus-Anschluss mit einem Leerrohr und einer beleuchteten Glasfaser realisiert und hierfür einen Monatsbetrag in Höhe von circa 10 Euro vom Anschlussinhaber (oder dem Diensteanbieter) berechnet. Mit diesem Betrag können über einen Zeitraum von 20 Jahren bei permanenter Nutzung 2.400 Euro eingenommen werden. Im Vergleich zu den Erschließungskosten von 1.000 bis 1.600 Euro ergibt sich sicher noch kein wirtschaftlich auskömmliches Modell wenn man berücksichtigt, dass die Vorfinanzierung der Investition, ein möglicher Zahlungsausfall und die Tatsache und dass sich nicht jeder Eigentümer anschließen lassen wird. Lassen sich die Investitionskosten wie oben erwähnt auf 500 Euro senken, z.B. bei einer Verlegung im Beilauf, und werden mehrere Anbieter von Diensten für eine Zusammenarbeit gewonnen, kann ein solches Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig und gewinnbringend sein. Dabei können aus Sicht des Nutzers Telefonie, Internet und Fernsehen, aber auch professionelle Anwendungen, z.B. in Verbindung mit Cloud-Computing auf Wunsch von unterschiedlichen Dienste- und Inhalte-Anbietern gebucht werden. Selbst bei diesen Marktgegebenheiten wird es immer noch eine erhebliche Zahl von Nutzern geben, die lieber ein Komplettangebot aus einer Hand und mit einer Rechnung haben, und auch das kann es in diesem Szenario realisiert werden.

Infrastruktur-Monopole müssen nicht wettbewerbsschädlich wirken

Wenn es nur einen Anbieter für den Teilnehmeranschluss gibt, dann muss durch entsprechende Regulierung und Überwachung sichergestellt werden, dass es nicht Missbrauch der Monopolsituation im Sinne einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Die Situation ist aber durchaus mit der heutigen vergleichbar. Derzeit hat die Deutsche Telekom immer noch deutlich mehr als 90% aller Hausanschlüsse in ihrem Besitz. Ein alternativer Netzbetreiber mietet nach den von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln und Konditionen die TAL (Teilnehmer-Anschluss-Leitung) von der Deutschen Telekom für eine Bitstream-Access. Diese Regelung hat sich in den letzten Jahren grundsätzlich bewährt, wenn es auch immer wieder unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der zu zahlenden Entgelte gibt. Ähnlich könnten die Regelungen für die neuen Anschlussnetze gestaltet werden. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob es sich bei den Anschlussnetzen nur um passive Leerrohrnetze handelt oder um Netze mit beleuchteten Glasfasern.

Eine andere Frage ist, wer die Entscheidung trifft, dass ein Unternehmen oder ein Joint-Venture ein Anschlussnetz in einer Kommune, einem Kreis oder einer frei definierten Region aufbauen und betreiben darf. Für Wasser- und Strom-Anschlüsse sind die Verhältnisse kommunal geregelt. Es wäre eine Möglichkeit, es für die Breitband-Anschlussnetze genauso zu handhaben und den Kommunen das Recht vorzubehalten, die neue Anschluss-Infrastruktur zu betreiben. Eine andere Option ist, die Vergabe des Rechtes zum Aufbau eines Anschlussnetzes über ein Lizenzverfahren durch die Bundesnetzagentur zu regeln. Im einen Fall kann sich durch klamme Haushalte oder ein fehlendes Interesse der Kommunalpolitik ein Problem für einen planmäßigen Infrastrukturaufbau ergeben, im anderen Fall könnte es zu Verzögerungen kommen, wenn der Lizenznehmer den Aufbau nicht wie vorgesehen vornimmt. Mit WiMAX gibt es für diesen Fall bereits einen Präzedenzfall.

Dabei gibt es noch eine Reihe weiterer Fragen zu klären, z.B. im Hinblick auf eine zeitliche Exklusivität eines Netzes oder den offenen Wettbewerb von Anfang an, die Gewährung von Investitionsschutz für das Unternehmen, das den Aufbau zuerst betreibt. Wie wird mit Unternehmen verfahren, die trotz aller Investitionsrisiken als zweite ein Anschlussnetz aufbauen wollen? Für Ballungsgebiete und bei ersten wirtschaftlichen Erfolgen ist dies vermutlich kein unwahrscheinliches Szenario. Wer trägt die Kosten für die Entwicklung der erforderlichen Schnittstellen zwischen Netzplattform und Anwendungsdiensten? Wie erfolgt die technische Umsetzung im Haushalt, wenn über ein Leerrohr mehrere Glasfasern unterschiedlicher Anbieter zugeführt werden? Wer trägt die Verantwortung für den Fall von Netzausfällen und Fehlern? Wie wird die Qualität der erbrachten Leistung überwacht? Wer hält den Vertrag mit dem Kunden und hat die Kundenverantwortung? Diese Frage hat bereits beim Aufkommen der Service-Provider im Mobilfunk zu langwierigen Diskussionen geführt. Die Klärung der verschiedenen Fragen und die Entwicklung eines Masterplans für die Umsetzung ist eine Aufgabe für die Bundespolitik. Es könnte sich für den Standort Deutschland als fatal erweisen, die weitere Entwicklung alleine dem freien Spiel der Marktkräfte zu überlassen.

