STZ - Consulting Group

Zukunftsszenario für den Breitband-Markt

Wenn die Blüte-Zeit der vertikal integrierten Universalanbieter wohl überschritten ist, sind recht unterschiedliche Szenarien für die zukünftige Entwicklung vorstellbar. Die jeweilige Ausgestaltung hängt wesentlich von den beteiligten Partnern und ihren spezifischen Kompetenzen und Strategien ab. Ein Szenario erscheint dabei für den Betrieb von FttB- (oder FttH-) Netzen realistisch:

  • Ein im Landkreis agierendes Infrastruktur-Konsortium bestehend aus Stadtwerken der Kommunen, einem Energieversorger und einem Tiefbauunternehmen bauen das Leerrohrnetz konsequent von den Netzwerk-Knoten bis an den Hausanschluss aus. Die Planungen und Vorarbeiten werden fast zehn Jahre dauern und in dieser Zeit investieren alle Partner in das Zugangsnetz ohne größere Rückflüsse durch Umsatzerlöse.

Mit dem Leerrohrnetz können mehrere Fasern oder Kabel parallel bis in jedes Gebäude gebracht werden. Wenn Standard-Leerrohre verlegt werden, bestehen Reserven für weitere interessierte Nutzer. Die Investitionen sind selbst bei Nutzung aller Synergien mit einigen Hundert Euro pro Hausanschluss nicht gering, daher wird neben dem ersten Konsortium mit hoher Sicherheit kein weiterer Infrastruktur-Betreiber ein eigenes Leerrohr-Netz errichten und das erste Konsortium hat somit in dem betreffenden Land-Kreis ein „natürliches“ Monopol.

Umsätze erzielt der Betreiber durch die langfristige Vermietung von Leerohr-Kapazität an alle interessierten Betreiber zu marktüblichen Preisen von 0,05 bis 0,10 Euro pro Meter und Monat und je eingezogenes Kabel. Der Energieversorger ist einer der Kunden des Konsortiums und vernetzt die Stromzähler in jedem Haushalt, um so eine Smart-Grid-Applikation zu realisieren. Auch werden Stromzapfsäulen vielleicht in Kombination mit der Straßenbeleuchtung verbunden, so dass Elektromobilität im Land-Kreis möglich wird. Der Energieversorger zahlt dabei den gleichen Preis für die Leerrohrnutzung wie die anderen Kunden, eine eigene Verlegung von  Leerrohren hätte sich aber auch für EVU wirtschaftlich nicht rentiert.

  • Ein regionaler Plattformbetreiber zieht Fasern in die Leerrohre zu den Kunden, die einen Glasfaser-Anschluss benötigen. Auch der Betrieb von Lasern zur Beleuchtung der Fasern und zur Übertragung von Daten wird von ihm realisiert.

Über Standardschnittstellen können sich Dienste-Anbieter mit ihren Produkten an seine Plattform anschließen. Damit wird sowohl aus Sicht des Kunden wie auch aus Sicht der Dienste-Betreiber ein virtueller Marktplatz geschaffen. Der Plattformbetreiber verrechnet seine Leistung in der Regel an die Dienste-Betreiber, die ihrerseits dem Kunden ihre Dienste und den Anschluss gemeinsam in Rechnung stellen.

Einzelne Kunden, die sich ihr Dienste-Portfolio selber zusammenstellen, buchen nur die Leistung des Breitbandanschlusses und zahlen hierfür ca. 10 Euro pro Monat an den Plattformbetreiber. Einen Teil seiner Einnahmen führt der Plattformbetreiber in Form einer Miete für die Leerrohr-Nutzung an die Infrastruktur-Gesellschaft ab.

  • Klassische Telekommunikation-Anbieter verbinden die verschiedenen Netze mit den nationalen und internationalen Backbone-Netzen und realisieren wichtige Basis-Dienste wie die Sprachtelefonie, den Internetzugang und Standard-Internet-Dienste. Fernseh- und Video-Angebote werden ebenfalls auf diesem Wege angebunden und über das Glasfasernetz in die Haushalte transportiert. Ergänzend werden Videotelefonie, Back-up Lösungen, Virenschutz und andere ergänzende Dienstleistungen als Zusatz-Module angeboten.

Die Anbieter akquirieren wie heute auch ihre Kunden direkt und auf eigene Rechnung und übernehmen das Kundenmanagement mit Rechnungsstellung und Hotline. Ein Kunde kann je nach Vorlieben entweder alle Leistungen aus einer Hand nehmen oder Dienste unterschiedlicher Anbieter kombinieren.

Seine Rechnung erhält der Kunde von dem oder den von ihm ausgewählten Telekommunikations-Anbietern. Dieser wiederum zahlt an den Plattformbetreiber für den Zugang zum Kunden einen monatlichen  Betrag in Höhe von ca. 10 Euro.

  • Spezialisierte Lösungs- und Inhalte-Anbieter realisieren für ihre Zielgruppen spezielle Anwendungen, z.B. Vernetzungsdienste für Unternehmen oder Cloud-Computing Lösungen und lassen die IT-Services des Kunden im eigenen Rechenzentrum laufen, so dass der Kunde nur ein Eingabe- und Ausgabegerät („Netz-PC“) benötigt.

Da die Anwendung über eine eigene Datenkommunikationsverbindung realisiert wird und nicht über das öffentliche Internet ist die Sicherheit für den Anwender ungleich höher. Die Kundenbetreuung und die Zahlungsströme entsprechen denjenigen der klassischen Telekommunikations-Anbieter.

Die Zusammensetzung der jeweiligen Anbieter-Gruppen kann  von Fall zu Fall anders ausfallen. So könnte das Geschäft als Plattformbetreiber auch für Lieferanten der eingezogenen Kabel interessant sein sowie für Hersteller von System- und Verbindungstechnik, die auf diesem Wege nicht nur den eigenen Marktanteil absichern, sondern auch in neue Geschäftsmodelle mit absehbaren Renditechancen einsteigen. Es ist ebenso vorstellbar, dass der Infrastruktur- und der Plattform-Betreiber von einem gemeinsamen Konsortium realisiert werden.

Zwar entstehen nach diesem Modell mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit neue regionale Monopole für die Glasfaserzugangsnetze und möglicherweise auch für den regionalen Plattform-Betrieb. Dies ist aber unter Wettbewerbsgesichtspunkten unkritisch, wenn im Sinne eines offenen Zugangs ("Open Access") alle interessierten Telekommunikations-Anbieter angeschlossen werden können. Selbst für den Fall, dass nicht alle Schnittstellen zu Content- und Dienste-Bereitstellern realisiert werden können, kann das Geschäftsmodell funktionieren. In diesem Fall ist alternativ eine eigene Glasfaser für den jeweiligen Anbieter durch das Leerrohr zu ziehen und an der Plattform vorbei direkt an die Plattform des jeweiligen Anbieters anzuschließen. Da dies zu höheren Kosten führt, werden die Bemühungen zur Schaffung von Schnittstellen beschleunigt vorangetrieben.

Ein wichtiger Vorteil des skizzierten Szenarios liegt in der Öffnung des Marktes, der nicht wie heute durch den Besitz der Anschlussleitung dominiert wird. Zwar wird über die Vermietung der TAL (Teilnehmer-Anschluss-Leitung) und den Bitstream-Access eine Öffnung für den Wettbewerb realisiert, die aber immer wieder zu Unzufriedenheit und laufenden Verhandlungen führt. Kabel-TV-Angebote können heute zudem nur in den Regionen genutzt werden, in denen bereits ein Koaxialkabel verlegt ist. Über die regionalen Plattformen könnte jeder Kunde an jeder Stelle jeden Dienst buchen und nutzen. So sollte sich der Wettbewerb verlagern von der Schaffung des besten Zugangs hin zur Gestaltung der besten und für die Zielgruppen optimalen Dienste. Da der Zugang für alle Betreiber gleichermaßen möglich ist, können auch kleinere Zielgruppen mit speziellen Angeboten bedient werden. Insgesamt wäre mit diesem Modell allen Bedürfnissen gedient und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes gesteigert!

Jürgen Kaack 14.07.2010, 20.44 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, LTE, Mobilfunk, Glasfaser, GAK,

Politik als gestaltende Kraft beimn Breitband-Ausbau nicht präsent

Der Aufbau von flächendeckenden Glasfasernetzen als entscheidender Standortfaktor für Deutschland ist im Hinblick auf die Rahmenbedingungen eine nationale Aufgabe. Die Langfristigkeit des Netzaufbaus und die Komplexität der Organisation für die Umsetzung macht es sinnvoll, dass sich der Staat um die Organisation und die Rahmenbedingung kümmert.

Im föderalen System haben die Bundesländer oft nicht nur eigene Förderbedingungen und Förderquoten, sondern auch eine unterschiedliche Form der Unterstützung von Kommunen mit Beratungsleistungen. Ein Landes-weites Breitband-Kataster gibt es derzeit nur in Nieder-Sachsen, in anderen Bundesländern gibt es dagegen nur einzelne Breitband-Berater. Die konsequente Begleitung und Umsetzung von Kooperationsmodellen für regionale Betreiber fehlt dagegen ebenso wie die Unterstützung von zukunftsweisenden NGA-Netzen.

Während in NRW der stufenweise Ausbau mit Glasfasernetzen zunächst als  Fiber-to-the-Curb (FttC) und in einem späteren Schritt als Fiber-to-the-Building (FttB) propagiert wird, verfolgt man in Hessen die Schließung der weißen Flecken bevorzugt mittels Funklösungen. Es gibt zwar durchaus eine Reihe von Szenarien, in denen der Breitbandausbau mittels Funk schneller und mit niedrigeren Kosten erfolgen kann, z.B. wenn die nächste Möglichkeit zur Anbindung an ein Backbone-Netz weit entfernt ist, die zu versorgenden Teilnehmer weit auseinander liegen oder die Qualität der Leitungen im Anschluss-Bereich schlecht ist.