Fazit: die Umsetzung ist nicht trivial, aber realisierbar

Mit geeigneten Lösungsansätzen können Open-Access-Netze entstehen, die ihren Namen wirklich verdienen und für neuen und fairen Wettbewerb bei Diensten (Services) und Inhalten (Content) sorgen. Je nachdem, wer den Glasfaseranschluss beim Kunden realisiert, kann der Infrastrukturanbieter selbst eigene Dienste und Inhalte im Wettbewerb zu anderen Unternehmen anbieten, die seinen Anschluss mieten. Die heutige Struktur im Telekommunikationsmarkt kennt neben den auf Vermarktung spezialisierten Resellern in erster Linie vertikal integrierte Anbieter, die ihre Netze nur in Ausnahmefällen für andere Anbieter öffnen. So kann man sich heute nur schwer vorstellen, dass ein Kabelnetzbetreiber Sprachdienste anderer Netzbetreiber anbietet.

Bei einem weitgehend vergleichbaren Angebot von Internetzugang und Telefonie ist das sicher heute zu verschmerzen. Aber in Verbindung mit zukünftigen Angeboten für Bildung, Telemedizin, intelligenten Energiediensten (Smart Grid), häusliche Pflege, Hausautomation, Cloud-Computing, Diensten auf der Basis des Internets-der-Dinge (Vernetzung von Geräten) und weiteren innovativen Anwendungen der nächsten Jahre kann das geschlossene, vertikal integrierte Geschäftsmodell der heutigen Anbieter äußerst hinderlich und kontraproduktiv sein. Offene Strukturen schaffen insbesondere für junge und mittelständische Unternehmen neue Marktchancen.

 

Jürgen Kaack 19.03.2010, 09.41 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Breitband leistungsfähiger gestalten - Profil von Dr. Jürgen Kaack

Telekommunikationsdienste sind eine wichtige Querschnitts-Technologie für nahezu alle Branchen und viele Lebensbereiche. Der Wettbewerbsfaktor Telekommunikation braucht leistungsfähige Infrastrukturen und das bedeutet sowohl flächendeckende Glasfasernetze, als auch schnelle Mobilfunknetze. Die Mitwirkung bei der Konzeption und dem Aufbau von Breitband-Netzen sowie bei innovativen Breitband-Anwendungen bilden derzeit die Schwerpunkte der beruflichen Tätigkeit von Dr. Jürgen Kaack - Managing Director der STZ-Consulting Group mit Sitz in Erftstadt.

"Die Arbeit an Veränderungsprozessen, neuen Geschäftsmodellen und Innovationen bei Produkten sowie Geschäftsmodellen begleitet mich schon während meines gesamten Berufslebens. Dies habe ich sowohl als angestellter Manager, Unternehmensgründer und Unternehmer als auch als Berater von Unternehmern und Kommunen versucht und teilweise auch erfolgreich umgesetzt", erklärt Dr. Jürgen Kaack im Interview mit media|NRW. Der besondere Reiz seines Berufes liege vor allem in der der Gestaltung von Veränderungsprozessen bei der Markteinführung neuer Produkte, Wachstumsvorhaben oder Kooperationen mit anderen Unternehmen und Restrukturierungen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht der promovierte Physiker dabei schon lange als das Zentrum für Telekommunikation in Deutschland, das von vielen großen und kleinen Unternehmen geprägt werde. NRW sei einer der wichtigen "Motoren" für die Entwicklung des IKT-Sektors und so erwarte er auch für die Zukunft interessante Entwicklungen und spannende Innovationen.
 
Wie die Informations- und Kommunikationstechnologie seinen Arbeitsalltag verändert hat und wofür Dr. Jürgen Kaack gerne einmal Zeit hätte, erfahren Sie im neuesten Profil von media|NRW.
 

Jürgen Kaack 09.03.2010, 11.24 | (0/0) Kommentare | TB | PL

IKT und Breitband nicht im Fokus der Bundespolitik?

Die Bundesregierung hat wichtige Aufgaben vor sich, wie ein Konzept zur Regulierung des Finanzsektors, eine Reform des Gesundheitssystems und eine Vereinfachung des komplexen deutschen Steuersystems im Zuge einer grundlegenden Strukturreform.

Auch im Telekommunikationsbereich sind Weichenstellungen für die weitere Entwicklung vorzunehmen. Die Trennung der gleichzeitig durch das Bundeswirtschaftsministerium wahrgenommenen Gesellschafter-Rolle und der Aufsichtsfunktion über die Deutschen Telekom könnte Ungereimtheiten im Markt wie bei der Markteinführung von VDSL vor drei Jahren vermeiden, allerdings ist hierfür bislang kein Ansatz zu sehen. Vielleicht nicht direkt in Verbindung, aber sicher hiervon nicht ganz unbeeinflusst, fehlt ein Masterplan für den Aufbau einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur auf der Basis von Glasfaseranschlüssen bis in die einzelnen Haushalte, bekannt unter dem Schlagwort Fiber-to-the-Home (FttH oder auch als Fiber-to-the-Building FttB). Wie der internationale Vergleich mit im Breitband-Bereich weiter „entwickelten“ Ländern zeigt, gibt es langfristig keine Alternative zur Glasfaser. Funklösungen können geeignete Migrationstechnologien sein, und stellen auch langfristig sinnvolle Ergänzungen dar für die portable bis hin zur mobilen Internet-Nutzung. Funk ist aber sicher keine Substitutionslösung für ein Glasfasernetz.

Der Weg von der heutigen Netz- und Markt-Struktur hin zu einer leistungsstarken Glasfaser-Infrastruktur und die Positionierung der mobilen Lösungen braucht die Kooperation unterschiedlicher Unternehmen, auch über die engere Telekommunikationsbranche hinaus. Ziele, Umsetzungsoptionen und Kooperations-Szenarien zu entwerfen, ist Aufgabe bei Entwicklung des Masterplans. Hierzu gehören auch Überlegungen für eine sinnvolle Trennung von Übertragungsleistung und Diensten. Ob es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, den ordnungspolitisch vielleicht gewollten Wettbewerb auf der Ebene der Netzanschluss-Infrastruktur durch zu halten, erscheint mehr als fraglich. Wenn es im Teilnehmer-Anschlussbereich aber denn wieder lokale oder regionale Netzmonopole geben sollte, dann sind funktionierende Regelungen für einen Wettbewerb auf der Dienstebene zwingend erforderlich.

Für die Umsetzung einer flächendeckenden Hochleistungs-Infrastruktur ist sicher ein Zeitraum von 15 Jahren anzusetzen. Von alleine und nur durch die Marktkräfte wird ein solcher Masterplan aber wohl nicht entstehen, da die einzelnen Aufgaben über Planungshorizonte und Wirtschaftlichkeitsziele der einzelnen Telekommunikations-Unternehmen weit hinausgehen. Die Integration von Versorgungsunternehmen und Kommunen in einen solchen Prozess kann durch eine zentrale Koordinationsstelle gefördert und in Modellprojekten erprobt werden.

Der Masterplan für einen nachhaltige Ausbau der Breitbandinfrastruktur und die Entwicklung von Breitband-Anwendungen beispielsweise für Bildung, Medizin, Verwaltungseffizienz und Mobilitätsvorhaben könnte durch eine koordinierende Stelle im Sinne eines zentralen IKT-Kompetenzzentrums beschleunigt werden. Die möglichen Ergebnisse werden deutlich in Verbindung mit den Aktivitäten des Bundesinnenministeriums bei der Vorbereitung der rechtssicheren Email „de-mail“, der einheitlichen Behördenrufnummer D115 und bei den Lösungen rund um den elektronischen Personalausweis. Ohne die Koordination und das Projektmanagement durch das Bundesinnenministerium wären diese Lösungen nicht so weit, wie sie heute tatsächlich sind. Neben diesen großen und richtigen Lösungen gibt es aber eine Vielzahl von Anwendungen, die heute eher zufällig und getrieben von Einzelinteressen umgesetzt werden. Es ist nicht erkennbar, dass die Einrichtung einer solchen koordinierenden Institution für eine nachhaltige Breitbandinfrastruktur und für innovative Breitband-Anwendungen geplant ist, die Breitbandkompetenzzentren der Länder sind für eine solche Aufgabe nicht aufgestellt. Ohne eine aktive Rolle der Bundesregierung wird es nicht gelingen, den von der ITU im internationalen Vergleich festgestellten Rang 13 von Deutschland zu verbessern. Dabei sollte mittlerweile unstrittig sein, dass IKT eine entscheidende Querschnitts-Technologie ist für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung eines Landes.