Im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat man im Juni 2010 die Errichtung eines Breitbandkompetenzzentrums (BBCC) ausgeschrieben. Analysiert man die Leistungsbeschreibung der Ausschreibung kann sich der Verdacht einschleichen, dass es hierbei um ein Kommunikationsorgan für die Ziele der Bundesregierung und eine übergreifende „Bürgermeister-Hotline“ handelt. Diese Zielsetzung scheint nicht stringent, wenn gleichzeitig die Fördermöglichkeiten mit Mitteln aus dem Zukunftssicherungsgesetz („Konjunkturpaket II“) bald ausläuft und die steigende Nachfrage nach Fördermitteln aus dem GAK-Programm (Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz) eine baldige Erschöpfung der verfügbaren Mittel befürchten lässt! Während einerseits viele Förderanträge gestellt werden, können zunehmend mehr Kommunen keine Fördermittel in Anspruch nehmen, weil sie keinen ordentlichen Haushalt mehr erstellen können und der Haushaltssicherung unterliegen. Wen soll das geplante BBCC dann aber beraten und unterstützen?

Eigentliche Kernaufgaben eines BBCC werden gleichzeitig durch die Bundesnetzagentur wahrgenommen wie z.B. mit dem im Mai 2010 gestartete NGA-Forum. Dabei sollte es doch Aufgabe der Bundesnetzagentur sein, den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sicher zu stellen. Die Gestaltung neuer Märkte gehört eigentlich nicht dazu! Andere wesentliche Aufgaben eines BBCC sollten in der Entwicklung und Begleitung von Pilotprojekten für den Netzausbau nach Schließung der weißen Flecken und dem Auslaufen der Förderprogramme liegen, Es ist unstrittig, dass der Breitbandausbau bei richtiger Planung auch ohne staatliche Mittel wirtschaftlich betrieben werden kann – und dass nicht nur in Ballungsgebieten! Hierfür müssen aber Partner zusammen gebracht werden, die bislang nicht gewohnt sind, zu kooperieren wie z.B. Netzbetreiber, Stadtwerke, Energieversorger und Tiefbauunternehmen. Neue Gesellschaftformen wie PPPs (Private-Public-Partnerships) müssen erprobt und gestaltet werden. Diese Aktivitäten entstehen derzeit eher zufällig oder durch Eigeninitiativen Einzelner.

Nicht nur die Gestaltung neuer Betreiber-Modelle abseits der etablierten Ansätze muss koordiniert und kommuniziert werden, auch neue Breitband-Anwendung mit übergreifender Bedeutung sollten entwickelt und gefördert werden. Neben den gesellschaftlich relevanten Themen Bildung und Telemedizin als Element zur Kostensenkung im Gesundheitswesen sind auch intelligente Lösungen in Verbindung mit dem Energiemanagement von hoher Zukunftsbedeutung. Hierzu gehören Smart-Grid Lösungen, die Energieverbraucher und –Erzeuger in einer Region „managen“, sowie Konzepte für die Umsetzung der Elektromobilität. Entsprechende Dienste müssen in Kooperation mit der betroffenen Industrie entwickelt und erprobt werden, damit Deutschland in diesem Feld nicht den Anschluss verliert. Erfolgreiche und in Pilotversuchen bewährte Lösungen müssen standardisiert werden, damit es im Ergebnis flächendeckende und wirtschaftlich zu produzierende Lösungen gibt.

Im Umfeld von Breitband-Netzen und Anwendungen gibt es also offensichtlich eine Reihe von wichtigen Aufgaben, die bislang nicht wahrgenommen werden und Kernaufgaben eines BBCC sein sollten. Dabei sei betont, dass es nicht um zusätzliche Fördertöpfe und staatliche Finanzierung geht, sondern in erster Linie um die Stimulation der Entwicklungen, die Koordination der beteiligten Partner, die beratende und Interessen-ausgleichende Begleitung der Umsetzung, die Unterstützung bei der EU-weiten Standardisierung und die Multiplikation erfolgreicher Vorhaben. Leider fehlen bisher erkennbare Ansätze der Politik für eine konsequente Umsetzung dieser Aufgaben.

Jürgen Kaack 10.07.2010, 09.49 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Broschüren | Tags: Breitband, PPP, Glasfaser, Förderung, BBCC, GAK, LTE, Mobilfunk,

LTE - eine weitere Komponente im Technologie-Mix für den Breitband-Ausbau

Über einige Wochen hinweg konnte man aus den Beiträgen in der Presse den Eindruck gewinnen, dass die Probleme zur Schließung der „weißen“ Flecken im ländlichen Raum, d.h. der Regionen, die heute entweder im Hinblick auf Breitband unversorgt oder mit durchschnittlich weniger als 2 MBit/s unterversorgt sind. Auch wenn es bundesweit keine veröffentlichten Zahlen zum Umfang der weißen Flecken gibt, so kann man vermuten, dass zwischen 20 und 30 % der Haushalte derzeit noch weniger als 2 MBit/s haben und somit Internet-Anwendungen nur in begrenztem Rahmen nutzen können. Die überwiegende Mehrzahl der heute noch unterversorgten Regionen ist aufgrund der topographischen Bedingungen oder der niedrigen Anzahl potenzieller Kunden für die Betreiber unwirtschaftlich.

In diesen Fällen wurde LTE als die schnelle Alternative gesehen, um das Versprechen der Bundesregierung von Anfang 2009 zu erfüllen, die weißen Flecken bis Ende 2010 zu schließen und mit mindestens 1 MBit/s zu versorgen. Gleichzeitig sorgen Demonstrationen von LTE-Teststellungen, bei denen im fahrenden Fahrzeug Videokonferenzen mit hoher Videoqualität demonstriert werden, für die Erwartung, dass zukünftig 100 MBit/s in jedem Haushalt verfügbar sein wird, ganz ohne eine lästige Leitungs-Anbindung.

In einer Veranstaltung des IKT.NRW Clusters am 07.07.2010 in Münster zeigte sich, dass diese schöne Zukunftsversion wohl zunächst nur eine Vision bleibt. LTE wird voraussichtlich im Rahmen von Förderprojekten zum Breitbandausbau wie eine weitere Technologie-Komponente behandelt. Bereits heute werden UMTS-Lösungen im Rahmen eines Technologie-Mix bei der Planung berücksichtigt. In Zukunft kommt neben dem Glasfaser-Ausbau bis zum Kabelverzweiger, der Errichtung von Schaltverteilern und dem Einsatz von Mobilfunk mit UMTS und Satelliten-DSL noch LTE hinzu. Die Bandbreiten werden bei Zellgrößen von 10 Kilometern (im 800 MHz-Band) außer in unmittelbarer Nähe zur Sendestation auch nur im Bereich von wenigen MBit/s liegen. Wie bei anderen Funklösungen ist auch bei LTE als einem shared medium mit einem deutlich Leistungsabfall zu rechnen, wenn viele Nutzer gleichzeitig auf das Internet zugreifen. Hohe Bandbreiten, vergleichbar mit VDSL werden bei diesen Zellgröße auch in den nächsten Jahren nicht erreichbar sein (bei kleineren Zellen und höheren Frequenzen wird dies sicher anders aussehen).

LTE wird sich als Mobilfunklösung vermutlich auch von der Preisgestaltung eher bei Mobilfunkangebote orientieren als bei leitungsgebundenen Diensten, auch wenn keiner der Anbieter bisher hierzu eine verbindliche Äußerung abgeben kann. So wird ein Breitbandanschluss mittels LTE vermutlich teurerer als ein ADSL- oder Kabel-TV-Anschluss heute bei gleichzeitig niedrigerer Leistung. Vermutlich wird es eine Volumenbegrenzung geben, die bei Erreichen eines bestimmten Datenvolumens zu einer Reduktion der Übertragungsraten oder höheren Preisen pro Datenpaket führt.

Ob es einen Ausbau unabhängig von Förderprojekten zum Breitbandausbau geben wird, erscheint noch offen. Somit wird es für Kommunen in der Haushaltssicherung oder mit einem Nothaushalt wohl auch mit LTE keinen Breitbandausbau geben! Überhaupt fehlen bislang noch Systemtechnik-Entscheidungen und Endgeräte für die LTE-Nutzung. Es ist damit zu rechnen, dass frühestens im Sommer 2011 Netze und Geräte für eine breitere Nutzung in unterversorgten Regionen zur Verfügung stehen. Auch eine Koordination beim Ausbau nach der bei der Bundesnetzagentur hinterlegten Liste unterversorgten Ortschaften zwischen den Betreibern oder durch die Politik scheint es nicht zu geben.

Somit lösen sich die ganz großen Erwartungen an LTE wieder weitgehend in Wohlgefallen auf! Immerhin steigert das Angebot von LTE die Zahl verfügbarer Breitbandtechnologien, die im Einzelfall geprüft werden können. Ein Ausbau mit LTE erfordert zudem die Zuführung von Bandbreiten bis zur Basis-Station. Hierfür kommen sowohl Glasfaser- als auch Richtfunk in Betracht. Mit dem Ausbau der LTE-Zellen werden somit Backhaul-Lösungen in die Fläche gebracht, die für den weiteren Ausbau genutzt werden können. Zudem bringt LTE für die Nutzung des mobilen Internets in Ballungsgebieten aufgrund der höheren Frequenz-Effizienz absehbar deutliche Fortschritte.

Somit bleibt als subjektives Fazit zu den bisher vorliegenden Informationen über LTE:

  • LTE bringt deutliche Vorteile für mobile Internet-Anwendungen
  • Für den Ausbau der stationären Breitbandanschlüsse kann LTE im 800 MHz-Band als Brückentechnologie dienen
  • Preismodelle und Konditionen werden voraussichtlich näher an heutigen Mobilfunk-Diensten liegen als bei DSL- oder Kabel-TV-Angeboten
  • Vor Mitte 2011 werden Anschlüsse im Praxis-Einsatz kaum zur Verfügung stehen
  • Eine Koordination der Ausbaugebiete unter den Lizenznehmern scheint es nicht zu geben

Betrachtet man die Gesamt-Situation im Breitband-Markt Deutschland, so sehen die Perspektiven nicht rosig aus:

  • Für die zunehmende Anzahl von Kommunen in der Haushaltssicherung und mit Nothaushalt gibt es keine Lösung für den Breitbandausbau mit Förderprojekten (oder mit LTE)
  • Der genaue Stand noch verfügbarer Fördervolumina ist nicht bekannt. Es zeichnet sich aber ab, dass die Fördermittel vielleicht schon Mitte 2011 ausgeschöpft sind
  • Die Finanzierung von Vorhaben, deren Umsetzung über das Jahresende hinaus gehen, ist offen. Die hierfür erforderlichen Verpflichtungs-Ermächtigungen für die Bezirks-Regierungen stehen derzeit nicht zur Verfügung. Damit wären Projekte, die erst nach März eines Jahres zum Abschluss kommen, nicht mehr umsetzbar!

Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage, wie die beiden Ziele der Bundesregierung für 2010 (Schließung der weißen Flecken) und 2014 (75% der Haushalte haben mehr als 50 MBit/s) erreicht werden soll …

Jürgen Kaack 09.07.2010, 17.29 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, LTE, Mobilfunk, Glasfaser, GAK,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 5: Förderung von Eigeninitiativen

Aufsetzen eines Fonds zur Stützung von Neugründungen durch Bürgschaften


Fördermittel gehen oft als „verlorene Zuschüsse“ an Netzbetreiber. Aus Sicht einer Kommune oder eines Kreises wäre es wünschenswert neben der Verbesserung der Breitbandversorgung auch wirtschaftliche Effekte durch die Gründung regional agierender Netzbetreiber zu stimulieren. Die Neugründung von Betreiber-Gesellschaften schafft Arbeitsplätze, generiert Gewerbesteuer-Einnahme und bietet den Ansatz zusammen mit den Betreibern auf die Region abgestimmte Konzepte umzusetzen. Ein Problem vieler Ansätze zur Gründung entsprechender regionaler Betreiber ist die Absicherung von Finanzierungskonzepten durch Bürgschaften. Die Schaffung eines Fonds zur Gewährung von Bürgschaften könnte eine stärkere Hebelwirkung erzeugen als die Gewährung von Fördermitteln.


Unterstützung von Kommunen und Kreisen bei der Planung von Netzbetreiber-Projekten und der Gestaltung von Private-Public-Partnerships (PPP)

 

Der flächendeckende Breitband-Ausbau von NGA (Next Generation Access) Netzen auf der Basis von Glasfaser-Anschlüssen ist durch die Netzbetreiber alleine nicht wirtschaftlich auf zu bauen. Alleine die Investitionen bei einem unabhängigen Aufbau liegt bei über 40 Mrd. Euro. Nur durch Kooperationen mit kommunalen Organisationen und anderen Mitwirkenden wie z.B. Tiefbauunternehmen oder Energieversorgungs-Unternehmen (EVU) lassen sich Geschäftsmodelle entwickeln, die eine tragfähige Umsetzung ermöglichen. Der Aufbau von Glasfasernetzen in der Fläche benötigt eine auf über mindestens 15 Jahre angelegte Planung. Auch die Amortisationszeiten liegen in vergleichbarer zeitlicher Dimension. Für kommunale Organisationen und EVUs sind das durchaus übliche Zeiträume. Zudem lassen sich in dieser Konstellation Verlege-Arbeiten von Leerrohren mit anderen Tiefbaumaßnahmen kombinieren, so dass die Kosten erheblich gesenkt werden können.

 

Problematisch bei diesen Partnerschaften, in der Regel in der Form von Private-Public-Partnerships (PPP) zwischen öffentlichen Einrichtungen und Privatunternehmen sind nicht üblich und erfordern konzeptionelle und formal-rechtliche Überlegungen. Die Prüfung der kommunalen Aufgaben und die Bereitstellung von Finanzmitteln (oder Bürgschaften) dürften gerade in Zeiten enger Haushaltsmittel oder sogar bei Nothaushalten erhebliche Hürden für eine Umsetzung aufbauen.


Verlegung von Leerrohren bis an den Hausanschluss bei allen Neubau-Erschließungen und allen Tiefbauarbeiten


Ohne erhebliche Zusatz-Investitionen kann bereits heute bei der Neu-Erschließung von Wohn- oder Gewerbegebieten durch die Verlegung von Leerrohren zusammen mit den übrigen Hausanschlüssen erfolgen – und somit erhebliche Investitionen in der Zukunft einsparen. Es ist unverantwortlich, dass dies immer noch keineswegs selbstverständlich ist.Es macht allerdings auch keinen Sinn, Leerrohre irgendwie mit zu verlegen.

Jede Trasse ist genau zu dokumentieren, sie sollte nicht unter der Fahrbahndecke verlaufen und an Anfang und Ende sowie ca. alle 100 Meter sollten Schächte installiert werden, damit die verlegten Leerrohre später wieder aufgefunden und zu einem Gesamt-Netz verbunden werden.In Baden-Württemberg besteht bereits seit ca. einem Jahr die verbindliche Verpflichtung aller Kommunen zur Verlegung von Standard-Leerrohren im Beilauf bei allen Tiefbaumaßnahmen im öffentlichen Raum. Diese Verfügung sollte als Muster für alle anderen Bundesländer genutzt werden. So lassen sich Diskussionen in den einzelnen Gemeinderäten ersparen und auch Kommunen in der Haushaltssicherung oder mit Nothaushalt wären mit erfasst.
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Selbst bei einem Nothaushalt erscheint es sinnvoll. bei anstehenden Tiefbauarbeiten im öffentlichen Raum ein Standard-Leerrohr mit zu verlegen.  Bei Verlegekosten von ca. 100 Euro pro Meter bei versiegelter Oberfläche bedeutet de Mitverlegung von Leerrohren Mehrkosten von unter 10 Euro pro Meter (einschließlich der notwendigen Schächte).


Erarbeitung eines Masterplans für den Aufbau eines flächendeckenden Leerrohrnetzes


Damit Leerrohre, die im Beilauf zu Tiefbauarbeiten verlegt werden, später zum Aufbau eines FttB-Netzes genutzt werden können, bedarf es einer Vorplanung. Zunächst muss sichergestellt werden, dass die verlegten Leerrohre später bei Bedarf wieder aufgefunden werden. Eine sorgfältige Dokumentation sollte selbstverständlich sein. Zudem sollten Leerrohre möglichst nicht im Bereich der Fahrbahn verlegt werden und es sollten in regelmäßigen Abständen Schächte gebaut werden, um später leichter auf die Leerrohre zugreifen zu können und Muffen und Abzweige zu errichten. Leerrohre sollten in einer einheitlichen Tiefe verlegt werden und wenn bei Beginn der Verlegung ein Masterplan für die Zielstruktur erstellt wird, kann der Bau nach diesem Plan erfolgen und verbleibende Lücken in der Struktur Zug-um-Zug schließen.

Benennung von
Breitbandbeauftragten in den Kommunen


In den meisten Kommunen fehlt eine eindeutige Zuständigkeit für den Breitbandausbau. Bei Breitband-Projekten ist entweder die Wirtschaftsförderung oder das Tiefbauamt als Projektleiter zuständig. Grundsätzlich ist es nicht entscheidend, zu welchem Amt oder welcher Institution der Zuständige gehört. Wichtiger sind die Kontinuität bei der Bearbeitung und die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum Kompetenzen für das Thema aufzubauen und kontinuierlich weiter zu entwickeln. So kann auch die Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern gezielt entwickelt werden. Natürlich ist es bei der Umsetzung notwendig, die Zuständigkeit für Breitband in die Stellenbeschreibung und die Zielvereinbarungen aufzunehmen. Bei stetig abnehmenden Mitarbeiterzahlen ist dies für viele kommunale Verwaltungen eine Herausforderung.

Jürgen Kaack 08.07.2010, 09.10 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, BBCC, FttH, FttB, Private-Public-Partrnership,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 4: Definition von Schnittstellen und Standards

Die derzeitige Förderpraxis sorgt eher für einen Fleckenteppich von Einzel-Lösungen auf der Ebene von Ortsteilen mit unterschiedlichen Betreibern als für großflächige und homogene Netz-Architekturen. Für die weitere Entwicklung kann man unterstellen, dass eine Reihe von Betreibern regionaler Zugangsnetze entstehen werden, die Leistungen auf unterschiedlichen Ebenen der Wertschöpfung anbieten (reine Infrastrukturbetreiber auf der Basis von Leerrohren, Netze aus beleuchteten Glasfasernetzen, Netze mit einer Plattform für Marktplätze zur Anbindung unterschiedlicher Dienste-Anbieter und Vollsortimenter mit eigenem Dienstebetrieb).  Es werden je nach Voraussetzung Netze mit Point-to-Point Ethernet Glasfasern, Point-to-Multipoint (GPON) Glasfasernetze und Breitbandnetze auf der Basis von DOCSIS 3.0 und Kabel-TV Installationen parallel und in angrenzenden Regionen nebeneinander entstehen. Für die Sicherstellung der Durchgängigkeit von Dienste-Merkmalen ist eine Standardisierung der Schnittstellen unerlässlich.

 

Neben den Schnittstellen zwischen den Netzen auf den verschiedenen Ebenen sind auch die Schnittstellen und Abschluss-Geräte im Haus zu definieren, damit die Voraussetzung für hohe Stückzahlen und  einen Roll-out in breiter Fläche gegeben werden.

 

Für die verschiedenen Standardisierungsaufgaben und die Definition der Schnittstellen fehlt bislang eine eindeutige Zuständigkeit im Bund. Die Schnittstellen dürfen auf keinen Fall auf Landesebene begrenzt sein, sondern mindestens das Bundesgebiet abdecken, besser aber ganz Europa.

 

Jürgen Kaack 07.07.2010, 08.56 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: | Tags: Breitband, Telekommunikation, Mobilfunk, LTE, Förderung, FttB, FttH, FttC,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 3: Technologieneutralität oder Nachhaltigkeit

Die neutrale Betrachtung der unterschiedlichen Technologien ist vom Grundsatz sicher richtig, da mit öffentlichen Mitteln nicht ein Betreiber und eine Technologie einseitig bevorzugt werden sollte. Allerdings sollte es genauso selbstverständlich sein, dass öffentliche Mittel nur in nachhaltige Technologien investiert werden. Als nachhaltig kann – auch bei Berücksichtigung der Ziele der Bundesregierung von Anfang 2009 – nur eine solche Technologie gelten, die geeignet ist, bis 2014 Bandbreiten von 50 MBit/s und mehr zuverlässig und unabhängig von der Nutzerzahlen bereitstellen zu können.