Die Anfang 2009 von der Vorgänger-Regierung gesetzten Breitbandziele für 2014: „Versorgung von 75% der Haushalte mit mindestens 50 MBit/s“ werden ohne konkrete Strategie leere Zahlen bleiben, genau wie die Zielsetzung, alle „weißen“ Flecken bis Ende 2010 zu schließen. Es zeichnet sich bereits ab, dass weiße Flecken noch über längere Zeiten bestehen bleiben werden. Das GAK-Förderprogramm ist auf jeden Fall schon mal bis Ende 2013 verlängert worden. Die Rahmenbedingungen für eine Förderung sind für viele Kommunen zu kompliziert und unnötig bürokratisch. Kommunen mit Nothaushalten sind in der Regel nicht in der Lage, Förderprojekte durchzuführen. So entsteht eine neue Ausprägung der digitalen Spaltung.

Bei den Breitband-Ausbau Projekten, die erfolgreich durchgeführt werden, darf unter den gegebenen Rahmenbedingungen der Förderungen nur ein Ausbau mit 2 MBit/s gefordert werden. Diese Bandbreite ist als untere Grenze gerade geeignet, um Standard Internet-Anwendungen zu nutzen. Für Bildungs- oder Homeoffice-Anwendungen ist dies in der Regel zu wenig. Wie der weitere Migrationspfad zu höheren Bandbreiten aussehen kann, wird bei den Anbietern allerdings nicht hinterfragt. Da auch kein Masterplan für den Breitband-Ausbau existiert, werden die Kommunen in diesem Punkt alleine gelassen.

Als neues Mittel gegen eine unzureichende Breitband-Versorgung im ländlichen Raum wird derzeit LTE auf der Basis der digitalen Dividende gehandelt. An dem im Mai 2010 anstehenden Versteigerungsverfahren werden wohl auch nur die vier Mobilfunkunternehmen teilnehmen. Es wird interessant sein, zu beobachten, welche Breitbandangebote dabei für den ländlichen Raum herauskommen. Vielleicht verläuft die „Erfolgsgeschichte“ ähnlich wie vor drei Jahren diejenige mit WiMAX? Dabei war nach der Modifikation der Ausschreibungsbedingungen schon abzusehen, dass wirtschaftliche Geschäftsmodelle kaum vorstellbar sind. Schon WiMAX wurde damals als mögliche Technologie für die Next-Generation-Networks (NGN) gehandelt. Hiervon spricht schon lange niemand mehr und vermutlich wird auch keiner der Lizenznehmer die von der Bundesnetzagentur gesetzten Mindest-Ausbauziele erreichen.

Im Rahmen eines nutzenorientierten Technologie-Mix für die Breitband-Nutzung kann LTE eine komplementäre Ergänzung des stationären Netzes für portable und mobile Anwendungen darstellen. Die Basisstationen des LTE-Netzes müssen sich für den Transport hoher Bandbreiten auf jeden Fall auf ein stationäres Glasfaser-Netz abstützen. Auch die UMTS-Basisstationen werden derzeit Zug um Zug mit Glasfaser angebunden. Hier gehen der Ausbau des stationären Glasfasernetzes und der Aufbau mobiler Breitbandnetze durchaus Hand in Hand. Es bleibt abzuwarten, wann die Versorgung mit LTE den ländlichen Raum tatsächlich erreichen wird. Auch heute ist in der Regel gerade dort kein breitbandiger UMTS-Mobilfunkdienst verfügbar, wo auch die stationäre Breitband-Versorgung zu wünschen übrig lässt.

Die Bundesregierung ist zwar erst seit einigen Monaten im Amt, aber wenn es nachhaltige Entwicklungen im Telekommunikations-Markt im Sinne der Ziele für 2014 geben soll und Deutschland seinen Wettbewerbsvorteil halten will, dann muss bald etwas geschehen und es müssen Konzepte für eine nachhaltige Strukturierung des Telekommunikations-Marktes erarbeitet werden, die in einen Masterplan für Deutschland münden.

Jürgen Kaack 07.03.2010, 12.32 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Geschäftsmodell Glasfaser

Das Internet verführt nicht nur immer mehr Kunden zu intensiver Nutzung, auch die zunehmende Anzahl mobiler Arbeiter, Online-Werbetreibender und Cloud-Computing nutzender Firmen lässt den Datenstrom wachsen. Damit erhöhen sich auch die Anforderungen an die Breitbanddienstleister. Was noch vor kurzem als modern und schnell galt, gilt heute bereits als langsam und rückständig. Ein Netz, das auch den Anforderungen der Zukunft standhalten soll, ist ohne Glasfaser kaum vorstellbar. Hier können verschiedene Ansätze helfen.