 

Hierfür kommen im Teilnehmeranschluss-Bereich derzeit verschiedene Technologien in Betracht:

  • Glasfaser als Point-to-Point Ethernet-Verbindung
  • Glasfaser für Point-to-Multi-Point Netze (z.B. GPON)
  • Kabel-TV Netze auf der Basis von Koaxialkabeln (z.B. mit DOCSIS 3.0)
  • VDSL auf der Basis der Kupferdoppelader bei Kupfer-Längen deutlich unter einem Kilometer

 

Funklösungen können unter Laborbedingungen oder als Infrastruktur-Komponenten mit hoher Strahlbündelung zwar ebenfalls sehr hohe Bandbreiten ermöglichen, mit Richtfunk sind Bandbreiten über 2 GBit/s möglich. Für den Anschlussbereich sind diese Technologien allerdings aus verschiedenen Gründen nicht geeignet. Für die 2006 mit großen Vorschuss-Lorbeeren versteigerten Frequenzen für WiMAX-Netze sind im Labor über 50 MBit/s möglich, für Netze im praktischen Betrieb werden typischerweise nur 2 MBit/s realisiert. Mobilfunk ermöglicht mit HSDPA 7,2 MBit/s im Download, allerdings um den Preis sehr kleiner Zellenradien (weit unter einem Kilometer) und somit vieler Basisstationen.

 

Aufgrund der hohen Nutzerdichte rechnen sich die Aufwendungen zum Aufbau eines solchen Netzes für die mobile Internetnutzung in Ballungsgebieten. Es ist ebenso wenig erstaunlich, dass HSDPA-Netze im ländlichen Raum kaum anzutreffen sind. Ob sich dies mit LTE tatsächlich ändern wird, bleibt abzuwarten. Immerhin ermöglichen die im Juni 2010 mit versteigerten 800 MHz-Frequenzen größere Zellenradien und eine gute Indoor-Versorgung. Vermutlich wird aber auch mit LTE-Netzen in der Praxis nur eine im Vergleich eher moderate Bandbreite von ca. 6 MBit/s ermöglicht. Für bislang unversorgte oder nur mit niedrigen Bandbreiten versorgte Regionen stellt dies natürlich eine wesentliche Verbesserung dar. LTE-Netze versprechen eine schnelle Versorgung der dünn-besiedelten Räume. Die für die Anbindung der Basisstationen benötigte Glasfaser-Anbindung bringt zudem Bandbreite in die unterversorgten Räume und schafft Ansätze für einen späteren leitungsgebundenen Ausbau. Es sollte allerdings nicht übersehen werden, dass der LTE-Ausbau als Substitut für eine stationäre Anbindung nur eine Brücken-Technologie für die nächsten 5 bis 10 Jahre darstellt und keinen Ersatz für einen flächendeckenden Ausbau von Glasfaser-Netzen.

 

Funkfrequenzen sind anders als leitungsgebundene Übertragungswege nicht beliebig vermehrbar. Nach der abgeschlossenen Frequenzauktion im Juni 2010 sind weitere größere Frequenzzuweisungen unwahrscheinlich. Das knappe Gut der Funkfrequenzen sollte daher möglichst effizient eingesetzt werden im Bereich der mobilen und portablen Nutzung. Das stetig steigende Datenvolumen für mobile Internetnutzung spricht dafür, in diesem Bereich Kapazitäten aufzubauen. Dabei ergänzt das Funknetz den stationären Anschluss als komplementäre Lösung, idealerweise mit einer durchgängigen („seamless“) gestalteten Dienste-Oberfläche. Die Verwendung von Funklösungen als Substitution von stationären Anschlüssen sollte daher die Ausnahme für abgelegene und dünn besiedelte Regionen sein oder eine zeitliche Überbrückungslösung.

 

Während die Deckungslücken der Betreiber von Funknetzen oft niedriger liegen als für leitungsgebundene Alternativen, sind die Kundenpreise in vielen Fällen signifikant höher. Dabei sind noch nicht mal die in der Regel (bei WLAN-Netzen und Satelliten-DSL-Lösungen) zusätzlich erforderlichen Außenantennen mit 100 bis 200 Euro Einmalkosten entscheidend, sondern die höheren laufenden Monatskosten. Auf diesem Wege wird mit niedrigeren Beihilfen eine höhere Kaufkraftabschöpfung erkauft. Eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung ist daher grundsätzlich sinnvoll bei der Bewertung unterschiedlicher Ausbau-Konzepte, erhöht aber den Aufwand und die Unsicherheit.

 

Jürgen Kaack 06.07.2010, 08.52 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, Mobilfunk, LTE, Förderung, FttB, FttH, FttC,

Interview mit Messe Leipzig: Breitband erfordert Eigeninitiative


17.06.2010: Die euregia 2010 rückt mit dem "Forum Breitband" ein Thema in den Fokus, das in seiner Bedeutung für die wirtschaftliche Erschließung speziell ländlicher Räume von der Politik zwar erkannt, dennoch aber noch unterschätzt wird. Der Informationsbedarf in den Kommunen ist hierzu ebenso gewaltig wie oft noch der technische Rückstand. Der wohl profundeste nationale Insider auf diesem Zukunftsfeld ist der Physiker Dr. JÜRGEN KAACK, Gründer und Managing Director der STZ-Consulting Group in Erftstadt/Köln, München und Stuttgart. Mit Blick auf das euregia-Forum plädiert der Spezialist für Telekommunikationsthemen und innovative Geschäftsmodelle dafür, in den nächsten 15 Jahren jeden Haushalt mit Glasfaser-Anbindungen auszustatten und hierfür insbesondere auf Kooperationen zwischen Kommunen und Netzbetreibern zu setzen sowie punktuell die Förderrichtlinien zu modifizieren.

Frage: Herr Dr. Kaack, weshalb braucht es in ländlichen Räumen Breitbandinternet?

Dr. Jürgen Kaack: Internet und Breitband verändern die Gesellschaft nachhaltig. Gesellschaftliche Megatrends und Breitbandanwendungen hängen eng zusammen. In Ballungsgebieten sind schnelle Internetanschlüsse bis zu 100 MBit/s bereits selbstverständlich, denn sie bilden einen wichtigen Standortfaktor. Zieht hier der ländliche Raum nicht nach, droht eine digitale Spaltung. Dies kann den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge haben und den Zuzug von Familien in die betroffene Kommune verhindern.

Frage: Wird dies auf dem Lande bereits erkannt?

Dr. Jürgen Kaack: Ja, zunehmend. Eine repräsentative IHK-Befragung in der Region Bodensee-Oberschwaben ergab bereits 2007, dass die Breitbandversorgung aus Sicht der Unternehmen den drittwichtigsten Standortfaktor bildet – nach Personalkosten und der Straßenanbindung. Doch diese Entwicklung kommt nicht nur dem Mittelstand zugute. Der Breitbandausbau gibt auch dem derzeit stagnierenden Telekommunikationsmarkt einen Schub.

Frage: Wo liegt Deutschland bei der Ausstattung mit Breitband im internationalen Kontext?

Dr. Jürgen Kaack: Trotz hoher Wachstumsraten in jüngerer Zeit sind uns andere Länder wie Japan um bis zu acht Jahre voraus. In Holland und Skandinavien liegt die Breitband-Durchdringung bei über 80 Prozent aller Haushalte, in Deutschland bei gerade gut 50 Prozent. Während bei uns nicht einmal jede Schule über DSL verfügt, werden in den Niederlanden bereits viele Schulen mit Glasfaseranschlüssen versorgt.

Frage: Stichwort Glasfaser: Wann zieht dies bei uns auch auf dem Lande ein?

Dr. Jürgen Kaack: Hier bleibt DSL zunächst die dominierende Technologie. Die großen Netzbetreiber, auch die Telekom, nehmen den Netzausbau nur unter wirtschaftlichen Kriterien vor. So werden kleinere Kommunen auch in den nächsten Jahren Probleme haben, die Breitbandnachfrage zu befriedigen. Doch das eröffnet kleineren Anbietern die Chance, mit flexiblem Vorgehen und unter Einsatz der optimalen Infrastruktur Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Im Vorteil sind dabei solche Anbieter, die bereits über Kontakte und Netzwerke in diesen Regionen verfügen – das spart Zeit und Geld.

Frage: Was raten Sie diesbezüglich den Kommunen?

Dr. Jürgen Kaack: Unbedingt mehr Eigeninitiative entwickeln! Zu oft bleibt es dem Zufall überlassen, ob und wann in einer Kommune Breitbandanschlüsse bereitstehen. Oft gibt es weder ausgewiesene Kompetenzen hierfür in der Verwaltung noch klare Zuständigkeiten. Daher fällt schon die grundsätzliche Bearbeitung von Fragen zum Thema schwer. Für die Projektarbeiten – Voranalysen, Anbieterauswahl, Umsetzung – kann eine Breitbandinitiative hilfreich sein. Natürlich muss auch ein Budget für notwendige Projektarbeiten und Ausbauleistungen bereitstehen. Hilfreich wäre neben den eher schwachen Breitbandkompetenzzentren auf Landesebene eine bundesweit koordinierende Stelle. Auch wir klären in eintägigen Workshops mit interessierten Kommunalvertretern, wie die Möglichkeiten konkret in ihrer Region aussehen.

Frage: Die Bundesregierung will bis 2014 drei Viertel aller Haushalte mit mindestens 50 MBit/s angebunden haben. Ist das realisierbar?

Dr. Jürgen Kaack: Die derzeitige Entwicklung in Kommunen und Landkreisen spricht nicht dafür; ebenso wenig wie die Förderbedingungen das Beseitigen weißer Flecken garantieren. Es müssen sich einige politische Parameter ändern. So sollte statt einer Fokussierung auf 2 MBit/s für die Grundversorgung ein Meilensteinplan zum Ausbau auf 50 MBit/s bis 2014 erstellt werden. Daneben müsste der Fokus auf regionale Open-Access-Netze – etwa auf Landkreisebene – gelegt werden, und nicht auf unzusammenhängende Lösungen für einzelne Ortsteile. Überdies sollten auch Kommunen, die nicht der ländlichen Kulisse zuzurechnen sind, Mittel aus Förderprogrammen beantragen dürfen. Nicht zuletzt fehlen konsequent entwickelte Modellprojekte z.B. für regionale Netze auf Basis von Private-Public-Partnership-Ansätzen zwischen Kommunen, Stadtwerken und Netzbetreibern.

Frage: Und wie kann eine Kommune von sich aus hierfür nötige Weichen stellen?

Dr. Jürgen Kaack: Der nachhaltige Breitbandausbau und die Schaffung einer Leerohrinfrastruktur für Glasfaserstrecken gehören eng zusammen. Eben hier muss das Rathaus aktiv werden. Immerhin fordert auch die Breitbandstrategie des Bundes den Ausbau der passiven Telekommunikationsinfrastruktur. Durch fehlende Vorbereitungen in den Kommunen wurden 2008, als die Breitbandförderung einsetzte, so gut wie keine Mittel abgerufen. Letztes Jahr waren es rund 20 Prozent, nun wird es allerdings schnell mehr. Jedoch muss man auch sagen: Werden erst alle ländlichen Regionen aktiv, reichen nach aller Voraussicht die verfügbaren Förderbudgets nicht für die Beseitigung sämtlicher weißer Flecken.

Frage: Setzt die Förderung denn auch richtig an?

Dr. Jürgen Kaack: Ein Konstruktionsfehler der Programme liegt darin, dass sie die Kommunen nur unzureichend bei der Schaffung von Eigentum an Leerrohren unterstützen. Eine Leerrohrförderung ist zwar möglich, sie deckt oft aber nicht die Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers. Stellt die Kommune aber einen Förderantrag zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke, gehen die benötigten Leerrohre in das Eigentum des Netzbetreibers über. Es müsste also möglich sein, die Gelder aus einer Maßnahme anteilig für die Schaffung der Infrastruktur wie auch zur Schließung einer Finanzlücke nutzen zu dürfen. Verlegte Leerrohre sollten im Sinne einer nachhaltigen Förderung kommunales Eigentum bleiben – und nach und nach so ausgebaut werden, dass ein flächendeckendes Netz bis zu den Hausanschlüssen entsteht, das hier dann mit Glasfasern ausgestattet werden kann. So bleiben die Kommunen auch langfristig für Bürger und Unternehmen im Wettbewerb mit den Ballungsgebieten attraktiv.

(Quelle: Leipziger Messe GmbH)

Jürgen Kaack 05.07.2010, 09.46 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation

LTE: Glücksfall für Politik und Betreiber - Pech für die Kommunen?

Die LTE-Technologie wurde mit vielen Vorschuss-Lorbeeren behandelt und die Versteigerung der Mobilfunklizenzen im Mai 2010 hat die Öffentlichkeitswirksamkeit weiter gesteigert. Es scheint unstrittig, dass die verwendete Modulation eine höhere Frequenz-Effizienz ermöglicht als dies bei den 3G-Netzen der Fall war. Insofern verspricht LTE eine Verbesserung für die mobile Internetnutzung, auch wenn hierfür zunächst noch Endgeräte und Anwendungen geschaffen werden müssen.

Die bei der Lizenzvergabe gemachte Auflage, mit LTE bevorzugt kleinere, unterversorgte Kommunen auszubauen, scheint auf den ersten Blick eine positive Geste für die bislang schlecht versorgten Gegenden. Wenn sich allerdings bewahrheitet, dass mit LTE beim Ausbau im ländlichen Raum nur eine Bandbreite von 2 MBit/s im Download garantiert wird, dann entspricht dies zwar vordergründig den Rahmenbedingungen für eine Förderung, die Bandbreite ist allerdings wesentlich niedriger als bei einem leitungs-gebundenen Ausbau. Mit ADSL waren bereits in der Mehrzahl der versorgten Haushalte 16 MBit/s erreichbar, ab Sommer 2010 werden neue Bauvorhaben mehrheitlich bereits mit VDSL-Technik, d.h. einer Bandbreite bis 50 MBit/s ausgebaut. Dagegen erscheinen 2 MBit/s nicht mehr ganz zeitgemäß. Auch in der praktischen Anwendung sind 2 MBit/s nicht ausreichend für eine effiziente Nutzung des Internets, zumindest wenn dabei auch multimediale Anwendungen genutzt werden sollen.

Für die Bundespolitik kommt LTE gerade richtig, ist so doch das im letzten Jahr formulierte Ziel, alle weißen Flecken bis Ende 2010 (fast) erreichbar – faktisch wird es zwar wohl eher bis Ende 2011 dauern, aber immerhin kann so das erste der Breitbandziele sicher erreicht werden. Gleichzeitig kann sich ein mögliches Problem durch aufgebrauchte Fördervolumina für die Politik vermeiden. Eine Kommune, für die ein LTE-Ausbau in den nächsten drei Jahren geplant ist, gilt als versorgt und kann nach vorherrschender Experten-Meinung wohl keine weiteren Fördermittel aus dem GAK- oder GRW-Programm in Anspruch nehmen. Dies kommt zur rechten Zeit. 2008 und 2009 erfolgte der Fördermittel-Abruf aufgrund der bürokratischen Aufwände für eine Beantragung nur zögerlich. In diesen beiden Jahren beschränkten sich Förderanträge in der großen Mehrzahl auf Beratungs- und Planungsleistungen. Seit Anfang 2010 gehen aber mehr und mehr Förderanträge ein für einen Ausbau (in der Regel zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke bei dem ausgewählten Netzbetreiber). Schon für kleinere Ortsteile überschreiten die erforderlichen Deckungslücken 100.000 Euro je Ortsteil. So könnten zumindest die GAK-Mittel schon 2011 erschöpft sein, GRW-Mittel waren wohl länger verfügbar sein, da die Anzahl der laut Rahmenbedingungen förderfähigen Gewerberegionen vergleichsweise gering ist.

Aber nicht nur für die Politik kommt LTE zur rechten Zeit. Auch für die Netzbetreiber ist LTE als alternative Ausbau-Technologie sicher hoch willkommen. Die wirtschaftlich erschließbaren Regionen im städtischen und ländlichen Raum sind inzwischen weitgehend mit Breitbandlösungen ausgebaut. Die verbleibenden weißen oder grauen Flecken liegen entweder weit entfernt von Breitbandnetzen oder weisen eine so dünne Besiedlungsdichte auf, dass ein Ausbau auch mit Investitions-Zuschüssen im laufenden Betrieb unwirtschaftlich ist. In diesen Fällen ist LTE eine gute Möglichkeit, mit vergleichsweise geringen Investitionskosten Flächen von 10 bis 20 Kilometer im Radius um eine Basisstation zu versorgen. Allerdings sind dann immer noch die Basis-Stationen mit Glasfaser anzubinden. Vermutlich werden die LTE-Sendestationen bevorzugt auf den Funkmasten für GSM installiert und die Mehrzahl dieser Funkmasten dürfte immer noch mit Kupferkabeln angebunden sein. Somit entstehen unter Umständen auch beim LTE-Ausbau für die Betreiber nicht geringe Kosten für Tiefbauarbeiten. Immerhin wird bei einer Versorgung mit LTE der Druck auf die Betreiber geringer, den Kommunen eine nachhaltig zukunftssichere Lösung in der Breitbandversorgung zu schaffen. So können sich die Betreiber wieder den rentableren Ballungsgebieten zuwenden und hier weiter ausbauen.

Bei diesem nicht unrealistischen Szenario sind die Kommunen Verlierer, die bislang noch keine Anstrengungen für einen Ausbau mit Fördermitteln unternommen haben. Da mit einer LTE-Versorgung vermutlich keine Fördermittel mehr beantragt werden können und die Haushaltsmittel vieler Kommunen nicht für die Finanzierung eines Ausbaus mit Glasfaser-Kabeln reichen dürfte, könnte für diese Kommunen der Zug für einen zukunftssicheren Ausbau mit höheren Bandbreiten zunächst für einige Jahre abgefahren sein. Ob die Bürger mit der dann garantierten Bandbreite von 2 MBit/s zufrieden sein werden, darf bezweifelt werden. So könnte eine neue Art der digitalen Spaltung zwischen Ballungsgebieten und dem ländlichen Raum entstehen.

LTE wird bei Einsatz in einem höheren Frequenzband und damit bei niedrigeren Zellradien deutlich höhere Bandbreiten bieten. So können in Ballungsgebieten mit LTE auch 50 MBit/s realisiert werden. Damit können mobil selbst Videokonferenzen abgehalten werden. Dies allerdings nur bei Zellradien von ca.500 Metern. Für die Mobilfunkbetreiber ist ein solcher Ausbau nur dann rentabel, wenn genügend Nutzer in den Zellen anzutreffen sind. Bei allen Potenzialen für LTE sind noch einige Fragen offen. Wie die mobilen Dienste ausgestaltet sein werden und wie die Endgeräte aussehen werden, scheint noch nicht fest zu stehen. Bei WiMAX wurde vermutet, dass von den Chip-Herstellern, insbesondere Intel Chip-Sätze entwickelt werden, die wie solche wie für WLAN automatisch in alle Laptops eingebaut werden. Bei WiMAX hat dies allerdings nicht funktioniert.

LTE wird sicher seine Rolle beim Ausbau des mobilen Internet mit höheren Bandbreiten haben. Es bleibt auf jeden Fall spannend zu sehen, wie die Entwicklung um LTE im Verhältnis zu den anderen mobilen Funkstandards weiter gehen wird und welche Rolle LTE beim Breitbandausbau als Substitut für leitungsgebundene Lösungen einnehmen wird.

Jürgen Kaack 04.07.2010, 16.26 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Telekommunikation, Mobilfunk, LTE, Förderung, FttB, FttH, FttC,

Vortrag auf der euregia Messe am 27.10.2010

Vom 25. bis 27.10.2010 findet in Leizig wieder die euregia-Messe für Standort und Regionalentwicklung Europa statt. Am 27.10. findet in der Zeit von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr im Kongreßteil das Forum "Breitbandinitiative - die Umsetzung zukunftsfähig lösen" statt. Bei der Vortragreihe werde ich den zweiten Vortrag halten zu dem Thema: "Breitbandausbau in Stufen - mittelfristig Glasfaser in jeden Haushalt".

Zum Thema "Breitbandausbau erfordert Eigeninitiative" findet sich ein Interview mit mir auf der Startseite (http://www.euregia-leipzig.de/). Es ist gut und für die Sache sicher hilfreich, dass sich eine Messe vom Format der euregia dem Thema des Breitband-Ausbaus intensiver widmet und so dazu beiträgt, mehr Kenntnisse über dieses wichtige Standort-Thema verbreitet und Wege zur Umsetzung mit und ohne Fördermittel aufzeigt.

Ich freue mich auf den Termin und eine hoffentlich rege Diskussion!