Mit den traditionellen Ansätzen der Telekommunikations-Industrie wird es allerdings schwierig, zu einem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur zu kommen. Meine Analyse betrachtet die verscheidenen Ansätze und diskutiert die Trennung von Netzinfrastruktur und Diensten als eine Möglichkeit zur Umsetzung. der vollständige Text findet sich hier.

Jürgen Kaack 04.03.2010, 09.35 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung

Nachdem der Bundesgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form für nicht mit dem Grundgesetz konform erklärt hat, müssen alle Provider die gespeicherten Daten löschen. Zu den bislang gespeicherten Daten gehörten Zeit eines Gespräches, Zielrufnummer und Dauer eines Gespräches. Bei Mobilfunk-Gesprächen kam noch der Ort hinzu, von dem aus das Gespräch geführt wurde. Im Online-Bereich wurden Email-Adressen, IP-Adressen und Termine gespeichert. Was nicht erfasst wurde, waren Inhalte von Gesprächen oder Mail-Nachrichten. Diese konnten und können nur nach vorherigem Gerichtsbeschluss abgehört werden.

Mit den Daten über den gespeicherten Zeitraum lassen sich Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen, die zu unterschiedlichen Zwecken verwendet werden können. Möglicherweise sind die Daten für Ermittlungen sinnvoll. Besteht daher jetzt nach dem Löschen der Verbindungsdaten eine erhöhte Gefahr durch kriminelle Aktivitäten? Vermutlich nicht, denn bei Verwendung von Prepaid-Karten und Internet-Cafes lässt sich die Speicherung von Verbindungsdaten weitgehend umgehen.

Auf der anderen Seite liegt in der Speicherung aller Daten ein nicht unerhebliches Risiko durch Datenverluste oder –missbrauch bei den speichernden Stellen. Es hat in den letzten Monaten ja mehrere Beispiele dafür gegeben, dass das Datenlecks auch bei den großen Netzbetreibern nicht ausgeschlossen werden können!

Viele Bürger gehen unvorsichtig mit ihren Daten um und geben mehr preis, als eigentlich nötig wäre. So sammeln die Betreiber von Bonus- und Kundenbindungsprogrammen viele Daten, die ebenfalls geeignet sind, Persönlichkeitsprofile zu erstellen. Allerdings erfolgt dies freiwillig und niemand ist gezwungen, die Angebote der Bonus- oder Rabatt-Karten zu nutzen. Bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten sieht dies anders aus, wenn man die Vorteile eines Festnetz-Anschlusses, eines Mobilfunk-Vertrags und einer dauerhaften Email-Adresse nutzen will.

Daher ist es zu begrüßen, dass die unbegründete Speicherung der Verbindungsdaten zunächst unterbunden wurde.

Jürgen Kaack 03.03.2010, 21.47 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Breitband-Ausschreibung der Stadt Erftstadt

Die Stadt Erftstadt ist in vier Ortsteilen mit einer Breitband-Versorgung von mehrheitlich weniger als 1 MBit/s als unterversorgt anzusehen.  In einem Markterkundungsverfahren hat sich kein Anbieter bereit erklärt einen flächendeckenden Aufbau ohne Beihilfe vorzunehmen.

Eine Befragung von Bürgern und Unternehmern hat die schlechte Versorgung bestätigt und eine über 80%-ige Unzufriedenheit sowie eine hohe Wechselbereitschaft ergeben. Die Unterversorgung betrifft insgesamt 11.500 Einwohner und damit fast ein Viertel der gesamten Bevölkerung!

Daher wurde jetzt eine Ausschreibung gestartet, die Netzbetreibern die Möglichkeit gibt, sich bis zum 12. Mai 2010 mit Angeboten für einen Ausbau zu melden. Es wird eine Versorgung mit einer aus heutiger Sicht sicher ausreichenden Bandbreite von 16 MBit/s angestrebt. Die Ausschreibung findet sich auf dem Stadtportal von Erftstadt. Interessierte Betreiber können ergänzende Unterlagen bei der Stadtverwaltung anfordern.
 

Jürgen Kaack 01.03.2010, 16.01 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Deutschland bei IKT auf Platz 13

Die ITU als internationale Institution zur Standardisierung analysiert regelmäßig die Entwicklung der Durchdringung und Nutzung von Informations- und Kommunikations-Technologien (IKT) und ihren Anwendungen. Da dies ein komplexes Feld ist, hat die ITU einen Index entwickelt, der einen Vergleich der Länder ermöglicht. In den Index gehen drei Komponenten ein:

  • die Versorgung mit IKT-Anschlüssen und Diensten in Form von Festnetz- und, Mobilfunkanschlüssen, die verfügbare Bandbreite für die Internetnutzung und die Verfügbarkeit von Computern (z.B. gemessen an der Penetration
  • die Nutzungsintensität bei Telefonie, Mobilfunk und Internetnutzung
  • die Erfahrung der Nutzer für die Nutzung von Geräten und Diensten sowie die Effizienz der IKT-Nutzung


Die umfassende Berücksichtigung der verschiedenen Parameter gleicht unterschiedliche Entwicklungsstufen und Nutzungs-Vorlieben aus. So bekommt der Index trotz des generellen Nachteils von hoch-aggregierten Kennzahlen eine relevante Aussagekraft.

Die neueste Bewertung für 2007 zeigt, dass die skandinavischen Länder wieder an der Spitze rangieren, was an sich wenig erstaunlich ist. Zur Spitzengruppe gehören aber auch Korea, Großbritannien und die Schweiz. Deutschland liegt auf Platz 13 und damit u.a. vor Österreich, Frankreich, den USA und Kanada. Im Vergleich zur Bewertung von 2002 hat Deutschland einen Platz gut gemacht. Bemerkenswert ist die Entwicklung von China auch im IKT-Bereich mit einer Verbesserung um ganze 17 Plätze, bislang allerdings immer noch auf Platz 73. Steigerungen in ähnlich hohem Maße werden in einigen arabischen Staaten registriert, z.B. Saudi-Arabien um 18 Plätze (auf Platz 55). Auch Iran und Syrien haben sich um respektable 14 bzw. 13 Plätze verbessert.

Bei der Analyse der drei Komponenten zeigen sich interessante Unterschiede zwischen den Ländern. Bei den Ländern der Top10-Gruppe gibt es trotz hoher Durchdringung und intensiver Nutzung eine weitere Verbesserung insbesondere im Bereich der Nutzungseffizienz, aber auch bei der Nutzung von Internetdiensten. Deutschland weist ein Profil mit vergleichsweise guter Versorgung mit Anschlüssen und Geräten auf bei eher unterdurchschnittlicher Erfahrung und Nutzungseffizienz. Wenig verwunderlich ist, dass es nach wie vor einen erheblichen Unterschied zwischen den entwickelten Ländern, Schwellenländern und Entwicklungsländern gibt.

Die Analyse der IKT-Kennwerte bringt dann einen wirklichen Nutzen, wenn für die Weiterentwicklung die richtigen Schlüsse gezogen werden. In Deutschland ist die Durchdringung mit Telefon- und Mobilfunkanschlüssen auf einem hohen Niveau. Auch die verfügbare Bandbreite ist im Durchschnitt gut, insbesondere in den Ballungsgebieten. Daher findet sich Deutschland bei der ICT-Komponente „Versorgung“ sogar unter den Top10 aller Länder (2002 lag Deutschland noch auf Platz 12).

Für die weitere Entwicklung ist die noch vorhandene Spaltung zwischen Ballungs- und ländlichen Gebieten bedenklich, da Einwohner und Unternehmer im ländlichen Raum im Hinblick auf die Breitbandversorgung oft noch benachteiligt sind. Daneben fehlt in Deutschland ein Masterplan, der die Migration von der heute ausreichenden Versorgung zielgerichtet zu einer zukünftig notwendig Glasfaserversorgung bis in die Wohnung (Fiber-to-the-Home) aufzeigt. Zwar wird die Notwendigkeit für Bandbreiten von über 100 MBit/s für Standarddienste erst in 10 oder 15 Jahren in der Breite entstehen. Heute gibt es – außer für ausgewählte Unternehmenslösungen – keine Dienste, die eine solche Bandbreite überhaupt benötigen. Selbst hochauflösendes (HD)-Fernsehen ist mit unter 30 MBit/s realisierbar und dies ist derzeit die Anwendung mit dem derzeit höchsten Bandbreitenbedarf.

Unbestritten ist aber, dass der Bandbreiten-Bedarf laufend steigt und neue Anwendungen entwickelt werden, so dass es zu einer flächendeckenden Glasfaserversorgung bis zum Haushalt längerfristig keine Alternative gibt. Wenn nicht heute gezielt auf den Aufbau einer flächendeckenden Glasfaser-Versorgung hingewirkt wird, kann sich der Aufbau später als unverhältnismäßig teuer erweisen. Von alleine wird der notwendige Masterplan allerdings nicht entstehen und auch die Netzbetreiber werden diesen Plan nicht aus eigener Kraft aufstellen, da sie als Aktien-notierte Wirtschaftsunternehmen kürzere Amortisationszeiten brauchen. In einer Kooperation zwischen Netzbetreibern, Kreisen und Kommunen sowie Versorgungsunternehmen lassen sich allerdings durchaus tragfähige Geschäftsmodelle vorstellen.