 

Jürgen Kaack 30.06.2010, 22.33 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, PPP, Förderung, Kooperation, Glasfaser Ftth, Fttb, Telekommunikation,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 2: Abbau von Bürokratie bei Förderprojekten

  • Durchführung eines separaten Interessenbekundungsverfahrens zusätzlich zur Ausschreibung nur bei absehbaren technologischen Alternativen

In den meisten Fällen sind die Möglichkeiten für einen Ausbau offensichtlich und es reicht eigentlich ein öffentliches Ausschreibungsverfahren ohne die zusätzliche Stufe der Interessenbekundung. Das Interessenbekundungsverfahren ist immer dann sinnvoll, wenn alternative technische Konzepte möglich sind oder ein Technologie-Mix niedrigere Kosten verspricht.

  • Genereller Verzicht auf eine Bedarfs- und Potenzialerhebung mit Befragungsaktion

Das Potenzial für Neukunden oder Upgrader kann auch im ländlichen Raum leicht durch statistische Überlegungen und die Zahl der unterversorgten Haushalte abgeschätzt werden. Die Ergebnisse einer Befragung erlauben  nur selten eine belastbare Hochrechnung auf die Gesamtbevölkerung und werden weder von den Kommunalverwaltungen noch von den Netzbetreibern benötigt. Der einzige Zweck der Befragung ist die Erfüllung der Rahmenbedingungen für eine Förderung.

  • Auswahlverfahren statt Ausschreibung

Bislang muss eine Kommune ein streng formal durchzuführendes Ausschreibungsverfahren für die Vergabe einer Beihilfe durchführen, das nach der Vergaberichtlinie für Dienstleistungen (VOL) erfolgen muss. Dies bereitet zusätzlichen formalen Aufwand und einen hohen Grad an Verbindlichkeit. Hinzu kommt, dass viele Kommune sich zwar mit den Bedingungen der VOB aus der Vergabe von Baugewerken auskennen, aber kaum Erfahrungen mit Ausschreibungen nach VOL haben. Zum Erreichen der Zielsetzung wäre es sicher ausreichend, auf ein weniger formales Auswahlverfahren zu setzen, da als Ergebnis der Ausschreibung „nur“ die Gewährung einer Beihilfe steht.

  • Verpflichtender Stufenplan für den weiteren Ausbau der Bandbreite

Die Förderprogramme der Gemeinschaftsaufgaben erlauben nur die Forderung nach einem Ausbau auf 2 MBit/s. Diese Bandbreite ist bereits heute nicht mehr ausreichend für eine sinnvolle Nutzung des Internets. Da eine Kommune nach Erreichen der Grundversorgung mit 2 MBit/s nicht mit weiteren Fördermitteln rechnen kann, sollte entweder direkt eine höhere Bandbreite gefordert werden (z.B. 16 MBit/s) oder zumindest die Aufstellung eines verbindlichen Stufenplans zur Steigerung der Bandbreite auf 50 MBit/s bis 2014.

  • Öffnung der Förderprogramme für Schaffung von kommunalem Eigentum

Fast alle Breitbandprojekte bedingen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von  Leerrohren und ohne Leerrohre wird der weitere Ausbau zu einem Glasfasernetz zusätzlich verteuert. Nur selten ist die Wirtschaftlichkeitslücke der Betreiber ausschließlich durch Tiefbauarbeiten bedingt. Sollte dies der Fall sein, kann die Kommune über eine Förder-Maßnahme Leerrohre verlegen, die im kommunalen Eigentum verbleiben und den Netzbetreibern zur Nutzung vermietet werden. Die Miete zur Nutzung kann dabei durchaus auch Null sein, wenn hierdurch die Deckungslücke der Betreiber geschlossen wird.

In allen anderen Fällen bleibt der Kommune nur die Ausschreibung der Beihilfe als verlorener Zuschuss, da es sich bei Förderung des Leerrohr-Ausbaus und einer Wirtschaftlichkeitslücke nach derzeitiger Auffassung um eine Doppelförderung handelt. Das verlegte Leerrohr befindet sich in diesem Fall im Eigentum des Netzbetreibers. Solange es sich um eine Fördermaßnahme handelt (andernfalls handelt es sich auf jeden Fall um eine nicht erlaubte Doppelförderung), sollte es den Kommunen ermöglicht werden, den bewilligten Gesamt-Förderbetrag für die Verlegung von Leerrohren und den den Ausgleich der Deckungslücke aufzuteilen. Dies würde weder die Fördersumme erhöhen noch den Aufwand für die Bearbeitung oder die Bewilligung.

  • Schaffung von Rechtssicherheit im Hinblick auf das europäische Beihilferecht

Jede Zuwendung finanzieller oder sonstiger Art einer Kommune an einen Netzbetreiber ist als eine Beihilfe zu verstehen und unterliegt somit strengen Regeln der Europäischen Kommission. So soll verhindert werden, dass auf dem Wege einer Beihilfe aus Haushaltsmitteln eine Wettbewerbsverzerrung durch Bevorzugung einzelner Betreiber erfolgt. Unklar ist allerdings, wann eine Beihilfe gerechtfertigt  ist und wann nicht. Im Fall einer Unterversorgung ist dies noch relativ eindeutig, aber wie steht es um solche Fälle, in denen keine Unterversorgung vorliegt, die Kommune aber trotzdem zur Absicherung des Standorts eine Verbesserung der Versorgung anstrebt (z.B. zur besseren Vermarktung von Gewerbeflächen)? Wie steht es um den Aufbau von NGA (Next-Generation-Access)-Netzen mit durchgängigen Glasfaserstrecken? Eng verknüpft mit der Frage nach der Beihilfe ist die Frage nach den kommunalen Aufgaben in Verbindung mit dem Breitbandausbau und der Breitbandversorgung als Daseinsvorsorge.

Da die Breitbandversorgung auch im Fall unversorgter Gebiete als freiwillige Leistung gesehen wird, kann eine Kommune in der Haushaltssicherung ohne Zustimmung der Bezirksregierung keine Fördermittel beantragen, wenn sie einen Eigenanteil übernehmen muss – und sei es auch nur 10% des Gesamtvolumens. Bei der steigenden Anzahl von Kommunen mit Haushaltsproblemen dürfte es so zu einer weiteren Form der digitalen Spaltung kommen! Sinnvoller wäre es schon, die Breitbandversorgung als Teil der Grundversorgung zu behandeln. So könnten alle Kommunen die staatlichen Förderprogramme nutzen.

  • Offene Kommunikation über verfügbare Fördervolumina

In den Jahren 2008 und 2009 wurden nur wenige Förderprojekte abgewickelt und hierbei handelte es sich in erster Linie um die Finanzierung von Planungsarbeiten. Seit Frühjahr 2010 steigt die Anzahl der Projekte sprunghaft an, bei denen der tatsächliche Ausbau durch Zuwendungen oder den Bau von Leerrohrnetzen gefördert werden soll. Eine Ursache hierfür ist die lange Vorlaufzeit bis zur Stellung eines Förderantrags (bedingt durch Marktanalysen, Bedarfserhebungen, Interessenbekundung und Ausschreibung) und zum anderen das steigende Bewusstsein vieler Kommunen für die Breitbandversorgung. Bei Abschätzung der kommunizierten Volumina ergibt sich, dass die vorhandenen Fördermittel schneller erschöpft sein könnten, als dies ursprünglich geplant war. So ist es ein mögliches Szenario, dass die Mittel aus dem GAK-Programm bereits Mitte 2011 aufgebraucht sind – ohne tatsächlich alle weißen Flecken beseitigt zu haben.

Aus dem GRW-Programm für die Verbesserung der Versorgung von Gewerbegebieten in ausgewiesenen Förderregionen sind aber offensichtlich bislang nur wenig Mittel abgeflossen. Dies ist eigentlich nicht erstaunlich, da nur wenige Kommunen in die Förderkulisse fallen und die Grenze von 2 MBit/s für Unternehmen realitätsfern ist, Unternehmen benötigen mindestens 16 MBit/s mit einer schnell steigenden Tendenz auf 50 MBit/s. Gewerbegebiete mit 6 MBit/s Versorgung sind faktisch unterversorgt, gelten aber offiziell als versorgt!

Jürgen Kaack 29.06.2010, 09.42 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, FttH, FttB, Mobilfunk, Fördermittel,

Veranstaltung zu LTE für den Breitband-Ausbau

Vor Kurzem wurden eine Reihe von Funkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur versteigert. Lizenznehmer sind die vier in Deutschland tätigen Mobilfunkbetreiber. Die Frequenzen sollen laut Lizenzbedingungen zunächst für den Ausbau im ländlichen Raum verwendet werden. Die Bundesnetzagentur hat eine lange Liste mit derzeit unterversorgten Ortschaften veröffentlicht, die vorrangig bedient werden sollen. Dabei wird der neue Funkstandard LTE (Long Term Evolution) zum Einsatz kommen. Was tatsächlich geplant ist und was von dem neuen Angebot zu erwarten ist, wird unter anderem auf einer Roundtable-Veranstaltung des IKT.NRW Clustersam 07.07.2010 in Münster vorgestellt und diskutiert. Ich werde eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der Deutschen Telekom, Vodafone D2 und der E-Plus Gruppe leiten. Im Hinblick auf die Aktualität des Themas wird dies sicher eine spannende Veranstaltung. Agenda und Anmeldeformular finden sich unter diesem Link.

Mit den 2006 mit großen Vorschuss-Lorbeeren für den Aufbau von WiMAX-Netze versteigerten Frequenzen sind im Labor Bandbreiten von über 50 MBit/s möglich, Netze im praktischen Betrieb werden typischerweise allerdings mit nur 2 MBit/s im Download realisiert. Mobilfunk ermöglicht mit HSDPA 7,2 MBit/s im Download (mit einer Perspektive auf über 10 MBit/s mit HSPA), allerdings um den Preis sehr kleiner Zellenradien (weit unter einem Kilometer) und somit vieler Basisstationen. Aufgrund der hohen Nutzerdichte rechnen sich die Aufwendungen zum Aufbau eines solchen Netzes für die mobile Internetnutzung in Ballungsgebieten. Es ist aber ebenso wenig erstaunlich, dass HSDPA-Netze aus genau diesem Grund im ländlichen Raum kaum anzutreffen sind.