Neben dem Masterplan für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur sollten in Deutschland Maßnahmen im Hinblick auf Verbesserung bei der Effizienz der IKT-Nutzung ergriffen werden. Dies beginnt bei der konsequenten Nutzung von IKT im Bildungssystem und bezieht die Förderung der Anwendungs-Entwicklung ebenso mit ein wie die Realisierung von Smart-City Lösungen. Bei den ICT-Kennzahlen drückt sich dies in einem Platz 20 bei der Nutzungsintensität und Platz 38 bei Erfahrungen und Effizienz aus. Bei beiden Kennwerten hat sich Deutschland relativ zu den anderen Ländern verschlechtert gegenüber 2002. Diese Kennzahlen sollten natürlich nicht überbewertet werden, aber sie zeigen doch Trends und Entwicklungsphasen auf.

Es gibt eine Reihe von Feldern, in denen die Entwicklung von Breitband-Anwendungen sinnvoll vorangetrieben werden kann. Dies betrifft sicher das Bildungssegment, das Ansätze für Verbesserungen der Lernerfolge unter Einsatz von IKT bietet. Gleichermaßen gilt es aber auch für den Gesundheitsbereich, in dem mit Hilfe von Telemedizin sicherlich Kosten ein zu sparen sind. Im Energiesektor steht die intensivere Nutzung von IKT-Lösungen noch aus, aber Begriffe wie „Internet-der-Energie“ und „Smart-Grid“ zeigen auf, dass hier Entwicklungen zu erwarten sind, die weit über einen intelligenten Stromzähler im Haushalt hinausgehen. Elektromobilität ohne eine intelligente Verteilung und Abrechnung ist kaum vorstellbar.

Im Bereich eGovernment sind Breitband-Dienste möglich, die sowohl die Effizienz bei der Erledigung erhöhen als auch die Interaktion zwischen Unternehmern, Bürgern und der Verwaltung erleichtern. Im Bereich der Mobilität bieten sich ebenfalls viele Ansätze zur Nutzung von IKT. Beginnend mit der Erfassung des Verkehrs über eine Kommunikation zwischen Fahrzeugen und mit der Straße bis hin zu einer gezielten Verkehrsleitung und dem Management der Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern.

Jürgen Kaack 26.02.2010, 15.48 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Eine neue Form der digitalen Spaltung?

Die digitale Spaltung der Gesellschaft in Onliner und (Non)liner wird schon seit längerem diskutiert. Da die Auswirkungen generell als negativ angesehen werden, bemüht sich die Politik die Voraussetzungen für die Nutzung des Internets zu schaffen und stellt Fördermittel für Kommunen zur Verfügung. Wenn der Ausbau in einer Region nach den Einschätzungen (und Kalkulationen) der Netzbetreiber nicht wirtschaftlich erscheint, kann unter bestimmten Rahmenbedingungen eine teilweise Förderung mit Bundes- und EU-Mitteln erfolgen (je nach Bundesland bis zu 90%).

Probleme in der Haushaltslage treffen in der Folge der Wirtschaftskrise und rückläufiger Gewerbesteuer-Einnahmen zunehmend mehr Kommunen. Sobald eine Kommune einen Nothaushalt aufstellen muss, kann sie allerdings in der Regel keine Fördermittel für den Breitband-Ausbau (z.B. aus dem GAK- oder GRW-Programm) mehr beantragen, da noch keine rechtliche Verpflichtung für den Breitband-Ausbau entstanden ist. Es ist zu erwarten, dass die "Gesundung" der öffentlichen Haushalte einige Jahre dauern wird, vermutlich länger als die Laufzeit der derzeitigen Förderprogramme zum Breitbandausbau (GAK-Programm ist bis 2013 verlängert).

So werden die betreffenden Kommunen wohl auch zukünftig ohne einen Ausbau ihrer Breitband-Infrastruktur auskommen müssen. Nun zeigt sich bei Befragungen der Bevölkerung und der Unternehmen in Verbindung mit Breitband-Projekten, dass sowohl für den Bürger als auch für Unternehmen ein schneller Breitbandzugang längst zu einem wichtigen Standortfaktor geworden ist. Familien prüfen vor einem Zuzug in eine Kommune vermehrt, wie die Breitbandversorgung ist für die Einrichtung eines Home-Office Arbeitsplatzes und die Bildungsbelange der Kinder. Unternehmen gehen bis zu einer Verlagerung ihres Standortes, wenn der schnelle Datenzugang nicht gegeben ist.