Ob sich dies mit LTE tatsächlich ändern wird, bleibt abzuwarten. Immerhin ermöglichen die im Juni 2010 mit versteigerten 800 MHz-Frequenzen größere Zellenradien und eine gute Indoor-Versorgung. Vermutlich wird aber auch mit LTE-Netzen in der Praxis nur eine im Vergleich eher moderate Bandbreite von ca. 6 MBit/s ermöglicht. Für bislang unversorgte oder nur mit niedrigen Bandbreiten versorgte Regionen stellt dies natürlich eine wesentliche Verbesserung der Situation dar. LTE-Netze versprechen eine schnelle Versorgung der dünn-besiedelten Räume. Die für die Anbindung der Basisstationen benötigten Glasfaser-Strecken bringen zudem Bandbreite in die unterversorgten Räume und schaffen Ansätze für einen späteren leitungsgebundenen Ausbau. Es sollte allerdings nicht übersehen werden, dass der LTE-Ausbau als Substitut für eine stationäre Anbindung nur eine Brücken-Technologie für die nächsten 5 bis 10 Jahre darstellt und keinen Ersatz für einen flächendeckenden Ausbau von Glasfaser-Netzen.

Funkfrequenzen sind anders als leitungsgebundene Übertragungswege nicht beliebig vermehrbar. Nach der abgeschlossenen Frequenzauktion im Juni 2010 sind weitere größere Frequenzzuweisungen unwahrscheinlich. Das knappe Gut der Funkfrequenzen sollte daher möglichst effizient eingesetzt werden im Bereich der mobilen und portablen Nutzung. Das stetig steigende Datenvolumen für mobile Internetnutzung spricht dafür, für diesen Bereich Kapazitäten vorzuhalten. Dabei ergänzt das Funknetz den stationären Anschluss als komplementäre Lösung, idealerweise mit einer durchgängigen („seamless“) gestalteten Dienste-Oberfläche. Die Verwendung von Funklösungen als Substitution von stationären Anschlüssen sollte daher die Ausnahme für abgelegene und dünn besiedelte Regionen sein oder eine zeitliche Überbrückungslösung.

 

Jürgen Kaack 28.06.2010, 12.07 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Mobilfunk, Funk, Breitband, LTE, Glasfaser,

Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau - Teil 1

Eine flächendeckende Breitbandversorgung ist ein wichtiger Standortfaktor nicht nur in Ballungsgebieten sondern gerade auch in ländlichen Regionen. Dabei ist unter Breitband nicht nur der von der EU definierte Wert von 2 MBit/s im Sinne der Daseinsvorsorge zu verstehen, sondern ein Wert von derzeit 16 MBit/s, der in nächsten 5 bis 10 Jahren aber vermutlich auf 50 MBit/s und mehr steigen wird. Mit 16 MBit/s sind die wichtigsten privaten und professionellen Internet-Anwendungen problemlos nutzbar. Für spezielle Anwendungen wie z.B. Videostreaming und die Übertragung von drei-dimensionalen Konstruktionsplänen reicht diese Bandbreite allerdings schon heute nicht.

 

Unter anderem angetrieben durch neue Anwendungen aus dem Web2.0-Umfeld wie z.B. den seit 2004 immer stärker genutzten „social networks“ (z.B. MySpace, Facebook, SchülerVZ, StudiVZ, Xing) steigen der Bandbreiten-Bedarf und das übertragene Datenvolumen kontinuierlich. Video-Dienste wie YouTube und Bilderdienste wie Flikr haben in selbst für Experten unvorhersehbarem Maße Nutzer gefunden, dass sie alleine für über 10% des gesamten Internet-Datenvolumens stehen. Es ist schwer zu prognostizieren, welche neuen Anwendungen in Zukunft entstehen und Bandbreite benötigen. Absehbar ist allerdings, dass stimuliert durch verfügbare Bandbreiten und sinkende Übertragungspreise mit Cloud-Computing neue Dienste für Unternehmen entstehen werden, die ebenfalls für eine Erhöhung des übertragenen Datenvolumens sorgen werden.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es unabdingbar, dass in den nächsten Jahren flächendeckende Glasfaser-Netze bis zum Hausanschluss verlegt werden. Dies ist aufgrund der erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Verlegung von Leerrohren und Glasfaser-Kabeln nicht nur teuer sondern auch zeitaufwändig. Allerdings steht für eine flächendeckende Versorgung eine Zeitspanne von etwa 15 Jahren zur Verfügung, da es bislang oberhalb von 25 MBit/s noch keine Massenmarkt-tauglichen Produkte gibt. Mit 25 MBit/s ist die Übertragung von hochauflösenden Fernsehsendungen verzögerungsfrei gleichzeitig mit Internet-Anwendungen möglich. Glasfaser-Anschlüssen ermöglichen 100 MBit/s und mehr, so dass mehrere HD-Sendungen gleichzeitig empfangen werden können, während zudem Online-Games gespielt und größere Dateien aus dem Internet herunter geladen werden. Das Angebot an HD-Sendungen ist bislang allerdings noch überschaubar, so dass selbst mit 25 MBit/s für den Durchschnitts-Anwender in nächster Zeit kein Engpass auftreten sollte, so dass in einem Haushalt mittelfristig ein VDSL- oder ein Rückkanal-fähiger Kabel-TV-Anschluss ausreichen sollte.

In den Städten ist diese Bandbreite bereits heute weitgehend Standard. Mit Kabel-TV oder VDSL sind auch je nach Entfernung vom Outdoor-DSLAM 50 MBit/s verfügbar und das Angebot entwickelt sich schnell weiter. VDSL wird demnächst auch mit 80 MBit/s angeboten werden können und über Koaxialkabel sind durchaus auch 100 MBit/s stabil übertragbar. In diesem Bereich wird allerdings dann auch die Grenze für die Übertragung über Kupferkabel liegen. Der nächste Entwicklungsschritt braucht dann eine durchgängige Glasfaser-Anbindung. So wird NetCologne noch 2010 den ersten kommerziellen 1 GBit/s-Anschluss auf der Basis von FttB realisieren.

 

Diese Entwicklung ist in der Fläche aber noch keineswegs absehbar. Selbst für die Versorgung mit 16 MBit/s sind zum Teil erhebliche Investitionen erforderlich, insbesondere im ländlichen Raum. Für die Netzbetreiber ist der Ausbau in dünn besiedelten Räumen und nur wenigen Wohneinheiten je Anschluss in vielen Fällen nicht rentabel, da in der Regel in nicht unerheblichem Maße in Tiefbauarbeiten investiert werden muss.

Da die Netzbetreiber im Interesse ihrer Gesellschafter, also in den meisten Fällen für die Aktienbesitzer, für Renditen sorgen müssen, werden auch im ländlichen Raum Amortisationszeiten von vier bis fünf Jahren unterstellt und so ergeben sich Deckungslücken zwischen den zu erwartenden Mehreinnahmen und den erforderlichen Investitionen für den Netzaufbau und die zusätzlichen Betriebskosten. Zur Schließung der Deckungslücken wurden verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die entweder den Ausbau in unterversorgten Wohnsiedlungen im ländlichen Raum (GAK) oder in Gewerbegebieten in ausgewiesenen Regionen (GRW) mit staatlichen Mitteln unterstützen sollen. Auch Mittel aus dem Zukunftssicherungsgesetz (Konjunkturpaket II) können für den Breitbandausbau eingesetzt werden. Die Förderprogramme für GAK- und GRW-Mittel laufen bis Ende 2013, das Zukunftssicherungsgesetz fordert, dass Maßnahmen noch in 2010 begonnen und bis Ende 2011 abgeschlossen werden müssen. Die Rahmenbedingungen für die Förderprogramme erfordern einen aufwändigen Prozess. Es dauert daher in der Regel 1,5  bis 2 Jahre, bis nach Beginn eines Breitband-Projektes die tatsächliche Versorgungslage verbessert ist.

Im zweiten Teil meiner Studie zu den Rahmenbedingungen für den Breitband-Ausbau werde ich mich mit den Möglichkeiten zur Einschränkung des bürokratischen Aufwandes insbesondere in Verbindung mit Förderprogrammen beschäftigen.

 

Jürgen Kaack 26.06.2010, 18.41 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, Telekommunikation, BBCC, FttH, FttB, Private-Public-Partrnership,

Breitbandausbau und Förderprogramme

Seit 2008 wird der Breitbandausbau in ländlichen Regionen mit Fördermitteln von EU und Bund gefördert, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das GAK-Programm (Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz) stellt Kommunen, die zur so genannten ländlichen Kulisse gehören (eine Graphik hierzu findet sich auf den Seiten der Bundeländer und Bezirksregierungen) und mehrheitlich mit weniger als 2 MBit/s versorgt sind, Fördermittel für den Breitbandausbau zur Verfügung. Je Vorhaben können bis zu 500.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 90% an die Kommunen ausgeschüttet werden. Die Volumina und Förderquoten sind je nach Bundesland unterschiedlich, so werden in NRW und in Hessen 200.000 Euro je Vorhaben gefördert bei 90% Förderquote in NRW und 60% in Hessen. Der Bund stellt jedes Jahr 10,7 Mio. Euro für diese Förderung bereit.

 

Förderprogramme greifen erst seit Anfang 2010

 

2008 sind noch so gut wie keine Mittel abgerufen worden, weil die meisten Kommunen noch nicht auf die Durchführung von Breitband-Projekten vorbereitet. Im Folgejahr wurden erste Beratungsprojekte für Planungsarbeiten mit Fördermitteln unterstützt. Vielleicht 20% der verfügbaren Fördermittel wurden 2009 abgerufen. Die nicht abgerufenen Fördermittel sollten auf die Folgejahre übertragen werden.

 

Seit Anfang 2010 kommen zunehmend auch Projekte für den konkreten Breitbandausbau hinzu. Dabei wird in der Regel die Wirtschaftslücke der Netzbetreiber gefördert, die zwischen den Investitionen und den Betriebsmitteln über einen Zeitraum von 60 Monaten im Vergleich zu den rechnerischen Einnahmen über diesen Zeitraum möglicherweise verbleibt. Bei der steigenden Anzahl der Projekte stellt sich die Frage, wie weit die vorhandenen Fördermittel denn tatsächlich reichen. Je nach Aufwand beim Ausbau liegt die Deckungslücke der Betreiber für eine Ortschaft mittlerer Größenordnung (zwischen 2.500 und 5.000 Einwohner) bereits bei 200.000 Euro. Selbst bei kleineren Ortschaften ergeben sich oft Werte oberhalb von 50.000 Euro. Dabei haben Kommunen in ländlichen Regionen oft mehr als eine unterversorgte Ortschaft, die ausgebaut werden müssen. 5 unterversorgte Ortschaften sind für ländliche Kommunen durchaus üblich. Kommen fünf derartiger Projekte zur Entscheidung, so wird damit das Jahresbudget eines Bundeslandes schnell erschöpft.