So entsteht durch die prekäre finanzielle Situation von Kommunen mit einem Nothaushalt eine zusätzliche Belastung, die einer Besserung entgegen wirkt. Da das Ziel der Bundesregierung, alle "weißen" Flecken der Breitband-Versorgung bis Ende 2010 zu schließen, wohl sowieso nicht erreicht wird, kommt diesem Effekt vielleicht keine so große Bedeutung mehr zu? Hier rächt sich wieder einmal, dass man die Breitbandversorgung nicht zur Grundversorgung erklärt hat. Da dies heute nicht mehr zu heilen ist, sollte die Politik nach anderen Lösungen suchen, um die flächendeckende Breitband-Versorgung auch den finanziell schwachen Kommunen zu ermöglichen! Für die Nutzung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II hat man ja auch in einigen Bundesländern geeignete Lösungen gefunden.

Jürgen Kaack 23.02.2010, 11.05 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Fördermittel-Schwund?

Der Abruf der Fördermittel für den Breitband-Ausbau in der Fläche kommt so langsam etwas in Schwung. Gleichzeitig konnte man schon Anfang des Jahres hören, dass bei den Vergabestellen die Mittel für die Förderung für 2010 voraussichtlich knapp werden.

Dies ist schon erstaunlich, wenn man bedenkt, dass in 2008 kaum etwas von den 16,7 Mio. Euro abgeflossen sind, die der Bund für die Breitband-Förderung bereit stellt. Auch in 2009 wird der Abfluss der Fördermittel eher schwach gewesen sein. Somit dürfte alleine aus den beiden Vorjahren ein Vortrag in Höhe von über 30 Mio. Euro vorhanden sein. Hinzu kommen die weiteren Mittel für 2010.

Wenn die Fördermittel jetzt tatsächlich schon zu Beginn des Jahres knapp werden sollten, stellt sich die Frage, wo diese Mittel geblieben sind?

Jürgen Kaack 21.02.2010, 12.48 | (0/0) Kommentare | TB | PL

Studie zum Breitband-Ausbau in Deutschland

Deutschland liegt in der Breitband-Durchdringung laut Statistik der OECD von Juni 2009 auf Platz 11 mit einer Penetration von 29% der Bevölkerung. Spitzenreiter der Statistik ist dabei kein asiatischer Tigerstaat, sondern unser Nachbarstaat, die Niederlande (38%)! Aber auch die Schweiz und Canada liegen vor Deutschland.

Betrachtet man die Durchdringung mit Glasfaser-Anschlüssen bis zum Hasuhalt (FttH), dann liegt die Durchdringung (Stadn 04.2009) bei verschwindenden 0,4%! Korea und Japan sind hier seit langem Spitzenreiter mit 67 bzw. 67%, auch europäische Länder liegen um eine Größenordnung vor Deutschland (neben den skandinavischen Ländern gehört auch Frankreich mit 11% zu dieser Gruppe).

Auf der Basis langjähriger Beschäftigung mit Breitband-Themen habe ich eine ausführliche Anbieter- und Technologie-neutrale Studie zum Breitband-Ausbau erstellt, die u.a. auf dem Portal von Telecom.DE.com kostenfrei heruntergeladen werden kann
.

Die Studie richtet sich an Vertreter von Kommunen und Kreisen, die sich mit der Verbesserung der Breitbandversorgung und der Schaffung höherer Bandbreiten beschäftigen müssen, politischen Entscheidungsträgern. Neben der Darstellung der aktuellen Situation in Deutschland werden auch Vorschläge zur Verbesserung der Fördermaßnahmen und zu nachhaltigenGestaltung des Breitband-Ausbaus in Richtung auf ein flächendeckendes Glasfasernetz analysiert.

Folgende Themen werden in der Studie behandelt:
  1. Wachsender „Breitband-Hunger
  2. Breitbandausbau erfolgt nicht als Selbstzweck
  3. Problemfall regionale Zugangsnetze
  4. Ablauf eines Breitbandprojektes im ländlichen Raum
  5. Ziele und Realität beim Breitbandausbau klaffen auseinander
  6. Förderung heute auf „schmalbandigen“ Breitbandausbau begrenzt
  7. Techniken für eine zukunftssichere Breitbandversorgung
  8. Breitbandausbau in der Fläche braucht neue Geschäftsmodelle
  9. Politische Rahmenbedingungen zur Zielerreichung anpassen
  10. T-City als Beispiel für Veränderungen durch Breitbandanwendungen
  11. Fazit

Jürgen Kaack 15.02.2010, 10.37 | (0/0) Kommentare | TB | PL

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