 

Förderbudgets reichen nicht für die Beseitigung der weißen Flecken!

 

Ein Blick auf das Portal Media.NRW zeigt, wie viele Projekte derzeit nur in NRW bearbeitet werden. Es bleibt die Frage, was mit den anderen Vorhaben geschieht, die bereits vorbereitet werden, für die aber keine Fördermittel mehr bereit stehen. Eine Möglichkeit wäre eine Verschiebung der Maßnahme in die Folgejahre. Aber dies verstopft die Möglichkeiten für andere Kommunen. Eine weitere Frage ist, was eine Kommune tun soll, die fünf unterversorgte Ortsteile hat, aber nur für einen Ortsteil eine Förderung erhält? Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Kommunen im Land, dürfte dieser Fall nicht besonders unwahrscheinlich sein!

 

Die Haushaltslage vieler Kommunen erlaubt nicht, verbleibende Lücken aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren. Werden die Verwaltungen so gezwungen, sich einen Ortsteil für einen geförderten Ausbau aus zu suchen, so verbleiben unzufriedene Bürger in den weiterhin unterversorgten Ortsteilen. Diese benachteiligten Ortschaften haben nicht nur unzufriedene Bürger sondern auch einen erheblichen Standortnachteil gegenüber den versorgten Ortsteilen. Dies kann den Zuzug von Familien und den Verbleib von Unternehmen gefährden!

 

Ein Konstruktionsfehler der Förderprogramme liegt in der nur unzureichenden Unterstützung der Schaffung von kommunalem Eigentum an Leerrohren. Die Leerrohr-Förderung ist zwar möglich, aber in vielen Fällen nicht ausreichend, um die Wirtschaftlichkeitslücke eines Netzbetreibers zu decken. Da eine Doppelförderung (aus nachvollziehbaren Gründen) ausgeschlossen ist, bleibt einer Kommune in diesem Fall nichts anderes übrig, als einen Förderantrag für die Wirtschaftlichkeitslücke zu stellen. Das verlegte Leerrohr kommt so in das Eigentum des Netzbetreibers. Warum es ausgeschlossen wird, dass die Mittel aus einem (!) Förderantrag nicht anteilig für die Verlegung von Leerrohren und zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke genutzt werden kann, ist allerdings von der Sache her nicht zu verstehen. Leerrohre sollten nach Möglichkeit und im Sinne einer nachhaltigen Förderung nach der Verlegung im Eigentum einer Kommune verbleiben und im Laufe der Zeit so ausgebaut werden, dass ein flächendeckendes Netz bis zu den Hausanschlüssen entsteht (Fiber-to-the-Building oder Fiber-to-the-Home).

 

Förderung nach dem Zukunftssicherungsgesetz läuft aus

 

Auch mit Mitteln aus dem Zukunftssicherungsgesetz (Konjunkturpaket II) kann in vielen Fällen ein Breitbandausbau finanziert werden. Dabei wurden je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen getroffen, so verzichtet Hessen ganz auf den Einsatz dieser Mittel für den Breitbandausbau. Im Vergleich zum GAK-Programm ist die Abwicklung unbürokratischer. Eine sowohl für Kommune wie für Netzbetreiber unsinnige Bedarfsermittlung durch Befragung kann entfallen. Auch erfolgt eine Prüfung der Fördermaßnahme erst rückwirkend. Trotzdem müssen die allgemeinen Regeln für die Gewährung von Beihilfen beachtet werden. Eine öffentliche Ausschreibung ist verpflichtend und auch ein Interessenbekundungsverfahren kann sinnvoll sein. Da die Mittel aus dem Konjunkturpaket aber zeitlich befristet sind, muss noch in diesem Jahr mit der Umsetzung (z.B. im Sinne eines Baubeginns) gestartet werden und bis spätestens Ende 2011 müssen die betroffenen Maßnahmen vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein. Für den Einsatz in Breitband-Projekten bedeutet dies bei den teilweise längeren Vorarbeiten, dass interessierte Kommunen vor dem Sommer mit den Projekten begonnen haben müssen.

 

Förderprogramme alleine reichen nicht

 

Es wird deutlich, dass Fördermittel alleine nicht ausreichen werden, um Lücken in der Breitband-Versorgung zu schließen. Es sind sicher neue Wege erforderlich, um Kommunen, kommunale Unternehmen und Netzbetreiber in einer Zusammenarbeit einen wirtschaftlichen Ausbau zu ermöglichen. Kommunen können Wegerechte und Erfahrung bei der Bereitstellung von Hausanschlüssen einbringen und sicherstellen, dass bei jeder Tiefbaumaßnahme Standard-Leerrohre mit verlegt werden. Gegebenenfalls können geplante Baumaßnahmen vorgezogen werden oder mit Maßnahmen von Energie-, Wasser- oder Gas-Versorgern koordiniert werden. Auf diesem Wege lassen sich die für den Breitband-Ausbau nicht unerheblichen Tiefbau-Kosten erheblich senken. Dies erfolgt zwar um den Preis der Schnelligkeit, da jede Straße im Schnitt nur alle 15 Jahre einmal geöffnet wird. Außerdem erfordert es eine Vorausplanung und Koordination, die sonst nicht anfällt. Aber es hilft auf der anderen Seite, Nachteile durch eine dauerhafte Unterversorgung zu vermeiden.

 

Auch in Verbindung mit Fördermaßnahmen könnte Eigeninitiative schon heute verstärkt eingebracht werden. Eigenleistungen bei Baumaßnahmen können bereits heute mit bis zu 10 Euro pro Stunde aus Fördermitteln unterstützt werden. Sammelt die Bürgerschaft allerdings Gelder, um diese der Kommune zur Verfügung zu stellen, so sinkt das Fördervolumen um genau diesen Betrag. Dies ist juristisch sicher richtig und begründbar, in der Sache bleibt es unverständlich!

 

Eigeninitiative und neue Geschäftsmodelle

 

Es gibt immer wieder Ambitionen engagierter Unternehmer zum Aufbau von regionalen Netzbetreibern, die auf eigenes unternehmerisches Risiko den Breitbandausbau vorantreiben wollen. Selbst Banken finden sich, die ein solches Unterfangen mit einer Finanzierung unterstützen würden, wenn entsprechende Bürgschaften nachgewiesen werden können. Hieran können solche Vorhaben scheitern. Es wäre sicher kein Fehler, wenn es ähnlich wie für Banken auch für neugegründete Netzbetreiber, die neben ihren ureigenen unternehmerischen Interessen die Breitband-Versorgung im Sinne des Gemeinwohls verbessern wollen, Bürgschaften für die ersten Jahre erhalten.

 

Dass der Breitbandausbau in Eigenregie durch Kommunen und Bürger funktionieren kann, belegen Projekte in den Städten Coburg, Gelsenkirchen und Schwerte. Aber auch kleine Kommunen wie die Gemeinde Oerel in Niedersachsen sind ein Beweis, dass in Eigenregie auch dort ein Breitbandausbau realisiert werden kann, wo große Netzbetreiber keine wirtschaftliche Basis sehen. Allerdings benötigen auch diese Projekte eine sachkundige Koordination.

 

Mit solchen Maßnahmen könnten die Förder-Programme mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sein und nicht nur den Breitbandausbau stimulieren, sondern Initiativen von Kommunen und Bürgern stärken und entwickeln. Dies wäre in jedem Fall hilfreich, da der Breitbandausbau erst dann abgeschlossen sein wird, wenn alle Haushalte mit einem Glasfaser-Anschluss versorgt sind. Dies wird sich zwar über einen Zeitraum von 15 Jahren hinziehen, braucht aber Initiative und Koordination. Dabei ist die Beseitigung der weißen Flecken nur ein erster Schritt …

 

Jürgen Kaack 23.05.2010, 20.50 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Glasfaser, Förderung, DSL, Mobilfunk,

Breitband leistungsfähiger gestalten - Profil von Dr. Jürgen Kaack

Telekommunikationsdienste sind eine wichtige Querschnitts-Technologie für nahezu alle Branchen und viele Lebensbereiche. Der Wettbewerbsfaktor Telekommunikation braucht leistungsfähige Infrastrukturen und das bedeutet sowohl flächendeckende Glasfasernetze, als auch schnelle Mobilfunknetze. Die Mitwirkung bei der Konzeption und dem Aufbau von Breitband-Netzen sowie bei innovativen Breitband-Anwendungen bilden derzeit die Schwerpunkte der beruflichen Tätigkeit von Dr. Jürgen Kaack - Managing Director der STZ-Consulting Group mit Sitz in Erftstadt.

"Die Arbeit an Veränderungsprozessen, neuen Geschäftsmodellen und Innovationen bei Produkten sowie Geschäftsmodellen begleitet mich schon während meines gesamten Berufslebens. Dies habe ich sowohl als angestellter Manager, Unternehmensgründer und Unternehmer als auch als Berater von Unternehmern und Kommunen versucht und teilweise auch erfolgreich umgesetzt", erklärt Dr. Jürgen Kaack im Interview mit media|NRW. Der besondere Reiz seines Berufes liege vor allem in der der Gestaltung von Veränderungsprozessen bei der Markteinführung neuer Produkte, Wachstumsvorhaben oder Kooperationen mit anderen Unternehmen und Restrukturierungen. Das Land Nordrhein-Westfalen sieht der promovierte Physiker dabei schon lange als das Zentrum für Telekommunikation in Deutschland, das von vielen großen und kleinen Unternehmen geprägt werde. NRW sei einer der wichtigen "Motoren" für die Entwicklung des IKT-Sektors und so erwarte er auch für die Zukunft interessante Entwicklungen und spannende Innovationen.
 
Wie die Informations- und Kommunikationstechnologie seinen Arbeitsalltag verändert hat und wofür Dr. Jürgen Kaack gerne einmal Zeit hätte, erfahren Sie im neuesten Profil von media|NRW.
 

Jürgen Kaack 09.03.2010, 11.24 | (0/0) Kommentare | TB | PL | einsortiert in: Telekommunikation | Tags: Breitband, Innovation, Glasfaser, Förderung, Telekommunikation,

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